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Medienmitteilungen 2024

Medienmitteilungen 2024 (30)

Medienmitteilung 20024: Ulla Schmidt: Nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sparen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 10. Dezember 2024

Ulla Schmidt: Nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sparen
Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Protest in Magdeburg

Magdeburg/Berlin. In Sachsen-Anhalt sind die Träger der Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe in großer Not. Durch eine geplante neue Rechtsverordnung droht massiver Personalabbau mit empfindlichen Kürzungen bei den Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderung. Darauf wollen die Lebenshilfe und viele weitere Verbände heute, am 10. Dezember, ab 11 Uhr, mit einem Protestmarsch durch die Magdeburger Innenstadt und daran anschließend mit einer Mahnwache bis zum 18. Dezember vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt aufmerksam machen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt dazu: „Die derzeit schlechte finanzielle Lage im Bund und in den Ländern darf nicht dazu führen, dass auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung gespart wird. Das muss unbedingt verhindert werden! Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf. Seit nunmehr 30 Jahren heißt es im Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Und erst vor wenigen Wochen haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz in Leipzig den Beschluss gefasst, sich für die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen einzusetzen.“

Waltraud Wolff, Landesvorsitzende der Lebenshilfe in Sachsen-Anhalt, betont: „Alle Verbände der Behindertenhilfe in unserem Bundesland sind in großer Not und sehen keine andere Möglichkeit, als in der Vorweihnachtszeit zu protestieren. Sollte die Landesregierung ihre Vorschläge so umsetzen, würde sich das Leben von Menschen mit Beeinträchtigung in Sachsen-Anhalt massiv verschlechtern. Weniger Personal, weniger Angebote und Hilfe im Alltag dürfen keine Wirklichkeit werden!“
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 29. November 2024

Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst
Bundesvorsitzende Ulla Schmidt fordert anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember: Vergesst sie nicht!

Berlin. „Der Bruch der Ampel-Koalition ist ein harter Rückschlag für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Zahlreiche Gesetzesvorhaben, die uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vorangebracht hätten, sind so auf der Zielgeraden voll ausgebremst worden.“ Das kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D., anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Sie fordert die Parteien auf, in ihren Wahlprogrammen die Bedarfe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Blick zu haben.

Für besonders wichtig hält die Lebenshilfe, durch eine zügige Verabschiedung des Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche mit angemessener Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einen inklusiven Arbeitsmarkt mit einem Aktionsplan voranzubringen und endlich die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Ulla Schmidt: „Seit nun 30 Jahren steht im Grundgesetz der Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘. Da kann es doch nicht sein, dass ausgerechnet die Schwächsten der Gesellschaft von der Politik vergessen werden. Auch die christlichen Parteien sollten ein starkes Interesse daran haben, gute Gesetze für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen.“
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Medienmitteilung 2024: Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 28. November 2024

 

Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

 

Berlin, 28. November 2024 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die soziale Sicherheit und Versorgung von Menschen mit Behinderung liegen in der Verantwortung des Staates. Die Ausführung dieser staatlichen Aufgabe wurde an die freien Träger der Eingliederungshilfe delegiert. Die Fachverbände stellen fest, dass derzeit die Versorgungssicherheit für Menschen mit Behinderung gefährdet ist. Es besteht außerdem die Sorge, weil demokratiefeindliche Parteien den Sozialstaat und Inklusion in Frage stellen.

Wir, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, verlangen von allen politischen Parteien, sich zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 klar zu einem solidarischen Sozialstaat und einer gerechten und inklusiven Gesellschaft zu bekennen“, erklärt Pfarrer Frank Stefan, Vorstandvorsitzender des BeB.

Der Schutz der Menschenrechte in Deutschland ist Kernbestandteil unserer Demokratie. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Stärkung der individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung dürfen nicht aus dem Blick geraten. Maßgeblich hierfür sind die Schaffung von barrierefreien Sozialwohnungen, die Förderung inklusiver Arbeitsplätze und die dringend notwendige Gewinnung von Fachkräften. Ein inklusives Deutschland ist ein starkes Deutschland, in dem jeder Mensch sein Potenzial entfalten kann“, betont Stefan.

Die bei der 90. Konferenz der Fachverbände am 26. und 27. November 2024 in Berlin beschlossenen Positionen bilden die Grundlage für die politischen Forderungen der Verbände in der kommenden Wahlperiode.

Kernforderungen der Fachverbände zur Bundestagswahl 2025:

 

  1. Erhalt und Stärkung des solidarischen Sozialstaats:
    Die Fachverbände fordern alle Parteien auf, sich eindeutig zu einem Sozialstaat zu bekennen, der die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt und stärkt.
  2. Barrierefreie und bezahlbare Sozialwohnungen:
    Es soll ein Ausbau barrierefreier und erschwinglicher Wohnräume erfolgen, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und inklusiv in der Gesellschaft leben können.
  3. Fachkräftegewinnung für soziale Berufe:
    Die angemessene Teilhabe und Versorgung von Menschen mit Behinderung ist wegen Personalmangel zunehmend bedroht. Angebote können teilweise nicht aufrechterhalten werden. Daher braucht es eine nachhaltige Strategie zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im sozialen Bereich.
  4. Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
    Die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention müssen vollständig umgesetzt und stärker in der nationalen Gesetzgebung verankert werden.
  5. Klarstellung im SGB IX, dass die Leistungen der digitalen Teilhabe, der Mobilität und Mitbestimmung umfasst sind:

Hiervon würden insbesondere Menschen mit hohem Assistenzbedarf profitieren, für die es bisher besonders schwer ist, ausreichend personenzentrierte Leistungen zu erhalten.

Die Fachverbände werden sich weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass diese Forderungen im Wahlkampf und in der kommenden Legislaturperiode Gehör finden. „Es ist an der Zeit, Inklusion nicht nur zu fordern, sondern sie konsequent zu leben“, so Stefan abschließend.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Medienmitteilung 2024: „Bobby Brederlow war ein großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 26. November 2024

„Bobby Brederlow war ein großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom“
Die Lebenshilfe würdigt den Namensgeber ihres Medienpreises BOBBY, der am 22. November gestorben ist.

München/Berlin. Vor 25 Jahren spielte er sich an der Seite von Fernsehstars wie Senta Berger, Friedrich von Thun und Suzanne von Borsody in die Herzen eines Millionen-Publikums. Rolf Brederlow, ein Mann mit Down-Syndrom, ging voll in seiner Rolle des „Bobby“ im ARD-Vierteiler „Liebe und weitere Katastrophen“ auf und wollte fortan nur noch Bobby genannt werden. Sein beeindruckender TV-Auftritt inspirierte die Bundesvereinigung Lebenshilfe dazu, einen eigenen Medienpreis auszuloben. Bobby Brederlow war 1999 nicht nur der erste Preisträger, er hat dem BOBBY auch seinen Namen gegeben. Am 22. November ist der Münchner Schauspieler im Alter von 63 Jahren gestorben. Die Lebenshilfe würdigt Bobby Brederlow als großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom.

„Bobby Brederlow hat viel dazu beigetragen, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft mehr und mehr als gleichberechtigt anerkannt werden. Die Lebenshilfe wird ihn nicht vergessen, sein Name wird immer mit unserem Medienpreis BOBBY verbunden sein“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Viele Persönlichkeiten zeichnete die Lebenshilfe seit 1999 mit dem BOBBY aus: Günther Jauch, Annette Frier, Kai Pflaume oder ChrisTine Urspruch gehören dazu – und auch weitere Menschen mit Down-Syndrom wie die Berliner Schauspielerin Juliana Götze oder die Aktivistin Natalie Dedreux aus Köln.

Bobby Brederlow stand später immer wieder vor der Kamera, sogar sein Leben wurde verfilmt – mit ihm und Veronica Ferres in den Hauptrollen. Neben dem BOBBY erhielt der wohl bekannteste Deutsche mit Down-Syndrom weitere Ehrungen: den Goldenen Gong, den Bambi, die Goldene Kamera und das Bundesverdienstkreuz. Seine Berühmtheit und Beliebtheit setzte der Münchner auch für den guten Zweck ein. So wurde er etwa Pate des Deutschen Down-Sportlerfestivals und warb für die deutschlandweite Kampagne „Du bist Deutschland“.

Vor einigen Jahren musste Bobby Brederlow seine TV-Karriere wegen einer Demenz-Erkrankung beenden. Bis zu seinem Tode wurde er liebevoll umsorgt von seinem Bruder Gerd Brederlow und dessen Ehemann Udo Bandel-Brederlow.
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Medinmitteilung 2024: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 20. November 2024

Lebenshilfe: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig
Es gibt eine Mehrheit im aktuellen Bundestag für die offizielle Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes von Menschen mit Behinderung, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden. Auch der fraktionsübergreifende Antrag zur Überwachung von Bluttests, mit denen frühzeitig in der Schwangerschaft ein Down-Syndrom erkannt werden kann, muss noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.

Berlin. Endlich war es soweit: 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollten die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Aber dann zerbrach die Ampel-Koalition – und einen Tag später flog der betreffende Antrag von der Tagesordnung des Bundestages. „Wir sind zutiefst enttäuscht“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Sie fordert das Parlament eindringlich auf, den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch vor den Neuwahlen abschließend zu beraten und zu verabschieden. „Menschen mit Behinderung wollen nicht länger darauf warten. Das ist unser Land den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.“

Darüber hinaus appelliert die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende an die Abgeordneten, noch einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag in dieser Legislatur anzunehmen. Darin wird gefordert, nicht-invasive Pränataltest, kurz NIPT, durch ein Monitoring und ein Expertengremium genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte immer wieder vor der Einführung solcher vorgeburtlichen Bluttests als gesetzliche Kassenleistung gewarnt: Sie werden nicht die Ausnahme bleiben, sondern zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge werden. Genau das belegen nun erste Zahlen, wonach rund 40 Prozent aller Schwangeren den Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien machen lassen. Ulla Schmidt: „In beiden Anträgen geht es um das Lebensrecht behinderter Menschen. Sie gehören ohne Wenn und Aber in die Mitte unserer Gesellschaft und dürfen nicht aussortiert werden. Der Bundestag muss jetzt klar Position beziehen und nicht irgendwann einmal!“
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Medienmitteilung 2024: Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom  6. November 2024

Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein
Lebenshilfe unterstützt fraktionsübergreifenden Antrag zur offiziellen Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes. Am 7. November findet die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt.

Berlin. 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. So sieht es ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, der morgen in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden soll.

Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:

„Als Lebenshilfe haben wir uns seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss auch ihr furchtbares Leid ganz offiziell anerkennen. Wir freuen uns daher sehr über den fraktionsübergreifenden Antrag. Wir begrüßen es außerdem, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.

Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.“
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe begrüßt Stärkung sozialer Kriterien bei Reform des Vergaberechts

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 05. November 2024

Lebenshilfe begrüßt Stärkung sozialer Kriterien bei Reform des Vergaberechts

Berlin. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Beschaffung von Waren sollen soziale Kriterien künftig stärker berücksichtigt werden. Öffentliche Auftraggeber sollen dafür bereits im Rahmen der Leistungsbeschreibung mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium vorsehen. Sozial soll ein Kriterium unter anderem insbesondere dann sein, wenn es darauf abzielt, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, oder wenn zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße zugänglich sind. Diese Regelung im sogenannten „Vergabetransformationspaket“ begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe ausdrücklich. Aktuell liegt hierzu ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „Menschen mit Behinderung werden davon profitieren, dass sie bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Das geplante Gesetz kann so zum wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft werden.“
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Medienmitteilung 2024: Inklusion gelingt nur mit ausreichend Fach- und Arbeitskräften

Medienmitteilung der Fachverbände vom 25. Oktober 2024

Inklusion gelingt nur mit ausreichend Fach- und Arbeitskräften
Fachverbände beraten mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Konferenz der Behindertenbeauftragten

Gestern haben sich die Geschäftsführungen der Fachverbände in Leipzig mit den Regierungschefinnen und Regierungs­chefs der Länder sowie der Konferenz der Behindertenbeauftragten zum Thema Menschen mit Behinderung beraten.

Ausdrücklich bedanken sich die Fachverbände für die großartige Initiative von Ministerpräsident Michael Kretschmer, gerade in diesen Zeiten großer Herausforderungen. Menschen mit Behinderung geraten aktuell immer wieder aus dem Fokus von Politik und Gesellschaft. Die Unter­stützung von Menschen mit Behinderung und das Ziel einer inklusiven Gesellschaft werden teilweise sogar in Frage gestellt. Für die Fach­verbände für Menschen mit Behinderung steht gemeinsames Aufwach­sen und selbstverständliches Miteinanderleben als Grund- und Menschenrecht fest. Die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung dieses Rechts können jedoch nur in gemeinsamer Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft geschaffen und erhalten werden. Vor diesem Hintergrund ist die Leipziger Erklärung der Konferenz der Behindertenbeauftragten und der heutige Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) ein wichtiges Signal auf dem Weg gemeinsamer Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Um die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen mit Beeinträch­tigungen umsetzen zu können, muss eine Priorität auf der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften liegen.
Hierfür haben die Fachverbände in ihrem Impuls drei Handlungsfelder benannt: Inländische Personalgewinnung, Konzentration auf die Arbeit am Menschen – unter anderem durch Bürokratieabbau – sowie Personalakquise aus dem Ausland. Hierzu haben die Beteiligten vereinbart, konkrete Vorschläge auszutauschen und auf den Weg zu bringen.
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Medienmitteilung 2024: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 24. Oktober 2024

Lebenshilfe: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht
Bundesministerium der Justiz muss Referentenentwurf eines Gesetzes zur Betreuervergütung zurücknehmen

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht die Existenz des Betreuungswesens bedroht, sollte der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in der jetzigen Form verabschiedet werden. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die bei Entscheidungen dem Wunsch und Willen der betreuten Person folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. Er muss zurückgenommen und überarbeitet werden. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder appelliert sie, die Blockadehaltung gegen eine ausreichende Finanzierung rechtlicher Betreuung aufzugeben.
Laut Lebenshilfe führt der Gesetzentwurf in vielen Fällen nicht zur versprochenen Vergütungserhöhung von 12,7 Prozent. Im Gegenteil: Er führt zu erheblichen Einbußen, insbesondere, wenn Betreuerinnen und Betreuer Menschen in ambulanten Wohnformen rechtlich betreuen, die mittellos sind. Da dies den Großteil der Betreuungsfälle von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern ausmacht, ist zu befürchten, dass sie ihre Arbeit aufgeben werden. Das wiederum hat zur Folge, dass die Betreuungsbehörden und damit letztlich die Kommunen als Ausfallbürgen einstehen müssen. Städte- und Landkreise müssen dann sowohl die Betreuungsführung als auch die Querschnittarbeit übernehmen. Und dafür müssen sie erst das notwendige Personal gewinnen und kostspielig qualifizieren.

Die Lebenshilfe kritisiert scharf, dass der vorgelegte Referentenentwurf nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen berücksichtigt, veraltete Zahlen heranzieht und den gestiegenen Aufwand durch die Betreuungsrechtsreform von 2023 ignoriert. Der Entwurf stellt die Ziele der Reform auf den Kopf und trägt dazu bei, die im Jahr 1992 abgeschaffte Vormundschaft faktisch wieder herbeizuführen. Betreuungen können unter diesen Bedingungen nur noch vom Schreibtisch geführt werden. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden quasi zu stellvertretendem Handeln genötigt. Denn der Entwurf schafft kaum noch Möglichkeiten, Wunsch und Wille rechtlich betreuter Personen zu ermitteln und sie bei der Umsetzung ihrer Vorstellung zu unterstützen.

Ulla Schmidt: „So ist eine auf dem Papier gute Reform des Betreuungsgesetzes zum Scheitern verurteilt, wenn die Politik die wertvolle Arbeit in der rechtlichen Betreuung nicht angemessen bezahlt.“
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Medeinmitteilung 2024: Selbstbestimmt die eigene Zukunft gestalten

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 9. Oktober 2024

Selbstbestimmt die eigene Zukunft gestalten
Neu im Lebenshilfe-Verlag: „MEIN.Profil“ unterstützt junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten auf ihrem Bildungs- und Berufsweg

„MEIN.Profil“ ist das Ergebnis eines umfassenden Forschungsprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Universitäten Duisburg-Essen und Hamburg umgesetzt wurde. Die neue Publikation des Lebenshilfe-Verlages, ein praktischer Ringbuchordner mit herausnehmbaren Mappen, wurde von einer inklusiven Forschungsgruppe aus Erwachsenen mit Lernschwierigkeiten und Fachleuten aus den Bereichen Bildung und Beschäftigung entwickelt. „MEIN.Profil“ ermöglicht, auf alltagsnahe Weise und gemeinsam mit den Menschen mit Beeinträchtigung individuelle Fähigkeiten und Ressourcen aufzuspüren, zu reflektieren und zu dokumentieren.

Besonders hilfreich ist „MEIN.Profil“ bei entscheidenden Lebensübergängen wie dem Wechsel von der Schule in die Berufsausbildung oder dem Einstieg ins Berufsleben. Der ressourcenorientierte Ansatz bietet eine innovative Methode zur Diagnostik von Lernverläufen und erleichtert die gezielte Förderung sowie die Suche nach passenden Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.

Diese Publikation richtet sich besonders an junge Erwachsene, die ihren Bildungs- und Berufsweg selbstbestimmt gestalten möchten, sowie an Lehrkräfte, Bildungsinstitutionen, Berufsberater und alle, die Menschen mit Lernschwierigkeiten in ihrer Entwicklung begleiten. Es kann in Schulen, Ausbildungsstätten, Beratungsstellen und berufsvorbereitenden Maßnahmen eingesetzt werden, um den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern.

„MEIN.Profil“ ist ab sofort im Shop des Lebenshilfe-Verlags als praktischer Ringbuchordner mit herausnehmbaren Mappen für 40 Euro plus Versandkosten erhältlich. Um eine breite Nutzung zu ermöglichen, kann „MEIN.Profil“ zudem kostenfrei als Open-Access-Werk abgerufen und online heruntergeladen werden.
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