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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Kinderrechte ins Grundgesetz – damit alle gut aufwachsen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 22. Oktober 2019:

Lebenshilfe: Kinderrechte ins Grundgesetz – damit alle gut aufwachsen
„National Coalition Deutschland“ kritisiert Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Berlin. Gemeinsam mit 100 weiteren Verbänden fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass die in Deutschland seit 1992 gültige UN-Kinderrechtskonvention endlich vollständig umgesetzt wird. Das Bündnis mit dem Namen „National Coalition Deutschland“ hat heute seinen neuen Bericht an die Vereinten Nationen veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass auch hierzulande zahlreiche Kinderrechte verletzt werden. Besonders schwerwiegend wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf Kinder und Jugendliche aus. Ihre Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung sind immer noch nicht im Grundgesetz verankert.

„Die UN-Konvention muss endlich umgesetzt werden, um ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu sichern“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin. „Kinder mit Behinderung und ihre Familien müssen besonders vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Den Schutz des Grundgesetzes brauchen alle Kinder, daher müssen ihre Rechte dort festgeschrieben werden.“
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Medienmitteilung: Kinder und Jugendliche mit Behinderung fordern gleichberechtigte Teilhabe von Bundesministerin Giffey

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 17. September 2019:

Gemeinsame Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung fordern gleichberechtigte Teilhabe von Bundesministerin Giffey

Berlin, 17. September 2019 – Heute trafen sich Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit Bundesministerin Dr. Franziska Giffey und dem Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie diskutierten über die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilferechts und forderten, dass diese Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen offen sein müssen.

Für die Kinder und Jugendlichen ist es ein aufregender Termin. Viele sind aus anderen Regionen Deutschlands extra nach Berlin gereist. Für die meisten ist es der erste Besuch der Hauptstadt. Zum ersten Mal haben sie die Möglichkeit, einer Bundesministerin gegenüberzusitzen und ihr direkt zu erklären, worauf es ihnen ankommt: Sie möchten keine Sonderbehandlung, sondern echte Inklusion – gerade auch bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Es geht um inklusive Beschulung, um Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten und um für alle Kinder zugängliche und offene Freizeitangebote. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben die Gesprächsinitiative der Bundesministerin begrüßt, weil auf diese Weise nicht mehr nur über Kinder und Jugendliche mit Behinderung gesprochen wird, sondern sie ihre Meinungen und Sichtweisen selbst vertreten können.

Mehr Inklusion, weniger Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sowie insgesamt ein wirksames Hilfesystem – das sind die Themen der 5. Sitzung der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ am 17. und 18. September 2019. Das sind gute Ziele. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern seit Jahren mit Nachdruck ein inklusives SGB VIII. Es würde sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien effektiv von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe profitieren können. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen würden künftig nicht mehr aus zwei verschiedenen Leistungssystemen, sondern einheitlich aus dem der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden. Hierbei müssen alle bislang bestehenden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung erhalten bleiben. Verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und das gesamte Leistungsgeschehen müssen das Ziel der Reform sein.

Die Fachverbände: Seit 1978 arbeiten der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (seit 2004), die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V., der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e. V. als die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kontinuierlich und vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam repräsentieren sie zirka 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.
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Medienmitteilung „Wir wollen ernst genommen werden!“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 31. August 2019:


„Wir wollen ernst genommen werden!“

Großer Selbstvertreter-Kongress der Lebenshilfe verabschiedet Leipziger Erklärung – Bundesvorsitzende Ulla Schmidt: „In der Demokratie sind alle Menschen wichtig, um das Land zu gestalten!“

Leipzig. „Wir vertreten uns selbst! Wir sind Selbstvertreter. Wir fordern Barrierefreiheit in unseren Einrichtungen und überall. Wir fordern Leichte Sprache auch bei Behörden. Wir wollen auch in der Politik überall mitreden. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen lernen und arbeiten können. Wir wollen ernst genommen werden!“ So steht es in der Leipziger Erklärung, die heute rund 500 Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter mit geistiger Beeinträchtigung zum Abschluss eines großen Kongresses der Bundesvereinigung Lebenshilfe in der Universität Leipzig verabschiedet haben.

Selbstvertretung heißt: Menschen mit geistiger Beeinträchtigung reden und bestimmen mit – in der Lebenshilfe und in der Gesellschaft. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB, versprach den Kongressteilnehmern, dass die Lebenshilfe Selbstvertreter stark machen will und sich weiter mit aller Kraft für Inklusion, für uneingeschränkte Teilhabe einsetzen werde. „In der Demokratie sind alle Menschen wichtig, um das Land zu gestalten!“, betonte die frühere Bundesgesundheitsministerin.

Die vollständige Leipziger Erklärung und weitere Informationen zum Kongress gibt es im Internet auf: https://www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/

Der Kongress wird gefördert von der BARMER und der Aktion Mensch.
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Medienmitteilung: „Wir sind die Experten für unser Leben“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 29. August 2019

„Wir sind die Experten für unser Leben“

Lebenshilfe will Selbstvertreter stärken – Großer Kongress für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung heute in Leipzig eröffnet – Mehr als 700 Teilnehmer aus ganz Deutschland

Leipzig. „Wir wollen nicht immer beschützt werden, wir wollen raus aus unserem Schneckenhaus. Lasst uns einfach mal machen. Wir sind die Experten für unser Leben.“ Das sagt Ramona Günther vom Bundesvorstand der Lebenshilfe, die heute gemeinsam mit der Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt, MdB, den großen Selbstvertreter-Kongress der Lebenshilfe in der Universität Leipzig eröffnet hat. Vom 29. bis 31. August werden rund 500 Menschen mit geistiger Beeinträchtigung darüber sprechen, wie Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter stärker werden können. Zusammen mit den zahlreichen Unterstützern sind es insgesamt mehr als 700 Teilnehmer aus ganz Deutschland.

Selbstvertretung heißt: Menschen mit geistiger Beeinträchtigung reden und bestimmen mit – in der Lebenshilfe und in der Gesellschaft. Ulla Schmidt erinnert in ihrer Begrüßungsrede daran, dass Eltern behinderter Kinder die Lebenshilfe vor mehr als 60 Jahren gegründet und gemeinsam mit Fachleuten aufgebaut haben. 12.000 der bundesweit 123.000 Mitglieder sind heute Menschen mit Beeinträchtigung. Die Bundesvorsitzende wünscht sich, dass sich noch viel mehr von ihnen in der Lebenshilfe engagieren – vor Ort, in den Ländern und auf Bundesebene: „Die Lebenshilfe braucht Sie“, ruft Ulla Schmidt den Kongress-Teilnehmern zu. „Damit aus einem Eltern-Verband mehr und mehr auch ein Selbstvertreter-Verband wird.“

Ramona Günther wohnt in Freudenstadt und ist 60 Jahre alt. Sie arbeitet in der Schwarzwaldwerkstatt für behinderte Menschen in Dornstetten und gehört seit vielen Jahren dem Werkstattrat an, in den Bundesvorstand der Lebenshilfe wurde sie 2008 gewählt. „Da sitze ich nicht nur rum. Ich sage dort als volles Mitglied meine Meinung und werde ernst genommen“, betont Ramona Günther. Sie macht auch deutlich, wie wichtig dabei eine verständliche, einfache Sprache für sie und die anderen Selbstvertreter ist: „Wer etwas nicht versteht, kann nicht mitreden und mitbestimmen. Man muss auch Zeit und Geduld haben, wenn man uns etwas erklärt. Das alles muss selbstverständlich in unserer Gesellschaft werden!“

Beim großen Selbstvertreter-Kongress der Lebenshilfe ist leichte Sprache selbstverständlich: im Programm, in den Arbeitsgruppen und in der Leipziger Erklärung, die am Ende verabschiedet werden soll. Mehr zum Thema Selbstvertretung gibt es im Internet unter: https://www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/

Der Kongress wird gefördert von der BARMER und der Aktion Mensch.

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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: „Das ist ein Gewinn für uns alle“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 14. August 2019

Ulla Schmidt: „Das ist ein Gewinn für uns alle“

Zu dem heute im Kabinett vereinbarten Angehörigen-Entlastungsgesetz mit dem Ziel, unterhaltspflichtige Angehörige erwachsener Menschen mit Behinderung finanziell zu entlasten, ein Budget für Ausbildung einzuführen und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung über 2022 hinaus abzusichern, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB:

„Eltern von Menschen mit Behinderung sind ihr Leben lang stärker gefordert als andere Familien. Da ist es nur richtig und gerecht, wenn sie für ihre volljährigen Kinder beim Unterhalt stärker entlastet werden. Mit dem geplanten Budget für die Ausbildung können Menschen mit Behinderung ihren Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt finden – das ist ein Gewinn für uns alle! Zum beschlossenen Paket gehört auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Sie ist der Schlüssel zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung – eine Aufgabe, der wir uns mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt haben.“
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert ein barrierefreies Europa

Medienmitteilung des Bundseverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 22. Mai 2019

Lebenshilfe fordert ein barrierefreies Europa

Berlin. 60,8 Millionen wahlberechtigte Deutsche sind am 26. Mai aufgerufen, ein neues Europa-Parlament zu wählen. Einer von ihnen ist Sebastian Urbanski. Der 41-jährige Berliner hat das Down-Syndrom und fordert als Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, dass die EU allen ihren Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen ermöglichen soll. „Für uns Menschen mit Behinderung bedeutet das zuallererst Barrierefreiheit“, sagt Sebastian Urbanski.

Damit sei nicht nur der Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer oder die piepsende Ampel für blinde Menschen gemeint. „Wenn zum Beispiel Formulare zu kompliziert sind, verstehe ich sie nicht, erklärt Urbanski. „Ich finde es darum besser, wenn sie in einfacher Sprache geschrieben werden. Sonst bin ich auf die Hilfe anderer angewiesen. Und das will ich nicht. Ich möchte so selbstständig wie möglich leben.“

Auch für die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, ist eine Umwelt ohne Barrieren der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland und ganz Europa. Egal, ob es um Arbeitsplätze, ums Wohnen, den Besuch beim Arzt oder im Kino geht. Ulla Schmidt: „Wir brauchen in der EU gute Standards für Barrierefreiheit. Einfache Sprache würde eine Europäische Union schaffen, deren Vorteile jeder sofort verstehen kann. Einfache Sprache würde dazu beitragen, Vorurteile unter den Völkern Europas und gegenüber der Brüsseler Bürokratie abzubauen.“

Für alle Anliegen ist es entscheidend, am Sonntag wählen zu gehen und so Europapolitik mitzugestalten! Diese Wahl ist dabei für viele Menschen mit Behinderung die erste Wahl ihres Lebens: Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes konnten Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen und nun ihr Bürgerrecht wahrnehmen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es Änderungen beim Wahlrecht – ein großer Erfolg nach einem häufig langen Kampf, der oft erst vor Gericht endete. Dieser Erfolg ist zuvorderst Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden wie der Lebenshilfe in Deutschland zu verdanken.

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Medienmitteilung: Selbstvertretung gehört zur Demokratie wie die Teilnahme an der Europa-Wahl

Medienmitteilung des Bundseverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 30. April 2019

Selbstvertretung gehört zur Demokratie
wie die Teilnahme an der Europa-Wahl

Sebastian Urbanski vom Bundesvorstand der Lebenshilfe zum Gleichstellungstag behinderter Menschen am 5. Mai

Berlin. „Ich bin im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Ich kann jetzt Politik machen. Meine Meinung wird ernst genommen.“ Das sagt der Schauspieler Sebastian Urbanski aus Berlin. Er hat das Down-Syndrom und engagiert sich ehrenamtlich als Selbstvertreter in der Lebenshilfe. Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai fordert er Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung auf, für sich selbst und für die Rechte anderer behinderter Menschen einzutreten: „Ihr könnt was erreichen. Macht es endlich“, so Sebastian Urbanski in einem Video der Kampagne „Selbstvertretung. Na klar“, die jetzt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe gestartet wurde. Menschen mit Behinderung vertreten sich schon heute vielfach selbst, eindrucksvolle Beispiele und mehr Informationen finden Sie im Internet auf: www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/

Der 41-jährige Berliner lebt vor, was alles möglich ist: Vor zwei Jahren sprach er als erster Mensch mit Down-Syndrom zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus im Deutschen Bundestag und gerade erst war er bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Hintergrundgespräch eingeladen. Dort informierte Sebastian Urbanski das Staatsoberhaupt darüber, mit welchen Problemen und Vorurteilen Menschen mit Trisomie 21 – so wird das Down-Syndrom auch genannt – in Deutschland zu kämpfen haben. Aktueller Anlass waren die Bundestagsdebatte zu vorgeburtlichen Bluttests auf Down-Syndrom und die Wahlrechtsausschlüsse von behinderten Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Anfang des Jahres für verfassungswidrig erklärt hatte.

Um schon an der Europa-Wahl am 26. Mai teilnehmen zu können, ist für bisher ausgeschlossene Menschen mit Behinderung ein Antrag erforderlich. Dies hatten die Karlsruher Verfassungsrichter in einer Eilentscheidung am 15. April festgelegt. Die Lebenshilfe rät daher allen Betroffenen, bis spätestens 3. Mai einen entsprechenden Antrag beim Wahlamt ihrer Gemeinde zu stellen. Ein Musterformular und mehr Informationen ist auf der Webseite der Lebenshilfe zu finden: www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht/

Sebastian Urbanski ruft alle wahlberechtigten Deutschen, ob mit oder ohne Behinderung, dazu auf, dieses wichtige Grundrecht wahrzunehmen: „Ich gehe auf jeden Fall wählen. Das gehört genauso zur Demokratie wie meine Arbeit als Selbstvertreter. Und ich gebe meine Stimme der Partei, die sich in Europa am meisten dafür einsetzt, dass jeder Mensch gleich behandelt wird.“

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Medienmitteilung: Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?

Medienmitteilung des Bundseverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 10. April 2019

Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?

Der Bundestag debattiert am 11. April über die ethischen und gesellschaftlichen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests auf Down-Syndrom. Die Lebenshilfe will verhindern, dass diese Tests zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Berlin. „Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?“ Das fragt Sebastian Urbanski, der selbst seit 40 Jahren mit dieser genetischen Besonderheit lebt. Der Berliner ist Schauspieler und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Vom Deutschen Bundestag erhofft er sich morgen breite Unterstützung für sich und alle anderen Menschen mit Down-Syndrom – auch für diejenigen, die zukünftig nicht mehr auf die Welt kommen sollen. Denn darum geht es am 11. April, ab 9 Uhr, im Parlament: Die Abgeordneten debattieren über die ethischen und gesellschaftlichen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests, die bei einem positiven Befund auf Down-Syndrom in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes führen. Sebastian Urbanski, die Lebenshilfe und viele weitere Organisationen wollen verhindern, dass diese Tests gesetzliche Kassenleistung und damit zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Mit den Tests, die seit 2012 auf dem Markt sind, kann systematisch nach dem Down-Syndrom – auch Trisomie 21 genannt – und weiteren Chromosomen-Veränderungen gefahndet werden. „Sie werden als großer Fortschritt angepriesen, weil nur das Blut der schwangeren Frau untersucht und dadurch das Kind erst einmal nicht gefährdet wird“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Aber die Bluttests hätten gar keinen therapeutischen Nutzen, es gehe nicht darum, eine Krankheit zu behandeln, kritisiert die frühere Gesundheitsministerin. „Die Tests schaffen nicht einmal endgültige Klarheit darüber, ob tatsächlich eine Trisomie 21 vorliegt. Etwa jedes fünfte Ergebnis ist fehlerhaft, die Frauen erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Je jünger die Frau ist, umso höher die Fehlerquote. Darum müssen zur Bestätigung weitere Untersuchungen folgen, zum Beispiel eine Fruchtwasseruntersuchung.“

Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik gerieten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck. „Hättet ihr das nicht wissen und verhindern können“, müssen sich Familien mit einem behinderten Kind immer wieder sagen lassen. Daher müsse der Bundestag ein klares Signal an die Gesellschaft senden: Menschen mit Behinderung sollen willkommen sein und die Hilfe erhalten, die sie und ihre Angehörigen für ein gelingendes Leben brauchen. Sebastian Urbanski sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal.“

Rund um den Tag der ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag fordert die Lebenshilfe im Bündnis mit vielen weiteren Organisationen zu deutschlandweiten Aktionen auf, mit denen die Perspektive von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien deutlich werden soll: Ein Leben mit Down-Syndrom kann so glücklich und erfolgreich sein wie jedes andere auch. Darüber hinaus wollen Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien die Bundestagsabgeordneten in ihren Bürgersprechstunden besuchen und darauf aufmerksam machen, welche Folgen eine breite Anwendung der Bluttests haben kann – für Menschen mit Down-Syndrom wie für die Gesellschaft insgesamt.

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Medienmitteilung: Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung wären ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Down-Syndrom

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 9. April 2019

Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung wären ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Down-Syndrom

Fachverbände fordern eine Debatte über die ethischen Folgen

Berlin. Zur Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag am 11. April zu Bluttests auf Trisomien fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Gefahr der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung entschieden entgegenzutreten.

Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob und wann Bluttests auf Trisomien in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Dazu halten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fest: Eine Regelfinanzierung von Bluttests ohne medizinische Indikation widerspricht den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung – dies wäre aber ein verheerendes Signal für die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung. Gerade im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es dagegen staatliche Aufgabe, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung und ihren Beitrag zur Gesellschaft einzutreten, statt diese auszugrenzen und zu diskriminieren.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sprechen sich entschieden für das Lebensrecht aller Menschen sowie für eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger psychosozialer Beratung aus. Gesellschaftlichen Bestrebungen der Selektierung menschlichen Lebens ist entschieden entgegenzutreten. Stattdessen braucht es intensive Debatten über die ethischen und politischen Folgen solcher Entwicklungen.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe zur Organspende: Widerspruchslösung diskriminiert Menschen mit geistiger Behinderung!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. vom 3. April 2019

Lebenshilfe zur Organspende: Widerspruchslösung diskriminiert Menschen mit geistiger Behinderung!

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit einer Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende vorgestellt. Kernstück des Entwurfs ist die rechtliche Annahme, dass jeder volljährige Bürger Organspender ist, sofern er dem nicht widerspricht. Diese Regelung ist für Menschen, die Schwierigkeiten haben könnten, ihren Willen zu bilden, nicht sachgerecht: Menschen mit Demenzerkrankung oder geistiger Behinderung könnten so einerseits automatisch als Organspender einbezogen sein oder auch automatisch ausgeschlossen werden. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe aufmerksam.

Der Weg zu einer selbstbestimmten Entscheidung ist hierbei, anders als bei der doppelten Zustimmungslösung, nicht vorgesehen. Aber auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung wollen für sich entscheiden, ob nach dem Hirntod ihre Organe zur Spende freigegeben werden: „Ich will mich genauso entscheiden wie andere Menschen auch“, sagt dazu Ramona Günther aus Freudenstadt, die dem Bundesvorstand der Lebenshilfe angehört und selbst mit einer geistigen Behinderung lebt. Die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf sieht vor, dass der Arzt den Angehörigen mitteilt, dass ein Mensch, der nicht in der Lage ist, seinen Willen zur Frage der Organspende zu bilden, davon ausgeschlossen ist. Unklar bleibt, auf welcher Grundlage der Arzt diese Entscheidung treffen soll.

Diese Regelung ist nicht nur nicht sachgerecht, sondern diskriminiert Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung wie Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenzerkrankte.

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