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Medienmitteilung: Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 16.09.2016

Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016
Trickfilm aus Leer gewinnt den inklusiven Amateur-Kurzfilmwettbewerb der Lebenshilfe

Filme genießen und Hochspannung erleben, staunende Sieger bejubeln und gemeinsam feiern: Der Duft von Hollywood lag gestern über dem KOSMOS Berlin. 400 Gäste waren dabei, als „Flash die Supermaus“, ein Animationsfilm aus dem Atelierhaus der Lebenshilfe Leer, auf der Abschluss-Gala der Familiale 2016 zum Preisträger-Film gekürt wurde.

Unter dem Motto „Drehen Sie Ihr eigenes Ding!“ hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich mit selbst erstellten Filmen zu den Themen Familie und Inklusion am Wettbewerb zu beteiligen. 106 Beiträge wurden eingereicht – an vielen von ihnen hatten Menschen mit geistiger Behinderung aktiv mitgearbeitet.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, würdigte dieses Engagement auf der Gala: Grundstimmung der Familiale sei die „Freude über die Vielfalt der Menschen, über die Vielfalt ihrer Sichtweisen, ihrer Erlebnisse, ihrer Körper und Intelligenzen“ und die „Freude über die Erfahrung, dass Menschen über sich hinauswachsen können, wenn ihnen etwas wichtig ist und sie Spaß an einer Sache haben.“ Auch Esther Schweins, Schirmherrin der Familiale, rückte den Mut der Filmemacherinnen und Filmemacher, Neues zu lernen und Barrieren zu überwinden, in den Vordergrund: „Das eigene Ding zu drehen, das ist nichts für Sissis!“

Über sich hinauswachsen, Mut haben und die eigenen Ideen verfolgen: All das trifft auch auf das Team des Siegerfilms zu. Die Geschichte um Flash, die Supermaus, die ihre entführte Familie befreien will und dabei ungeahnte Kräfte entfaltet, wurde von fünf behinderten Werkstatt-Beschäftigten der Lebenshilfe Leer in Stop-Motion-Technik erstellt. Gemeinsam mit zwei Studentinnen und einer Mitarbeiterin besorgten sie Drehbuch, Szenenbilder, Kamera, Spezialeffekte und Vertonung – und konnten am Ende stolz sein auf ihr ca. 5-minütiges Werk, das ganz und gar „ihr Ding“ war.

Auch die weiteren vier Filme, die in die Finalrunde für den Familiale-Preis gekommen waren und ebenfalls auf der Gala präsentiert wurden, zogen die Begeisterung des Publikums auf sich. Die Wettbewerbs-Jury – mit der Schauspielerin und Drehbuchautorin Anna Brüggemann, dem Kameramann und Regisseur Michael Hammon, dem Drehbuchautor und Regisseur Jan Schomburg, dem Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski sowie dem Moderator, Redakteur und Cutter Volker Westermann prominent besetzt – hatte neben dem Film aus Leer folgende Beiträge für den Preis nominiert:

• „Mord im Miltenberger Schwarzviertel": Kriminalfilm mit Lokalkolorit, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg
• „Eine Geschichte vom Leben": Portrait eines besonderen Bruders, gedreht von Christina Trauth aus Kaiserslautern
• „Mia san Mia - einmal anders": Dokumentation der Mehrgenerationen-WG München-Riem des Vereins Gemeinsam Leben Lernen
• „Olli dreht sein Ding": Experimenteller Spielfilm, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe Main-Taunus

Die Macherinnen und Macher aller fünf Filme konnten ihre Werke auf der Gala selbst vorstellen, außerdem gab es für jede Nominierung 500 Euro. Der Preisträger-Film aus Leer gewann noch einmal 1000 Euro und die Familiale-Trophäe. Der mit 250 Euro dotierte Publikumspreis ging an Christina Trauth für ihre „Geschichte vom Leben“.

Auf www.lebenshilfe-familiale.de finden Sie für Ihre Berichterstattung: Fotos von der Gala, alle Infos zur Familiale, Bild- und Textmaterial sowie einen Link zum Preisträger-Film.

Die Familiale wird von der BARMER GEK und von Aktion Mensch finanziell gefördert.
Viele Berufsverbände der Filmbranche sowie die AG Kino Gilde Deutscher Filmkunsttheater und diverse Programmkinos in Deutschland haben die Familiale auf vielfältige Weise unterstützt.
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Medienmitteilung: Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics: Lebenshilfe gegen Generalverdacht bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.09.2016

Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics

Lebenshilfe gegen Generalverdacht
bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Berlin / Rio de Janeiro. Zwölf Jahre waren Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Behinderung von den Paralympics komplett ausgeschlossen. Erst in London 2012 durften sie wieder an den Start gehen, doch erneut stehen Betrugsvorwürfe im Raum: Vor den heute beginnenden Paralympics in Rio de Janeiro meldet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dass es in vielen Ländern Methode sei, die geistige Behinderung von Athleten vorzutäuschen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass wieder Menschen mit geistiger Behinderung unter Generalsverdacht gestellt werden, finde ich unerträglich. Denn es sind ja nicht sie, die betrügen, sondern Menschen ohne Beeinträchtigung.“

Nach Sydney 2000 hatte die Lebenshilfe jahrelang dafür gekämpft, dass Sportler mit geistiger Behinderung wieder bei den Paralympics dabei sein dürfen. Damals war herausgekommen, dass mehr als die Hälfte der spanischen Basketballmannschaft gar keine geistige Behinderung hatte. Den Spaniern wurde Gold aberkannt, und gleichzeitg wurden sämtliche Aktive mit geistiger Behinderung mit einem Bann belegt: Sie durften alle nicht mehr an den Paralympics teilnehmen, in keiner Sportart, für zwölf Jahre.

Mittlerweile hat der Internationale Behindertensportverband Prüfkriterien entwickelt, wonach sich die geistige Behinderung zweifelsfrei nachweisen lassen soll. Ulla Schmidt: „Diese Kriterien gilt es konsequent anzuwenden, damit Betrüger entdeckt und bestraft werden können. Eine pauschale Vorverurteilung darf es nicht mehr geben. Das sind wir den ehrlichen Sportlern, die hart trainiert haben, schuldig.“

Die Lebenshilfe setzt sich als Mitglied von Special Olympics Deutschland für den Breitensport von Menschen mit geistiger Behinderung ein und ermutigt örtliche Turn- und Sportvereine, sich auch für geistig behinderte Sportler zu öffnen. An den Deutschen Behindertensportverband appelliert die Lebenshilfe, verstärkt Talente unter Sportlern mit geistiger Behinderung zu suchen und diese wie körper- und sinnesbehinderte Athleten in Leistungszentren zu fördern. Unter den insgesamt 155 deutschen Teilnehmern in Rio hat nur die Schwimmerin Janina Breuer eine geistige Behinderung. „Das müssen in Pyeongchang im Winter 2018 unbedingt mehr werden, damit sind deutsche Sportler mit geistiger Behinderung deutlich unterrepräsentiert – sie brauchen sportliche Förderung und müssen durch die Nominierung die Chance einer Teilnahme erreichen“, fordert Ulla Schmidt. „Janina Breuer drücken wir von der Lebenshilfe natürlich besonders die Daumen!“

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Medienmitteilung: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt

Medienmitteilung der Ginkgo Gartengestaltung gGmbH: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt


Einer der ersten Integrations-Betriebe in Niedersachsen besteht seit 20 Jahren 


50 Gartenbau-Mitarbeiter der Lebenshilfe Werkstatt Hildesheim freuen sich in diesem Jahr über ein besonderes Jubiläum: 1996 gründete die Lebenshilfe Hildesheim die Ginkgo Gartengestaltung gemGmbH - einen der ersten niedersächsischen Integrationsbetriebe laut Sozialgesetzbuch Nummer neun. Seit 20 Jahren dient Ginkgo Menschen mit Behinderung als Schlüssel zu anerkannter beruflicher Qualifizierung und zum ersten Arbeitsmarkt. Die Ginkgo-Gründungsidee ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor sieben Jahren heute aktueller denn je. 


Integration unter dem Dach der Lebenshilfe

1996 entschied die Lebenshilfe Hildesheim den Kauf eines kleineren privaten Gartenbaubetriebes.  „Profitieren sollte die hauseigene Gartenbaugruppe der Lebenshilfe: vom Know How der Ginkgo-Gärtner, ihren Erfahrungen mit Kunden, den Maschinen sowie vom Kundenstamm,“ erläutert Ginkgo-Betriebsleiter Martin Weisheit die Gründungsidee. Ginkgo schlüpfte als selbstständiges Tochterunternehmen unter das Dach der Lebenshilfe. Sechs Mitarbeiter, zwei LKW, Kleinmaschinen und ein Hanomag-Schlepper zogen schließlich auf das Werkstatt-Gelände im Hildesheimer Stadtteil Drispenstedt. Von da an arbeitete Ginkgo mit gemeinnützigem Auftrag: Menschen mit Behinderung fachliche Bildung und Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt leicht zu machen. „In den ersten Jahren übernahm Gingko vor allem Baumpflegeaufträge, während die Gartengruppe der Werkstatt Grünpflegearbeiten erledigte“, erzählt Ginkgo-Chef Martin Weisheit, der seit 1997 dabei ist. 


Typisch Ginkgo: in gemischten Teams raus zum Kunden

„Unseren Nachwuchs haben wir von Anfang an selbst ausgebildet“, betont der Betriebsleiter. Über 20 LandschaftsgärtnerInnen und -Werker hat der Betrieb inzwischen ausgebildet. Einige arbeiten bis heute hier. Bei den Kunden in der Region kommen die gemischten Ginkgo-Teams aus behinderten und nicht behinderten Menschen gut an. Seit 1996 ist Ginkgo kräftig gewachsen. Mit der Zahl erfahrener Gärtner und Gärtnerinnen wuchs der Mut, auch größere Projekte im Bereich Garten-Landschaftsbau zu übernehmen.  „Wegebau, Parkplatzgestaltung, grüne Verbindungswege anlegen aber auch Straßenbaumpflanzungen – solche Arbeiten sind Schritt für Schritt dazugekommen“, erinnert sich Martin Weisheit. Stolz ist das Ginkgo-Team auf etliche Vorzeigeprojekte. Dazu zählen zum Beispiel die Neuanlage des Hildesheimer Magdalenengartens oder die Begrünung der neuen Umgehungsstraße bei Sehnde. 


Erfolgreich gegen Widerstände

„Am Anfang gab es große Widerstände gegen dieses Projekt“, sagt Martin Weisheit und erinnert an eine denkwürdige Informationsveranstaltung, in der Kritiker ausführlich informiert wurden. Inzwischen zählt Ginkgo zu den größeren Integrationsbetrieben im Garten- Landschaftsbau und genießt Respekt und Anerkennung bei Kunden und Mitbewerbern. Begehrter Gesprächspartner ist Ginkgo darüber hinaus in Sachen Inklusion sowie in den Fachgremien zur Weiterentwicklung der Ausbildung von Garten-Landschaftsbauern. Seit 2005 ist Ginkgo anerkannter Integrationsbetrieb.




Mindestlohn: „Kein Thema“

„Wer gern draußen unterwegs ist und sich für Natur, Pflanzen, Maschinen und Menschen interessiert, findet bei Ginkgo heute einen sicheren, krisenfesten Arbeitsplatz und kann eine Menge lernen“, wirbt Martin Weisheit „für den schönsten und vielfältigsten Beruf der Welt“. „Grünpflegearbeiten machen heute den Löwenanteil unserer Kundenaufträge aus. Danach folgen Arbeiten im Garten- Landschaftsbau und in der Baumpflege. “Ginkgo beschäftigt ganzjährig“, betont er. „Überstunden im Sommer gleichen wir im arbeitsärmeren Winter aus.“ Außerdem sorgen Winterdienstarbeiten und regelmäßige Fortbildungen dafür, dass saisonale Entlassungen nicht notwendig sind. Ginkgo zahle von Anfang an Tariflohn mit übertariflichen Zusatzleistungen. „Das neue Mindestlohngesetz war für uns überflüssig“, betont der Gärtnermeister. 


Zukunft sichern

durch eigenen Nachwuchs, Zuverlässigkeit und Investitionen

Nach 20 Jahren zieht Weisheit eine positive Bilanz: Ginkgo verfüge über ein erfahrenes, eingespieltes Team, einen modernen Maschinen- und Fahrzeugpark sowie ein modernes Büro, in dem immer weniger Papier anfalle. „In den kommenden Jahren wollen wir unsere Belegschaft halten und mit viel selbst ausgebildetem Nachwuchs weiter verjüngen. Das erreichen wir, indem wir unsere Kunden weiter zuverlässig bedienen, immer zahlreichere Vorschriften einhalten und regelmäßig nötige Ersatzinvestitionen tätigen.“  




 textesse Susanne Dismer-Puls / 4.450 Zeichen
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Medienmitteilung: Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 02.09.2016

Neue Regelbedarfe für Empfänger von Grundsicherung ab 2017

Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Berlin. „Der jahrelange Kampf der Lebenshilfe hat sich gelohnt: Ich freue mich, dass erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind und bei ihren Eltern leben, nun dauerhaft Anspruch auf den vollen Regelsatz haben sollen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.

Auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Anforderung, wonach für den vollen Regelsatz eine eigene Haushaltsführung bestehen muss, wurde dies bei erwachsenen Menschen mit Behinderung meist nicht anerkannt und ihnen nur ein verringerter Betrag nach der Regelbedarfsstufe 3 gewährt. Erst Entscheidungen des Bundessozialgerichts führten 2015 zu einer veränderten Praxis zugunsten der behinderten Menschen. Seitdem erhalten leistungsberechtigte erwachsene Menschen mit Behinderung, die beispielsweise mit ihren Eltern zusammen wohnen, den vollen Betrag wie in der Stufe 1. Allerdings stand diese Praxis bisher ausdrücklich unter Vorbehalt: Diese Personen wurden weiterhin formell nur der Stufe 3 zugeordnet. „Mit dieser Benachteiligung ist bald endgültig Schluss. Niemand muss dann mehr befürchten, aufgrund seiner Behinderung einen verringerten Regelsatz zu erhalten“, so Ulla Schmidt weiter. Ab 2017 soll es nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt.

Die Lebenshilfe hatte sich seit Jahren für den vollen Regelsatz für Menschen mit Behinderung eingesetzt und Menschen mit Behinderung auch bei gerichtlichen Verfahren unterstützt, bei denen sie um ihr Recht gekämpft haben.

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Medienmitteilung: Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 23.08.2016

Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

#TeilhabeStattAusgrenzung: Kampagne zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III

Berlin. Mehr als 50.000 Menschen unterstützen bereits die bundesweite Kampagne der Lebenshilfe und haben die Petition gezeichnet. Mit ihren Forderungen will die Lebenshilfe Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung abwenden. Dazu Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass in so kurzer Zeit so viele Menschen unterschrieben haben, ist ein Riesenerfolg. Denn wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Im Internet erklären wir deshalb in ganz einfachen Worten, wo uns der Schuh drückt.“

Die Bundesvereinigung ruft seit dem 6. Juli dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III auf der Internet-Plattform www.change.org zu unterzeichnen. Denn die vorliegenden Gesetzentwürfe würden gravierende Probleme gerade für Menschen mit geistiger Behinderung mit sich bringen.

So hatte die Eltern- und Selbsthilfeorganisation mit ihren deutschlandweit über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern eine Protest- und Aufklärungskampagne gestartet. Damit sollen die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht werden – diese Kampagne hat schon zahlreiche Unterstützer gefunden.

Der Lebenshilfe will verhindern, dass Menschen mit geistiger Behinderung als Verlierer dastehen. „Deshalb müssen die möglichen Folgen dieser Gesetze in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz dürfen keinesfalls zu Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung führen! Eine Verbesserung der Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung ist das Ziel – dafür werden wir uns im Herbst bei den Beratungen in Bundestag und Bundesrat einsetzen. Und können dafür viel Unterstützung brauchen“, so Schmidt.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Werden die vorliegenden Entwürfe umgesetzt, hätte das fatale Auswirkungen. Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssten fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen drohe, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden.

Die Kampagnen-Webseite www.teilhabestattausgrenzung.de enthält die wichtigsten Fakten zu den Gesetzesvorhaben, die Forderungen der Lebenshilfe, alles natürlich auch in Leichter Sprache sowie umfangreiche Materialien mit Musterbriefen, Social-Media-Tipps, Bestellmöglichkeiten für Kampagnen-Postkarten, -Plakate und -Aufkleber.

Die Petition läuft noch bis Ende des Jahres. In der Woche vom 17. Oktober soll sie aus Anlass der Anhörungen zu den Gesetzen bereits Bundestag und Bundesrat übergeben werden.

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe #TeilhabeStattAusgrenzung
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Medienmitteilung der Lebenshilfe Hildesheim vom 23.08.2016

Jubilaeum Wohnanlage Harsum 6258

Ein besonderer Gottesdienst

Nach der freundlichen Begrüßung durch Herrn Pfarrer Bringer, die er mit seinen herzlichen Glückwünschen zum 10jährigen Bestehen der Lebenshilfe Wohnanlage verband, begann ein froher Gottesdienst, zu dem viele Angehörige, Freunde der Lebenshilfe und Gemeindemitglieder gekommen waren.
„Du bist ein Ton in Gottes Melodie“ war eines der schönen Lieder, die die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses aus dem Koppelweg 2 am 20.08. gesungen haben. Und eigentlich war dieser Gedanke auch Thema des Gottesdienstes, den die Mitarbeiterin Annette Borges und Herr Diakon Johannes Koch gemeinsam vorbereitet und gestaltet haben.
In seiner Katechese erklärte Herr Koch, dass das, was Gott zu Jesus gesagt hat, für alle von uns gilt: Du bist mein Kind. Du gefällst mir. Am Beispiel einiger Musikinstrumente, die für sich allein auch gut klingen, aber erst in ihrem Zusammenspiel eine schöne Melodie ergeben , erläuterte Herr Koch, dass jeder Mensch, so wie er eben ist, die Welt bereichert. Dazu passte dann auch wieder der Text des folgenden Liedes: „Du bist Spitze, du bist genial. So jemanden wie dich, den gibt es nicht noch mal.“ Dabei merkte man den Bewohnern und Bewohnerinnen ihre Lebensfreude an, die sich auch auf die Gottesdienstbesucher übertrug.
Im Anschluss an den Gottesdienst erfreuten die „Notenträumer“ mit etlichen ihrer schwungvollen Lieder die Gäste, die ihre Begeisterung durch anhaltenden Applaus zum Ausdruck brachten.

Hier finden Sie weitere Fotos der Veranstaltung

Text: Almuth Krane
Foto: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.08.2016

Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!
Ulla Schmidt zur aktuellen Studie des Bundesozialministeriums

Berlin. „Die Einschränkungen des Wahlrechts müssen weg. Das ist die einzige Konsequenz, die man aus den Ergebnissen der aktuellen Studie des Ministeriums ziehen kann“, resümiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Studie des Bundessozialministeriums geht von über 80.000 Menschen in Deutschland aus, die nicht wählen dürfen, weil sie einen rechtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten an ihrer Seite haben. Dabei gibt es riesige Unterschiede, in Bayern sind dies bezogen auf die Bevölkerung 26-mal mehr Menschen als in Bremen. Und trotz der Vorschrift im Bundeswahlgesetz erhalten viele der Betroffenen dennoch Wahlunterlagen.

„Bei einer solch unterschiedlichen Handhabung entfällt jede Rechtfertigung für diese massive Benachteiligung. Und dies umso mehr als zum Beispiel Nordrhein-Westfalen mit seinem Inklusionsgesetz die Wahlausschlüsse für Kommunal- und Landtagswahlen aufhebt“, bekräftigt Ulla Schmidt die Forderung der Lebenshilfe. Befürworter der Regelung argumentieren häufig mit Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu meint Ulla Schmidt: „Wer Angst vor Missbrauch bei Wahlen hat, muss die Briefwahl abschaffen, strafbar ist ein solcher Missbrauch ohnehin. Es gibt keinen Grund, dieses elementare Bürgerrecht zu entziehen und so Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung zu diskriminieren. Im Gegenteil, es widerspricht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die wir für Deutschland bereits vor sechs Jahren ratifiziert haben.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihr Wahlrecht zu erlangen. Sie haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden. Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die geltenden Wahlrechtsausschlüsse für nichtig erklären. In dem Verfahren ist aktuell zur Stellungnahme aufgerufen, die Frist endet am 31. August 2016. Ziel der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, dass die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz gestrichen werden.

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Hier kommen Sie zur Studie des Bundessozialministeriums:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb470-wahlrecht.html
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18.08.2016

Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten.

Berlin. „Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen dringend berücksichtigt werden. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Routineuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, steht im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.“ Hinzu komme die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse – „das heißt“, so die Lebenshilfe-Vorsitzende, „der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist“.

Mit dem Pränatest wird zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Der Test wird heute schon auf freiwilliger Basis als Kassenleistung angeboten.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne für Teilhabe statt Ausgrenzung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15.07.2016

Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne für Teilhabe statt Ausgrenzung

Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III schließen Menschen mit geistiger Behinderung von Verbesserungen aus und bringen sogar Verschlechterungen

Berlin. Mit #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, stellte heute die bundesweite Kampagne in Berlin vor. Die Lebenshilfe kämpft für Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III, da die vorliegenden Entwürfe aus ihrer Sicht inakzeptabel sind. Ulla Schmidt: „Mit diesem sozialpolitischen Großvorhaben sollen die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden – da kann es nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, Verschlechterungen drohen, zum Beispiel bei der Pflege. Oder dass sie von den Verbesserungen des Bundesteilhabegesetzes ausgeschlossen sind, zum Beispiel bei den neuen Vermögensgrenzen: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind. Mit dieser Kampagne setzen wir uns deshalb dafür ein, Teilhabe statt Ausgrenzung für alle Menschen mit Behinderung zu erreichen, auch für die mit hohem Hilfebedarf.“

Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu hat die Bundesvereinigung Informationsmaterial erstellt, das für Laien verständlich die Knackpunkte der beiden Gesetze erklärt. Es gibt Kampagnen-Motive als Postkarten und Plakate, die von den mehr als 500 örtlichen Vereinigungen und rund 4200 Einrichtungen der Lebenshilfe eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird die Lebenshilfe mit kreativen Aktionen vor Ort auf die Petition und die schwerwiegenden Folgen des Gesetzespakets aufmerksam machen.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...

1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, alles zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe sagt geplanten Gesetzen den Kampf an

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.07.2016

Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung – Petition startet heute

Berlin. „Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“

Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern startet daher heute eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne und ruft dazu auf, eine Petition zu den Gesetzentwürfen zu unterzeichnen. Das Motto lautet #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Ulla Schmidt: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...

1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, z.B. beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!


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