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Medienmitteilung: Bundesteilhabegesetz Chancen nutzen und Risiken begrenzen

Medienmitteilung der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

Bundesteilhabegesetz: Chancen nutzen und Risiken begrenzen

Berlin. Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung diskutierten am 11. Mai mit 270 Interessierten in Berlin die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das BTHG stellt sämtliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung auf eine neue Grundlage und tritt seit Anfang des Jahres nach und nach in Kraft. Es hat weitreichende Folgen insbesondere für Menschen mit schwerstmehrfachen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf.

Neben vielen Chancen birgt das BTHG auch Risiken. Diese bestehen vor allem darin, dass bisher nicht absehbar ist, ob unter den neuen Bedingungen auch Angebote von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe in gleicher Qualität wie heute fortbestehen können. Auch ist unklar, welche Veränderungen die neuen Regelungen zum Zusammentreffen von Bedarfen an Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege für den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung mit sich bringen werden. Hierzu und zu anderen brisanten Punkten des BTHG haben sich die Fachverbände ausgetauscht und eine Erklärung veröffentlicht, die unter www.diefachverbaende.de (Rubrik „Stellungnahmen / Positionspapiere“) nachzulesen ist.

Die Fachverbände fordern, dass die Politik sie in der Umsetzungsphase, bei der Begleitforschung und an den Erprobungsvorhaben umfassend beteiligt. Im Entstehungsprozess des Bundesteilhabegesetzes war dies gut gelungen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.

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Medienmitteilung: Bundestag gedenkt am 27. Januar der „Euthanasie“-Opfer des Nationalsozialismus‘

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 26.01.2017

Bundestag gedenkt am 27. Januar der „Euthanasie“-Opfer des Nationalsozialismus‘

Lebenshilfe: Lebensrecht behinderter Menschen
darf nie wieder in Frage gestellt werden

Berlin. Am 27. Januar wird im Bundestag an die „Euthanasie“-Verbrechen der NS-Zeit erinnert. Menschen mit Behinderung stehen damit erstmals im Mittelpunkt des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus‘. Dafür hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit vielen Jahren eingesetzt, allen voran ihre Vorsitzende Ulla Schmidt, die auch Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages ist.

Etwa 300.000 behinderte und kranke Menschen wurden damals in ganz Europa systematisch getötet. Sie galten als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert, an ihnen erprobten die Nazis den späteren millionenfachen Mord an den Juden. Das grausame „Euthanasie“-Programm verbarg sich hinter dem Decknamen T4 – benannt nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo das Töten geplant und verwaltet wurde. An dieser Stelle befindet sich heute eine Gedenk- und Informationsstätte.

Angesichts des weltweit zunehmenden Rechtspopulismus‘ und Nationalismus‘ betont Ulla Schmidt: „Als Demokraten müssen wir alle dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft, und sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Lebensrecht niemals wieder in Frage gestellt wird.“

Sebastian Urbanski ist ein junger Schauspieler mit Down-Syndrom aus Berlin und wird am 27. Januar im Bundestag einen Brief vortragen, den Ernst Putzki an seine Mutter geschrieben hat, bevor er in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. Sebastian Urbanski sagt: „Für mich ist es wichtig, dass gerade ich den Brief vorlese und nicht ein anderer, sozusagen normaler Schauspieler. Es hätte mich damals ja auch betroffen. Heute werden zwar Menschen wie wir nicht mehr umgebracht, dafür werden sie aber kaum noch geboren. Wir sind aber auch ein Teil der Gesellschaft. Das wird leider immer noch oft vergessen, wir werden einfach an den Rand geschoben.“

Im Anschluss an die Gedenkstunde im Bundestag werden um 11 Uhr Vertreter der Lebenshilfe gemeinsam mit der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele und anderen Kränze und Blumen an der Gedenkstätte in der Tiergartenstraße 4 niederlegen.

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Hier finden Sie mehr Informationen zum Ablauf der Gedenkstunde des Bundestages:
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cwMy1nZWRlbmtzdHVuZGUvNDg4NjE2&mod=mod445720
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Medienmitteilung: Tom Mutters und sein Kampf für Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18.01.2017


Tom Mutters und sein Kampf für Menschen mit Behinderung

Zum 100. Geburtstag wird der Gründer der Lebenshilfe posthum mit Biografie geehrt

„Man muss das Leben leben. Man darf es nicht an sich vorbei gleiten lassen“, so das Motto von Tom Mutters, der am 23. Januar 100 Jahre alt geworden wäre. Im Februar 2016 verstarb er im Alter von 99 Jahren. Seine lange Lebensspanne hat er in der Tat genutzt. Im November 1958 gründete er im hessischen Marburg gemeinsam mit betroffenen Eltern die Lebenshilfe, die heute die größte deutsche Selbsthilfeorganisation von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen und Freunde ist. Jahrzehntelang kämpfte Mutters als Bundesgeschäftsführer des Verbands für die Gleichberechtigung behinderter Menschen, setzte sich für die Förderung behinderter Kinder ein, erfand menschenwürdige Betreuungskonzepte und warb unnachgiebig für ein respektvolles öffentliches Bild von Menschen mit Behinderung. Der Impuls für das Engagement des Niederländers stammte noch aus der unmittelbaren Nachkriegszeit: Als UNO-Beauftragter für „displaced persons“ war er direkt mit den elenden Verhältnissen, in denen Menschen mit Behinderung damals in Deutschland lebten, konfrontiert – und ebenso mit einer Menschenverachtung ihnen gegenüber, die auch nach dem Ende der Nazi-Zeit und der systematischen „Euthanasie“-Morde noch greifbar war.
„Tom Mutters hatte als junger Mensch erlebt, wie so genannte Fachleute behinderte Kinder ‚Idioten‘ oder ‚Schwachsinnige‘ nannten. Fortan war das sein Motor: die Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderung durchzusetzen“, so Ulla Schmidt, Bundestags-Vizepräsidentin und heutige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Er war ein Held – und zwar einer von der sympathischen und effektiven Sorte: ohne Pomp und Gloria, aber mit Zähigkeit, Humor und Leidenschaft für die Sache und für die Menschen. Inklusion heute wäre ohne ihn nie möglich geworden.“

All das kann man nun auch nachlesen: Die Gießener Journalisten Markus Becker und Klaus Kächler haben eine Biografie des Lebenshilfe-Gründers geschrieben, die im Oktober 2016 im Daedalus Verlag Münster und im Lebenshilfe-Verlag Marburg erschienen ist. Über zwei Jahre haben die beiden Autoren recherchiert, zahlreiche Interviews mit Tom Mutters, mit seiner Frau Ursula und mit vielen Weggefährten geführt. Daraus ist ein „Thriller“ der besonderen Art geworden: ein fesselndes Buch, das nicht nur Mutters‘ Lebensstationen und seine Arbeit nachzeichnet, sondern ebenso als eine politische Geschichte fortschreitender Inklusion gelesen werden kann – und als Aufforderung, an das Lebenswerk von Tom Mutters anzuknüpfen und weiter dafür zu streiten, dass Menschen mit Behinderung mitten in der Gesellschaft leben können.
Hier gibt es Informationen zum Buch: https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/buecher/dateien/Tom-Mutters.php?listLink=1
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Medienmitteilung: Bundesteilhabegesetz: Noch ein weiter Weg bis zu echter Teilhabe

Medienmitteilung vom Landesverband NDS 16.12.2016

Bundesteilhabegesetz: Noch ein weiter Weg bis zu echter Teilhabe

(Hannover 16.12.2016) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. und der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. begrüßen die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes durch den Bundesrat. „Die jetzt beschlossene Fassung beinhaltet wichtige Änderungen, für die sich unsere Verbände, vor allem aber unzählige Menschen mit und ohne Behinderung in den vergangenen Monaten starkgemacht haben“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Aber nach wie vor enthält das Gesetz Passagen, an denen wir Kritik üben müssen.“ Holger Stolz, Geschäftsführer des Lebenshilfe Landesverbands Niedersachen e.V., sieht das ähnlich: „Das Gesetz geht nicht weit genug“, sagt er. „Echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird dadurch noch nicht möglich. Deshalb werden wir uns auch in Zukunft für Verbesserungen einsetzen.“

„Die vielen Protestaktionen in diesem Jahr haben gezeigt, dass Menschen mit Behinderung ein Teil unserer Gesellschaft sind“, sagt Birgit Eckhardt, „und dass sie für ihre Rechte zu kämpfen bereit sind. Dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf an 68 Stellen nachgebessert hat, das können sie sich ans eigene Revers heften.“ Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen können weiterhin parallel in Anspruch genommen werden; zwangsweise Umzüge ins Pflegeheim aus Kostengründen werden unwahrscheinlich; die Arbeitsförderung für Beschäftigte in den Behindertenwerkstätten wird verdoppelt: „Es ist sehr erfreulich, was wir gemeinsam erreicht haben“, sagt Holger Stolz. „Aber der Protest darf jetzt nicht enden.“

Denn es steht weiterhin im Gesetz, dass Menschen ein „Mindestmaß verwertbarer Arbeitsleistung“ erbringen können müssen, um einen Platz in einer Behindertenwerkstatt zu erhalten. Auch die „Wirksamkeitsprüfung“ von Maßnahmen der Eingliederungshilfe ist immer noch vorgesehen, und das umstrittene „Poolen“ wurde zwar für Leistungen im Wohnumfeld gestrichen, gilt aber immer noch für Freizeitmaßnahmen. „Wenn ein Betreuer vier Menschen begleiten muss, wollen zwei zum Fußball, einer auf den Weihnachtsmarkt und der vierte ins Kino“, sagt Holger Stolz. „Dann gibt es Zwangslösungen. Mit einem selbstbestimmten Leben, mit Teilhabe, hat das nichts zu tun.“

„Dass Bundestag und Bundesrat das Gesetzt jetzt verabschiedet haben, ist ein erster Schritt“, sagt Birgit Eckhardt. „Nun müssen wir uns erst einmal dafür einsetzen, dass hier in Niedersachsen das Gesetz auch gut umgesetzt wird. Dann gilt es weiter daran zu arbeiten, dass Menschen mit Behinderung endlich ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft werden.“

Mit dem Bundesteilhabegesetz plant das Arbeitsministerium die größte Reform der Behindertenhilfe seit Jahrzehnten. Allerdings steht das Gesetzesvorhaben seit Monaten in der Kritik. Nicht nur Verbände und politische Gremien, sondern vor allem Behinderte selbst protestieren dagegen. Allein bei einer Demonstration im September gingen in Hannover mehr als 7000 Menschen gegen das Gesetz auf die Straße, die meisten davon selbst Menschen mit Behinderung. Organisiert hatte diese Kundgebung das Bündnis aus dem Paritätischen und seinen Mitgliedsorganisationen Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V., Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., und Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V. Beteiligt waren außerdem die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, der Landesverband der Bewohnervertretungen, der Sozialverband VdK Niedersachsen, der DGB Niedersachsen und das Deutsche Taubblindenwerk Niedersachsen sowie das Forum Artikel 30.

Die LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich im Landesverband der LEBENSHILFE als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die LEBENSHILFE ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die LEBENSHILFE Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die LEBENSHILFE Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der LEBENSHILFE hat ihren Sitz in Hannover.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 01.12.2016


Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!


Der Bundestag verabschiedet das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz mit wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Berlin „Das Paket aus Bundesteilhabegesetz, Drittem Pflegestärkungsgesetz und Regelbedarfsermittlungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird, ist das größte und wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Koalition “, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung und am 13. Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in New York verabschiedet – also vor ungefähr zehn Jahren. Etwa seit dieser Zeit wird in Deutschland auch über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert. „Nun liegt es endlich vor und wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Das war lange überfällig! Gut, dass das Bundesteilhabegesetz nun verabschiedet und nicht erneut verschoben wurde. Denn es stellt einen weiteren Schritt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar“, so Ulla Schmidt. Bis hierhin war es jedoch ein harter Kampf.

Seit den ersten Gesetzesentwürfen im Frühjahr dieses Jahres protestierten bundesweit Menschen mit Behinderung und ihre Verbände gegen die ursprünglich vorgelegten Entwürfe. Die Lebenshilfe hat mit ihrer Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung bundesweit auf allen Ebenen, mit über 150.000 Unterstützern für Verbesserungen an den Entwürfen gestritten und letztendlich die Abgeordneten in vielen Punkten überzeugt. Nach monatelangem Ringen liegen nun insgesamt 127 Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen vor und erfüllen wichtige Forderungen der Menschen mit Behinderung.

Unerfüllt blieb die Forderung der Menschen mit Behinderung, endlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, in der Pflegeversicherung aufzuheben und ihnen, wie allen anderen Versicherten auch, den Anspruch auf die vollen Leistungen zu gewähren. Es war sogar eine Ausweitung geplant, die aufgrund der Proteste nun teilweise zurückgenommen wurde. Hier wird die Lebenshilfe auch in der kommenden Legislaturperiode weiterstreiten.

„Wir sind noch lange nicht am Ziel: Das Bundesteilhabegesetz kann nur der Anfang sein. Jetzt kommt es für uns als Lebenshilfe darauf an, die Umsetzung der Gesetze aufmerksam und kritisch zu begleiten – damit die Regelungen auch in der Praxis die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung verbessern“, so Ulla Schmidt.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung erfolgreich

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 30.11.2016

Lebenshilfe-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung erfolgreich

Bundesteilhabegesetz soll mit zahlreichen Verbesserungen verabschiedet werden

Nach monatelangem Ringen um ein gutes Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III geben die beiden zuständigen Ausschüsse Arbeit und Soziales sowie Gesundheit heute (30.11.) ihre Empfehlungen ab: Morgen berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die beiden Gesetzentwürfe und die umfangreichen Änderungsanträge.

„Die Änderungen der Koalition zeigen: Unsere Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung war erfolgreich – die Abgeordneten haben unsere Forderungen aufgenommen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Mit ihrer Kampagne hatte sich die Lebenshilfe in den letzten Wochen und Monaten für dringend notwendige Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III eingesetzt.

Viele der in den Gesetzentwürfen vorgesehenen nachteiligen Regelungen werden durch die Änderungsanträge verbessert. „Es ist ein toller Erfolg für Menschen mit Behinderung, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung weiterhin nebeneinander in Anspruch genommen werden können“, so Ulla Schmidt. Auch steht nun nicht mehr zu befürchten, dass Menschen die bisher Unterstützung durch Eingliederungshilfe erhalten haben, diese künftig verlieren. Vielmehr wird, wie von der Lebenshilfe gefordert, in den nächsten Jahren erst wissenschaftlich erforscht und dann modellhaft erprobt, wie der Personenkreis der Leistungsberechtigten künftig sinnvoll beschrieben werden kann.

Neben diesen positiven Veränderungen enthalten die neuen Gesetze auch Regelungen, die die Erwartungen der Lebenshilfe und anderer Behindertenverbände nicht erfüllen. „Leider ist es in den Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz III nicht geglückt, den Bundesgesundheitsminister zu überzeugen, die pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen aufzuheben, sie wird aktuell sogar ausgeweitet. Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss endlich beendet werden“, so Ulla Schmidt, „Da sich die Ausweitung erst 2020 auswirken wird, werden wir weiter dafür eintreten, dass Menschen unabhängig von ihrem Wohnort vollen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.“

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes geht ein langer Prozess der Beteiligung und des erfolgreichen Kampfes von Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden zu Ende. Nun beginnt eine Phase der Umsetzung und Evaluation für alle Beteiligten. Auch diesen Prozess wird die Lebenshilfe aufmerksam und kritisch begleiten, damit die neuen Regelungen zu guter Praxis und nötige Nachsteuerungen auf den Weg gebracht werden.
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Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse aufheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Wahlrechtsausschlüsse aufheben!
Stellungnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin. „Nach jetzigem Stand dürfen mehr als 84.000 Menschen mit Behinderung bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr wieder nicht wählen. Das ist ein Skandal!“ so Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Der Bundestag muss umgehend die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz aufheben, so wie es die Landtage von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für die Landtagswahlen in ihren Bundesländern schon getan haben.“

Weil es bisher keine gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene gibt, unterstützt die Lebenshilfe zusammen mit dem Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) eine Gruppe von Menschen mit Behinderung. Sie haben Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 nicht wählen durften. „Die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist überfällig und mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland seit 2009 ein Muss“, betont Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP.

Heute geht eine Stellungnahme ihrer Anwälte zum Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte an das Bundesverfassungsgericht. Das Institut für Menschenrechte hatte dargelegt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse unzulässig sind, weil sie gegen die sich aus Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ergebenden Verpflichtungen verstoßen. Die Anwälte des Wahlprüfungsverfahrens schließen sich den Folgerungen des Instituts für Menschenrechte an. Sie betonen, dass das Wahlrecht nicht von den Fähigkeiten einer Person abhängig gemacht werden dürfe. Vielmehr sei es eine Aufgabe des Staates, alle Menschen durch Informationen und Assistenz so zu befähigen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben könnten.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu rechnen. Die Verbände erwarten vom Bundestag, dass er zeitnah den Weg frei macht, damit Menschen in Deutschland nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden.
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Medienmitteilung: Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 08.11.2016

Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin.
Berlin. “Diese 151.698 Unterschriften sind ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung – und für mehr Teilhabe“, sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die Unterschriften übergab sie um 14.30 Uhr an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (MdB) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke (MdB).

Deutlich mehr als 7.000 Menschen mit und ohne Behinderung waren aus ganz Deutschland zu der großen Kundgebung zum Brandenburger Tor gekommen, um für ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz 3 zu demonstrieren. Die Gesetzentwürfe sind aus Sicht der Lebenshilfe inakzeptabel. Mehr als 150.000 Menschen haben ihre Unterschrift gegeben, damit „nicht ein bisschen Teilhabe, sondern Teilhabe voll und ganz“ umgesetzt wird, wie Barbara Stamm, Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern und Präsidentin des Bayerischen Landtags, in ihrer Rede forderte.

Die Parlamentarier in Bund und Ländern beraten mit diesen beiden Gesetzentwürfen die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Zukunft. Ramona Günther, Mitglied im Rat behinderter Menschen und im Bundesvorstand, unterstrich die Bedeutung von Selbstbestimmung und individueller Lebensführung für Menschen mit Behinderung. Agi Palm, Mitglied im Bundeselternrat und Mutter einer jungen Frau mit schwerer Mehrfachbehinderung, forderte gute Wohnmöglichkeiten für alle aufrecht zu erhalten. Die aus dem ganzen Bundesgebiet angereisten Demonstranten unterstützten diese Forderungen an die Politik: Für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind Änderungen unabdingbar!
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Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft für Teilhabe statt Ausgrenzung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Mehrere Tausend Teilnehmer werden am 7. November zur Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erwartet – Bundesvorsitzende Ulla Schmidt übergibt 140.000 Unterschriften

Berlin. Zum Bundesteilhabegesetz findet am Montag, 7. November, eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales statt. Sachverständige der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden dann für deutliche Nachbesserungen eintreten – beim Bundesteilhabegesetz ebenso wie bei der Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III vor zwei Wochen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit geistiger Behinderung zu Verlierern dieser wichtigen Gesetzesvorhaben werden!“

Unter dem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“ hat die Lebenshilfe für die Zeit von 14 bis 15.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor aufgerufen. Mehrere Tausend Menschen mit und ohne Behinderung werden aus ganz Deutschland zur Demo nach Berlin reisen. Ulla Schmidt wird rund 140.000 Unterschriften an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, MdB, und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke, MdB, übergeben.

Zu den Forderungen der Lebenshilfe gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de weitere Informationen – auch in Leichter Sprache.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 17.10.2016

Öffentliche Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) am 17. Oktober:

Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Berlin. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) drohen Menschen mit Behinderung erhebliche Benachteiligungen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich der bevorstehenden Anhörung am 17. Oktober im Gesundheitsausschuss aufmerksam. „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen neben den notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben – unabhängig davon, wo sie wohnen“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Glücklicherweise werden Menschen mit Behinderung heute immer älter – brauchen daher aber mehr Pflege: In dieser Situation soll eine inzwischen unhaltbare Regelung mit dem neuen Gesetz nicht nur im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich auf ambulant betreute Wohnformen ausgeweitet werden. Diese Verschlechterung ist nicht akzeptabel und fördert ein Abschieben in Pflegeeinrichtungen.“

Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung leben, neben Eingliederungshilfe auch die vollen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Betrag richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das sind monatlich zwischen 689 und 1995 Euro. Zukünftig jedoch sollen in Fällen, bei denen der Mietvertrag mit dem Betreuungsvertrag im Sinne des sogenannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes verbunden ist, nur noch wie beim stationären Bereich höchstens 266 Euro monatlich von der Pflegeversicherung übernommen werden – ungeachtet des tatsächlichen Pflegegrades eines Menschen.

Andererseits ist vorgesehen, dass in den Fällen, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz keine Anwendung findet, die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig zu den Pflegeleistungen gewährt wird. Dadurch würden behinderte Menschen vermehrt auf stationäre Pflegeeinrichtungen verwiesen. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Rehabilitation und Teilhabe vor Pflege geht. Außerdem würden dadurch schon bestehende inklusive Wohnmöglichkeiten gefährdet. Ulla Schmidt: „Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden, damit Menschen mit Behinderung auch weiterhin mitten in unserer Gesellschaft leben können.“

Dafür setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe auch mit ihrer Kampagne und Petition #TeilhabeStattAusgrenzung ein; fast 70.000 Menschen haben bereits unterzeichnet.

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