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Medienmitteilung: Lebenshilfe unterstützt Forderung nach Bundestagsdebatte über vorgeburtliche Bluttests

Medienmitteilung vom 11. Oktober 2018 Lebenshilfe unterstützt Forderung nach Bundestagsdebatte über vorgeburtliche Bluttests Berlin. Zahlreiche Abgeordnete setzen sich mit einem fraktionsübergreifenden Positionspapier dafür ein, dass im Deutschen Bundestag über die gesellschaftlichen und ethischen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests gesprochen werden muss. Und das sehr bald, noch bevor solche Tests als Kassenleistung zugelassen werden könnten. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt die Forderung nach einer Bundestagsdebatte. Sie befürchtet, dass die Bluttests zur Regel-Untersuchung in der Schwangerschaft werden und so Ärzte flächendeckend nach dem Down-Syndrom und anderen Chromosomen-Veränderungen im Bauch der Mutter fahnden. „Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik geraten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck und die Menschen mit Behinderung selbst bekommen immer mehr das Gefühl, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein“, sagt Monika Haslberger (Freising), stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Mutter einer erwachsenen Tochter mit Down-Syndrom. „Diese Tests dienen keiner medizinischen Behandlung. Sie schaffen nicht mal Klarheit darüber, ob tatsächlich ein Down-Syndrom vorliegt – etwa jedes fünfte Ergebnis eines Down-Syndroms ist fehlerhaft: Die Schwangeren erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Wenn ein Down-Syndrom diagnostiziert wird, führt das in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes.“ Die Lebenshilfe begrüßt, dass bei der morgigen Pressekonferenz* zum Positionspapier der Bundestagsabgeordneten mit dem Berliner Schauspieler Sebastian Urbanski ein Gesprächspartner zur Verfügung steht, der selbst mit dem Down-Syndrom lebt. Monika Haslberger: „Ich erwarte von der Politik, dass auch bei weiteren Beratungen zu den Bluttests Menschen mit Behinderung und ihre Familien zu Wort kommen.“
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Medienmitteilung: Bundespräsident Steinmeier: Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt und ein partnerschaftliches Miteinander

Medienmitteilung vom 28. September 2018

Bundespräsident Steinmeier: Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt
und ein partnerschaftliches Miteinander

Bewegende Jubiläumsfeier zu 60 Jahre Lebenshilfe mit dem Staatsoberhaupt und den Gewinnern des Kreativ-Wettbewerbs Ganz plastisch.


Berlin. „Die Lebenshilfe zeigt, was es heißt, Humanität zu leben. Sie steht für Offenheit, Vielfalt und ein partnerschaftliches Miteinander, für Respekt und Achtung.“ So würdigt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die 60-jährige Geschichte der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Der Verband ist die größte Fach- und Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien in Deutschland. Heute feierte die Lebenshilfe ihr Jubiläum im Café Auster in Berlin gemeinsam mit dem Staatsoberhaupt und weiteren Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft. Das aktuelle Motto der Lebenshilfe lautet Teilhabe statt Ausgrenzung. „Von der Haltung der Lebenshilfe“, betonte Steinmeier, „brauchen wir heute mehr in unserem Land.“

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, erinnerte in ihrer Rede an den niederländischen Pädagogen Tom Mutters, der 1958 im hessischen Marburg gemeinsam mit Eltern und Fachleuten die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ gründete. Ziel der Lebenshilfe sei es von Anfang an gewesen, „dass die Kinder zuhause bei den Eltern in der Gemeinde aufwachsen können – und nicht in der abgeschlossenen Welt einer Anstalt verwahrt werden. Eine zur damaligen Zeit geradezu revolutionäre Idee“.

Rasant entwickelte sich der Verein weiter: Landauf, landab entstanden Lebenshilfe-Initiativen vor Ort. Heute sind es 502 örtliche Vereinigungen und 16 Landesverbände mit mehr als 125.000 Mitgliedern und über 4.300 Diensten und Einrichtungen. Ulla Schmidt dankte allen Menschen mit Behinderung, die sich als Selbstvertreter engagieren, den Eltern und Angehörigen sowie den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen. „Dass mit Ramona Günther eine Selbstvertreterin unsere heutige Jubiläumsfeier eröffnet hat, ist ein Erfolg der Arbeit der Lebenshilfe. Mit dem Aufbruch der Eltern und Familien, mit dem Einsatz und Engagement unserer fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es in den letzten 60 Jahren gelungen, Fähigkeiten freizulegen, die zuvor verschüttet und eingeengt waren“, so die Bundestagsabgeordnete und frühere Gesundheitsministerin.

Wie viel Potential in Menschen mit Behinderung steckt, wurde auf der Feier auch an anderer Stelle deutlich: Unter dem Titel Ganz plastisch. hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe zu Beginn ihres Jubiläumsjahres einen Kreativwettbewerb für Amateure ausgeschrieben: Menschen mit und ohne Behinderung waren aufgerufen, selbst erstellte räumliche Objekte zum Thema Teilhabe statt Ausgrenzung einzureichen. Aus den 420 Beiträgen hatte eine Jury aus Künstlern und Wissenschaftlern sechs für den ersten Preis nominiert. Auf der Jubiläumsfeier wurde diese Auswahl nun vorgestellt und schließlich der Sieger verkündet: Der 33-jährige Maximilian Weiger aus Sigmaringen, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet und in seiner Freizeit in einem offenen Atelier künstlerisch tätig ist, bekam den Award für seine Arbeit „Jägersitz und Beichtstuhl“, die – so die Jury – „so vermeintlich selbstverständliche Gegebenheiten wie Ausgrenzung und Diskriminierung in ihrer ganzen Fragwürdigkeit deutlich werden lassen und zum kritischen Blick herausfordern“.

Sichtlich bewegt, interessiert und nachdenklich hatten die rund 250 Jubiläumsgäste zuvor die Schilderungen auch der anderen nominierten Künstlerinnen und Künstler zur Entstehung ihrer Werke verfolgt. Zu den Finalisten zählten neben Maximilian Weiger auch Michael Dinges aus Worms mit „Lasst Luft ab – Zeit für Demokratie“, die Schüler Elias Könen und Julius Mommsen aus Trier mit „Unentschieden“ bzw. „Farbe (bekennen)“, Tanja Scherer aus Offenburg mit „Totenkopf“ und die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnstätte Lebenshilfe Zittau mit ihrem Seifenkistenobjekt „Itzeblitz“.

„Die Ganz plastisch.-Teilnehmer“, sagte Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, „haben uns gezeigt, in welch unterschiedlichen Formen Teilhabe und Ausgrenzung sich zeigen können. Umso mehr steht fest, dass sich die Lebenshilfe auch weiterhin mit aller Kraft für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzen wird.“

Das Projekt Ganz plastisch. wird von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanziert.
Alle Einreichungen werden Ende 2018 in einem digitalen Ausstellungskatalog veröffentlicht.
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Medienmitteilung Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland

Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland
Bundesvereinigung Lebenshilfe startet Online-Netzwerk für Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund

Berlin. Kendimiz ist türkisch und bedeutet „Wir selbst“. Kendimiz – so heißt auch eine neue und deutschlandweit einzigartige Selbsthilfe-Plattform der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf www.Kendimiz.de können sich jetzt Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund miteinander austauschen. Sie können ihre persönlichen Erfahrungen weitergeben und erhalten rechtliche Informationen. Zudem bekommen lokale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen die Möglichkeit, eigene Termine oder türkischsprachige Beratungsangebote auf einer Landkarte einzustellen. Die Internetseite gibt es auf Deutsch und Türkisch.

Laut Statistischem Bundesamt lebten im Jahr 2016 in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen türkischer Herkunft. Mehr als 330.000 davon haben nach Schätzung der Lebenshilfe eine Behinderung. „Die Zahl ihrer Angehörigen ist natürlich um ein Vielfaches höher“, so Dr. Silva Demirci, Referentin für Migration und Behinderung bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Bei der Gestaltung des neuen Online-Netzwerkes waren von Anfang an auch Angehörige beteiligt. Kendimiz.de ist Teil des dreijährigen Lebenshilfe-Projektes „Migration und Selbsthilfe“, das bis März 2020 läuft. Im nächsten Schritt sollen nun Selbsthilfegruppen vor Ort gegründet und von Projektleiterin Dr. Silva Demirci unterstützt werden. Die Erfahrungen werden dokumentiert und veröffentlicht. Gefördert wird das Projekt vom Bundesverband der AOK und der AOK Baden-Württemberg.
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Medienmitteilung Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“

Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“
Die Lebenshilfe begrüßt, dass eine zentrale Regelung im Bundesteilhabegesetz neu überdacht werden soll

Berlin. Wie stark behindert muss jemand sein, um künftig Leistungen zur Teilhabe – sogenannte Eingliederungshilfe – zu erhalten? Den Abschlussbericht zu dieser Frage hat jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag vorgelegt. In dem Bericht wird deutlich: Die bisher im Bundesteilhabegesetz geplante Regelung wird nicht funktionieren. Das Ministerium kündigt deshalb an, ein neues Beteiligungsverfahren starten zu wollen. Die Lebenshilfe begrüßt diese Entscheidung: „Es ist gut, wenn jetzt noch einmal über diese zentrale Frage nachgedacht wird. Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers sollten ab dem Jahr 2023 nur noch die Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, die in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen eine Teilhabeeinschränkung vorweisen können. Dagegen hatten die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon während des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 vehement protestiert. Sie konnten damals immerhin erreichen, dass die Neuregelung unter den Vorbehalt einer wissenschaftlichen Studie gestellt wurde. Auf den Ergebnissen dieser Untersuchung vom 23. August 2018 basiert der Abschlussbericht des Ministeriums.

Danach würden künftig zahlreiche Menschen mit Behinderung von den Leistungen ausgeschlossen. Besonders stark betroffen wären psychisch kranke Menschen und solche mit Suchterkrankungen. Auch Personen mit bestimmten Bedarfen (zum Beispiel Bezieher von Hochschulhilfe und einzelner Hilfsmittel) oder Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, bekämen überdurchschnittlich häufig den Zugang zur Eingliederungshilfe verwehrt.

Für die Lebenshilfe steht fest: Paragraf 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann so nicht bleiben. Es ist zwingend erforderlich, dass die grundlegende Frage nach dem leistungsberechtigten Personenkreis unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft umfassend neu erörtert wird. Ulla Schmidt: „Einen erneuten Schnellschuss kann sich der Gesetzgeber nicht leisten.“
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Medienmitteilung Ulla Schmidt: „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“

Medienmitteilung vom 28. August 2018

Ulla Schmidt: „Nach dem Detmolder Urteil
muss die Bundesregierung endlich handeln“
Kim-Lea Glaub und die Lebenshilfe haben mit Klage Erfolg und erstreiten Grundsicherung vor dem Sozialgericht Detmold

Berlin/Herford/Detmold. Kim-Lea Glaub (19) und ihre Mutter Karin haben es gemeinsam mit der Lebenshilfe geschafft: Das Sozialgericht Detmold gibt ihnen Recht und verurteilt die Stadt Herford dazu, der jungen Frau mit Behinderung die seit einem Jahr verweigerten Leistungen der Grundsicherung auszuzahlen (Urteil vom 14. August 2018, Aktenzeichen: S 2 SO 15/18). „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, sagt die Mutter. „Was uns aber weiter ärgert, ist, dass wir überhaupt klagen mussten. Die Haushaltskassen sind voll und die Steuergelder sprudeln. Warum versucht man dann trotzdem, an den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen? Auch wissen wir noch nicht, ob die Stadt Berufung einlegen wird.“

Kim-Lea Glaub hat das Down-Syndrom und lernt gerade im Berufsbildungsbereich der Herforder Lebenshilfe-Werkstätten. Die Arbeit macht ihr großen Spaß, aber dann wurde ihr plötzlich die Auszahlung der Grundsicherung verwehrt – wie Tausenden anderen, meist jungen Erwachsenen mit Behinderung in Deutschland auch. Für die Herforderin, die seit ihrem 18. Geburtstag wegen ihrer Erwerbsminderung eigentlich Anspruch auf Grundsicherung hätte, geht es um sehr viel Geld: Monat für Monat musste sie auf 416 Euro verzichten, Mehrbedarfe sowie Kosten für Miete und Heizung nicht eingerechnet. Schuld daran ist die Neufassung eines Paragrafen im Sozialgesetzbuch*. Gegen diesen Missstand hatte Familie Glaub mit Unterstützung der Lebenshilfe vor dem Sozialgericht Detmold geklagt.

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versteht die neue Vorschrift so, dass die dauerhafte und volle Erwerbsminderung von Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen erst nach Ende des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne. Bis dahin sei eine Entwicklung denkbar, die den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ermögliche. Für die Lebenshilfe ist diese Rechtsauslegung völlig weltfremd. Erfahrungsgemäß schaffen es nur wenige Werkstattbeschäftigte auf den ersten Arbeitsmarkt. „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer, MdB, fügt hinzu: „Das Urteil ist ein guter Schritt, die Arbeit behinderter Menschen in den Werkstätten stärker anzuerkennen. Es freut mich für die Familie Glaub, dass sie Recht bekommen hat, zumindest in erster Instanz. Nun bleibt es abzuwarten, wie die örtlichen Sozialbehörden mit dem Urteil umgehen werden.“ Auch die Lebenshilfe Herford hatte mit ihrem Sozialen Dienst die Klägerin in ihrem Anliegen unterstützt.

Auf der ganzen Linie bestätigt nun das Sozialgericht Detmold die Auffassung der Lebenshilfe. Da Kim-Lea Glaub die Voraussetzungen für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erfüllt hat, „ist bei der Klägerin ohne weitere Prüfung von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen“. Weiter heißt es in dem Urteil: „In dieser Phase geht es vielmehr darum, wie und wo der Proband einen seinen Funktionseinschränkungen und seinen Interessen gerecht werdenden Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen finden kann oder ob er vielleicht sogar so sehr eingeschränkt ist, dass auch dieses nicht möglich ist.“

Ulla Schmidt: „Es gibt mehrere Urteile, die eine klare Sprache sprechen. Wie lange sollen die Menschen mit Behinderung noch auf ihr Geld warten?“ Die Lebenshilfe fordert das Bundessozialministerium auf, alsbald seine Rechtsauffassung an die eindeutige Rechtsauffassung der Gerichte anzupassen. Außerdem soll der Deutsche Bundestag das Gesetz so ändern, dass künftig voll und vorübergehend erwerbsgeminderte Menschen gleichermaßen Anspruch auf Grundsicherung erhalten. Hiermit würde diese unsägliche Problematik dauerhaft auch für Menschen mit vorübergehenden psychischen Erkrankungen gelöst werden.

Andere Sozialgerichte haben bereits in gleicher Weise entschieden wie die Detmolder Richter, darunter schon in zweiter Instanz das Landessozialgericht Hessen. Bis nun das Urteil für Kim-Lea Glaub rechtskräftig ist, muss die junge Herforderin weiter allein mit ihrem Werkstatt-Entgelt auskommen – mit gerade mal 80 Euro im Monat.

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Medienmitteilung Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland

Medienmitteilung vom 5. Juni 2018

Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland
Bundesvereinigung Lebenshilfe startet Online-Netzwerk für Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund

Berlin. Kendimiz ist türkisch und bedeutet „Wir selbst“. Kendimiz – so heißt auch eine neue und deutschlandweit einzigartige Selbsthilfe-Plattform der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf www.Kendimiz.de können sich jetzt Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund miteinander austauschen. Sie können ihre persönlichen Erfahrungen weitergeben und erhalten rechtliche Informationen. Zudem bekommen lokale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen die Möglichkeit, eigene Termine oder türkischsprachige Beratungsangebote auf einer Landkarte einzustellen. Die Internetseite gibt es auf Deutsch und Türkisch.

Laut Statistischem Bundesamt lebten im Jahr 2016 in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen türkischer Herkunft. Mehr als 330.000 davon haben nach Schätzung der Lebenshilfe eine Behinderung. „Die Zahl ihrer Angehörigen ist natürlich um ein Vielfaches höher“, so Dr. Silva Demirci, Referentin für Migration und Behinderung bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Bei der Gestaltung des neuen Online-Netzwerkes waren von Anfang an auch Angehörige beteiligt. Kendimiz.de ist Teil des dreijährigen Lebenshilfe-Projektes „Migration und Selbsthilfe“, das bis März 2020 läuft. Im nächsten Schritt sollen nun Selbsthilfegruppen vor Ort gegründet und von Projektleiterin Dr. Silva Demirci unterstützt werden. Die Erfahrungen werden dokumentiert und veröffentlicht. Gefördert wird das Projekt vom Bundesverband der AOK und der AOK Baden-Württemberg.
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Medienmitteilung „Recht auf Teilhabe“

Medienmitteilung vom 19. Juni 2018:

„Recht auf Teilhabe“
Aktueller Wegweiser der Lebenshilfe zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung

Berlin. Die völlig neu überarbeitete Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ ist gerade erschienen. Das Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Es berücksichtigt damit unter anderem die ersten Stufen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Rechtsänderungen durch die vergangenen Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf die noch kommenden wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz.

Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den „Dschungel“ des Sozial-Rechts zu erleichtern, werden eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen anhand von Schaubildern dargestellt. Die einzelnen Kapitel enthalten zusätzlich Tipps und (Rechen-)Beispiele. Ein Schlagwort- und Abkürzungsverzeichnis rundet das Buch ab.

Der 330 Seiten umfassende Lebenshilfe-Ratgeber (ISB-Nummer: 978-3-88617-560-4) kann für 19,50 Euro plus Versand über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
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Medienmitteilung 30.000 Euro für das „GeschwisterNetz“ der Lebenshilfe

Medienmitteilung vom 22. Mai 2018

30.000 Euro für das „GeschwisterNetz“ der Lebenshilfe
DATEV eG spendet für Geschwister von Menschen mit Behinderung

Berlin. Im „GeschwisterNetz“ der Bundesvereinigung Lebenshilfe können sich erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung verbinden und austauschen. Dank der Unterstützung durch das Softwarehaus DATEV eG konnte die Online-Plattform jetzt weiter ausgebaut und ein bundesweites Geschwistertreffen organisiert werden. Im Rahmen ihrer traditionellen Weihnachtsspende wählte die DATEV eG die neue Plattform der Bundesvereinigung Lebenshilfe als „Leuchtturmprojekt“ aus. Die Spende betrug 30.000 Euro.

Das Geld wurde sofort investiert: Das „GeschwisterNetz“ verfügt jetzt über eine Suchfunktion, mit der sich Geschwister noch einfacher finden können. So ist es zum Beispiel möglich, einen lokalen Stammtisch in Mannheim zu gründen. Das Geschwistertreffen fand Ende April in Berlin statt und war für die Teilnehmer aus ganz Deutschland kostenfrei. 50 Geschwister konnten sich untereinander austauschen und über das Betreuungsrecht informieren. Lars Mahling von der DATEV eG sprach heute in Berlin mit der Moderatorin des Geschwistertreffens, Anna Roemer, und überzeugte sich noch einmal vom Erfolg der Aktion.
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Medienmitteilung „Sein Humor baut Brücken“

Medienmitteilung vom 26.04.2018

„Sein Humor baut Brücken“
Dr. Eckart von Hirschhausen erhält den BOBBY 2018 von der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Berlin/Marburg. Er ist Arzt, Moderator, Komiker, Autor und Gründer der Stiftung HUMOR HILFT HEILEN. Die Rede ist von Dr. Eckart von Hirschhausen, der seit vielen Jahren für kranke, alte und behinderte Menschen eintritt. Dafür verleiht ihm die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihren Medienpreis BOBBY 2018. „Eckart von Hirschhausen ist ein Glücksfall für unsere Gesellschaft“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB. „Mit seinem Humor baut er Brücken für ein besseres Miteinander, für Teilhabe und Inklusion. Er erreicht damit Millionen von Zuschauern und Lesern, die ihm vertrauen wie dem eigenen Hausarzt.“

Für die dreiteilige ARD-Sendung „Hirschhausen Check-up“ besuchte Eckart von Hirschhausen mehrere Tage eine Geburtsstation mit Frühchen, eine Psychiatrische Klinik und ein Altenheim. In seiner Sendung „Hirschhausens Quiz des Menschen“ macht er immer wieder Menschen mit Behinderung und ihre Lebenssituation zum Thema. Und in seinem aktuellen Buch „Wunder wirken Wunder“ widmet er ein ganzes Kapitel einem „tiefbegabten Wunderkind“. Am Ende schreibt er: „Die ganze Familie hat mich tief beeindruckt mit ihrer Liebe, Hingabe und Annahme. Und dem Weitermachen. Ganz anders, als man sich das mal vorgestellt hat. Heilung kann auch heißen, zu akzeptieren, dass nicht alle heil sind. Aber dazugehören.“

Zur Auszeichnung mit dem BOBBY sagt Eckart von Hirschhausen: „Als Arzt in der Kinderneurologie lernte ich viele Kinder und Familien mit seltenen, chronischen oder lebensbegrenzenden Erkrankungen kennen. Mit einzelnen habe ich bis heute Kontakt. Es gehört zu meinen Grundüberzeugungen, den Wert eines Menschen nicht an seiner Leistungsfähigkeit fest zu machen. Seit ich über Fernsehen, Bücher und meine Bühnenprogramme die Chance habe, viele Menschen zu erreichen, nutze ich die gerne ‚all inclusive‘. Dafür den BOBBY verliehen zu bekommen, ist mir eine große Ehre. Und ich teile diesen Preis mit meiner Schwester, die mir seit ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr in einer Lebensgemeinschaft mit behinderten Menschen vieles näher- und beigebracht hat. Es gibt viele, die für ihr tägliches Tun den Preis mehr verdient hätten als ich. Diesen Menschen gilt mein ausgesprochener Dank, denn sie halten unsere Gesellschaft zusammen und menschlich.“

Die Preisverleihung findet am 15. November 2018 in Marburg im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten „60 Jahre Lebenshilfe“ statt.

Der BOBBY wird gefördert von der Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge, den Versicherern im Raum der Kirchen.
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Medienmitteilung 60 Jahre Arbeit für die Teilhabe aller – auch in der Kunst!

Medienmitteilung vom 05.04.2018

60 Jahre Arbeit für die Teilhabe aller – auch in der Kunst!
Museum Folkwang Essen ist Kooperationspartner im Jubiläumsjahr der Lebenshilfe

Essen. „Wechselwirkungen“ – unter diesem Motto laden die Bundesvereinigung Lebenshilfe und das Museum Folkwang Essen am kommenden Freitag und Samstag zur großen Fachtagung über „Kunst im Kontext der Inklusionsdebatte“ ein: Etwa 100 Teilnehmende aus Deutschland, Belgien, der Schweiz und den USA, Kunstschaffende mit und ohne Behinderung, Wissenschaftlerinnen, Kuratoren und Interessierte werden im Museum zusammenkommen, um den Stand der Inklusion in der Kunst zu debattieren: Wie sind die Produktionsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern, die Assistenz benötigen? Was bedeutet Teilhabe in der Kunstvermittlung und Ausstellungspraxis? Was lässt sich von kollektiven Ateliers für die eigene Arbeit lernen?

Dass das Kooperationsprojekt mit dem Museum Folkwang gerade jetzt, in ihrem Jubiläumsjahr, gelang, ist für die Lebenshilfe ein besonders passendes „Geburtstagsgeschenk“. Denn seit ihrer Gründung 1958 arbeitet und streitet sie für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft – unter anderem dafür, dass die außergewöhnlichen Talente auch von Menschen mit Behinderung erkannt und respektiert werden und Strukturen entstehen, in denen diese sich zeigen können. Für den Bereich der Kunst wird dies mit der Tagung auf eindrückliche Weise gelingen, auch weil die Veranstalter neben den hochkarätig besetzten Vorträgen und Workshops für ein weiteres Highlight gesorgt haben:

Noch bis zum 6. Mai zeigt das Museum Folkwang Arbeiten von Julius Bockelt, einem Künstler aus dem Atelier Goldstein der Lebenshilfe Frankfurt/Main. Die Ausstellung mit dem Titel „Phase Shifter“ umfasst Grafiken, Fotos und eine Videoinstallation und ist ganz deutlich von Bockelts musikalischen Experimenten inspiriert, so dass sich auch hier eine Wechselwirkung ergibt: eine Art Gespräch zwischen den akustischen und visuellen Ideen des Künstlers. Die Ausstellung ist aufregend für jeden Betrachter – und auch für Bockelt selbst. Trotz seines mittlerweile internationalen Rufs sei es immer noch überwältigend, gerade dort die eigenen Werke hängen zu sehen: „Ich fühl‘ mich noch etwas überrumpelt“, so gibt er gerne zu. „Museum Folkwang ist ein ganz besonderes Museum. Hier kommt ja nicht jeder hin!“

Interessierte Journalistinnen und Journalisten aber doch: Es sind noch Presseplätze frei! Die Tagung findet statt am Freitag, 6. April, 15.30 bis 20.30 Uhr, und Samstag, 7. April, 10.00 bis 18.30 Uhr. Im Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen.
Programmdetails unter https://www.inform-lebenshilfe.de/inform/veranstaltungen/termine/bv/180661-bv-wechselwirkungen-kunst.php

Ihr Ansprechpartner:
Prof. Dr. Frederik Poppe, Projektleiter für die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 0152 / 53625968

Die Tagung wird gefördert durch die Aktion Mensch.
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