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Medinmitteilung 2024: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 20. November 2024

Lebenshilfe: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig
Es gibt eine Mehrheit im aktuellen Bundestag für die offizielle Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes von Menschen mit Behinderung, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden. Auch der fraktionsübergreifende Antrag zur Überwachung von Bluttests, mit denen frühzeitig in der Schwangerschaft ein Down-Syndrom erkannt werden kann, muss noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.

Berlin. Endlich war es soweit: 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollten die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Aber dann zerbrach die Ampel-Koalition – und einen Tag später flog der betreffende Antrag von der Tagesordnung des Bundestages. „Wir sind zutiefst enttäuscht“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Sie fordert das Parlament eindringlich auf, den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch vor den Neuwahlen abschließend zu beraten und zu verabschieden. „Menschen mit Behinderung wollen nicht länger darauf warten. Das ist unser Land den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.“

Darüber hinaus appelliert die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende an die Abgeordneten, noch einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag in dieser Legislatur anzunehmen. Darin wird gefordert, nicht-invasive Pränataltest, kurz NIPT, durch ein Monitoring und ein Expertengremium genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte immer wieder vor der Einführung solcher vorgeburtlichen Bluttests als gesetzliche Kassenleistung gewarnt: Sie werden nicht die Ausnahme bleiben, sondern zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge werden. Genau das belegen nun erste Zahlen, wonach rund 40 Prozent aller Schwangeren den Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien machen lassen. Ulla Schmidt: „In beiden Anträgen geht es um das Lebensrecht behinderter Menschen. Sie gehören ohne Wenn und Aber in die Mitte unserer Gesellschaft und dürfen nicht aussortiert werden. Der Bundestag muss jetzt klar Position beziehen und nicht irgendwann einmal!“
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630 Mitarbeitende zur Werkstattratsversammlung geladen

630 Mitarbeitende zur Werkstattratsversammlung geladen

Großes Interesse an allen Standorten der Werkstatt Hildesheim an den Versammlungen. Die Mitarbeitenden der Werkstatt Hildesheim werden vom Werkstattrat gegenüber dem Vorstand und in Politik und Gesellschaft vertreten. Das siebenköpfige Gremium wird von den Mitarbeitenden der Werkstatt Hildesheim alle vier Jahre gewählt. Dieses Gremium hat jetzt in den letzten Monaten viel bewegt. So wird den Beschäftigten der Werkstatt Hildesheim zu Weihnachten ein Inflationsausgleich ausgezahlt. Dieser ist abzugsfrei und somit in der Wirkung und Wahrnehmung besonders interessant, da er nicht der Grundsicherung angerechnet wird.

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Des Weiteren berichtet der Werkstattrat über vergangene und zukünftige Schulungsangebote für die Mitarbeitenden, wie z.B.
- Vorbereitung auf das Hilfe-Plan-Gespräch.
- Digitale Fitness am Smartphone, Tablet & Co.
- Gefahren im Umgang mit sozialen Medien.
- Sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigung.
- Diskussionsrunde mit und über die Politik reden

Die Aufgabenverteilung im Werkstattrat wird ebenso mitgeteilt, wie die Einführung des strukturierten Beschwerdemanagements. Die Verbesserung der Speisenversorgung, durch die Mitwirkung des Werkstattrats ist ein gutes Beispiel der Beschwerdebearbeitung.

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Auch die Politikerrunden, in denen der Austausch zwischen Werkstattrat und Vertretern verschiedener Parteien gelebt wird, fand Erwähnung. Ebenso die Teilnahme an Demonstrationen mit den Schwerpunkten Inflationsausgleich für Werkstattbeschäftigte und gerechte Bezahlung für Werkstattbeschäftigte.

„Besonders inklusionsfreudig“ ist der Preis, den der Werkstattrat dieses Jahr erstmals an besonders inklusionsfreudig handelnde Personen, Betriebe und Vereine vergeben hat. Diese Preisverleihung ist überregional medial begleitet worden.

Auch die diesjährige Jubiläumsfeier wurde wieder vom Werkstattrat geplant und durchgeführt und hat zu vielen schönen Momenten beigetragen.

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Der Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. war auch geladen und hat die besonders gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit hervorgehoben.

Am Ende sind Fragen und Anregungen zahlreich eingegangen und wurden, soweit möglich, umgehend beantwortet oder zur Bearbeitung mitgenommen.
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Medienmitteilung 2024: Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom  6. November 2024

Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein
Lebenshilfe unterstützt fraktionsübergreifenden Antrag zur offiziellen Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes. Am 7. November findet die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt.

Berlin. 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. So sieht es ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, der morgen in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden soll.

Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:

„Als Lebenshilfe haben wir uns seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss auch ihr furchtbares Leid ganz offiziell anerkennen. Wir freuen uns daher sehr über den fraktionsübergreifenden Antrag. Wir begrüßen es außerdem, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.

Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.“
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe begrüßt Stärkung sozialer Kriterien bei Reform des Vergaberechts

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 05. November 2024

Lebenshilfe begrüßt Stärkung sozialer Kriterien bei Reform des Vergaberechts

Berlin. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Beschaffung von Waren sollen soziale Kriterien künftig stärker berücksichtigt werden. Öffentliche Auftraggeber sollen dafür bereits im Rahmen der Leistungsbeschreibung mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium vorsehen. Sozial soll ein Kriterium unter anderem insbesondere dann sein, wenn es darauf abzielt, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, oder wenn zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße zugänglich sind. Diese Regelung im sogenannten „Vergabetransformationspaket“ begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe ausdrücklich. Aktuell liegt hierzu ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „Menschen mit Behinderung werden davon profitieren, dass sie bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Das geplante Gesetz kann so zum wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft werden.“
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Medienmitteilung 2024: Inklusion gelingt nur mit ausreichend Fach- und Arbeitskräften

Medienmitteilung der Fachverbände vom 25. Oktober 2024

Inklusion gelingt nur mit ausreichend Fach- und Arbeitskräften
Fachverbände beraten mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Konferenz der Behindertenbeauftragten

Gestern haben sich die Geschäftsführungen der Fachverbände in Leipzig mit den Regierungschefinnen und Regierungs­chefs der Länder sowie der Konferenz der Behindertenbeauftragten zum Thema Menschen mit Behinderung beraten.

Ausdrücklich bedanken sich die Fachverbände für die großartige Initiative von Ministerpräsident Michael Kretschmer, gerade in diesen Zeiten großer Herausforderungen. Menschen mit Behinderung geraten aktuell immer wieder aus dem Fokus von Politik und Gesellschaft. Die Unter­stützung von Menschen mit Behinderung und das Ziel einer inklusiven Gesellschaft werden teilweise sogar in Frage gestellt. Für die Fach­verbände für Menschen mit Behinderung steht gemeinsames Aufwach­sen und selbstverständliches Miteinanderleben als Grund- und Menschenrecht fest. Die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung dieses Rechts können jedoch nur in gemeinsamer Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft geschaffen und erhalten werden. Vor diesem Hintergrund ist die Leipziger Erklärung der Konferenz der Behindertenbeauftragten und der heutige Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) ein wichtiges Signal auf dem Weg gemeinsamer Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Um die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen mit Beeinträch­tigungen umsetzen zu können, muss eine Priorität auf der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften liegen.
Hierfür haben die Fachverbände in ihrem Impuls drei Handlungsfelder benannt: Inländische Personalgewinnung, Konzentration auf die Arbeit am Menschen – unter anderem durch Bürokratieabbau – sowie Personalakquise aus dem Ausland. Hierzu haben die Beteiligten vereinbart, konkrete Vorschläge auszutauschen und auf den Weg zu bringen.
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Freundschaft, Liebe, Partystimmung

Freundschaft, Liebe, Partystimmung

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Auf der Kontaktparty #FlirtBesonders haben sich fast 200 Kontaktsuchende aus Stadt und Landkreis Hildesheim im Tanzhaus Buresch eingefunden. Aber auch von weiter weg sind interessierte Personen angereist und haben die Veranstaltung mit ihrer Teilnahme bereichert. Diese Party wird von der Schatzkiste Hildesheim ausgerichtet. Die Schatzkiste Hildesheim ist eine Kontakt–und Partner*in-Vermittlungsbörse für Menschen mit Beeinträchtigung.

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Bekannte treffen und neue Personen kennen lernen. Das ist die besondere Mischung dieser Party. Da bleiben einsame Herzen nicht lange allein.

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Auf der Tanzfläche gemeinsam das Tanzbein schwingen oder sich in einer stillen Ecke auszutauschen und kennen lernen. Das alles bietet die Kontaktparty #FlirtBesonders den Besucher*innen.

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Die Begrüßung durch das Schatzkiste-Team Ines Lemke und Michael Lübben verläuft noch ruhig und geordnet.

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Aber als der Cäpt’n, mit bürgerlichem Namen Dirk Fröhlich, das Mikrofon greift, die Verhaltensregeln bekannt gibt und die Vertrauenspersonen vorstellt gibt es kein Halten mehr.

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Wer dachte, das lässt sich nicht toppen, der kennt den Cäpt’n nicht.

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Mit den ersten einsetzenden Klängen eskaliert die Menge. Mitten auf der Tanzfläche und gemeinsam mit seinen Fans feiert der Cäpt’n das Fest. Bekanntes Liedgut wird zum Mitsingen dargeboten. 

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Wer dem ganzen Trubel entgehen möchte, hat an der Bar oder an einem der Tische in ruhiger Lage Platz genommen. Die Gelegenheit für interessante Gespräche, neue Kontakte und einen angenehmen Abend. 

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Auch die Kontaktengel und der Glückspilz geben alles. 

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Die Kontaktkarte ausfüllen und schon geht es los ins Unbekannte.


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Nach der Schlacht am Büffet und vollen Bäuchen geht es zur 2. Darbietung des Cäpt’n.

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Parallel eröffnet die Fotobox, in der sich frisch gefundenen Pärchen, Freunde und Bekannte ablichten lassen können. Den Ausdruck kann man als Andenken gleich mit nach Hause nehmen. Soweit die Theorie.

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Aufgrund des großen Andranges und der langen Druckzeiten konnten nicht alle Fotos rechtzeitig bereitgestellt werden. Diese Fotos werden vom Schatzkiste-Team nachträglich den abgelichteten Personen zugesandt.

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Zu später Stunde übernehmen die DJs Peter Gothe und Michael Huismann. Mit ihrem guten Gespür für die Musikwünsche halten sie die Stimmung hoch und die Besucher*innen auf der Tanzfläche. 

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Um 22 Uhr erklingt der letzte Ton und die Veranstaltung neigt sich dem Ende.

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Viele neue Bekanntschaften sind entstanden, neue Kontakte sind geküpft und alte Bekanntschaften wieder aufgelebt. Für Teilnehmende, wie Organisator*innen und Helfer*innen steht fest: „Das war eine super Party“ 

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Danke an die Unterstützung durch Hand in Hand für Norddeutschland. Ohne deren Förderung wäre diese Veranstaltung so nicht möglich gewesen.

PS: Die Fotos aus der Fotobox findet Ihr auch unter www.Lhhi.de/aktuelles

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Medienmitteilung 2024: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 24. Oktober 2024

Lebenshilfe: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht
Bundesministerium der Justiz muss Referentenentwurf eines Gesetzes zur Betreuervergütung zurücknehmen

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht die Existenz des Betreuungswesens bedroht, sollte der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in der jetzigen Form verabschiedet werden. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die bei Entscheidungen dem Wunsch und Willen der betreuten Person folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. Er muss zurückgenommen und überarbeitet werden. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder appelliert sie, die Blockadehaltung gegen eine ausreichende Finanzierung rechtlicher Betreuung aufzugeben.
Laut Lebenshilfe führt der Gesetzentwurf in vielen Fällen nicht zur versprochenen Vergütungserhöhung von 12,7 Prozent. Im Gegenteil: Er führt zu erheblichen Einbußen, insbesondere, wenn Betreuerinnen und Betreuer Menschen in ambulanten Wohnformen rechtlich betreuen, die mittellos sind. Da dies den Großteil der Betreuungsfälle von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern ausmacht, ist zu befürchten, dass sie ihre Arbeit aufgeben werden. Das wiederum hat zur Folge, dass die Betreuungsbehörden und damit letztlich die Kommunen als Ausfallbürgen einstehen müssen. Städte- und Landkreise müssen dann sowohl die Betreuungsführung als auch die Querschnittarbeit übernehmen. Und dafür müssen sie erst das notwendige Personal gewinnen und kostspielig qualifizieren.

Die Lebenshilfe kritisiert scharf, dass der vorgelegte Referentenentwurf nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen berücksichtigt, veraltete Zahlen heranzieht und den gestiegenen Aufwand durch die Betreuungsrechtsreform von 2023 ignoriert. Der Entwurf stellt die Ziele der Reform auf den Kopf und trägt dazu bei, die im Jahr 1992 abgeschaffte Vormundschaft faktisch wieder herbeizuführen. Betreuungen können unter diesen Bedingungen nur noch vom Schreibtisch geführt werden. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden quasi zu stellvertretendem Handeln genötigt. Denn der Entwurf schafft kaum noch Möglichkeiten, Wunsch und Wille rechtlich betreuter Personen zu ermitteln und sie bei der Umsetzung ihrer Vorstellung zu unterstützen.

Ulla Schmidt: „So ist eine auf dem Papier gute Reform des Betreuungsgesetzes zum Scheitern verurteilt, wenn die Politik die wertvolle Arbeit in der rechtlichen Betreuung nicht angemessen bezahlt.“
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Medeinmitteilung 2024: Selbstbestimmt die eigene Zukunft gestalten

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 9. Oktober 2024

Selbstbestimmt die eigene Zukunft gestalten
Neu im Lebenshilfe-Verlag: „MEIN.Profil“ unterstützt junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten auf ihrem Bildungs- und Berufsweg

„MEIN.Profil“ ist das Ergebnis eines umfassenden Forschungsprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Universitäten Duisburg-Essen und Hamburg umgesetzt wurde. Die neue Publikation des Lebenshilfe-Verlages, ein praktischer Ringbuchordner mit herausnehmbaren Mappen, wurde von einer inklusiven Forschungsgruppe aus Erwachsenen mit Lernschwierigkeiten und Fachleuten aus den Bereichen Bildung und Beschäftigung entwickelt. „MEIN.Profil“ ermöglicht, auf alltagsnahe Weise und gemeinsam mit den Menschen mit Beeinträchtigung individuelle Fähigkeiten und Ressourcen aufzuspüren, zu reflektieren und zu dokumentieren.

Besonders hilfreich ist „MEIN.Profil“ bei entscheidenden Lebensübergängen wie dem Wechsel von der Schule in die Berufsausbildung oder dem Einstieg ins Berufsleben. Der ressourcenorientierte Ansatz bietet eine innovative Methode zur Diagnostik von Lernverläufen und erleichtert die gezielte Förderung sowie die Suche nach passenden Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.

Diese Publikation richtet sich besonders an junge Erwachsene, die ihren Bildungs- und Berufsweg selbstbestimmt gestalten möchten, sowie an Lehrkräfte, Bildungsinstitutionen, Berufsberater und alle, die Menschen mit Lernschwierigkeiten in ihrer Entwicklung begleiten. Es kann in Schulen, Ausbildungsstätten, Beratungsstellen und berufsvorbereitenden Maßnahmen eingesetzt werden, um den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern.

„MEIN.Profil“ ist ab sofort im Shop des Lebenshilfe-Verlags als praktischer Ringbuchordner mit herausnehmbaren Mappen für 40 Euro plus Versandkosten erhältlich. Um eine breite Nutzung zu ermöglichen, kann „MEIN.Profil“ zudem kostenfrei als Open-Access-Werk abgerufen und online heruntergeladen werden.
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