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Tobias Plitzko

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Medienmitteilung: Bundesteilhabegesetz Chancen nutzen und Risiken begrenzen

Medienmitteilung der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

Bundesteilhabegesetz: Chancen nutzen und Risiken begrenzen

Berlin. Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung diskutierten am 11. Mai mit 270 Interessierten in Berlin die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das BTHG stellt sämtliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung auf eine neue Grundlage und tritt seit Anfang des Jahres nach und nach in Kraft. Es hat weitreichende Folgen insbesondere für Menschen mit schwerstmehrfachen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf.

Neben vielen Chancen birgt das BTHG auch Risiken. Diese bestehen vor allem darin, dass bisher nicht absehbar ist, ob unter den neuen Bedingungen auch Angebote von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe in gleicher Qualität wie heute fortbestehen können. Auch ist unklar, welche Veränderungen die neuen Regelungen zum Zusammentreffen von Bedarfen an Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege für den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung mit sich bringen werden. Hierzu und zu anderen brisanten Punkten des BTHG haben sich die Fachverbände ausgetauscht und eine Erklärung veröffentlicht, die unter www.diefachverbaende.de (Rubrik „Stellungnahmen / Positionspapiere“) nachzulesen ist.

Die Fachverbände fordern, dass die Politik sie in der Umsetzungsphase, bei der Begleitforschung und an den Erprobungsvorhaben umfassend beteiligt. Im Entstehungsprozess des Bundesteilhabegesetzes war dies gut gelungen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.

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BTHG in leichter Sprache

Leichte Sprache
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz
Was ist das Bundes-Teilhabe-Gesetz?
Die Regierung will ein neues Gesetz machen.
Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Teilhabe heißt:
Alle Menschen können überall mitmachen.
Was ändert sich durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz?
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert viele alte Regeln und Gesetze.
Zum Beispiel die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe heißt:
Menschen mit Behinderung bekommen
Unterstützung bei der Teilhabe.
Eingliederungs-Hilfe gibt es zum Beispiel:
 bei der Arbeit
 beim Wohnen
 in der Freizeit
Bis jetzt gehört die Eingliederungs-Hilfe zur Sozial-Hilfe.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung und ihre Familien
müssen die Leistungen selbst bezahlen.
Wenn Sie Geld verdienen oder Geld haben.
Sie dürfen nur 2 Tausend 6 Hundert Euro sparen.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz will das ändern.
Neue Regeln gibt es auch bei:
- der Pflege-Versicherung
Die wichtigsten Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz
haben wir hier noch einmal aufgeschrieben.
Was sind die Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz?
 Die Regierung will die Eingliederungs-Hilfe besser machen.
 Menschen mit Behinderung sollen überall
dabei sein können.
 Jeder muss die Hilfe bekommen,
die er braucht.
Das muss gut geplant werden.
Die Regeln für die Planung müssen
in ganz Deutschland gleich sein.
 Menschen mit Behinderung sollen mehr selbst bestimmen können.
Das heißt: Wunsch- und Wahl-Recht.
 Die Kommunen sollen weniger Geld
für die Eingliederungs-Hilfe bezahlen.
Und zwar 5 Milliarden Euro weniger.
Das Geld will der Bund übernehmen.
Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt oder eine Gemeinde.
Was sind die Ziele vom 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz?
Viele Menschen mit Behinderung müssen auch gepflegt werden.
Deshalb sind Änderungen bei Pflege-Gesetzen wichtig.
Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
Der kurze Name für das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz ist:
PSG 3
Das soll sich durch das PSG 3 ändern:
- Die Kommunen sollen mehr
bei der Pflege mit-bestimmen.
Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt oder eine Gemeinde.
- Mehr Menschen bekommen das Recht auf Pflege.
Es soll eine neue Art der Beurteilung geben:
Zur Einstufung in die Pflege-Versicherung.
Bei der Einstufung geht es darum:
Wie viel kann der pflege-bedürftige Mensch
selbstständig tun.
Und wie viel Unterstützung braucht er.
Mit dem neuen PSG 3 gilt das auch für die Sozial-Hilfe.
Die Sozial-Hilfe bezahlt die Hilfe zur Pflege.
Hilfe zur Pflege bekommen Menschen,
die ihre Pflege nicht selbst bezahlen können.
- Es soll klare Regeln geben.
Wann Menschen mit Behinderung
Hilfe zur Pflege bekommen.
Und wann die Eingliederungs-Hilfe.
Im Alltag gibt es dabei jetzt oft Probleme.
Das soll besser werden.
Die Politiker reden seit Juni 2016
über das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz.
Jetzt können die Gesetze noch geändert werden.
Ab Januar 2017 sollen die Gesetze dann gelten.
Das fordert die Lebenshilfe
Die Lebenshilfe kämpft für Menschen mit geistiger Behinderung.
Die Lebenshilfe findet:
Die geplanten Gesetze haben Nachteile
für Menschen mit geistiger Behinderung.
Das geht nicht!
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
und das Pflege-Stärkungs-Gesetz
müssen geändert werden.
Das sind unsere Forderungen:
Menschen mit Behinderung brauchen
Leistungen der Eingliederungs-Hilfe.
Damit sie keine Nachteile haben.
Zum Beispiel:
 in der Schule,
 beim Wohnen,
 bei der Arbeit,
 in der Freizeit.
Die Regierung will die Eingliederungs-Hilfe ändern.
Wir fordern:
 Es darf nicht schwerer werden,
Eingliederungs-Hilfe zu bekommen!
Das soll im Gesetz stehen:
Es gibt 9 Lebens-Bereiche.
Leistungen der Eingliederungs-Hilfe bekommt:
Wer Unterstützung in mindestens
5 von 9 Lebens-Bereichen braucht.
Das Problem:
Einige Menschen mit Behinderung
brauchen nur bei wenigen Sachen Unterstützung.
Zum Beispiel wenn es um Geld oder Verträge geht.
Sie würden keine Hilfe mehr bekommen.
 Manche Menschen mit Behinderung brauchen auch Pflege.
Sie dürfen nicht von der Pflege-Versicherung
ausgeschlossen werden!
Sie brauchen Unterstützung der Eingliederungs-Hilfe.
Und der Pflege-Versicherung.
 Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohn-Stätten.
Für die Miete in Wohn-Stätten
soll es bald weniger Geld geben.
Dann müssen Wohn-Stätten schließen.
Manche Menschen mit Behinderung
verlieren dann ihr Zuhause.
Wir brauchen genug Geld für Wohn-Stätten
für Menschen mit Behinderung!
 Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung.
Zum Beispiel:
Wenn sie einen Ausflug machen wollen.
Im Gesetz soll stehen:
Die Unterstützung kann es auch für Gruppen geben.
Das heißt zum Beispiel:
Der Ausflug wird in der Gruppe gemacht.
Das mag aber nicht jeder.
Menschen mit Behinderung
dürfen nicht gezwungen werden,
ihre Unterstützung zu teilen!
Vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit.
 Menschen mit Behinderung sollen bald
auch mehr sparen dürfen.
Menschen mit geistiger Behinderung
sind davon aber ausgeschlossen.
Sie dürfen nur 2 Tausend 6 Hundert Euro sparen.
Wir wollen:
Auch Menschen mit geistiger Behinderung
haben das Recht auf ein Spar-Buch!
Der Text in Leichter Sprache ist von der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Die Übertragung in Leichte Sprache hat Nina Krüger gemacht.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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Medienmitteilung: Bundestag gedenkt am 27. Januar der „Euthanasie“-Opfer des Nationalsozialismus‘

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 26.01.2017

Bundestag gedenkt am 27. Januar der „Euthanasie“-Opfer des Nationalsozialismus‘

Lebenshilfe: Lebensrecht behinderter Menschen
darf nie wieder in Frage gestellt werden

Berlin. Am 27. Januar wird im Bundestag an die „Euthanasie“-Verbrechen der NS-Zeit erinnert. Menschen mit Behinderung stehen damit erstmals im Mittelpunkt des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus‘. Dafür hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit vielen Jahren eingesetzt, allen voran ihre Vorsitzende Ulla Schmidt, die auch Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages ist.

Etwa 300.000 behinderte und kranke Menschen wurden damals in ganz Europa systematisch getötet. Sie galten als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert, an ihnen erprobten die Nazis den späteren millionenfachen Mord an den Juden. Das grausame „Euthanasie“-Programm verbarg sich hinter dem Decknamen T4 – benannt nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo das Töten geplant und verwaltet wurde. An dieser Stelle befindet sich heute eine Gedenk- und Informationsstätte.

Angesichts des weltweit zunehmenden Rechtspopulismus‘ und Nationalismus‘ betont Ulla Schmidt: „Als Demokraten müssen wir alle dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft, und sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Lebensrecht niemals wieder in Frage gestellt wird.“

Sebastian Urbanski ist ein junger Schauspieler mit Down-Syndrom aus Berlin und wird am 27. Januar im Bundestag einen Brief vortragen, den Ernst Putzki an seine Mutter geschrieben hat, bevor er in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. Sebastian Urbanski sagt: „Für mich ist es wichtig, dass gerade ich den Brief vorlese und nicht ein anderer, sozusagen normaler Schauspieler. Es hätte mich damals ja auch betroffen. Heute werden zwar Menschen wie wir nicht mehr umgebracht, dafür werden sie aber kaum noch geboren. Wir sind aber auch ein Teil der Gesellschaft. Das wird leider immer noch oft vergessen, wir werden einfach an den Rand geschoben.“

Im Anschluss an die Gedenkstunde im Bundestag werden um 11 Uhr Vertreter der Lebenshilfe gemeinsam mit der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele und anderen Kränze und Blumen an der Gedenkstätte in der Tiergartenstraße 4 niederlegen.

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Hier finden Sie mehr Informationen zum Ablauf der Gedenkstunde des Bundestages:
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cwMy1nZWRlbmtzdHVuZGUvNDg4NjE2&mod=mod445720
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