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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Deutschland muss endlich inklusiver werden!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 25. Juni 2024

Lebenshilfe: Deutschland muss endlich inklusiver werden!
30 Jahre nach dem Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung im Grundgesetz zieht Bundesvorsitzende Ulla Schmidt eine ernüchternde Bilanz.

Berlin. Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. 30 Jahre danach erinnert die Bundesvereinigung Lebenshilfe an diesen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien so bedeutungsvollen Tag. „Als Abgeordnete des Bundestages habe ich damals mit ganzem Herzen diesem Verfassungszusatz zugestimmt. Das Benachteiligungsverbot sollte uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranbringen. Auch die Lebenshilfe hatte sich mit aller Kraft dafür eingesetzt. Doch leider müssen wir heute feststellen, dass die Inklusion in Deutschland ins Stocken geraten ist“, so die ernüchternde Bilanz von Ulla Schmidt, der Lebenshilfe-Bundesvorsitzenden und Bundesministerin a.D.

Die Lebenshilfe verweist auf die Staatenprüfung im August 2023 in Genf. Der zuständige Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellte Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus und bestätigte damit die Kritik der Lebenshilfe. Sie fordert: Deutschland müsse endlich inklusiver werden! Hierfür brauche es vor allem mehr Barrierefreiheit und eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.

„Über die Kinder- und Jugendhilfe für alle“, erläutert Ulla Schmidt, „wird seit Jahren diskutiert. Ein Gesetzentwurf wird seit Monaten angekündigt und muss jetzt endlich kommen, damit künftig alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderung – die Unterstützung vom Jugendamt bekommen, die sie und ihre Familien brauchen und Verschiebebahnhöfe zwischen den Behörden endlich der Vergangenheit angehören.“

Und weiter betont die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende: „Arztpraxen, Geschäfte, Gaststätten, Verkehrsmittel oder Kulturveranstaltungen müssen endlich barrierefrei werden. Ist umfassende Barrierefreiheit im ersten Schritt nicht zu erreichen, müssen die Anbieter von Waren und Dienstleistungen zumindest verpflichtet werden, Menschen mit Behinderung im Einzelfall den Zugang durch Hilfestellungen zu erleichtern. Zum Beispiel indem sie bei einer Stufe am Eingang eine mobile Rampe anlegen oder die Speisekarte vorlesen und auf Wunsch in Leichte Sprache übersetzen. Entsprechende Regelungen gibt es etwa in den USA seit Jahrzehnten. Es ist nun an der Zeit, dass sich die Ampel-Koalition wie im Koalitionsvertrag versprochen auf entsprechende Regelungen einigt.“
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Medienmitteilung 2024: Für eine starke Demokratie und inklusive Gesellschaft

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 13. Juni 2024

Für eine starke Demokratie und inklusive Gesellschaft
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., wird am 13. Juni 75 Jahre alt

Berlin/Aachen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., wird heute 75 Jahre alt. Zu ihrem Geburtstag wünscht sich die Aachenerin eine starke Demokratie und mehr politisches Engagement für eine inklusive Gesellschaft.

Nach den großen Stimmenzuwächsen der AfD bei den Europa- und Kommunalwahlen warnt Ulla Schmidt eindringlich vor den Folgen: „Rechtsextreme Kräfte vergiften immer weiter das Klima in Deutschland. Die mutmaßlich rechtsradikalen Anschläge auf Einrichtungen der Lebenshilfe Mönchengladbach, als Steine mit der Aufschrift ‚Euthanasie ist die Lösung‘ flogen, haben Menschen mit Behinderung in Todesangst versetzt. Das erinnert an die dunkelste Zeit unserer Geschichte. Nie wieder ist jetzt – alle Demokratinnen und Demokraten in unserem Land müssen sich jetzt sichtbar an die Seite der Menschen mit Behinderung stellen.“

Seit dem 22. September 2012 steht Ulla Schmidt an der Spitze der Lebenshilfe mit bundesweit 474 örtlichen Vereinigungen und rund 116.000 Mitgliedern. Die Politikerin und studierte Sonderpädagogin setzt sich mit aller Kraft für die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist.
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Medienmitteilung 2024: Aufruf zum Wahl-Sonntag am 9. Juni: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 4. Juni 2024

Lebenshilfe: Demokratie in Deutschland und Europa stärken

Aufruf zum Wahl-Sonntag am 9. Juni: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“


Berlin. „Die Europäische Union schöpft ihre Kraft aus der Vielfalt und Solidarität ihrer rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Das freie Europa wird jedoch durch rechtsextreme Kräfte bedroht, demokratiefeindliche Parteien wie die AfD wollen die EU zerstören.“ Davor warnt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich der Europawahl. Sie ruft die Wählerinnen und Wähler dazu auf, am 9. Juni die Demokratie in Deutschland und Europa zu stärken und dem Aufruf der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu folgen: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“ Das gilt für die Wahl zum Europäischen Parlament ebenso wie für die vielen Kommunalwahlen, die am kommenden Sonntag von Mecklenburg-Vorpommern bis Baden-Württemberg stattfinden.

Fast 80 Jahre nach der mörderischen NS-Zeit herrscht in Deutschland wieder ein Klima, in dem Minderheiten wie Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und sogar mit dem Tode bedroht werden. Vor wenigen Tagen gab es zwei mutmaßlich rechtsradikale Anschläge auf Gebäude der Lebenshilfe Mönchengladbach. Unbekannte warfen Ziegelsteine mit der Aufschrift „Euthanasie ist die Lösung“. Nun ermittelt der Staatsschutz. Mit „Euthanasie“ ist das Tötungsprogramm der Nationalsozialisten gemeint, dem etwa 300.000 Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung zum Opfer fielen. Ulla Schmidt: „Wir verurteilen diese feigen Taten in Mönchengladbach aufs Schärfste und fühlen mit den Bewohnern und Mitarbeitenden, die jetzt schreckliche Ängste ausstehen müssen.“

Weil sich Hass und Hetze rasant ausbreiten in der Gesellschaft, wird das öffentliche Eintreten für die Demokratie immer wichtiger. Zudem zeigt die AfD mehr und mehr ihr wahres Gesicht: Nach dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Vertretern mit namhaften Rechtsradikalen wird AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl vorgeworfen, Hitlers SS verharmlost, für China spioniert und Bestechungsgelder eines prorussischen Propaganda-Portals angenommen zu haben. Im Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Drei ostdeutsche Landesverbände und die Jugendorganisation „Junge Alternative“ werden sogar als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Und gerade erst hat das Landgericht Halle den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil der ehemalige Geschichtslehrer eine Rede mit einer verbotenen Nazi-Parole beendet hatte.

Bereits am 21. März 2017 haben Bundesvorstand und Bundeskammer in einem gemeinsamen Beschluss deutlich gemacht, dass Lebenshilfe und AfD unvereinbar sind. In der Folge hat die Lebenshilfe, auch gemeinsam mit anderen Verbänden, immer wieder darauf hingewiesen, dass die AfD Inklusion als „Ideologie-Projekt“ ablehnt und Menschen diskriminiert, die nicht ins völkisch-nationalistische Weltbild passen.

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Auf www.lebenshilfe.de gibt es unter der Überschrift „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ ausführliche Informationen, darunter eine Broschüre der Lebenshilfe mit Empfehlungen zum Umgang mit der AfD, ein Magazin mit Leichter Sprache zur Europawahl und eine Webseite in Leichter Sprache zum Thema „Menschen mit Behinderung in der Nazi-Zeit“.

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Medienmitteilung 2004: Paritätischer Niedersachsen fordert Nachbesserungen am Niedersächsischen Kita-Gesetz 

Medienmitteilung vom 31.05.2024 der Lebenshilfe Niedersachsen, dem Paritätischen Niedersachsens und anderen Mitgliedsorganisationen des Paritätische

Paritätischer Niedersachsen fordert Nachbesserungen am Niedersächsischen Kita-Gesetz 

Flexibilisierung der Kita-Personalstandards muss durch mittel- und langfristige Maßnahmen ergänzt werden 

Anlässlich der heutigen Anhörung im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtags nimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. gemeinsam mit seinen Mitgliedern Stellung zur Novellierung des Niedersächsischen Kita-Gesetzes. 

Die Landesregierung reagiert mit ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf auf die landesweiten Gruppenschließungen in Kindertagesstätten. Die vorgesehenen Veränderungen und Maßnahmen zielen primär auf eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Träger und Einrichtungen. Dies soll unter anderem durch die Erweiterung von Vertretungsregelungen oder die Ermöglichung des Einsatzes von pädagogischen Assistenzkräften in den Randzeiten geschehen. Ziel ist es, dass Kitas so Familien künftig verlässlicher unterstützen können. 

„Diese pragmatischen Ansätze begrüßen wir in weiten Teilen – allerdings bringen sie uns keine einzige Fachkraft mehr ins System. Zu wenig Menschen absolvieren zum Beispiel die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte*n Erzieher*in. Der Paritätische fordert deshalb die Einführung einer praxisintegrierten Ausbildung (kurz PiA) als ergänzendes Angebot der Ausbildung auch für Niedersachsen“, betont Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. Eine solche tariflich vergütete Ausbildung würde die Attraktivität der Ausbildung für weitere Zielgruppen erheblich steigern. 

Weitere gute Vorschläge zur Entlastung des Kita-Personals, beispielsweise von hauswirtschaftlichen und administrativen Aufgaben, finden sich bereits im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung. Diese wurden allerdings bisher nicht umgesetzt. Würde dies geschehen, hätten die Mitarbeiter*innen mehr Zeit für ihre eigentliche Kernaufgabe: Bildung und Entwicklungsbegleitung der Kinder. Außerdem fehlen weiterhin verbindliche, refinanzierte Standards für Fachberatung, um in Kitas möglichst tragfähige Unterstützungssysteme bieten zu können. 

Wenig hilfreich sind die Ideen von Teilen der kommunalen Spitzenverbände, Personalengpässe mit Hilfskräften oder Rentner*innen ausgleichen zu wollen. „Diese Vorschläge helfen uns wirklich nicht weiter. Kitas sind zentrale Orte der frühkindlichen Bildung – dafür brauchen wir Profis“, so Kerstin Tack. „Damit werden wir weder unserem Anspruch an frühkindliche Bildung, noch den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern gerecht.“ Als zusätzliche Unterstützung sind diese Personengruppen herzlich willkommen, allerdings nicht als Ersatz für ausgebildete pädagogische Kräfte. 

Im Gesetzesentwurf fehlen außerdem Regelungen zur Verbesserung der personellen Situation in integrativen Kita-Gruppen. Dies ist dringend erforderlich, um die Teilhabe und frühkindliche Bildung von Kindern mit Beeinträchtigungen zu sichern. Dabei ist gerade der Mangel an heilpädagogischen Fachkräften für diese Kindertagestätten besorgniserregend. Vor diesem Hintergrund fordern wir entsprechende Flexibilisierungen für Vertretungssituationen auch in integrativen Gruppen. 

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Medienmitteilung 2024: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung legen anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ihr Positionspapier zur Mobilität vor

Medienmitteilung vom 29.05.2024 der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Ohne barrierefreie Mobilität keine echte Teilhabe
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung legen anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ihr Positionspapier zur Mobilität vor

Berlin, 29. Mai 2024 – Ein barrierefreies, öffentliches und inklusives Mobilitätsangebot ist zentrale Voraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit ihrem Positionspapier zur Mobilität machen die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb deutlich, was dringend getan werden muss, damit uneingeschränkte Teilhabe endlich Wirklichkeit wird. Ihre Forderungen legen sie anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, die am 3. und 4. Juni unter dem Motto „Mobilität barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß“ in Berlin stattfinden.

„Die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr muss endlich ohne Wenn und Aber umgesetzt werden“, stellt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung klar. „Ausnahmen in Nahverkehrsplänen, wie sie derzeit noch nach dem Personenbeförderungsgesetz erlaubt sind, darf es künftig nicht mehr geben.“

In ihrem 17-seitigen Positionspapier machen die Fachverbände zudem darauf aufmerksam, dass Tausende Kinder und Erwachsene mit Behinderung auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind, um in Einrichtungen wie Kitas, Förderschulen oder Werkstätten zu kommen. „Diese Fahrten dauern oft mehr als eine Stunde, weil der Bus unterwegs noch weitere Menschen mit Behinderung einsammeln muss. Das ist insbesondere für betroffene Kinder mit Behinderung unzumutbar“, so Bettenhausen. „Hier fordern wir als Fachverbände für Menschen mit Behinderung gesetzliche Regelungen, die unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts angemessene Fahrtzeiten festlegen.“

Ganz wichtig ist den Fachverbänden der Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Menschen mit Behinderung, vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderung, sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Fahrer*innen sollten deshalb entsprechend sensibilisiert und geschult werden.

Um weitestgehend unabhängig mobil und nicht von Fahrdiensten abhängig zu sein, benötigen Menschen mit Behinderung ein Mobilitätstraining und/oder Assistenzleistungen, um Busse und Bahnen oder andere Verkehrsmittel wie Fahrräder oder Roller nutzen zu können. Die Fachverbände wollen deshalb, dass solche Leistungen bezahlt und im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben werden. Darüber hinaus sprechen sich die Fachverbände für zeitgemäße, klimafreundliche Mobilität aus und fordern öffentliche Mittel nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für E-Bikes, Fahrräder, Tandems oder Lastenräder.

Das vollständige Positionspapier gibt es als Download unter: www.diefachverbaende.de


Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung 2024: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 2. Mai 2024

„Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“
Lebenshilfe gibt Wahlempfehlung anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai

Berlin. „Die AfD ist gegen eine vielfältige, inklusive Gesellschaft und grenzt so Menschen mit Behinderung aus. Als Verband, der sich seit mehr als 65 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzt, können wir das nicht hinnehmen und rufen dazu auf, bei der Europawahl im Juni und den anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen nicht die AfD zu wählen.“ Das erklärt Ulla Schmidt, Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. „Wir stehen für Menschlichkeit und Vielfalt – daher haben wir bereits 2021 ein gleichnamiges Bündnis mit initiiert, dem sich mehr als 700 Vereine und Organisationen angeschlossen hatten. Schon damals wollten wir deutlich machen, dass die Ziele der AfD mit einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft nicht vereinbar sind. Das reicht angesichts der aktuellen Entwicklung der AfD heute nicht mehr aus.“

„Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“, heißt es deshalb klipp und klar bei der Lebenshilfe. Bundesvorstand und Bundeskammer – dazu gehören alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe – haben das jetzt gemeinsam beschlossen. Nie zuvor hat es eine solche Wahlempfehlung der rund 120.000 Mitglieder starken Vereinigung gegeben. Außerdem ist die Bundesvereinigung Lebenshilfe der Initiative #Zusammenland – Vielfalt macht uns stark“ beigetreten.

„Wir wollen damit Flagge zeigen und rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräften die Stirn bieten“, betont Ulla Schmidt. „Unsere Demokratie ist in großer Gefahr. Spätestens nachdem bekannt wurde, dass sich AfD-Vertreter mit namhaften Rechtsradikalen in Potsdam getroffen haben, um unter dem Deckmantel einer sogenannten ‚Remigration“ massenhafte Abschiebungen auch deutscher Bürgerinnen und Bürger zu beraten, muss allen klar sein, was die Stunde geschlagen hat. Dieses Treffen weckt Erinnerungen an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte, als die Nazis die Macht in unserem Land übernahmen.“

Bereits am 21. März 2017 haben Bundesvorstand und Bundeskammer in einem gemeinsamen Beschluss deutlich gemacht, dass Lebenshilfe und AfD unvereinbar sind. In der Folge hat die Lebenshilfe, auch gemeinsam mit anderen Verbänden, immer wieder darauf hingewiesen, dass die AfD Inklusion als „Ideologie-Projekt“ ablehnt und Menschen diskriminiert, die nicht ins völkisch-nationalistische Weltbild passen. Ulla Schmidt: „Die Wahlen in diesem Jahr werden darüber entscheiden, ob unsere Demokratie wehrhaft bleibt oder weiter beschädigt wird.“

Auf www.lebenshilfe.de gibt es unter der Überschrift „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ ausführliche Informationen, darunter eine Broschüre der Lebenshilfe mit Empfehlungen zum Umgang mit der AfD, ein Magazin mit Leichter Sprache zur Europawahl und eine Webseite in Leichter Sprache zum Thema „Menschen mit Behinderung in der Nazi-Zeit“.
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Medienmitteilung 2024: Bundesvereinigung begrüßt fraktionsübergreifenden Antrag zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 23. April 2024

Lebenshilfe: Vorgeburtliche Bluttests gehören auf den Prüfstand
Bundesvereinigung begrüßt fraktionsübergreifenden Antrag zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Berlin. Am 24. April soll im Bundestag ein fraktionsübergreifender Antrag zu den sogenannten Bluttests in erster Lesung beraten werden. Nachdem diese Bluttests im Jahr 2023 bei jeder dritten Schwangerschaft durchgeführt wurden, fordert der Antrag eine Untersuchung der Folgen. „Die Lebenshilfe begrüßt diese Initiative sehr“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Ob solche vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig sind, muss dringend überprüft werden. Weit mehr als 100.000 Tests im ersten Halbjahr 2023 zeigen: Die Bluttests sind keine begründeten Fälle mehr wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, sondern schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden. Davor haben wir als Lebenshilfe immer wieder gewarnt.“

Auch Carina Kühne, Schauspielerin und Aktivistin mit Down-Syndrom (Trisomie 21), schreibt in ihrem Blog: „Seit der NIPT (Bluttest auf Trisomien) Kassenleistung ist, gehört er eigentlich zur Vorsorgeuntersuchung dazu. Immer mehr werdende Eltern entscheiden sich dann gegen ihr ungeborenes Kind und treiben es ab. Dabei sind die Resultate dieser Gentests oft auch falsch positiv. Wird es bald eine Welt ohne Kinder mit einer Trisomie 21 geben? Ist unsere Welt dann besser?“

Carina Kühne soll morgen auf einer für 12.30 Uhr angesetzten Pressekonferenz der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Pränataldiagnostik“ sprechen. Der Arbeitsgruppe gehören mehr als 120 Bundestagsabgeordnete an.


Zum Hintergrund:

Ein NIPT musste früher selbst bezahlt werden, seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten. Schwangere Frauen können ihr Blut untersuchen lassen, um herauszufinden, ob ihr Kind Anzeichen für eine Trisomie hat, wenn sie dies in ihrer individuellen Lebenssituation benötigen. So wird zum Beispiel nach dem Down-Syndrom gesucht, auch Trisomie 21 genannt. Diese Bluttests sind aber nicht sicher, teilweise zeigen sie eine Behinderung an, auch wenn das Kind keine Behinderung hat. Je jünger die werdende Mutter ist, desto größer ist die Fehlerrate – so kann jeder dritte Test falsch positiv sein. Das Kind hat also gar kein Down-Syndrom, obwohl der Test zu diesem Ergebnis kommt.

Die Lebenshilfe hat von Anfang vor den Folgen der NIPT gewarnt: Der Druck der Gesellschaft auf Eltern wird durch die Bluttests immer größer. In den meisten Fällen führt die Diagnose einer Trisomie zur Abtreibung des Kindes.

Aus der Antwort (20/10039) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9677) der Unionsfraktion geht hervor: Bei einer Geburtenrate in Deutschland, die im zurückliegenden November bei 631.000 Kindern für das Jahr 2023 lag, haben insgesamt 137.914 schwangere Frauen im ersten Halbjahr 2023 einen NIPT als Krankenkassenleistung genutzt. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist der Antwort zufolge in den zurückliegenden Jahren tendenziell gestiegen. Während im ersten Quartal 2021 insgesamt 24.641 Abbrüche registriert wurden, waren es im ersten Quartal 2022 insgesamt 25.817 Abbrüche und im ersten Quartal vergangenen Jahres 27.576 Abbrüche.
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Medienmitteilung 2024: Personalmangel bedroht Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22. April 2024

Lebenshilfe: Personalmangel bedroht Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe gefordert – bundesweiter Aktionstag für die Heilerziehungspflege am 25. April

Berlin. „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ernsthaft in Gefahr, wenn sich immer weniger junge Leute für einen sozialen Beruf entscheiden.“ Das erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Aktionstages für die Heilerziehungspflege am 25. April. Ausgerufen wurde er von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland (BAG HEP), der auch HEP-Schulen der Lebenshilfe angehören.

Auf Bundesebene fordert die Lebenshilfe einen Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe, der die verschiedenen Akteure zusammenbringt: Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien für Soziales und Familie, der Kultusministerkonferenz, der betroffenen Berufsverbände, der Gewerkschaften, der Eingliederungshilfeträger, der Leistungserbringer, der Dachverbände von Schulen und Hochschulen und nicht zuletzt der Verbände für Menschen mit Behinderung.

Darüber hinaus setzt sich die Lebenshilfe für Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege ein. Die HEP-Ausbildung müsse außerdem in allen Bundesländern vergleichbare Standards erfüllen, sie müsse bundesweit anerkannt und berufsbegleitend möglich sein. Zusätzlich gelte es, Leiharbeit in der Eingliederungshilfe gesetzlich zu regeln und zu begrenzen. Alle Forderungen der Lebenshilfe zum Fachkräftemangel stehen ausführlich erläutert im Internet als Download zur Verfügung.

Wie erfüllend die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung sein kann, zeigt eine vor wenigen Monaten gestartete Kampagne der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit dem Titel #LebenshilfeMomente. Ulla Schmidt: „Damit leisten wir unseren Beitrag, um vor Ort engagierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Wir brauchen aber auch die Unterstützung von Bund und Ländern, um die von uns geforderten guten Rahmenbedingungen rechtlich zu verankern und mit Öffentlichkeitsarbeit auch als öffentliche Stellen bundesweit kräftig Werbung für soziale Berufe zu machen. Denn es ist das Soziale, was unsere Gesellschaft zusammenhält.“

Informationen über soziale Berufe in der Eingliederungshilfe gibt es auf www.lebenshilfe.de und zum HEP-Aktionstag auf www.bag-hep.de.
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Medienmitteilung 2024: „Sie war eine Frau mit großem Herzen“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 18. April 2024

„Sie war eine Frau mit großem Herzen“
Lebenshilfe-Ehrenvorsitzende Annemarie Griesinger würde am 21. April 100 Jahre alt. In ihrer Heimatstadt Markgröningen gibt es für sie eine Gedenkfeier.

Berlin/Markgröningen. „Die Bundesvereinigung Lebenshilfe erinnert sich voller Dankbarkeit an ihre Ehrenvorsitzende Annemarie Griesinger, die von 1984 bis 1996 an der Spitze unseres Verbandes stand und die Lebenshilfe maßgeblich geprägt hat.“ So Ulla Schmidt, amtierende Bundesvorsitzende und Bundesministerin a.D., anlässlich des 100. Geburtstages von Annemarie Griesinger, die am 21. April 1924 in Markgröningen geboren wurde und am 20. Februar 2012 im Alter von 87 Jahren in Bad Urach starb.

Zu Annemarie Griesingers Geburtstagsjubiläum richtet die CDU am 21. April in Markgröningen eine Gedenkfeier aus. Zu Ehren der beliebten Politikerin, die über die Grenzen Baden-Württembergs bekannt war, wird Robert Antretter, Ehrenvorsitzender der Lebenshilfe, einen Kranz niederlegen. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete war von 2000 bis 2012 Bundesvorsitzender der Lebenshilfe und verstand sich bestens mit seiner christdemokratischen Vorgängerin, wenn es um das gemeinsame Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderung ging. „Sie war eine Frau mit großem Herzen. Den Menschen gab sie das Gefühl, persönlich nur für sie da zu sein“, erinnert sich der 85-Jährige. „Auch war ihr Geschick, Menschen über alle Unterschiede hinweg in der Sache zusammenzuführen, herausragend. Damit wirkte sie für die Lebenshilfe viel Gutes“, so Antretter weiter.

In der Ära von Kanzler Kohl führte die frühere Sozialministerin von Baden-Württemberg jährliche Parlamentarische Abende der Lebenshilfe ein und öffnete mit ihrem warmherzigen und humorvollen Charme so manche Tür in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn. Mit aller Kraft setzte sie sich für das 1994 verabschiedete Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung im Grundgesetz ein. Unter ihrer Führung gründeten sich 1990 – schon bald nach dem Mauerfall – mehr als 120 neue örtliche Lebenshilfe-Vereinigungen in Ostdeutschland. Ulla Schmidt: „Annemarie Griesingers vorbehaltlose Art des Umgangs mit allen Menschen ist über ihren Tod hinaus Vorbild für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und solche Vorbilder brauchen wir gerade in der heutigen, krisengeschüttelten Zeit!“
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Medeinmitteilung 2024: Kraftvoll gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 5. Februar 2024

Kraftvoll gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Robert Antretter, Ehrenvorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, wird heute 85 Jahre alt

Backnang/Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit ihren 477 örtlichen Vereinigungen, 16 Landesverbänden und bundesweit an die 120.000 Mitgliedern gratuliert ihrem Ehrenvorsitzenden Robert Antretter, der heute, am 5. Februar, seinen 85. Geburtstag feiert.

In einer Grußbotschaft dankt Ulla Schmidt, die amtierende Bundesvorsitzende und Bundesministerin a.D., ihrem hochgeschätzten Vorgänger: „In der Zeit Deines Vorsitzes war ich Mitglied des Deutschen Bundestages und konnte auch als Gesundheitsministerin Dein Engagement hautnah erleben. Dieses Engagement und vor allem Deine Hartnäckigkeit im Eintreten für die Belange von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung haben mich sehr beeindruckt. Du hast die richtigen Worte gefunden, um nachdrücklich auf die Anliegen von Menschen mit Behinderung hinzuweisen, und wichtige Themen identifiziert.“

Robert Antretter stand von 2000 bis 2012 als ehrenamtlicher Bundesvorsitzender an der Spitze der Lebenshilfe, die sich seit über 65 Jahren für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und deren Familien engagiert. Antretter ist gelernter Schriftsetzer, er lebt im schwäbischen Backnang und war von 1980 bis 1998 Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Menschen mit Behinderung lagen dem Sozialdemokraten und bekennenden katholischen Christen schon immer besonders am Herzen. Noch heute – im hohen Alter – setzt er sich kraftvoll dafür ein, dass Menschen mit Behinderung nicht abgewertet und diskriminiert werden.

Zu seinem Abschied als Bundesvorsitzender sagte Robert Antretter: „Besonders berührt hat mich, wie Menschen mit geistiger Behinderung einem nahekommen, wenn man ihr Vertrauen gewinnt … Mein Leben wäre ärmer gewesen, wenn die Lebenshilfe nicht gewesen wäre.“
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