Lebenshilfe: Menschen mit Behinderung bei der Pflegereform nicht im Stich lassen

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 29. September 2026

Ulla Schmidt fordert von der Bundesregierung, pflegenden Angehörigen die Leistungen nicht zu kürzen

Berlin. Vor dem anstehenden Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Regierungsmitglieder eindringlich auf, Menschen mit Behinderung und ihren Familien die bisherigen Pflegeleistungen nicht zu versagen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin, betont: „Lassen Sie Familien, in denen Angehörige mit Unterstützungsbedarf leben und dort oft jahrzehntelang gepflegt werden, nicht im Stich. Die Eltern haben einen sehr belastenden Alltag und brauchen auch mal eine Auszeit von der Pflege. Das geplante neue Sozialraumbudget muss deshalb über Monate und auch ins Folgejahr übertragbar bleiben, so dass es für eine relevante Auszeit angespart werden kann. Und es muss weiter flexibel einsetzbar sein – auch für ehrenamtliche Pflege. Überdies ist die drastische Absenkung des Sozialraumbudgets von 300 auf 175 Euro ab dem 25. Lebensjahr nicht zu vertreten. Besonders nicht bei Menschen mit Behinderung, die häufig ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sind. Da nimmt die Belastung mit dem 25. Lebensjahr nicht plötzlich ab. Das Sozialraumbudget muss an diesen Punkten dringend nachgebessert werden, sonst ist die Lücke, die durch die Streichung der Verhinderungspflege gerissen wird, nicht zu verkraften.“

Darüber hinaus betont die Bundesvereinigung Lebenshilfe erneut, wie wichtig es ist, dass die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nicht gesenkt werden. Mit ihrer Kampagne Teilhabe ist Menschenrecht warnt die Lebenshilfe seit Monaten eindringlich vor den geplanten Leistungskürzungen in der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe.