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Medienmitteilung 2024: Für eine starke Demokratie und inklusive Gesellschaft

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 13. Juni 2024

Für eine starke Demokratie und inklusive Gesellschaft
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., wird am 13. Juni 75 Jahre alt

Berlin/Aachen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., wird heute 75 Jahre alt. Zu ihrem Geburtstag wünscht sich die Aachenerin eine starke Demokratie und mehr politisches Engagement für eine inklusive Gesellschaft.

Nach den großen Stimmenzuwächsen der AfD bei den Europa- und Kommunalwahlen warnt Ulla Schmidt eindringlich vor den Folgen: „Rechtsextreme Kräfte vergiften immer weiter das Klima in Deutschland. Die mutmaßlich rechtsradikalen Anschläge auf Einrichtungen der Lebenshilfe Mönchengladbach, als Steine mit der Aufschrift ‚Euthanasie ist die Lösung‘ flogen, haben Menschen mit Behinderung in Todesangst versetzt. Das erinnert an die dunkelste Zeit unserer Geschichte. Nie wieder ist jetzt – alle Demokratinnen und Demokraten in unserem Land müssen sich jetzt sichtbar an die Seite der Menschen mit Behinderung stellen.“

Seit dem 22. September 2012 steht Ulla Schmidt an der Spitze der Lebenshilfe mit bundesweit 474 örtlichen Vereinigungen und rund 116.000 Mitgliedern. Die Politikerin und studierte Sonderpädagogin setzt sich mit aller Kraft für die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist.
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Medienmitteilung 2024: Aufruf zum Wahl-Sonntag am 9. Juni: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 4. Juni 2024

Lebenshilfe: Demokratie in Deutschland und Europa stärken

Aufruf zum Wahl-Sonntag am 9. Juni: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“


Berlin. „Die Europäische Union schöpft ihre Kraft aus der Vielfalt und Solidarität ihrer rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Das freie Europa wird jedoch durch rechtsextreme Kräfte bedroht, demokratiefeindliche Parteien wie die AfD wollen die EU zerstören.“ Davor warnt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich der Europawahl. Sie ruft die Wählerinnen und Wähler dazu auf, am 9. Juni die Demokratie in Deutschland und Europa zu stärken und dem Aufruf der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu folgen: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“ Das gilt für die Wahl zum Europäischen Parlament ebenso wie für die vielen Kommunalwahlen, die am kommenden Sonntag von Mecklenburg-Vorpommern bis Baden-Württemberg stattfinden.

Fast 80 Jahre nach der mörderischen NS-Zeit herrscht in Deutschland wieder ein Klima, in dem Minderheiten wie Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und sogar mit dem Tode bedroht werden. Vor wenigen Tagen gab es zwei mutmaßlich rechtsradikale Anschläge auf Gebäude der Lebenshilfe Mönchengladbach. Unbekannte warfen Ziegelsteine mit der Aufschrift „Euthanasie ist die Lösung“. Nun ermittelt der Staatsschutz. Mit „Euthanasie“ ist das Tötungsprogramm der Nationalsozialisten gemeint, dem etwa 300.000 Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung zum Opfer fielen. Ulla Schmidt: „Wir verurteilen diese feigen Taten in Mönchengladbach aufs Schärfste und fühlen mit den Bewohnern und Mitarbeitenden, die jetzt schreckliche Ängste ausstehen müssen.“

Weil sich Hass und Hetze rasant ausbreiten in der Gesellschaft, wird das öffentliche Eintreten für die Demokratie immer wichtiger. Zudem zeigt die AfD mehr und mehr ihr wahres Gesicht: Nach dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Vertretern mit namhaften Rechtsradikalen wird AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl vorgeworfen, Hitlers SS verharmlost, für China spioniert und Bestechungsgelder eines prorussischen Propaganda-Portals angenommen zu haben. Im Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Drei ostdeutsche Landesverbände und die Jugendorganisation „Junge Alternative“ werden sogar als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Und gerade erst hat das Landgericht Halle den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil der ehemalige Geschichtslehrer eine Rede mit einer verbotenen Nazi-Parole beendet hatte.

Bereits am 21. März 2017 haben Bundesvorstand und Bundeskammer in einem gemeinsamen Beschluss deutlich gemacht, dass Lebenshilfe und AfD unvereinbar sind. In der Folge hat die Lebenshilfe, auch gemeinsam mit anderen Verbänden, immer wieder darauf hingewiesen, dass die AfD Inklusion als „Ideologie-Projekt“ ablehnt und Menschen diskriminiert, die nicht ins völkisch-nationalistische Weltbild passen.

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Auf www.lebenshilfe.de gibt es unter der Überschrift „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ ausführliche Informationen, darunter eine Broschüre der Lebenshilfe mit Empfehlungen zum Umgang mit der AfD, ein Magazin mit Leichter Sprache zur Europawahl und eine Webseite in Leichter Sprache zum Thema „Menschen mit Behinderung in der Nazi-Zeit“.

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Die Lebenshilfe Hildesheim zeichnet die Licht.N.stein Lounge für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit aus!

Die Lebenshilfe Hildesheim zeichnet die Licht.N.Stein Lounge für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit aus!

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Die Lebenshilfe Hildesheim hat die Lich.N.stein Lounge ausgezeichnet für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit! Ihr schafft nicht nur Barrieren in den Gebäuden ab, sondern vor allem in den Köpfen. Danke für das respektvolle und empathische Miteinander - und gerne weiter so!
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Die Lebenshilfe Hildesheim zeichnet das Jim und Jimmys für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit aus!

Die Lebenshilfe Hildesheim zeichnet das Jim und Jimmys für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit aus!

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Die Lebenshilfe Hildesheim hat Jim und Jimmys ausgezeichnet für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit! Ihr schafft nicht nur Barrieren in den Gebäuden ab, sondern vor allem in den Köpfen. Danke für das respektvolle und empathische Miteinander - und gerne weiter so!
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Die Lebenshilfe Hildesheim zeichnet das HiClimb für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit aus!

Die Lebenshilfe Hildesheim zeichnet das HiClimb für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit aus!

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Die Lebenshilfe Hildesheim hat das HiClimb ausgezeichnet für besonders inklusionsfreudige Zusammenarbeit! Ihr schafft nicht nur Barrieren in den Gebäuden ab, sondern vor allem in den Köpfen. Danke für das respektvolle und empathische Miteinander - gerne weiter so! Danke auch an das HiClimb und der DAV Sektion Hildesheim für die vielen und schönen Klettererlebnisse, die durch euch möglich werden!
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Was kann ich gut? - Schulung zur Vorbereitung auf ein Zielplangespräch

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Dieser und anderen Fragen waren etliche Mitglieder des Werkstattrates (WR) mit weiteren Interessierten Ende Mai auf der Spur. Der WR engagierte Frau Wioletta Seidel von der Akademie für Reha-Berufe/ Hannover für zwei Tagesseminare in der LHHI. Sie half uns zu klären: Wie kann ich mich auf das Zielplangespräch beim Leistungsträger vorbereiten? Dafür hatte sie die Wände mit wunderbaren Erklärungen tapeziert, die uns in Bild und Wort sehr geholfen haben. Sie hat uns sehr gut zugehört und es richtig toll verstanden, uns unsere Stärken nahe zu bringen. Denn zuerst fiel einem nichts ein! Welche Fähigkeiten habe ich denn?  

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Wiolettas hatte eine Idee: Frage mal die Kolleg*innen, die Gruppenleitungen, die Angehörigen ... und schon sprudelten unsere Erkenntnisse: anderen helfen, sich für andere einsetzen, selbstständig zur Arbeit kommen, wohnen und einkaufen, schwierige Nähte nähen, Genauigkeit bei der Metallverarbeitung, Pünktlichkeit, gut zuhören, sportlich erfolgreich sein und noch vieles mehr. Wioletta hat unsere Stärke „anderen helfen“ sehr gerne eingesetzt. Sie fand schnell etliche Freiwillige für kleine Seminar-Jobs: Zettel verteilen, für Pausen und frische Luft sorgen, Lese- und Schreibhilfe sein. Gute Laune haben und gerne lachen konnten wir alle sehr gut! Wir lernten wichtige Vorbereitungsfragen: Ich weiß, was ich kann! Welche Stärken und Möglichkeiten habe ich? Welche Unterstützung brauche ich bei Problemen? Ich kenne meine Rechte. In großer und auch in kleinen Gruppen haben wir uns dann eigene Ziele überlegt. Was wollen wir noch lernen? Alleine für Geld verantwortlich sein, ein Handy haben, seine Meinung gut vertreten, sicher lesen und schreiben … . 

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Ziele müssen ein paar Bedingungen erfüllen. 

Genau und auch attraktiv also positiv sollen sie sein. 

Man muss Ziele auch erreichen können. 

Sie müssen messbar sein. 

Wir erhielten Ziel-Beispiele, eines davon lautete: Ich möchte nie wieder lügen! 

Wir haben gemeinsam überlegt und bewertet. Ist das Ziel genau, attraktiv, machbar und messbar? Unsere Antwort lautete schließlich: NEIN!  Aber da kam der lustige Einwand aus der Runde: „Doch - das Ziel ist messbar! Denn Lügen haben kurze Beine!“ So schloss dieser Tag mit lautem Gelächter und mit großer Begeisterung für Wiolettas sehr lebendig fröhliche Art, uns die Zielplanung näher zu bringen.“

Text und Fotos: Esther von Glahn

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Medienmitteilung 2004: Paritätischer Niedersachsen fordert Nachbesserungen am Niedersächsischen Kita-Gesetz 

Medienmitteilung vom 31.05.2024 der Lebenshilfe Niedersachsen, dem Paritätischen Niedersachsens und anderen Mitgliedsorganisationen des Paritätische

Paritätischer Niedersachsen fordert Nachbesserungen am Niedersächsischen Kita-Gesetz 

Flexibilisierung der Kita-Personalstandards muss durch mittel- und langfristige Maßnahmen ergänzt werden 

Anlässlich der heutigen Anhörung im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtags nimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. gemeinsam mit seinen Mitgliedern Stellung zur Novellierung des Niedersächsischen Kita-Gesetzes. 

Die Landesregierung reagiert mit ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf auf die landesweiten Gruppenschließungen in Kindertagesstätten. Die vorgesehenen Veränderungen und Maßnahmen zielen primär auf eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Träger und Einrichtungen. Dies soll unter anderem durch die Erweiterung von Vertretungsregelungen oder die Ermöglichung des Einsatzes von pädagogischen Assistenzkräften in den Randzeiten geschehen. Ziel ist es, dass Kitas so Familien künftig verlässlicher unterstützen können. 

„Diese pragmatischen Ansätze begrüßen wir in weiten Teilen – allerdings bringen sie uns keine einzige Fachkraft mehr ins System. Zu wenig Menschen absolvieren zum Beispiel die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte*n Erzieher*in. Der Paritätische fordert deshalb die Einführung einer praxisintegrierten Ausbildung (kurz PiA) als ergänzendes Angebot der Ausbildung auch für Niedersachsen“, betont Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. Eine solche tariflich vergütete Ausbildung würde die Attraktivität der Ausbildung für weitere Zielgruppen erheblich steigern. 

Weitere gute Vorschläge zur Entlastung des Kita-Personals, beispielsweise von hauswirtschaftlichen und administrativen Aufgaben, finden sich bereits im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung. Diese wurden allerdings bisher nicht umgesetzt. Würde dies geschehen, hätten die Mitarbeiter*innen mehr Zeit für ihre eigentliche Kernaufgabe: Bildung und Entwicklungsbegleitung der Kinder. Außerdem fehlen weiterhin verbindliche, refinanzierte Standards für Fachberatung, um in Kitas möglichst tragfähige Unterstützungssysteme bieten zu können. 

Wenig hilfreich sind die Ideen von Teilen der kommunalen Spitzenverbände, Personalengpässe mit Hilfskräften oder Rentner*innen ausgleichen zu wollen. „Diese Vorschläge helfen uns wirklich nicht weiter. Kitas sind zentrale Orte der frühkindlichen Bildung – dafür brauchen wir Profis“, so Kerstin Tack. „Damit werden wir weder unserem Anspruch an frühkindliche Bildung, noch den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern gerecht.“ Als zusätzliche Unterstützung sind diese Personengruppen herzlich willkommen, allerdings nicht als Ersatz für ausgebildete pädagogische Kräfte. 

Im Gesetzesentwurf fehlen außerdem Regelungen zur Verbesserung der personellen Situation in integrativen Kita-Gruppen. Dies ist dringend erforderlich, um die Teilhabe und frühkindliche Bildung von Kindern mit Beeinträchtigungen zu sichern. Dabei ist gerade der Mangel an heilpädagogischen Fachkräften für diese Kindertagestätten besorgniserregend. Vor diesem Hintergrund fordern wir entsprechende Flexibilisierungen für Vertretungssituationen auch in integrativen Gruppen. 

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Medienmitteilung 2024: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung legen anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ihr Positionspapier zur Mobilität vor

Medienmitteilung vom 29.05.2024 der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Ohne barrierefreie Mobilität keine echte Teilhabe
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung legen anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ihr Positionspapier zur Mobilität vor

Berlin, 29. Mai 2024 – Ein barrierefreies, öffentliches und inklusives Mobilitätsangebot ist zentrale Voraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit ihrem Positionspapier zur Mobilität machen die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb deutlich, was dringend getan werden muss, damit uneingeschränkte Teilhabe endlich Wirklichkeit wird. Ihre Forderungen legen sie anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, die am 3. und 4. Juni unter dem Motto „Mobilität barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß“ in Berlin stattfinden.

„Die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr muss endlich ohne Wenn und Aber umgesetzt werden“, stellt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung klar. „Ausnahmen in Nahverkehrsplänen, wie sie derzeit noch nach dem Personenbeförderungsgesetz erlaubt sind, darf es künftig nicht mehr geben.“

In ihrem 17-seitigen Positionspapier machen die Fachverbände zudem darauf aufmerksam, dass Tausende Kinder und Erwachsene mit Behinderung auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind, um in Einrichtungen wie Kitas, Förderschulen oder Werkstätten zu kommen. „Diese Fahrten dauern oft mehr als eine Stunde, weil der Bus unterwegs noch weitere Menschen mit Behinderung einsammeln muss. Das ist insbesondere für betroffene Kinder mit Behinderung unzumutbar“, so Bettenhausen. „Hier fordern wir als Fachverbände für Menschen mit Behinderung gesetzliche Regelungen, die unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts angemessene Fahrtzeiten festlegen.“

Ganz wichtig ist den Fachverbänden der Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Menschen mit Behinderung, vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderung, sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Fahrer*innen sollten deshalb entsprechend sensibilisiert und geschult werden.

Um weitestgehend unabhängig mobil und nicht von Fahrdiensten abhängig zu sein, benötigen Menschen mit Behinderung ein Mobilitätstraining und/oder Assistenzleistungen, um Busse und Bahnen oder andere Verkehrsmittel wie Fahrräder oder Roller nutzen zu können. Die Fachverbände wollen deshalb, dass solche Leistungen bezahlt und im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben werden. Darüber hinaus sprechen sich die Fachverbände für zeitgemäße, klimafreundliche Mobilität aus und fordern öffentliche Mittel nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für E-Bikes, Fahrräder, Tandems oder Lastenräder.

Das vollständige Positionspapier gibt es als Download unter: www.diefachverbaende.de


Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung 2024: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 2. Mai 2024

„Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“
Lebenshilfe gibt Wahlempfehlung anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai

Berlin. „Die AfD ist gegen eine vielfältige, inklusive Gesellschaft und grenzt so Menschen mit Behinderung aus. Als Verband, der sich seit mehr als 65 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzt, können wir das nicht hinnehmen und rufen dazu auf, bei der Europawahl im Juni und den anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen nicht die AfD zu wählen.“ Das erklärt Ulla Schmidt, Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. „Wir stehen für Menschlichkeit und Vielfalt – daher haben wir bereits 2021 ein gleichnamiges Bündnis mit initiiert, dem sich mehr als 700 Vereine und Organisationen angeschlossen hatten. Schon damals wollten wir deutlich machen, dass die Ziele der AfD mit einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft nicht vereinbar sind. Das reicht angesichts der aktuellen Entwicklung der AfD heute nicht mehr aus.“

„Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“, heißt es deshalb klipp und klar bei der Lebenshilfe. Bundesvorstand und Bundeskammer – dazu gehören alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe – haben das jetzt gemeinsam beschlossen. Nie zuvor hat es eine solche Wahlempfehlung der rund 120.000 Mitglieder starken Vereinigung gegeben. Außerdem ist die Bundesvereinigung Lebenshilfe der Initiative #Zusammenland – Vielfalt macht uns stark“ beigetreten.

„Wir wollen damit Flagge zeigen und rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräften die Stirn bieten“, betont Ulla Schmidt. „Unsere Demokratie ist in großer Gefahr. Spätestens nachdem bekannt wurde, dass sich AfD-Vertreter mit namhaften Rechtsradikalen in Potsdam getroffen haben, um unter dem Deckmantel einer sogenannten ‚Remigration“ massenhafte Abschiebungen auch deutscher Bürgerinnen und Bürger zu beraten, muss allen klar sein, was die Stunde geschlagen hat. Dieses Treffen weckt Erinnerungen an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte, als die Nazis die Macht in unserem Land übernahmen.“

Bereits am 21. März 2017 haben Bundesvorstand und Bundeskammer in einem gemeinsamen Beschluss deutlich gemacht, dass Lebenshilfe und AfD unvereinbar sind. In der Folge hat die Lebenshilfe, auch gemeinsam mit anderen Verbänden, immer wieder darauf hingewiesen, dass die AfD Inklusion als „Ideologie-Projekt“ ablehnt und Menschen diskriminiert, die nicht ins völkisch-nationalistische Weltbild passen. Ulla Schmidt: „Die Wahlen in diesem Jahr werden darüber entscheiden, ob unsere Demokratie wehrhaft bleibt oder weiter beschädigt wird.“

Auf www.lebenshilfe.de gibt es unter der Überschrift „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ ausführliche Informationen, darunter eine Broschüre der Lebenshilfe mit Empfehlungen zum Umgang mit der AfD, ein Magazin mit Leichter Sprache zur Europawahl und eine Webseite in Leichter Sprache zum Thema „Menschen mit Behinderung in der Nazi-Zeit“.
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Medienmitteilung 2024: Bundesvereinigung begrüßt fraktionsübergreifenden Antrag zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Medienmitteilung des Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 23. April 2024

Lebenshilfe: Vorgeburtliche Bluttests gehören auf den Prüfstand
Bundesvereinigung begrüßt fraktionsübergreifenden Antrag zu nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Berlin. Am 24. April soll im Bundestag ein fraktionsübergreifender Antrag zu den sogenannten Bluttests in erster Lesung beraten werden. Nachdem diese Bluttests im Jahr 2023 bei jeder dritten Schwangerschaft durchgeführt wurden, fordert der Antrag eine Untersuchung der Folgen. „Die Lebenshilfe begrüßt diese Initiative sehr“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Ob solche vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig sind, muss dringend überprüft werden. Weit mehr als 100.000 Tests im ersten Halbjahr 2023 zeigen: Die Bluttests sind keine begründeten Fälle mehr wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, sondern schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden. Davor haben wir als Lebenshilfe immer wieder gewarnt.“

Auch Carina Kühne, Schauspielerin und Aktivistin mit Down-Syndrom (Trisomie 21), schreibt in ihrem Blog: „Seit der NIPT (Bluttest auf Trisomien) Kassenleistung ist, gehört er eigentlich zur Vorsorgeuntersuchung dazu. Immer mehr werdende Eltern entscheiden sich dann gegen ihr ungeborenes Kind und treiben es ab. Dabei sind die Resultate dieser Gentests oft auch falsch positiv. Wird es bald eine Welt ohne Kinder mit einer Trisomie 21 geben? Ist unsere Welt dann besser?“

Carina Kühne soll morgen auf einer für 12.30 Uhr angesetzten Pressekonferenz der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Pränataldiagnostik“ sprechen. Der Arbeitsgruppe gehören mehr als 120 Bundestagsabgeordnete an.


Zum Hintergrund:

Ein NIPT musste früher selbst bezahlt werden, seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten. Schwangere Frauen können ihr Blut untersuchen lassen, um herauszufinden, ob ihr Kind Anzeichen für eine Trisomie hat, wenn sie dies in ihrer individuellen Lebenssituation benötigen. So wird zum Beispiel nach dem Down-Syndrom gesucht, auch Trisomie 21 genannt. Diese Bluttests sind aber nicht sicher, teilweise zeigen sie eine Behinderung an, auch wenn das Kind keine Behinderung hat. Je jünger die werdende Mutter ist, desto größer ist die Fehlerrate – so kann jeder dritte Test falsch positiv sein. Das Kind hat also gar kein Down-Syndrom, obwohl der Test zu diesem Ergebnis kommt.

Die Lebenshilfe hat von Anfang vor den Folgen der NIPT gewarnt: Der Druck der Gesellschaft auf Eltern wird durch die Bluttests immer größer. In den meisten Fällen führt die Diagnose einer Trisomie zur Abtreibung des Kindes.

Aus der Antwort (20/10039) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9677) der Unionsfraktion geht hervor: Bei einer Geburtenrate in Deutschland, die im zurückliegenden November bei 631.000 Kindern für das Jahr 2023 lag, haben insgesamt 137.914 schwangere Frauen im ersten Halbjahr 2023 einen NIPT als Krankenkassenleistung genutzt. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist der Antwort zufolge in den zurückliegenden Jahren tendenziell gestiegen. Während im ersten Quartal 2021 insgesamt 24.641 Abbrüche registriert wurden, waren es im ersten Quartal 2022 insgesamt 25.817 Abbrüche und im ersten Quartal vergangenen Jahres 27.576 Abbrüche.
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