Ergebnis der Werkstattratswahl 2021
- Publiziert in Aktuelles 2021
- geschrieben von Tobias Plitzko
Die Selbstvertreterwahl des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten wurde vom Montag den 01.11.2021 bis zum Mittwoch den 03.11.2021 durchgeführt.
Von den Beschäftigten jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Diese vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
In der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt geregelt.
Drei Tage fanden die Wahl in den Standorten der Werkstatt Hildesheim statt. 18 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für das Amt Werkstattrat zur Wahl gestellt. Vier Kandidatinnen stellten sich zur Wahl der Frauenbeauftragten. Die angebotene Möglichkeit zur Briefwahl wurde vereinzelt genutzt.
Insgesamt waren 545 Wähler*innen zur Wahl aufgerufen. Davon 225 Frauen (die auch die Frauenbeauftragte wählen durften) und 320 Männer.
Der Wahlvorstand mit Christina Petermann und dem Vertreter Peter Bierbach haben gemeinsam mit ihrem Team die Wahl vorbereitet und durchgeführt. Unter den Augen interessierter Beschäftigter wurden am Donnerstag den 04.11. die Stimmzettel öffentlich ausgezählt.
Die Wahlbeteiligung Werkstattratswahl in den Standorten:
Wahlberechtigte gesamt Frauen / Männer Wahlbeteiligung
Gesamt 545 225/320 52,1 %
Römerring 170 63/107 43,5 %
Flugplatz/KPS 159 63/96 58 %
Drispenstedt 216 99/117 55 %
Die Wahlbeteiligung der Wahl zur Frauenbeauftragten in den Standorten:
Wahlberechtigte gesamt Wahlbeteiligung
Gesamt 225 49,9 %
Römerring 63 41,3 %
Flugplatz/KPS 63 61,9 %
Drispenstedt 99 46,5 %
Über die Konstellation des neuen Werkstattrates und der neuen Frauenbeauftragten werden wir zeitnah berichten.
Ein großen DANKE an alle Wählerinnen und Wähler, die von ihrem Recht zur Wahl der Selbstvertreter*innen teilgenommen haben.
Selbstbewusst durch das Leben schreiten
Seit gut sechs Wochen gibt es das neue ergänzende Angebot „Karate“ in der Werkstatt. Für die neuen Teilnehmer*innen ist schnell klar, Karate ist viel mehr als ein Kampfsport. Neben den Aufwärmübungen steht auch Dehnen und mentales Training an. Bewegung, Selbstbeherrschung und Körperwahrnehmung werden von dem Karatetrainer Osman Alic in kleinen Übungseinheiten trainiert. Als Gesundheitstrainer der Lebenshilfe Hildesheim ist Osman Alic auch für Sportaktivitäten der ergänzenden Angebote in der Werkstatt zuständig.
Als Karatetrainer und Prüfer mit dem schwarzen Gürtel und dem 5. Dan, schaut er auf 30 aktive Jahre im Karate zurück. Daher lag es nah, diese Sportart auch den Beschäftigten der Lebenshilfe Hildesheim anzubieten. Mit vollem Erfolg. Es haben sich kurzfristig 10 interessierte Beschäftigte gefunden, die jeweils eine Stunde in der Woche trainieren. Die Trainingsgruppe ist mit neuen Karateanzügen ausgestattet, die mit dem Logo der Lebenshilfe Hildesheim beschriftet wurden.
Das Training erfolgt auf weichen Matten, damit sich kein*e Teilnehmer*in beim Falltraining verletzt. Für die Kontaktübungen steht eine Kunststoffübungsfigur zur Verfügung. Besonders eindrucksvoll ist die Übungseinheit „Kata“ in der bereits erlernte Einzeltechniken nach einem definierten Ablauf ausgeführt werden. Das erste Zwischenziel der Teilnehmer*innen ist bereits ausgemacht. Sie üben intensiv für den gelb- weißen Gürtel.
Karate- eine runde Sache. Vieles aus dem Erlernten wirkt sich umgehend auch auf die anderen Lebensbereiche aus. Ein sichereres Auftreten, Beweglichkeit und Gelassenheit sind auch ein Erfolgsrezept auf dem Weg der Inklusion.
Weitere Interessenten sind herzlich willkommen. Probetrainingsstunden können zum Kennenlernen mitgemacht werden. Der Einstig ist bei dem ergänzenden Angebot jederzeit möglich.
20 Jahre Werkstättenmitwirkungsverordnung
Zum Anlass dieses Jubiläums hat der Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim zu einer Politikerrunde eingeladen. Leider ist es nur eine kleine Runde geworden, da die Grünen aufgrund von Terminüberschneidungen absagen mussten und von CDU und SPD keinerlei Reaktionen erfolgte, wie der 1. Vorsitzende des Werkstattrates, Wadim Bier berichtete. Schade, denn der Werkstattrat möchte nicht, dass in der Politik nur über Menschen mit Behinderung gesprochen wird, sondern, dass die Möglichkeit zur Teilhabe an der Meinungsbildung aktiv gelebt wird. Er möchte ernstgenommen werden und gemeinsam mit Politikern über Themen, die speziell diesen Personenkreis betreffen, sprechen und diese mitgestalten.
Umso erfreulicher war die Teilnahme des FDP- Politikers, Henrik Jacobs, der sich trotz terminlicher Überschneidungen eine Stunde für den Austausch mit dem Werkstattrat Zeit genommen hat.
Der Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim vertritt ca. 650 Beschäftigte der Werkstatt Hildesheim und ist in den Grundzügen vergleichbar wie ein Betriebsrat aufgestellt.
Wadim Bier, 1. Vorsitzender des Werkstattrates hat auf das Erfolgsmodel der Werkstättenmitwirkungsverordnung aufmerksam gemacht und ist auf die Entgeltsituation näher eingegangen.
Die Werkstättenmitwirkungsverordnung regelt die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Werkstattrates und deren Pflichten. So hat der Werkstattrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Werkstattordnung, den Arbeitszeiten, dem Urlaub, dem Entgelt und der Verpflegung. Darüber hinaus bestimmt er mit bei der Einführung von Überwachungstechnik, Fortbildungsangebote für Beschäftigte und bei der Ausgestaltung von Sanitär- und Pausenräumen und er gestaltet soziale Aktivitäten mit. Der Werkstattrat wirkt auch bei der Verwendung der Arbeitsergebnisse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterentwicklung und Förderung mit. Das Themenfeld der Arbeitsumgebung ist insbesondere umfänglich betrachtet. So besteht die Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitskleidung, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsplatzwechsel der Beschäftigten.
Für die Vereinfachung der derzeit geltenden diffusen Entgeltsituation in den Arbeitsbereichen der Werkstätten hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte einen Vorschlag ausgearbeitet. Diesen hat der 1. Vorsitzende des Werksattrates, Wadim Bier vorgestellt. Vorab hat er die momentan gültige Zusammenstellung der Vergütungskomponenten aufgeführt und eingehend erklärt.
Wichtig bei der Diskussion um die Vergütung ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
Das Entgelt setzt sich aus Grundbetrag, Steigerungsbetrag, Arbeitsförderungsgeld und der Veranlagung in der Rente zusammen. Jede Entgeltkomponente hat ihre Eigenheiten und bedarf der ausführlichen Erklärung. (Eine Auflistung mit ausführlicher Erklärung ist auf der Webseite im Bereich des Werkstattrates zum Nachlesen abgelegt; https://www.lhhi.de/bildung-und-arbeit/werkstattrat/entgelt.html)
Als Fazit bleibt:
Durchschnittlich bekommt jeder Beschäftigte ein Entgelt zwischen 140 und 300 €, je nach Bereich und Arbeitsleistung. Das ist leider sehr wenig.
Daher hat die Bundesgemeinschaft der Werkstatträte Deutschland das Modell Basisgeld entwickelt. Das Basisgeld soll Armut bei Beschäftigten verhindern, sie nicht zum Bittsteller machen, selbstbestimmtes Leben ermöglichen und eine unkomplizierte Auszahlung sicherstellen.
Eine Stelle sollte die Kontrolle über die Auszahlung haben, das Basisgeld soll über die Werkstätten ausbezahlt werden, (der Werkstatt-Lohn kommt noch dazu).
Das Basisgeld gibt es noch gar nicht! Es ist ein Vorschlag. Ein Entwurf wurde an den Bundestag gesandt. Leider gibt es im Bundestag noch keinen Beschluss dazu.
Mit diesen Ausführungen endet die Gesprächsrunde und es schließt sich ein kleiner gemeinsamer Rundgang durch die Werkstatt an. Besonders überrascht war Jacobs von dem vielfältigen Arbeitsangebot. Ein Grund mehr, häufiger Politiker*innen in die Lebenshilfe Hildesheim einzuladen.
Quellennachweis: https://www.bagwfbm.de/page/101
Text und Fotos: Tobias Plitzko