Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 6. Oktober 2026
Nach Beschluss der Kassenfinanzierung etabliert sich – entgegen der gesetzgeberischen Absicht – eine Reihentestung
Berlin. Am 8. Oktober wird in zweiter und dritter Lesung über einen fraktionsübergreifenden Antrag zu vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie beraten: Nachdem eine Untersuchung auf Kosten der Krankenkassen für Einzelfälle beschlossen wurde, nehmen Schwangere den Test nun flächendeckend in Anspruch. Der Antrag verlangt daher eine Auswertung der Nutzung von Bluttests in der Schwangerschaft. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert alle Abgeordneten mit Nachdruck dazu auf, diesem Antrag zuzustimmen.
Ob sogenannte nicht-invasive Pränataltests – kurz NIPT – als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden, muss dringend überprüft werden. Wie die mehr als 100 Parlamentarier, die den Antrag unterzeichnet haben, setzt sich die Lebenshilfe seit Langem für ein Monitoring der Kassenzulassung ein. Beim NIPT wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, mit der die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind bestimmt werden kann. Der NIPT soll auf Kosten der Krankenkassen allerdings nicht standardmäßig angewandt werden, sondern nur in begründeten Fällen. Denn eine flächendeckende Suche nach Behinderung war nicht gewollt.
„Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben“, stellt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, fest. „Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist – ganz entgegen dem Willen des Gesetzgebers. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert.“
Gleichzeitig macht Ulla Schmidt deutlich, dass es bei dem fraktionsübergreifenden Antrag nicht darum geht, Frauen grundsätzlich den NIPT als Kassenleistung zu verwehren. „Es muss aber genauer darauf geschaut werden, dass nur Schwangere mit einem erhöhten Risiko den Bluttest von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt bekommen. Zumal bei anlasslosen Tests bei jungen Frauen jeder dritte Test falsch positiv ist – das Kind hat kein Down-Syndrom, obwohl der Test das nahelegt.“
Die Lebenshilfe hofft daher auf einen positiven Ausgang am kommenden Donnerstag im Bundestag. Ulla Schmidt: „Alles andere als eine deutliche Zustimmung zum Antrag wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien.“
