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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 9. November 2020

Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Berlin. Zur nationalen Impfstrategie, die auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Leopoldina beruht und heute im Corona-Kabinett der Bundesregierung verabschiedet werden soll, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.:

„Auch viele Menschen mit Behinderung müssen mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen, wenn sie sich mit Covid 19 anstecken. Daher müssen auch die Mitarbeitenden, die sie betreuen, die Möglichkeit erhalten, sich vorrangig impfen zu lassen. Damit wie in der Altenhilfe verhindert wird, Infektionen in Einrichtungen von Hochrisikogruppen hinein zu tragen. Im heute veröffentlichten Positionspapier zum Zugang zur Impfung findet sich hierfür die Grundlage, dies ist bei der Umsetzung durch die Ständige Impfkommission aufzugreifen.“
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Medienmitteilung: Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Europa sichern

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 2. November 2020

Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Europa sichern
Lebenshilfe war Mitveranstalterin einer internationalen Online-Konferenz zu den Auswirkungen von Corona

Berlin. Mehr als 160 Menschen aus ganz Europa haben am 30. Oktober an einer virtuellen Konferenz teilgenommen, die vom Europäischen Behindertenforum und der Bundesvereinigung Lebenshilfe durchgeführt wurde. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutsche Behindertenrat haben sich beteiligt. „Entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderung bei allen Maßnahmen in der Pandemie beteiligt werden“, ist das Fazit der Lebenshilfe-Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien darf nicht wegfallen, sie müssen gleichberechtigten Zugang zu den Corona-Leistungen und vor allem auch zum Gesundheitssystem haben – da waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz einig. Die Bestandsaufnahme hatte gezeigt, dass es die meisten Staaten versäumt haben, ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu treffen. Damit fiel für viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien die Unterstützung plötzlich weg und auch ihre Selbstbestimmung wurde eingeschränkt.

Damit in der zweiten Welle die Bedarfe von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden, gibt es Forderungspapiere, so zum Beispiel von Inclusion Europe, dem Deutschen Behindertenrat und der Lebenshilfe: „Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind für uns alle eine ungeheure Herausforderung. Wir müssen aber unbedingt verhindern, dass Menschen mit Behinderung auf der Strecke bleiben – das gilt in Europa genauso wie in Deutschland“, sagt Ulla Schmidt. „Wir sind froh, dass Kanzlerin Angela Merkel schon darauf hingewiesen hat, dass Menschen mit Behinderung nicht wieder so isoliert werden sollen wie im Frühjahr. Dies muss sich auch in den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie widerspiegeln.“
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 27. Oktober 2020

Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!
Berlin. Schon seit vielen Jahren fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, damit auch Kinder mit Behinderung und ihre Familien die Leistungen erhalten können. Mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz hat das Bundesfamilienministerium nun endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Anspruch erfüllt. „Die Lebenshilfe ist sehr froh über die Reform, aber das Gesetz muss jetzt auch kommen! In Anbetracht der Bundestagswahl im nächsten Jahr darf keine Zeit mehr vertan werden“, sagt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Das neue Gesetz soll den Kinder- und Jugendschutz verbessern, Pflege- und Heimkinder stärken, Kindern und Jugendlichen mehr Beteiligung sichern, sie mit Ombudsstellen unterstützen und vor allem endlich eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen. Die Lebenshilfe begrüßt sehr, dass das Familienministerium nun die Belange von jungen Menschen mit Behinderung ernsthaft in den Blick nimmt. Mit der Regelung, dass alle Jugendhilfe-Leistungen künftig inklusiv sein müssen, stellt der Entwurf einen Meilenstein für mehr Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung und deren Familien dar.

Das vorgelegte Gesetz sieht überdies vor, dass von 2022 bis 2028 die Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen insgesamt in die Zuständigkeit der Jugendämter fallen. Dieser Übergang soll vorbereitet, wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Außerdem sollen junge Menschen mit Behinderung und ihre Eltern durch sogenannte Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern unterstützt werden. 2028 soll ein weiteres Reformgesetz einzelne Regelungen zum Zuständigkeitswechsel treffen.

Die Lebenshilfe hält den gestreckten Umsetzungszeitraum hinsichtlich der Herausforderung des Strukturumbaus für angemessen. Allerdings muss 2028 dann auch Schluss sein. Eine Verzögerung der zweiten Reformstufe nach 2028 muss im Sinne der Kinder und Eltern unbedingt vermieden werden, damit das Hin- und Her zwischen den Ämtern endlich aufhört.

Im Gesetzentwurf noch unbeachtet bleiben Eltern mit Behinderung. Diese Leerstelle muss im weiteren Gesetzesvorhaben unbedingt geschlossen werden. Diese und weitere Forderungen zu dem Gesetzentwurf sind in der Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 26. Oktober 2020 enthalten.
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Medienmitteilung: Erfolg für die Lebenshilfe: Schnelltests auf Corona jetzt auch für Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 15. Oktober 2020

Erfolg für die Lebenshilfe: Schnelltests auf Corona jetzt auch für Menschen mit Behinderung

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte sich bei Gesundheitsminister Jens Spahn vehement dafür eingesetzt, dass auch Menschen mit Behinderung zur Prävention Schnelltests auf Corona kostenfrei erhalten und nicht nur alte Menschen in Senioren- und Pflegeheimen. Eine Verordnung des Ministeriums stellt das jetzt sicher, wenn ambulante Dienste und Einrichtungen ein entsprechendes, vom Gesundheitsamt akzeptiertes Testkonzept haben und die Beschaffung und Durchführung der Tests durch die Dienste und Einrichtungen vom Gesundheitsamt bewilligt wurden. Gleiches gilt auch für die Testung von Besucherinnen und Besuchern, jedoch nur in Einrichtungen.

„Für Menschen mit Behinderung sind die Schnelltests eine ganz wichtige Hilfe. Auch sie leben in gemeinschaftlichen Wohnformen und müssen vor Corona-Infektionen geschützt werden. Aber das darf nicht wieder wie im Frühjahr durch Quarantäne und Betretungsverbote geschehen. Eine weitere Zeit der Isolation ließe sich kaum verkraften. Menschen mit Behinderung, die oft in ihrer Kommunikation auf körperliche Nähe angewiesen sind, brauchen unbedingt die Besuche ihrer Eltern und Geschwister“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.
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Medienmitteilung: Tango tanzen mit wilden Kerlen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 9. Oktober 2020

Tango tanzen mit wilden Kerlen
Der Lebenshilfe-Kalender SEH-WEISEN 2021 präsentiert Werke von Künstlern mit geistiger Beeinträchtigung – ihre Wünsche, Gedanken und Träume

Marburg. „Der rote Bus“ steht schon bereit und ab geht’s in den „Urlaub“. Dort können wir „Harmonie im Mondschein“ erleben oder „Tango“ tanzen mit „Wilden Kerlen“.
Eine aufregende und phantasievolle Reise durch das kommende Jahr 2021versprechen die Bildtitel des neuen SEH-WEISEN-Kalenders der Lebenshilfe. Besonders sind nicht nur die Motive, sondern auch die Geschichten und Gedanken der Künstlerinnen und Künstler mit geistiger Beeinträchtigung – zu finden immer auf der Kalenderblatt-Rückseite. So erklärt uns Stephan Kayser von den Heidelberger Werkstätten: „Die wilden Kerle auf meinem Bild sind nicht nur wild, sondern lustig und sicher auch ein wenig verrückt. In jedem von uns steckt doch so ein wilder Kerl, nur leider verstecken wir den im Alltag viel zu oft.“

Die SEH-WEISEN erscheinen inzwischen im 39. Jahrgang. Neben dem Titel enthält der 30 mal 39 cm große Kalender zwölf farbige Monatsblätter mit Kalendarium und ein Blatt mit sieben Kalendermotiven, die als Postkarten heraustrennbar sind. Zum Preis von 13,90 Euro (zuzüglich Versandkosten) sind die SEH-WEISEN 2021 zu bestellen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Telefon: 06421/491-123, Fax: -623 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Erlös kommt der Lebenshilfe-Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung zugute. Alle Kalenderbilder können im Internet unter www.lebenshilfe.de angeschaut werden.
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Schnelltests auf Corona auch für Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 08. Oktober 2020

Ulla Schmidt: Schnelltests auf Corona auch für Menschen mit Behinderung Berlin. „Menschen mit Behinderung müssen in Schnelltests auf Corona einbezogen werden!“ Das fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D., anlässlich der Pläne von Bundesgesundheitsminister Spahn, die Kosten für Corona-Schnelltests in Senioren- und Pflegeheimen zu übernehmen. „Auch Menschen mit Behinderung leben in gemeinschaftlichen Wohnformen und müssen vor Infektionen wie auch unnötiger Isolation geschützt werden. Die Besuche ihrer Eltern und Geschwister sind für sie notwendig und schon im Frühjahr über Monate nicht möglich gewesen.“
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Teilhabe darf in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 30. September 2020

Ulla Schmidt: Teilhabe darf in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben
Lebenshilfe fordert, dass bei allen Pandemie-Maßnahmen die Folgen für Menschen mit Behinderung mitgedacht werden müssen

Berlin. Die steigende Zahl an Corona-Infektionen macht Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, große Sorgen: „Nun beraten wir wieder über Regeln, um Kontakte und Infektionen zu vermeiden. Dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien besondere Bedarfe haben, wurde im Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Krise zunächst nicht berücksichtigt. Das darf nicht noch einmal passieren“, betont die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Gesundheitsministerin. Der Bundesvorstand der Lebenshilfe hat deshalb ein Positionspapier mit einer Reihe von Forderungen verabschiedet.

Menschen mit Behinderung sind häufig besonderen Risiken ausgesetzt, da sie teils wegen bestehender Vorerkrankungen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe haben. Auch können sie präventive Maßnahmen wie Abstandhalten oft schwieriger umsetzen, da sie häufig auch auf körpernahe Unterstützung angewiesen sind. Mit der Schließung von Tagesstätten, Schulen wie auch Werkstätten für behinderte Menschen und mit Besuchsverboten im gemeinschaftlichen Wohnen waren sie lange Zeit in Wohnstätten und Familien von der Außenwelt abgeschnitten und isoliert.

Alle müssen aus diesen Erfahrungen lernen. Daher fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe in ihrem Positionspapier, dass bei allen staatlichen Maßnahmen vorab überprüft wird, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben. Es darf nicht sein, dass durch Corona die mühsam erreichte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Frage gestellt wird und sie von dringend notwendigen sozialen Kontakten abgeschnitten werden.

Ulla Schmidt: „Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen uns alle vor noch nie gekannte Herausforderungen. Wir müssen aber unbedingt verhindern, dass Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe auf der Strecke bleiben.“
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Medienmitteilung: Fachverbände fordern bundesweite Corona-Prämie auch für Mitarbeitende der Behindertenhilfe

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 25. September 2020

Fachverbände fordern bundesweite Corona-Prämie auch für Mitarbeitende der Behindertenhilfe

Berlin. Die Corona-Pandemie ist eine riesige Herausforderung für Pflegekräfte, die alte, kranke und beeinträchtigte Menschen versorgen. Ihre besondere Leistung wird zu Recht mit einer Corona-Prämie gewürdigt. Aber nicht weniger anstrengend waren die vergangenen Monate für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie, die Menschen mit Behinderung während des Lockdowns rund um die Uhr betreut und gepflegt haben. Dabei hatten sie zusätzlich mit Ängsten und Verhaltensauffälligkeiten ihrer Klienten zu tun und mussten wegen der Besuchsverbote Angehörige und Freunde emotional ersetzen. Außerdem gab es nicht immer ausreichende Schutzbekleidung, weshalb sie einem besonderen Risiko ausgesetzt waren.

Daher begrüßen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass sich einzelne Bundesländer wie zum Beispiel Bayern dazu entschieden haben, die Corona-Prämie auch an Mitarbeitende in der Behindertenhilfe auszuzahlen. Nachdem ebenfalls Pflegende in Krankenhäusern die Prämie erhalten, fordern die Fachverbände erneut: Es muss jetzt bundesweit zu Regelungen kommen, die Mitarbeitende in der Behindertenhilfe umfassend berücksichtigen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht ist gut, aber nicht der erhoffte große Wurf

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 22. September 2020


Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht ist gut, aber nicht der erhoffte große Wurf
Bundeskabinett stimmt am 23. September über Referentenentwurf ab.
Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht in der Gesetzesvorlage eine verpasste Chance.

Berlin. Schon lange warten Menschen mit Behinderung auf eine Reform des Betreuungsrechts. Sie wollen, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer nicht mehr an ihrer Stelle entscheiden. Nach dem Motto: „Ich weiß schon, was gut für dich ist“. Rechtliche Betreuer sollen vielmehr ihre Klienten darin unterstützen, Entscheidungen möglichst selbst zu treffen. Morgen nun stimmt das Bundeskabinett über den Referentenentwurf für ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht ab. Die Lebenshilfe jedoch sieht in der Gesetzesvorlage des Justizministeriums eine verpasste Chance: „Es ist nicht der erhoffte große Wurf. Wir begrüßen zwar, dass Menschen mit Behinderung im Vorfeld beteiligt waren und Ministerin Lambrecht sich mehr Selbstbestimmung zum Ziel gesetzt hat. Aber das reicht nicht. Der Gesetzgeber muss die Rechte der betreuten Personen noch umfassender stärken, damit der ursprüngliche Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – konsequent umgesetzt wird. Hierfür müssen auch die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden“, sagt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

So soll es dabei bleiben, dass rechtliche Betreuer auch nach der Reform ein unbeschränktes Vertretungsmandat haben. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert dagegen, dass ein Betreuer nur dann stellvertretend für seinen Klienten entscheiden darf, wenn das erforderlich ist, weil die betreute Person sonst nicht rechtlich handeln könnte. Zum Beispiel um Verträge abzuschließen.

Richtschnur der Betreuer und Richter sollen künftig die Wünsche der rechtlich Betreuten sein, nicht mehr ein allgemeines und oft falsch verstandenes Wohl der Betreuten. Diese Änderung im neuen Betreuungsrecht begrüßt die Lebenshilfe ausdrücklich. Damit es aber nicht allein bei schönen Worten bleibt und dieser Perspektivwechsel in der Praxis gelingen kann, fordert die Lebenshilfe, dass die betreute Person an den Berichtspflichten der Betreuer und der gerichtlichen Kontrolle beteiligt wird. In einem Jahresbericht hat die Betreuer seine Tätigkeiten zu dokumentieren, auch seine Unterstützungsleistung bei einer Entscheidungsfindung. Dieser Bericht soll, so will es die Lebenshilfe, der betreuten Person in verständlicher Form übermittelt werden. Überhaupt müsse sichergestellt sein, dass während des gesamten betreuungsrechtlichen Verfahrens so kommuniziert wird, dass es die betreute Person nachvollziehen kann.

Weitere Forderungen der Lebenshilfe sind: In Modellprojekten sollen neue Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entwickelt werden, weil es hierfür viel zu wenig Erfahrung und Forschung gibt. Außerdem soll alles dafür getan werden, eine rechtliche Betreuung, möglichst zu vermeiden. Die sogenannte „erweiterte Unterstützung“ ist da eine gute Idee des Justizministeriums, die verpflichtend und nicht nur optional in allen Bundesländern eingeführt werden sollte. Überdies sollte eine gegen den Willen der betreuten Person angeordnete und verlängerte rechtliche Betreuung spätestens alle zwei Jahre gerichtlich überprüft werden. Zudem brauchen betreute Personen niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen. Angehörige, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sind, sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere ehrenamtliche Betreuer. Auch sie sollen gestärkt werden – durch die Anbindung an einen Betreuungsverein, wo sie Beratung und Fortbildung erhalten. Schließlich muss die Umsetzung der Reform untersucht werden. Nur wenn die mit dem neuen Betreuungsrecht angestrebten Verbesserungen auch tatsächlich eingetreten sind, war die Reform am Ende erfolgreich.

Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt: „Keine Frage, 30 Jahre nach der letzten Reform brauchen wir endlich ein neues Betreuungsrecht – dann aber richtig! Dafür wird sich die Lebenshilfe im parlamentarischen Prozess mit aller Kraft einsetzen.“
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Medienmitteilung: Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen vom 28 August 2020

Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Hannover (28.08.2020) Mit Freude wurden bei der Lebenshilfe Niedersachsen die jüngsten positiven Aussagen von Bundesbildungsministerin Karliczek zur Förderfähigkeit von Tagesbildungsstätten im Rahmen des Digitalpakts Schule zur Kenntnis genommen. Ganz anders hatte
sich in der Vergangenheit das Kultusministerium gegenüber der Lebenshilfe geäußert. In mehreren Schreiben hatte die Lebenshilfe Niedersachsen in der Vergangenheit das Kultusministerium auf die Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern von Tagesbildungsstätten bei der
Umsetzung des Digitalpakts hingewiesen. Das Kultusministerium antwortete dazu, dass Tagesbildungsstätten in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt keine Erwähnung fänden und
damit nicht förderfähig seien. Eine Rücksprache mit dem Bundesbildungsministerium habe diese
Auffassung bestätigt.
„Wir erwarten nun nach der Klarstellung durch die Bundesbildungsministerin, dass Tagesbildungsstätten unverzüglich in die Förderrichtlinie aufgenommen werden“, so Landesgeschäftsführer Holger Stolz. Zudem sei zu klären, auf welche Aussagen des Bundesbildungsministeriums
sich das Kultusministerium in der Vergangenheit berufen habe. Mit der Ministerin direkt sei ja
anscheinend nicht gesprochen worden, so Holger Stolz weiter. Aktuell werden in den Niedersächsischen Tagesbildungsstätten mehr als 3500 Schülerinnen und Schüler beschult. Tagesbildungsstätten sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz eine alternative Form der Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
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