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Medienmittelung 2023: „Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion zu erreichen“

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 15. August 2023

„Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion zu erreichen“
Lebenshilfe-Selbstvertreter Joachim Busch wird vor der UNO in Genf sprechen

Genf/Berlin/Lübeck. Wie inklusiv ist Deutschland? Um diese Frage geht es in Genf, wo der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) bis zum 8. September prüft, ob die Bundesrepublik und sieben weitere Staaten ihre Hausaufgaben gemacht haben. Mit dabei ist auch Joachim Busch aus Lübeck, der für die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Menschen mit geistiger Beeinträchtigung vertritt. Er sagt: „Ich freue mich, wieder in Genf zu sein. Es ist wichtig, dem Ausschuss der UNO die Situation in Deutschland zu erklären. Wir brauchen mehr Leichte Sprache und mehr Inklusion für Kinder und auch bei der Arbeit. Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion für Menschen mit Behinderung zu erreichen.“

Der UN-Ausschuss hat gestern seine 29. Sitzung eröffnet. Am 29. und 30. August ist Deutschland an der Reihe. Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung nach acht Jahren dem Ausschuss erneut Rede und Antwort stehen. Auch die deutsche Zivilgesellschaft wird gehört. Joachim Busch ist einer von fünf Selbstvertreter*innen, die am 29. August vor dem Fachausschuss sprechen werden.

Neben dem Staatenbericht aus dem Jahr 2019 mit Ergänzungen aus dem Mai dieses Jahres legen das Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft Prallelberichte vor. Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses werden voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Bis zu einer nächsten Prüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss können gut und gerne zehn Jahre vergehen. „Umso wichtiger ist es, dass Deutschland dieses Staatenprüfverfahren ernst nimmt und den Empfehlungen des Fachausschusses zeitnah Folge leistet. Denn es gibt noch viel zu tun, um in Deutschland die Rechte aus der UN-BRK Wirklichkeit werden zu lassen: Menschen mit Behinderung haben noch lange nicht die gleichen Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt umso mehr, je schwerer die Beeinträchtigung ist“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Alle Unterlagen und weitere Hinweise zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Die Fahrradrallye ist für heute (23. Juni 2023) abgesagt!

Liebe Radlerinnen und Radler,
leider fällt die Fahrradrallye der Lebenshilfe Hildesheim e.V. heute ins Wasser.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Wir sagen für heute die Fahrradrallye ab.
Sicherheit geht vor.
Die Wege sind vermutlich bis zum Start nicht gesichert, die losen Äste in den Bäumen nicht entfernt und das Regenband zieht sich mittlerweile bis in den Abend hinein.
Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Wir werden zeitnah einen neuen Termin bekanntgeben und freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Euer Rallyeteam

Bild von Maria auf Pixabay
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Medienmitteilung 2023: Ulla Schmidt: Weltspiele setzen ein Zeichen für Inklusion und Frieden

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe,14. Juni 2023

Ulla Schmidt: Weltspiele setzen ein Zeichen für Inklusion und Frieden
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wird am 17. Juni bei der Eröffnung der Special Olympics World Games in Berlin dabei sein

Berlin. Ulla Schmidt wird am 17. Juni bei der Eröffnungsfeier der Special Olympics World Games im Berliner Olympiastadion sein. Von den Weltspielen erhofft sich die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D. neuen Schwung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Sie sagt: „Ähnlich wie beim Sommermärchen der Fußball-WM 2006 kann sich Deutschland als weltoffene, inklusive Gesellschaft präsentieren, in der Toleranz und Vielfalt gelebt werden. Ich hoffe sehr, dass so viele weitere inklusive Initiativen entstehen, sich Sportvereine stärker für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung öffnen, Kommunen den Wert von Barrierefreiheit erkennen und es bundesweit mehr Teilhabe statt Ausgrenzung gibt. Die Special Olympics stehen wie keine andere Sportbewegung für ein faires, respektvolles Miteinander. In Zeiten des Krieges mitten in Europa senden die World Games damit auch ein Zeichen für Verständigung und Frieden in die Welt hinaus.“

Mehr Informationen über die Special Olympics und den Sport von Menschen mit Behinderung gibt es auf www.lebenshilfe.de, auch in Leichter Sprache.
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Medienmitteilung 2023: „Recht auf Teilhabe“ gibt Orientierung im Gesetzes-Dschungel

Medienmitteilung vom Bundesverband der Lebenshilfe, 12. Juni 2023

„Recht auf Teilhabe“ gibt Orientierung im Gesetzes-Dschungel
Aktueller Ratgeber der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung


Berlin. Die völlig neu überarbeitete und erweiterte Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ mit Rechtsstand 1. Januar 2023 liegt jetzt druckfrisch vor. Das 520 Seiten starke Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Berücksichtigt wurden unter anderem Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes und das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus.

Der bewährte Wegweiser ist eine hilfreiche Grundlage für Mitarbeitende in Beratungsstellen und bei Leistungserbringern. Auch Eltern, Geschwister und andere Angehörige sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer finden im „Recht auf Teilhabe“ alle wichtigen Informationen, damit sie Menschen mit Behinderung bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können.

Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den Dschungel des Sozial-Rechts zu erleichtern, werden eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen anhand von Schaubildern dargestellt. Die einzelnen Kapitel enthalten zusätzlich Tipps und (Rechen-)Beispiele, außerdem wird auf einschlägige Urteile sowie Internetseiten, Zeitschriften oder Bücher verwiesen. Ein Schlagwort- sowie ein Abkürzungsverzeichnis runden das Buch ab.


Das „Recht auf Teilhabe“ (ISB-Nummer: 978-3-88617-587-1) kann für 34,50 Euro plus Versandkosten unter www.lebenshilfe.de im Online-Shop der Bundesvereinigung Lebenshilfe oder unter Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
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Medienmitteilung 2023:Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 07.06.2023

Versorgung von Menschen mit Beatmung sicherstellen! 

Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern angemessene Übergangsfrist für neuen Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege. Für etwa 18.000 Versicherte droht sonst eine lebensgefährliche Unterversorgung. 

Berlin, 7. Juni 2023 – Mit ihrem Schreiben vom heutigen Tag an Bun-desgesundheitsminister Karl Lauterbach haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf lebensbedrohliche Versorgungs-defizite bei beatmeten Versicherten hingewiesen und gefordert, die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf Außerklinische Intensivpflege um zwei Jahre zu verlängern. 

„Sollte die Frist nicht verlängert werden, tritt das neue Recht zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Bislang stehen aber nicht genügend qualifizierte Ärzt*innen zur Verfügung, um die Versorgung der betroffenen Versicherten über diesen Stichtag hinaus zu gewährleisten“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deutlich. „Hier droht deshalb eine lebensgefährliche Unterversorgung einer besonders vulnerablen Personengruppe.“ 

Derzeit sind bundesweit etwa 18.000 beatmete oder trachealkanülierte Versicherte von der neuen Rechtslage betroffen. Eine Verordnung der für sie lebensnotwendigen medizinischen Behandlungspflege darf künftig nur noch durch eine kleine Gruppe besonders qualifizierter Ärzt*innen erfolgen. Zuvor muss außerdem ein etwaiges Entwöhnungspotenzial ermittelt werden. Der Kreis der hierzu befugten Fachärzt*innen bedarf sogar noch höherer Qualifikationen und ist damit noch enger gefasst. Das machen auch die aktuellen Zahlen deutlich: In der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals sind bislang lediglich etwa 200 zur Potenzialerhebung befugte Fachärzt*innen und zirka 300 zur Verordnung befugte Hausärzt*innen gelistet. 2 

 

„Für die Versorgung der 18.000 Versicherten, die künftig alle sechs Monate eine Verordnung nebst Potenzialerhebung benötigen, ist das viel zu wenig. Zudem schränkt die fehlende Barrierefreiheit vieler Arztpraxen die Versorgung der Betroffenen zusätzlich ein“, erläutert Beate Bettenhausen, die selbst Mutter eines jungen Mannes mit Intensivpflegebedarf ist. 

Um der Entstehung einer strukturellen Mangellage entgegenzuwirken und flächendeckende Versorgungsstrukturen aufzubauen, fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb, die Frist für das Inkrafttreten der neuen Rechtslage um zwei Jahre zu verlängern. 

Zum Hintergrund: 

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Mit dem sehr umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde die AKI aus der häuslichen Krankenpflege ausgegliedert und in eine eigene Regelung überführt. Aufgrund dieser neuen Systematik haben gesetzlich Versicherte, die beatmet, trachealkanüliert oder aus anderen Gründen auf Intensivpflege angewiesen sind, ab dem 31. Oktober 2023 keinen Anspruch mehr auf häusliche Krankenpflege, sondern können nur noch AKI nach der Spezialvorschrift des § 37c SGB V erhalten. Das hierdurch geschaffene Sonderrecht für Intensivpflegepatient*innen und ihren Ausschluss vom Anspruch auf häusliche Krankenpflege hatten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich kritisiert. 

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de 

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Fahrradrallye am 23. Juni 2023 - rauf aufs Rad und mitgemacht

Rauf aufs Rad und mitgeradelt 

lhhi plakat fahrradrallye RZ 02
 
Am 23.06.2023 veranstaltet die Lebenshilfe Hildesheim e.V., im Rahmen ihres 60jährigen Jubiläums eine Radrallye. Alle können mitfahren. Grundvoraussetzung ist ein verkehrssicheres Fahrrad und eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
 
Es geht um 14:30 am Fahrradservice der Werkstatt Hildesheim im Römerring 96 los. Am Start werden das bebilderte Roadbook und die Stempelkarten ausgegeben. Bis um 15:30 ist das Startfenster geöffnet. Alle Teilnehmenden fahren auf eigene Gefahr. Auf der Strecke befinden sich Stempelstellen. Die Strecke wird zusätzlich kenntlich gemacht.
Am Ziel nach ca. 10 km über Fahrradwege, Nebenstrecken und ruhige Landschaften findet ein gemütlicher Ausklang mit Getränken und Gegrilltem statt. Für den Notfall halten wir einen Servicemobil bereit. Die Notfallnummer steht auf der Stempelkarte.
 
Für Teilnehmende, die alle Stempelstationen gefunden haben, wartet eine kleine Überraschung.Zurück geht es auf eigene Verantwortung mit dem Fahrrad, oder dem Zug. Zusätzlich bieten wir (in begrenztem Umfang) eine Beförderung zurück nach Hildesheim, von Teilnehmenden und Fahrrad mit unserem Fahrdienst an.
 
Für bis zu vier Personen ohne Fahrrad bietet der Malteser die Möglichkeit der Teilnahme mit der Rikscha an. Hierfür ist eine Anmeldung bis zum 16.06.2023 im Fahrradservice notwendig. Bei mehr als 4 Anmeldungen entscheidet das Los.
 
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Fahrradservice unter:
Telefon: 05121 1709 684
oder
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!




lhhi flyer fahrradrallye 2 Seiter RZ 01

lhhi flyer fahrradrallye 2 Seiter RZ 02



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