Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 9. Juli 2026
Lebenshilfe positioniert sich zu Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundeskanzlers zu den Sozialreformen und ruft ihre 471 Orts- und Kreisvereinigungen zu Aktionen auf.
Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe legt heute, einen Tag vor der parlamentarischen Sommerpause, ihre Bewertung zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und des Bundeskanzlers vom 25. Juni sowie des Bundessozialministeriums und der Sozialministerkonferenz vom 12. Juni 2026 vor. Diese haben weitreichende Reformvorschläge zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.
„Alle Reformen müssen sich daran orientieren, was in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Grundgesetz für Deutschland verbindlich festgelegt ist.“, erläutert Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. „Es geht hierbei auch um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, zum Beispiel wenn Wohnplätze einfach zugewiesen werden sollen. Daher ist es dringend nötig, Menschen mit Behinderung und ihre Verbände in den weiteren Prozess einzubeziehen.“
Bereits im Februar hat die Lebenshilfe die Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ Teilhabe ist Menschenrecht | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. gestartet und im Rahmen einer Petition beim Deutschen Bundestag binnen sechs Wochen mehr als 181.000 Unterschriften gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe gesammelt. Über den Sommer soll die Kampagne nun auf örtlicher Ebene fortsetzt werden. Auf Grundlage ihrer Bewertung der vorliegenden Beschlüsse wird die Lebenshilfe bundesweit mit Politikerinnen und Politikern über ihre acht Hauptforderungen sprechen. Hierbei geht es um die angekündigten Reformen bei der Pflegeversicherung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Denn alle drei Reformen treffen Menschen mit Behinderung und ihre Familien besonders hart.
Ein Abbau der Rechte der Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilhaben zu können, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, darf auf keinen Fall erfolgen.
