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Medienmitteilung 2021: Über 400 Organisationen unterzeichnen Erklärung für Menschlichkeit und Vielfalt im Superwahljahr 2021

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 02.03.2021

Über 400 Organisationen unterzeichnen Erklärung für Menschlichkeit und Vielfalt im Superwahljahr 2021

Mit der gemeinsamen Erklärung zeigen zum Auftakt des Wahljahres 435 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus und warnen vor Hetze und Stimmungsmache rechter Akteur*innen wie der AfD und ähnlicher Bewegungen. Mit Sorge beobachten die Verbände, wie versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung, psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.
„Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung. Die AfD habe vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit dulde, sie fördere Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Heute sei daher plötzlich „wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt“, warnen die Unterzeichnenden.
Die Mitzeichnenden, die von Organisationen der Selbsthilfe über Förder- und Inklusionsorganisationen bis zu Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege reichen, zeigen sich entschlossen, Hass und Hetze entgegenzutreten: „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet“, heißt es in der Erklärung.
Durch Aufklärung, Beratung und öffentlichkeitswirksame Aktionen soll durch verschiedenste Aktivitäten der Unterzeichnenden „für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für uns alle“ geworben werden. Ziel der Mitzeichnenden ist es, im Superwahljahr ein Zeichen für Demokratie zu setzen. Sie betonen, es komme auf jede Stimme an und fordern auf, zur Wahl zu gehen.
Unterzeichnet wurde die Erklärung unter anderem vom Sozialverband VdK Deutschland, dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband und der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. Bislang wird die Erklärung bundesweit von weit mehr als 400 Verbänden, Initiativen und Einrichtungen mitgetragen.
Der gesamte Erklärungstext und die Liste der Mitzeichnungen sind online unter www.wir-fmv.org abrufbar.
Hintergrund: Bereits im April 2018 und im November 2019 haben sich zahlreiche Verbände öffentlich gegen Versuche aus den Reihen der AfD positioniert, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen herabzuwürdigen und für rassistische Stimmungsmache zu instrumentalisieren.


Aktion: Wir für Menschlichkeit und Vielfalt - Erklärung
Aktion: Wir für Menschlichkeit und Vielfalt - Erklärung in leichter Sprache
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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung bei Corona-Maßnahmen umfassend mitdenken

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 09.02.2021

Menschen mit Behinderung bei Corona-Maßnahmen umfassend mitdenken

Düsseldorf, 9. Februar 2021 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Nachbesserungen bei der neuen Impfverordnung.

Die Fachverbände begrüßen die Änderungen, die mit der Neufassung der Impfverordnung einhergehen. Vor allem die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung und die Aufnahme bzw. höhere Priorisierung bestimmter Krankheitsbilder innerhalb der zweiten und der dritten Prioritätsgruppe werden positiv aufgenommen. Allerdings wird die aktuelle STIKO-Empfehlung weiterhin nicht vollständig umgesetzt.

Leider enthält die neue Verordnung nach wie vor für Menschen mit Behinderung wesentliche Lücken. Durch diese werden vor allem Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt.

Gerade Menschen mit schwerer Behinderung weisen aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf. Sie müssen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich zeitnah impfen zu lassen!

Die Fachverbände fordern die Aufnahme der Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung sowie der pflegenden Angehörigen und des Personals der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe. Wenigstens muss sich die Einzelfallentscheidung entsprechend der STIKO-Empfehlung auch auf die höchste Prioritätsstufe erstrecken.

Besonders Menschen mit Behinderung, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, haben im eigenen Haushalt regelmäßigen und engen Kontakt zu mehr als zwei Personen. Dies ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren von Bedeutung. Für sie ist derzeit kein Impfstoff zugelassen. Hier kann aber nur durch die Impfung des direkten Umfeldes ein wenigstens begrenzter Infektionsschutz erreicht werden.

Die Fachverbände halten eine Klarstellung für dringend erforderlich, dass auch die stationären Einrichtungen (sogenannte besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe zur höchsten Priorisierungsstufe gehören.

Angesichts der Nachricht, dass erneut eine Corona-Prämie für Mitarbeitende in Krankenhäusern vorgesehen werden soll, weisen die Fachverbände darauf hin, dass Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch Corona ebenfalls großen Belastungen ausgesetzt sind. Für viele Menschen mit Behinderung entfällt zum Schutz vor Infektionen die Tagesstruktur, daher werden sie rund um die Uhr in ihren Wohngruppen betreut. Die in der zweiten Welle bedauerlicherweise aufgetretenen vermehrten Infektionen mit schwerem Verlauf erfordern nicht nur Isolation und Quarantäne, sondern auch eine medizinisch-pflegerische Betreuung bis zur Sauerstofftherapie. Daher fordern die Fachverbände erneut, Mitarbeitende in der Betreuung von Menschen mit Behinderung bei einer Corona-Prämie zu berücksichtigen.
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Medienmitteilung 2021:„Alle haben das gleiche Recht zu leben!“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 25. Januar 2021

„Alle haben das gleiche Recht zu leben!“


Sebastian Urbanski, Schauspieler mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Berlin. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Sebastian Urbanski, Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe und Selbstvertreter mit Down-Syndrom:

„Es ist furchtbar, was damals passiert ist. Menschen, die nicht in das Bild der Nazis vom gesunden Deutschen passten, wurden kaltblütig ermordet. Auch ich wäre umgebracht worden. Nur weil ich eine Behinderung habe. Deshalb ist es ganz wichtig, dass heute niemand ausgegrenzt werden darf. Keiner ist was Besseres. Alle haben das gleiche Recht zu leben!“

Der Berliner Sebastian Urbanski gehört seit Ende 2018 dem Bundesvorstand der Lebenshilfe an. Der 42-jährige Schauspieler hatte 2017 am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus als erster Mensch mit Down-Syndrom zum Deutschen Bundestag gesprochen.

Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Bundesvereinigung Lebenshilfe an die etwa 300.000 kranken und behinderten Menschen, die von 1939 bis 1945 in ganz Europa ermordet wurden. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ systematisch aussortiert. Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe ist erleichtert über Kostenübernahme des Bundes für Personalkosten bei Corona-Schnelltests

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 20. Januar 2021

Lebenshilfe ist erleichtert über Kostenübernahme des Bundes für Personalkosten bei Corona-Schnelltests

Berlin. Die aktuellen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern umfassen auch eine Kostenübernahme des Bundes für die Personalkosten bei Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, die Schnelltests bei Menschen mit Behinderung und Mitarbeitenden vornehmen. Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.:

„Zur Verringerung der Ansteckung im gemeinschaftlichen Wohnen von Menschen mit Behinderung sind regelmäßige Schnelltests von Bewohnerinnen und Bewohnern wie von Mitarbeitenden sehr wichtig. Daher ist es gut und überfällig, dass die Personalkosten hierfür ebenso übernommen werden wie in der Altenhilfe. Das haben wir als Lebenshilfe von Anfang an gefordert. Gerade weil Menschen mit Behinderung häufig mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, wenn sie sich mit COVID-19 anstecken, ist dies ein entscheidender Schritt für die Menschen selbst wie auch zur Eindämmung des Infektionsgeschehens insgesamt.“
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Medienmitteilung 2021: Jedes menschliche Leben ist gleich viel wert!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 19. Januar 2021 

Jedes menschliche Leben ist gleich viel wert!
Bundesvereinigung Lebenshilfe verabschiedet Positionspapier zur medizinischen Versorgung in der Corona-Pandemie

Berlin. Die viel zu hohen Zahlen an täglichen Infektionen mit dem Coronavirus und die neu aufgetretenen Mutationen führen zu großer Besorgnis bei der Lebenshilfe, die sich seit über 60 Jahren für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt. „Wir könnten in eine Situation geraten, in der nicht mehr alle Patientinnen und Patienten gut versorgt werden können“, befürchtet Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin. „Wir müssen deshalb alles tun, damit die Intensivstationen nicht zusammenbrechen. Es darf nicht dazu kommen, dass Ärztinnen und Ärzte eine Wahl treffen müssen, wen sie vorrangig behandeln. Denn jedes menschliche Leben ist gleich viel wert!“

Die Lebenshilfe hat jetzt ein Positionspapier verabschiedet, das die Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung verhindern soll. Danach darf eine Priorisierung („Triage“) einzelner Behandlungsfälle nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden. Staat, Gesellschaft und alle Akteure im Gesundheitswesen müssen jede Anstrengung unternehmen, um eine Priorisierung zu umgehen, beispielsweise durch zusätzliche Behandlungsplätze. „Sollten solche schwerwiegenden Entscheidungen trotzdem notwendig sein, darf dies auf keinen Fall zu einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderung führen“, betont Ulla Schmidt.

Die Lebenshilfe fordert den Deutsche Bundestag auf, zu beraten und Regelungen zu treffen. Unter welchen Rahmenbedingungen sollen knappe intensivmedizinische Ressourcen in Ausnahmesituationen eingesetzt werden? Ein demokratisch legitimiertes und akzeptiertes Verfahren soll Diskriminierungen vermeiden.

Abschließend appelliert Ulla Schmidt: „Nehmen Sie diese Pandemie ernst. Halten Sie sich an die Regeln und helfen Sie mit, dass wir alle – ohne Ausnahme – darauf vertrauen können, die bestmöglichste Versorgung im Krankenhaus zu erhalten!“
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Medienmitteilung 2021: Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern schnelleren Zugang zu Impfungen und Schnelltests

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 14.01.2021

Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern schnelleren Zugang zu Impfungen und Schnelltests

Berlin, 14. Januar 2021 – Menschen mit Behinderung und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich jetzt schnellstmöglich gegen das Coronavirus impfen lassen können. Das fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die hohe Zahl an schweren Verläufen und Todesfällen bei Menschen mit geistiger Behinderung gerade in den östlichen Bundesländern zeigt, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung mit schwerem Verlauf durch SARS-CoV-2 haben. Es muss jetzt gehandelt werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in seinen Vollzugshinweisen bereits darauf hingewiesen, dass unter die Personen, die gemäß Paragraf 2 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, auch pflegebedürftige Menschen mit Behinderung fallen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, sowie das dort tätige Personal. Diese Regelung halten die Fachverbände für sehr zielführend.

Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen weisen vermehrt schwere Verläufe und eine erhöhte Mortalitätsrate auf, wie Studien belegen. Daher ist ein vorrangiger Anspruch auf Impfung auch für diesen Personenkreis notwendig, insbesondere wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder in Einrichtungen betreut werden oder arbeiten.

Um rasch eine Senkung an schweren Erkrankungen und Todesfällen herbeizuführen, halten es die Fachverbände für dringend geboten, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sowie die Mitarbeitenden in Einrichtungen der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe einzubeziehen. Ebenso ist eine Höherstufung der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie der sie betreuenden Mitarbeitenden zwingend.

Das gilt auch für enge Kontaktpersonen von Kindern mit Vorerkrankungen und einem hohen Corona-Risiko. Da Kinder derzeit vollständig von Impfungen ausgeschlossen sind, kann nur durch die Impfung ihres direkten Umfeldes ein gewisser Infektionsschutz erzielt werden.

Wie im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 beschrieben, kommt überdies den Schnelltests beim Betreten von Einrichtungen – auch der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie – eine besondere Bedeutung zu. Die regelmäßigen Schnelltests dienen der Eindämmung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Menschen mit Behinderung und Mitarbeitenden. Damit die Tests nun endlich flächendeckend und ohne Zögern vorgenommen werden können, ist es unbedingt erforderlich, dass die für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe noch immer ungeklärten Fragen um die Kostenübernahme des zusätzlichen Personalaufwands umgehend geklärt werden. Die Durchführung der Tests muss deshalb unbürokratisch in pauschalierter Form von der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert werden.
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Medienmitteilung: Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 16.12.2020

Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Berlin, 16. Dezember 2020 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen das entschlossene Handeln im Umgang mit der Corona-Pandemie. Zudem appellieren sie an die Bundesregierung, die gleichen Schutzmaßnahmen, die für Pflegeheime und mobile Pflegeteams geplant werden, auch für Menschen mit Behinderung vorzusehen, die in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder von mobilen Diensten betreut werden.

Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 13. Dezember 2020 ist vorgesehen, dass der Bund Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützt. Sollte dies bedeuten, dass in diesem Bereich weitere, über die bereits bestehenden Regelungen hinausgehende Schutzmaßnahmen geplant sind, müssen auch besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie mobile Dienste der Eingliederungshilfe in diese Regelungen miteinbezogen werden. Menschen mit Behinderung sind gleichermaßen schutzwürdig, denn sie haben oft relevante Vorerkrankungen und leben in gemeinschaftlichen Wohnformen. Dem Risiko, an COVID-19 zu erkranken, muss der Bund somit in gleichem Maße entgegentreten.

Bei der Prävention von COVID-19 sind Menschen mit Behinderung immer einzubeziehen: „Ich finde es völlig unverständlich, dass man wieder nicht an Menschen mit Behinderung gedacht hat und die Eingliederungshilfe nicht erwähnt. Ich frage mich, ob man Menschen mit Behinderung überhaupt ernst nimmt. Viele von uns haben Vorerkrankungen und wegen der Wohnverhältnisse ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Wir und unsere Assistent*innen brauchen unbedingt Masken und ausreichend Schnelltests!“, sagt dazu Karsten Isaack, der Vorsitzende des Beirates der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB).
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Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel - Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 15. Dezember 2020

Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel
Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Berlin. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundetages findet am 16. Dezember die Anhörung zum neuen Betreuungsrecht statt. „Auf diese Reform wartet die Lebenshilfe schon sehr lange. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, er hat aber an einigen Stellen noch Mängel und muss unbedingt nachgebessert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat deshalb die bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021) gestartet.

Die Lebenshilfe erwartet vom Gesetzgeber, dass er die Rechte der rechtlich betreuten Menschen noch umfassender stärkt. Hierzu hat sie bereits zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ausführlich Stellung genommen. Einige ihrer Anregungen und Forderungen wurden auch berücksichtigt. Allerdings bedauert die Lebenshilfe, dass sich der Gesetzentwurf nun durch Vorschläge der Bundesregierung und des Bundesrates wieder verschlechtert hat. Folgende Punkte sind der Lebenshilfe besonders wichtig:

- Richtschnur des Handelns der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind die Wünsche der Betreuten. Von diesen darf nur dann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung für die Person oder das Vermögen der betreuten Person anzunehmen ist. Eine „nicht nur unerhebliche Gefährdung“ – wie vom Bundesrat gefordert – darf nicht ausreichend sein.
- Aufgabenbereiche dürfen nur angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist. Dass ist nur dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Regelungsbedarf hinreichend wahrscheinlich ist.
- Die neuen Regelungen müssen so schnell wie möglich in Kraft treten. Übergangsbestimmungen von bis zu sieben Jahren – wie vom Bundesrat zum Teil vorgeschlagen – sind abzulehnen.
- Betreuungsvereine sollen zu rechtlichen Betreuern bestellt werden können, wenn die rechtlich zu betreuende Person dies wünscht.
- Für die Bestellung eines Kontrollbetreuers ist die Einholung eines ärztlichen Attests nicht ausreichend. Stattdessen bedarf es auch hierfür eines Sachverständigengutachtens.
- Bezüglich der Höhe der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Betreuer ist der Verweis auf die Zeugenentschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes beizubehalten. Ebenso ist daran festzuhalten, dass zur Geltendmachung der Ehrenamtspauschale die Einreichung des Jahresberichts ausreichend ist.
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Medienmitteilung: Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 08.12.2020

Keine Einschränkung der Flexibilität von
Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Düsseldorf, 8. Dezember 2020 – Mit Schreiben vom heutigen Tag haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu aufgefordert, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.

Hintergrund ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.

Diesen Plänen zur Einschränkung der derzeitigen Flexibilität von Verhinderungspflege treten die Fachverbände entschieden entgegen. Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege im nicht immer planbaren Pflege- und Familienalltag realisiert werden können. Für viele Familien ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Mit demselben Schreiben fordern die Fachverbände den Minister außerdem dazu auf, sicherzustellen, dass nicht verbrauchte Beträge der Verhinderungspflege aus dem Jahr 2020 auf das Jahr 2021 übertragen werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im laufenden Jahr 2020 viele Ersatzpflegeangebote aus Gründen des Infektionsschutzes und wegen angeordneter Kontaktbeschränkungen entfallen. Zahlreiche Familien konnten deshalb ihren diesjährigen Betrag für Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 2.418 Euro nicht oder nicht vollständig nutzen. Mangels Übertragbarkeit würden die nicht in Anspruch genommenen Beträge Ende des Jahres verfallen. Eltern behinderter Kinder, die durch die Corona-Pandemie ohnehin schon hochgradig belastet sind, sind über den drohenden Verlust ihrer Ansprüche empört.

Zum Hintergrund:

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird gewährt, wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist. Für die Verhinderungspflege steht ein jährlicher Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung, der um bis zu 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden kann. Anders als die Kurzzeitpflege, die nur in bestimmten stationären Einrichtungen in Anspruch genommen werden darf, ist die Verhinderungspflege sehr flexibel einsetzbar. So kann sie beispielsweise durch nicht erwerbsmäßig pflegende Personen, wie Angehörige oder Nachbarn oder Familienunterstützende Dienste, erbracht werden. Sie kann mehrere Wochen am Stück, aber auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Aufgrund ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeiten ist die Verhinderungspflege die wichtigste Entlastungsleistung in der Pflegeversicherung für Familien mit behinderten Kindern.
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Medienmitteilung: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe und Gesundheitsschutz

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 02.12.2020

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe und Gesundheitsschutz
Düsseldorf, 1. Dezember 2020 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern anlässlich ihrer 82. Konferenz: Auch in Zeiten von Corona muss sowohl das Recht auf Teilhabe als auch das Recht auf Gesundheitsschutz für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden!

Von der Corona-Pandemie sind Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betroffen. Viele von ihnen sind Teil der Risikogruppe, da sie häufig Vorerkrankungen aufweisen und damit ein schwerer Verlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus wahrscheinlicher ist. Sie müssen besonders geschützt werden, unabhängig davon, ob sie in gemeinschaftlichen Wohnformen oder zu Hause leben. Die Fachverbände fordern eindringlich, dass Menschen mit Behinderungen und ihr Umfeld in ausreichendem Maß Zugang zu Schutzmaterialien und Testungen erhalten müssen. Auch bei den bevorstehenden Impfungen müssen Menschen mit Behinderung entsprechend ihres Risikos priorisiert werden.

Gleichzeitig darf durch die notwendigen Maßnahmen ihr Recht auf Teilhabe nicht leichtfertig eingeschränkt werden. Besonders zu Beginn der Pandemie erfolgten massive Einschränkungen zum Schutz der Risikogruppen. Bis heute müssen viele Menschen mit Behinderung mit erheblichen Einschränkungen leben, um eine Infektion zu vermeiden, zum Beispiel durch Besuchsverbote in gemeinschaftlichen Wohnformen oder Schließungen von Tages- und Werkstätten für behinderte Menschen.

Helga Kiel, Bundesvorsitzende des bvkm, erklärt: „Es darf nicht heißen: Inklusion war gestern – Corona ist heute. Es ist wichtig, dass jetzt die Errungenschaften der Inklusion durch die Corona-Pandemie nicht aufs Spiel gesetzt werden. Gemeinsame Kraftanstrengungen sind erforderlich, damit Menschen mit Behinderung und ihre Interessen nicht aus dem Blick geraten.”

Zwingende Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist aber auch eine uneingeschränkte digitale Teilhabe. Hier fordern die Fachverbände, die
Grundvoraussetzungen für digitale Teilhabe zu schaffen und bestehende Barrieren abzubauen. Dies umfasst den Zugang zu digitalen Endgeräten oder ihre Beschaffung. Ebenso wichtig ist die selbstverständliche Bereitstellung barrierefreier Angebote, zum Beispiel bei Websites. Darüber hinaus müssen Menschen mit Behinderung in der Nutzung digitaler Medien geschult und unterstützt werden.

Diese Notwendigkeit ist gerade in Zeiten von Corona sehr deutlich geworden. Die Fachverbände mahnen an, dass die Errungenschaften der letzten Jahre in Bezug auf Teilhabe und Selbstbestimmung nicht verlorengehen dürfen. Dabei ist der Gesundheitsschutz stets sorgfältig mit dem Recht auf Teilhabe abzuwägen.
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