Medienmitteilung: Down-Syndrom nicht bei allen Schwangeren suchen!
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Down-Syndrom nicht bei allen Schwangeren suchen!
Lebenshilfe lehnt Übernahme der Kosten für Bluttest durch die Krankenversicherung ab
Berlin. Zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März hat die Lebenshilfe ein neues Positionspapier zu vorgeburtlichen Untersuchungen, besonders zum sogenannten Bluttest auf Down-Syndrom, veröffentlicht. Darin unterstreicht sie, dass es normal ist, verschieden zu sein und dass alle Menschen gleich viel wert sind. Die Kostenübernahme für den Bluttest durch die Krankenversicherung lehnt die Lebenshilfe daher ab.
„Wenn zukünftig so gut wie alle Frauen in der Schwangerschaft ihr Blut auf das Down-Syndrom hin untersuchen lassen, widerspricht das der UN-Behindertenrechtskonvention“, kritisiert Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Die Konvention hat als Leitbild die inklusive Gesellschaft und fordert ein, dass alle Menschen für ihren Beitrag zur Gesellschaft wertzuschätzen sind. Der Bluttest sei jedoch ausschließlich auf eine frühzeitige Entdeckung des Down-Syndroms und anderer Störungen der Chromosomenzahl ausgerichtet. Die allgemeine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung legt Schwangeren nahe, dass eine solche Untersuchung für sie sinnvoll sei.
Das hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe für ein verheerendes Signal an Menschen, die mit dem Down-Syndrom leben, und deren Familien. „Wir wissen heute so viel über das Potential von Menschen mit Down-Syndrom. Ich denke zum Beispiel an den Berliner Schauspieler Sebastian Urbanski, der im letzten Jahr in Erinnerung an die Opfer der Nazi-Verbrechen zum Deutschen Bundestag gesprochen hat", so Ulla Schmidt. „Es kann einfach nicht sein, dass Familien mit Kindern mit Down-Syndrom immer wieder gesagt wird, das müsse doch heute nicht mehr sein."
Denn nach einem sogenannten positiven Befund, dass das Kind voraussichtlich mit einem Down-Syndrom geboren wird, wird häufig die Schwangerschaft abgebrochen. Oft ohne, dass es eine umfassende Beratung der werdenden Eltern zu den Untersuchungen gab, stehen diese plötzlich vor einer Entscheidung über Leben und Tod. Daher fordert die Lebenshilfe auch, die Beratung tatsächlich so durchzuführen, wie sie schon seit Jahren gesetzlich geregelt ist – damit Schwangere und ihre Partner sich gut informiert entscheiden können. Ulla Schmidt. „Hierbei können Selbsthilfevereine wie die Lebenshilfe sehr hilfreich sein, indem sie aus Erfahrung berichten, wie es Familien ergeht, die ein Kind mit Down-Syndrom bekommen haben.“