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Medienmitteilung 2023: „Deutschland muss sich bei der Inklusion mehr anstrengen!“

Medienmitteilung von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe vom 30. August 2023

„Deutschland muss sich bei der Inklusion mehr anstrengen!“
Lebenshilfe-Selbstvertreter Joachim Busch sprach vor den Vereinten Nationen in Genf und zieht ein erstes Fazit

Genf/Berlin/Lübeck. Zur Stunde wird die Bundesregierung von den Vereinten Nationen in Genf geprüft: Hat Deutschland in wichtigen Fragen der Inklusion seine Hausaufgaben gemacht, oder gibt es nicht eine schleichende Missinterpretation von Inklusion in Deutschland? Schon gestern sprach Joachim Busch aus Lübeck vor dem zuständigen Fachausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK). Als Selbstvertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe vertritt er für die deutsche Zivilgesellschaft vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Sein erstes Fazit lautet: „Deutschland muss sich bei der Inklusion mehr anstrengen! Ich konnte den Leuten im Ausschuss aber gute Tipps geben, was sie unsere Regierung fragen sollen.“

Zum Beispiel: Was tut Deutschland dafür, um das neue Betreuungsrecht in die Tat umzusetzen? Joachim Busch kritisierte, dass noch immer viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung als geschäftsunfähig behandelt würden. Er forderte eine Beschwerde-Möglichkeit, einen Ort, wo der betreute Mensch hingehen kann, wenn er sich falsch vertreten fühlt. „Außerdem finde ich es unmöglich, dass es kein Geld für barrierefreie Kommunikation zwischen Betreuern und Betreuten gibt, etwa für Gebärdensprache oder Leichte Sprache. Das muss sich ändern“, so der Selbstvertreter im UN-Fachausschuss.

Joachim Busch, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet, bemängelte außerdem, dass Deutschland seit der letzten Staatenprüfung keine Änderungen am Werkstatt-System vorgenommen hat. Aktuell arbeiten 330.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten, sie verdienen dort im Durchschnitt nur 212 Euro im Monat. WfbM-Beschäftigte sollen aber von ihrem Lohn ohne Sozialhilfe leben können. Busch mahnte dringend einen Plan zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes an, der auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf umfasst.

Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung am heutigen Tag dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Gestern wurden fünf Selbstvertreter*innen der deutschen Zivilgesellschaft angehört, darunter Joachim Busch.

Neben dem Staatenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 mit Ergänzungen aus dem Mai dieses Jahres haben das Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft Parallelberichte vorgelegt. Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses werden voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Bis zu einer nächsten Prüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen können gut und gerne zehn Jahre vergehen. Auch deshalb sind die Empfehlungen, die der Ausschuss geben wird, unverzichtbare Impulsgeber für die deutsche Behindertenpolitik.

Weitere Informationen zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Medienmittelung 2023: „Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion zu erreichen“

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 15. August 2023

„Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion zu erreichen“
Lebenshilfe-Selbstvertreter Joachim Busch wird vor der UNO in Genf sprechen

Genf/Berlin/Lübeck. Wie inklusiv ist Deutschland? Um diese Frage geht es in Genf, wo der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) bis zum 8. September prüft, ob die Bundesrepublik und sieben weitere Staaten ihre Hausaufgaben gemacht haben. Mit dabei ist auch Joachim Busch aus Lübeck, der für die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Menschen mit geistiger Beeinträchtigung vertritt. Er sagt: „Ich freue mich, wieder in Genf zu sein. Es ist wichtig, dem Ausschuss der UNO die Situation in Deutschland zu erklären. Wir brauchen mehr Leichte Sprache und mehr Inklusion für Kinder und auch bei der Arbeit. Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion für Menschen mit Behinderung zu erreichen.“

Der UN-Ausschuss hat gestern seine 29. Sitzung eröffnet. Am 29. und 30. August ist Deutschland an der Reihe. Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung nach acht Jahren dem Ausschuss erneut Rede und Antwort stehen. Auch die deutsche Zivilgesellschaft wird gehört. Joachim Busch ist einer von fünf Selbstvertreter*innen, die am 29. August vor dem Fachausschuss sprechen werden.

Neben dem Staatenbericht aus dem Jahr 2019 mit Ergänzungen aus dem Mai dieses Jahres legen das Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft Prallelberichte vor. Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses werden voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Bis zu einer nächsten Prüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss können gut und gerne zehn Jahre vergehen. „Umso wichtiger ist es, dass Deutschland dieses Staatenprüfverfahren ernst nimmt und den Empfehlungen des Fachausschusses zeitnah Folge leistet. Denn es gibt noch viel zu tun, um in Deutschland die Rechte aus der UN-BRK Wirklichkeit werden zu lassen: Menschen mit Behinderung haben noch lange nicht die gleichen Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt umso mehr, je schwerer die Beeinträchtigung ist“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Alle Unterlagen und weitere Hinweise zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Medienmitteilung 2023: Ulla Schmidt: Weltspiele setzen ein Zeichen für Inklusion und Frieden

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe,14. Juni 2023

Ulla Schmidt: Weltspiele setzen ein Zeichen für Inklusion und Frieden
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wird am 17. Juni bei der Eröffnung der Special Olympics World Games in Berlin dabei sein

Berlin. Ulla Schmidt wird am 17. Juni bei der Eröffnungsfeier der Special Olympics World Games im Berliner Olympiastadion sein. Von den Weltspielen erhofft sich die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D. neuen Schwung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Sie sagt: „Ähnlich wie beim Sommermärchen der Fußball-WM 2006 kann sich Deutschland als weltoffene, inklusive Gesellschaft präsentieren, in der Toleranz und Vielfalt gelebt werden. Ich hoffe sehr, dass so viele weitere inklusive Initiativen entstehen, sich Sportvereine stärker für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung öffnen, Kommunen den Wert von Barrierefreiheit erkennen und es bundesweit mehr Teilhabe statt Ausgrenzung gibt. Die Special Olympics stehen wie keine andere Sportbewegung für ein faires, respektvolles Miteinander. In Zeiten des Krieges mitten in Europa senden die World Games damit auch ein Zeichen für Verständigung und Frieden in die Welt hinaus.“

Mehr Informationen über die Special Olympics und den Sport von Menschen mit Behinderung gibt es auf www.lebenshilfe.de, auch in Leichter Sprache.
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Medienmitteilung 2023:Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 07.06.2023

Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern angemessene Übergangsfrist für neuen Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege. Für etwa 18.000 Versicherte droht sonst eine lebensgefährliche Unterversorgung. 

Berlin, 7. Juni 2023 – Mit ihrem Schreiben vom heutigen Tag an Bun-desgesundheitsminister Karl Lauterbach haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf lebensbedrohliche Versorgungs-defizite bei beatmeten Versicherten hingewiesen und gefordert, die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf Außerklinische Intensivpflege um zwei Jahre zu verlängern. 

„Sollte die Frist nicht verlängert werden, tritt das neue Recht zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Bislang stehen aber nicht genügend qualifizierte Ärzt*innen zur Verfügung, um die Versorgung der betroffenen Versicherten über diesen Stichtag hinaus zu gewährleisten“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deutlich. „Hier droht deshalb eine lebensgefährliche Unterversorgung einer besonders vulnerablen Personengruppe.“ 

Derzeit sind bundesweit etwa 18.000 beatmete oder trachealkanülierte Versicherte von der neuen Rechtslage betroffen. Eine Verordnung der für sie lebensnotwendigen medizinischen Behandlungspflege darf künftig nur noch durch eine kleine Gruppe besonders qualifizierter Ärzt*innen erfolgen. Zuvor muss außerdem ein etwaiges Entwöhnungspotenzial ermittelt werden. Der Kreis der hierzu befugten Fachärzt*innen bedarf sogar noch höherer Qualifikationen und ist damit noch enger gefasst. Das machen auch die aktuellen Zahlen deutlich: In der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals sind bislang lediglich etwa 200 zur Potenzialerhebung befugte Fachärzt*innen und zirka 300 zur Verordnung befugte Hausärzt*innen gelistet. 2 

 

„Für die Versorgung der 18.000 Versicherten, die künftig alle sechs Monate eine Verordnung nebst Potenzialerhebung benötigen, ist das viel zu wenig. Zudem schränkt die fehlende Barrierefreiheit vieler Arztpraxen die Versorgung der Betroffenen zusätzlich ein“, erläutert Beate Bettenhausen, die selbst Mutter eines jungen Mannes mit Intensivpflegebedarf ist. 

Um der Entstehung einer strukturellen Mangellage entgegenzuwirken und flächendeckende Versorgungsstrukturen aufzubauen, fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb, die Frist für das Inkrafttreten der neuen Rechtslage um zwei Jahre zu verlängern. 

Zum Hintergrund: 

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Mit dem sehr umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde die AKI aus der häuslichen Krankenpflege ausgegliedert und in eine eigene Regelung überführt. Aufgrund dieser neuen Systematik haben gesetzlich Versicherte, die beatmet, trachealkanüliert oder aus anderen Gründen auf Intensivpflege angewiesen sind, ab dem 31. Oktober 2023 keinen Anspruch mehr auf häusliche Krankenpflege, sondern können nur noch AKI nach der Spezialvorschrift des § 37c SGB V erhalten. Das hierdurch geschaffene Sonderrecht für Intensivpflegepatient*innen und ihren Ausschluss vom Anspruch auf häusliche Krankenpflege hatten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich kritisiert. 

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de 

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Medienmitteilung 2023: Lebenshilfe-Protest hat Erfolg:

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 25. Mai 2023

Lebenshilfe-Protest hat Erfolg:
Morgen will der Bundestag das Entlastungsbudget
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschließen

Berlin. Der Bundestag will morgen das Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist erleichtert: „Unser Protest war erfolgreich! Der gemeinsame Jahresbetrag kommt nun doch. Damit werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, vor allem auch Familien mit Kindern mit Behinderung, spürbar entlastet.“

Der gemeinsame Jahresbetrag, das sogenannte Entlastungsbudget, gibt die Möglichkeit, die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege für häuslich gepflegte Menschen künftig in Gänze zu einem flexibel nutzbaren Budget zusammenzufassen. Das fordern die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon lange. Zuletzt war die Enttäuschung groß, da im Referenten-Entwurf der Gemeinsame Jahresbetrag nach Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI zunächst vorgesehen war, dann aber im Kabinett aus Kostengründen wieder gestrichen wurde. Dies löste massiven Protest aus. Eine Vielzahl von Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wandten sich erfolgreich an die Abgeordneten im Bundestag.

Nun wird das Entlastungsbudget ab Januar 2024 zunächst für Kinder und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 und 5 und ab Mitte 2025 dann für alle Pflegebedürftigen eingeführt. Insbesondere Eltern von jüngeren pflegebedürftigen Kindern können bisher die Kurzzeitpflege nicht nutzen, da es kaum kindgerechte Kurzzeitpflegeangebote gibt.
Mehr als bedauerlich ist jedoch der Kuhhandel: Mit der Finanzierung des Entlastungsbudgets geht nämlich die Kürzung der geplanten Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen einher. Statt wie bisher vorgesehen sollen diese Leistungen 2025 nun lediglich um 4,5 statt um 5 Prozent steigen. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in einer nächsten Reformstufe die ambulanten Pflegeleistungen in angemessenem Umfang angehoben werden und das künftig auch Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, von diesen Leistungen nicht mehr ausgeschlossen sind“, fordert Ulla Schmidt.
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Medienmitteilung 2023: Gute Medizin für alle!

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 23. Mai 2023

Gute Medizin für alle!
Breites Bündnis fordert Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung

Berlin. Angesichts der aktuellen Krankenhausreform fordert ein breites Bündnis von Verbänden, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht zu vergessen. Bisher werden bei ihnen Krankheiten oft zu spät erkannt und behandelt, weil Besonderheiten nicht bekannt sind und die Gesundheitsversorgung nicht auf sie eingestellt ist: Denn bei Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung treten zahlreiche Krankheitsbilder einerseits deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung, andererseits sind sowohl Symptomatik als auch Verlauf oft atypisch und die Behandlung individuell sehr spezifisch.

Hinzu kommt, dass sie wegen ihrer Behinderung oftmals nicht in gleicher Weise untersucht werden können. Deshalb muss das Gesundheitssystem insgesamt barrierefrei werden, zum Beispiel mit Untersuchungsmöglichkeiten für Menschen mit mehrfacher Behinderung oder mit mehr Informationen in Leichter Sprache. Darüber hinaus sind für die speziellen gesundheitlichen Bedarfe spezialisierte Stationen oder Abteilungen erforderlich, in denen Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und therapeutische Fachkräfte mit entsprechender Erfahrung und Kompetenz arbeiten. Hierdurch könnten beispielsweise eine gute Diagnostik auch in komplexen Fällen gesichert und spezifische Pflegebedarfe besser abgedeckt werden.

Das Bündnis hat einen gemeinsamen Appell an das Bundesgesundheitsministerium und Abgeordnete gesandt, um endlich Verbesserungen zu erreichen. „Die Krankenhausreform muss jetzt dafür genutzt werden. Es darf nicht sein, dass gerade Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind“, betont Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin a. D. und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „14 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention ist es längst überfällig, dass Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung bekommen, die ihre speziellen Bedarfe berücksichtigt, wie es Artikel 25 ausführt.“
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Medienmitteilung 2023:

M e d i e n m i t t e i l u n g 
des Landesverbandes der Lebenshilfe nds vom 17. April 2023


Schulgeldfreiheit in Niedersachsen soll kommen

Die Lebenshilfe Niedersachsen begrüßt den Vorstoß für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege.

(Hannover, 17.04.2023) Die Koalition aus SPD und Grünen hat sich am Freitag darauf geeinigt, die Schulgeldfreiheit zu einem Schwerpunkt im 2. Nachtragshaushalt 2023 zu machen. Ab dem kommenden Schuljahr ist die Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungsberufe geplant. Auch für die Ausbildung Heilerziehungspflege soll damit das Schulgeld entfallen. „Die Abschaffung des Schulgelds ist ein ganz wichtiger Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel“, so Frank Steinsiek, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen. „Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigungen und leisten wichtige Arbeit. Wir begrüßen, dass die von uns geforderte Schulgeldfreiheit nun umgesetzt werden soll. Denn damit wird zukünftig mehr Menschen der Zugang zu dieser spannenden und vielseitigen Ausbildung erleichtert“, freut sich Steinsiek. Und er betont: „Wir wollen uns gerne gemeinsam mit anderen Akteur*innen für die Attraktivität dieses Ausbildungsberufs weiter einsetzen.“

Die Heilerziehungspflege ist einer der wenigen Ausbildungsberufe, der bislang noch Schulgeld erheben muss. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen um fast 25 % zurückgegangen. Die Lebenshilfe Niedersachsen hat sich daher bereits in der Vergangenheit immer wieder für die Abschaffung des Schulgeldes stark gemacht.
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Medienmitteilung 2023: Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 6 April 2023

Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich
Lebenshilfe fordert dringend Nachbesserungen an der Pflegereform

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist entsetzt über die gestern bekannt gewordenen Änderungen an der geplanten Pflegereform. Am 5. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz beschlossen. Aus Sicht der Lebenshilfe verdient das Gesetz seinen Namen nicht mehr. Denn nach den jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf ist das von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen schon lange geforderte Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI des Referentenentwurfes aus dem Gesundheitsministerium – nun gestrichen.

Diese Leistung hätte eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern mit Behinderung gebracht. Bisher können sie die Kurzzeitpflege nur teilweise nutzen. Zum einen, weil es zu wenig Kurzzeitpflege-Plätze gibt, und zum anderen, weil Eltern von Kindern mit Behinderung diese nicht über Nacht in eine Einrichtung geben möchten.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist empört: „Die Herausnahme des gemeinsamen Jahresbetrags ist enttäuschend. Offensichtlich sieht die Bundesregierung die Menschen mit Behinderung nicht mehr. Immer noch gibt es keine Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe; sie haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Jetzt streicht die Ampel auch noch den gemeinsamen Jahresbetrag aus dem Gesetzesentwurf. Es kann nicht sein, dass gerade die Leistungen für Familien mit Menschen mit Behinderung nun Sparzwängen zum Opfer fallen sollen. So kann es nicht bleiben. Der Bundestag muss den gemeinsamen Jahresbetrag dringend wieder ins Gesetz aufnehmen und damit den Koalitionsvertrag umsetzen.“
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Medienmitteilung 2023: Menschen mit Behinderung bei der Pflege weiterhin abgehängt

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 9 März 2023

Menschen mit Behinderung bei der Pflege weiterhin abgehängt
Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert Verbesserungen

Berlin. Bei der heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium wird das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beraten. Nicht reformiert werden soll allerdings der Paragraf § 43 a im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, der die Leistungen für Menschen mit Behinderung regelt. Darin sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine massive Benachteiligung und fordert seit langem eine Neuregelung.

„Menschen mit Behinderung sollen immer noch nicht gleichgestellt werden. Obwohl sie als Versicherte Beiträge an die Pflegeversicherung zahlen, erhalten sie in besonderen Wohnformen statt der vollen Leistungen nur eine monatliche Pauschale von 266 Euro“, kritisiert Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. „Das entspricht bei weitem nicht den tatsächlichen Kosten der Pflege. Den Menschen werden so Möglichkeiten der Teilhabe genommen. Besonders bitter ist, dass sie als meist Kinderlose erneut erhöhte Beiträge zahlen müssen.“

Zu den geplanten Veränderungen im Gesetz gehören auch neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung und eine Erhöhung der Leistungen. Positiv für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung ist der Jahresbetrag, mit dem sie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemeinsam in Anspruch nehmen können.
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Medienmitteilung 2023: Zehn kurze Filme erklären Selbstvertretung

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 6.3.2023 

Zehn kurze Filme erklären Selbstvertretung

Berlin. Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung wollen mitreden und mitentscheiden – in der Gesellschaft, in der Politik, beim Wohnen, Arbeiten und im Verein. Es geht darum, die eigenen Interessen und die von anderen Menschen mit Behinderung zu vertreten. Wie diese Selbstvertretung funktionieren kann, zeigt jetzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit zehn kurzen Filmen in einfacher Sprache auf ihrem YouTube-Kanal.

Die Filme gibt es auch übersetzt in Gebärdensprache. An den Inhalten der Videos haben Selbstvertreter*innen mitgewirkt. Das Projekt wurde unterstützt durch die BARMER-Selbsthilfeförderung. Es entstand im Rahmen der Lebenshilfe-Kampagne „Selbstvertretung – Na klar.“ Mehr zum Thema steht in Leichter Sprache auf www.lebenshilfe.de.
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