Medienmitteilung 2023: Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems
- Publiziert in Medienmitteilungen 2023
Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems, 25.09.22, Hannover „Krokus“
Zusammenfassung:
Warum ist eine Reform notwendig?
Das aktuelle System stößt an seine Grenzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert seit Jahren ein auskömmliches Einkommen für Werkstatt-Beschäftigte - alles aus einer Hand. (Die Erhöhung des Grundsicherungsbetrags hat die Situation noch verschärft)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Studie in Auftrag gegeben, um ein transparentes, nachhaltiges, zukunftsfähiges Entgeltsystems für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu finden, mit Perspektiven auf den 1. Arbeitsmarkt und dem Ziel, die Erkenntnisse umzusetzen.
Neben dem Basisgeld (Lohn, mit dem man den Lebensunterhalt bestreiten kann) hat die BAG WfbM zwei weitere Modelle vorgestellt.
1. Ein Grundeinkommen, wobei das ganzheitliche Leistungsspektrum erhalten bleibt, die Nachteilsausgleichrechte und Schutzrechte bleiben berücksichtigt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Das Grundeinkommen (öffentlich finanziert) soll höher sein als die Grundsicherung und das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis bleibt bestehen, wie auch die EU-Minderung.
Dies soll durch ein einfaches, transparentes Antragsverfahren in Gang gebracht werden.
(Sockelbetrag + Steigerungsberg, Afög entfällt bzw. ist im Grundeinkommen enthalten.)
EU-Rente bleibt bestehen sowie ein Wahlrecht zwischen Rente oder Grundeinkommen.
2. Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch (Mindestlohn):
• öffentlich finanzierter Lohnzuschuss
• Anspruch auf individuelle Leistungsbezüge
• dauerhafter Arbeitnehmerstatus mit Arbeitsvertrag und Mindestlohn entsprechend der niedrigeren Wochenarbeitszeit reduziert (begleitende Maßnahmen sind Arbeitszeit)
• Kündigungsschutz in der Werkstatt, jedoch nicht in Integrationsbetrieben. Rückkehrrecht bleibt bestehen (Der Lohnkostenzuschuss ist unter dem Mindestlohn)
• das Werkstatt-Gehalt und der öffentliche Zuschuss bilden das Gehalt. Rechtlich gesehen sind dies Arbeitnehmer mit Teilhabeanspruch.
• dafür muss ein eigenes Tarifrecht entwickelt werden. Die Beschäftigten sind vollständig sozialversichert. Die Arbeitgeberanteile werden refinanziert. Das Betriebsverfassungsgesetz wird angewendet, die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) bleibt nur noch für die Frauenbeauftragten.
gez.
Dagmar Knoll
VP Werkstattrat