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Medienmitteilung 2021: Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt werden – jetzt!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 4. Mai 2021

Assistenz im Krankenhaus muss bezahlt werden – jetzt!

Berlin. Die Begleitung von Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf im Krankenhaus muss endlich finanziert werden. Darauf drängen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte haben die Situation verschärft. Bereits im November letzten Jahres hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, eine Lösung zu finden. Mit Beschluss vom 22. April 2021 fordert nun auch der Bundestag eine Klärung. Dies muss jetzt aufgegriffen werden, bevor es zu spät ist.

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt: Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus müssen, benötigen sie häufig die Begleitung einer vertrauten Assistenz, um die Behandlung zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser Leistung ist aber nur unzureichend geregelt. Das führt dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder im schlimmsten Fall ganz unterbleiben.

Vor einem Jahr machte eine Petition, die der Bundestag im März 2020 mit höchstmöglichem Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwies, auf das Thema aufmerksam. Dennoch lässt die Bundesregierung bislang jede Chance zur Lösung des Problems ungenutzt verstreichen. So wurden die diesbezüglichen Fachgespräche zwischen den zuständigen Bundesministerien unter Beteiligung von Vertreter*innen aus Ländern und Kommunen, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsträgern sowie Interessenvertreter*innen von Menschen mit Behinderung ergebnislos beendet.
Auch im Teilhabestärkungsgesetz konnte trotz eines zwischenzeitlich erarbeiteten Kompromissvorschlages des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem aufgrund von ministerialen Zuständigkeitsstreitigkeiten keine Regelung erzielt werden.
Nun neigt sich die Wahlperiode dem Ende zu, und immer noch liegt kein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, den Streit um Zuständigkeiten zu beenden und im Interesse von Menschen mit Behinderung zeitnah eine Gesetzesformulierung vorzuschlagen, die noch in dieser Legislatur von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 3. Mai 2021

Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein neues System der Entlohnung für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten beschäftigt sind.
Berlin. Rund 300.000 Frauen und Männer mit Beeinträchtigung arbeiten bundesweit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und erhalten ein monatliches Entgelt von durchschnittlich 210 Euro. „Das ist nicht mehr als ein Taschengeld“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. „Auch wenn Menschen mit Beeinträchtigung zusätzlich Sozialleistungen bekommen, empfinden sie ihren Lohn als viel zu niedrig und höchst ungerecht. Sie haben einen besseren Lohn verdient. Schließlich gehen die meisten von ihnen wie alle anderen fünf Tage die Woche zur Arbeit.“ Die Lebenshilfe setzt sich daher schon lange für eine Reform des Entgeltes in Werkstätten ein.

Das bestehende System ist vielschichtig und steht immer in Wechselwirkung mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dies macht es Beschäftigten und ihren Angehörigen schwer, die Entlohnung in der WfbM nachzuvollziehen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, Einkommensmodelle so weiterzuentwickeln, dass Werkstattbeschäftigte von ihrem Entgelt leben können und nicht auf weitere existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Auch soll das Entgeltsystem gut verständlich und transparent sein.

Die Lebenshilfe begrüßt, dass der Bundestag mit dem kürzlich verabschiedeten Teilhabestärkungsgesetz die Bunderegierung aufgefordert hat, so zeitnah wie möglich gesetzliche Anpassungen zur Neugestaltung des Entgeltsystems umzusetzen. Bereits während des laufenden Forschungsvorhabens der Bundesregierung zum Entgeltsystem soll an einem entsprechenden Konzept gearbeitet werden. Die Lebenshilfe begleitet das Forschungsvorhaben durch einen Sitz in der Steuerungsgruppe.
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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung jetzt impfen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 23. April 2021

Menschen mit Behinderung jetzt impfen!


Angesichts von Corona-Ausbrüchen mit Todesfällen in Wohneinrichtungen fordern die Fachverbände: Menschen mit Behinderung, Angehörige und Mitarbeitende müssen jetzt umgehend geimpft werden!

Berlin. In verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es Ausbrüche mit schweren Verläufen und Todesfällen. Daher fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bund und Länder auf, alles zu tun, damit vulnerable Personen in kürzester Zeit geimpft werden. Bisher gibt es noch keine flächendeckenden Impfungen für Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Mitarbeitenden in Diensten und Einrichtungen. Angesichts der besonderen Gefährdung von Menschen mit Behinderung darf es keine weiteren Verzögerungen geben. Menschen mit Behinderung, Mitarbeitende und Angehörige sowie Assistent*innen müssen jetzt geimpft werden, bevor es zu weiteren Ausbrüchen kommt.
Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen, die in Einrichtungen oder Wohngruppen betreut werden, in die höchste Impfkategorie fallen und zuerst geimpft werden. Menschen mit Behinderung sind in sehr vielen Fällen auch pflegebedürftig und leben häufig in Einrichtungen oder Wohngruppen, wo sie einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Die Impfsituation für Menschen mit Behinderung ist allerdings regional sehr unterschiedlich – sie hängt unter anderem auch von den Corona-Verordnungen der Länder und dem Handeln der örtlichen Gesundheitsbehörden ab.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 21. April 2021

Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht für gleichberechtigte Teilhabe. Es muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

 

Berlin. Der Bundestag will das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz morgen, am 22. April, endlich in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass diese wichtige Reform nun beschlossen werden soll. Im Mai werden aber noch die Länder zustimmen müssen. Ein erneutes Scheitern im Bundesrat, wie es schon in der vorangegangenen Legislaturperiode der Fall war, wäre eine riesige Enttäuschung für Familien von Kindern mit Behinderung. Ihnen stehen bislang Leistungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sowie an die Ministerpräsidenten im Bundesrat, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der vorliegenden Form zu beschließen: „Familien von Kindern mit Behinderung warten schon viel zu lange darauf. Ihre Hoffnungen dürfen nicht schon wieder zerschlagen werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe und längst überfällig, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention bei uns in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt.“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Das Gesetz sieht außerdem vor, von 2022 bis 2028 die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter zu verlagern. Dieser Übergang soll wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Hierzu mahnt die Lebenshilfe eine hinreichende Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an. Ab 2024 bereits sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung zudem durch einen Verfahrenslotsen im Jugendamt unterstützt und begleitet werden.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe fordert Nachbesserungen beim Teilhabestärkungsgesetz

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 20. April 2021

Lebenshilfe fordert Nachbesserungen beim Teilhabestärkungsgesetz


Menschen mit Behinderung müssen wissen, wer Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe hat, und brauchen Rechtssicherheit. Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle soll Gewaltschutz stärken. Und Assistenz im Krankenhaus muss endlich eindeutig geregelt und finanziert werden.

Berlin. Der Bundestag will das Teilhabestärkungsgesetz am kommenden Donnerstag, 22. April, in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe begrüßt das Vorhaben, verlangt aber Nachbesserungen.
Am gestrigen Montag hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf beraten. Die Justiziarin der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Antje Welke, war als Sachverständige geladen. Sie forderte: „Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, die bestimmt nach welchen Kriterien entschieden wird, wer zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe gehört, muss unbedingt im Gesetz bleiben. Ein Verschieben dieser Regelung, wie es der Bundesrat will, wäre verheerend für die Menschen mit Behinderung, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind. Sie brauchen Rechtssicherheit und müssen wissen, wer Anspruch auf Unterstützungsleistungen hat.“
Zum Gewaltschutz fordert die Lebenshilfe, dass neben der vorgesehenen Regelung im Teilhabestärkungsgesetz eine bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderung entsteht und vom Bund bezahlt wird. Auch sollte der Gewaltschutz eine besondere Erwähnung bei der Qualitätssicherung von Leistungserbringern erhalten. Nur so wäre sichergestellt, dass partizipative Gewaltschutzmaßnahmen auch finanziert würden.
Nicht zuletzt drängt die Lebenshilfe darauf, dass im Teilhabestärkungsgesetz endlich die erforderliche Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung eindeutig geregelt wird. Auch der Pflegebevollmächtigte, die Patientenbeauftragte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung wiesen in ihrem gemeinsamen Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 11. März 2021 auf die Problematik hin und forderten, dass der „Verschiebebahnhof“ bei der Kostenübernahme schnell gelöst werden müsse. Aus Sicht der Lebenshilfe, der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und des Deutschen Behindertenrates ist die Finanzierungsverantwortung für die Assistenz im Krankenhaus entweder bei der Gesetzlichen Krankenversicherung oder bei den Trägern der Eingliederungshilfe anzusiedeln. Auch eine Aufteilung der Ausgaben wäre denkbar.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe unterstützt Geschwister mit digitalem Netzwerk

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 8. April 2021

Lebenshilfe unterstützt Geschwister mit digitalem Netzwerk

Brüder und Schwestern von Kindern mit Behinderung übernehmen ein Leben lang Verantwortung. Am 10. April ist Welttag der Geschwister.

Berlin. Zum Welttag der Geschwister am 10. April macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihre Online-Plattform www.geschwisternetz.de aufmerksam. Rund 700 Geschwister von Menschen mit Behinderung nutzen bereits das digitale Netzwerk der Lebenshilfe und profitieren so von einem deutschlandweit einzigartigen Angebot.

Wenn Kinder einen Bruder oder eine Schwester mit Behinderung haben, prägt das oft ihr ganzes Leben. In der Familie stehen die Tochter oder der Sohn mit Behinderung meist im Vordergrund, die nicht behinderten Geschwister dagegen häufig in der zweiten Reihe. Und schaffen es Eltern im hohen Alter nicht mehr, sich um die Belange ihrer mittlerweile erwachsenen Kinder mit Behinderung zu kümmern, übernehmen in der Regel die Geschwister die Verantwortung. Um sie dabei zu unterstützen, hat die Lebenshilfe vor fünf Jahren das „GeschwisterNetz“ gegründet. Geschwister können hier Kontakte knüpfen – in einem geschützten Raum und unabhängig vom Wohnort.

„Früher habe ich mich oft alleine oder ungesehen in meiner Situation als Geschwisterkind gefühlt. Durch das GeschwisterNetz entsteht Gemeinschaft und Gemeinsamkeit", so Lisa King aus Wiesbaden. Die 30-Jährige hat eine jüngere Schwester mit mehrfacher Behinderung und arbeitet als Lehrerin an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. „Durch das GeschwisterNetz fühle ich mich verstanden“, berichtet sie weiter. „Ich verstehe durch den Austausch mit anderen Geschwistern bestimmte Gefühle und Situationen neu. Das hilft."

Im digitalen Netzwerk der Lebenshilfe können Geschwister ein eigenes Profil anlegen, Momente und Bilder miteinander teilen, sich in Foren über ihre Erfahrungen austauschen. Auch bietet die Online-Plattform wichtige Informationen zu Themen wie dem Betreuungsrecht und den verschiedenen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Über das GeschwisterNetz können sich die Nutzerinnen und Nutzer außerdem zu regionalen Zusammenkünften und Aktivitäten verabreden. Und die Lebenshilfe lädt einmal im Jahr zu einem bundesweiten Treffen ein, was allerdings zurzeit wegen der Corona-Pandemie nicht möglich ist.

Mit dem von der Krankenkasse BARMER geförderten GeschwisterNetz hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Lücke schließen können. Während es auf örtlicher Ebene schon seit vielen Jahren Unterstützung für jüngere Geschwisterkinder gibt, etwa in Form von Freizeit- und Ferienangeboten, waren die erwachsenen Geschwister von Menschen mit Behinderung lange Zeit nicht im Blick. Für sie gab es nur wenige Angebote. Die Lebenshilfe schätzt die Zahl der erwachsenen Geschwister auf etwa 550.000 deutschlandweit. Interessierte Geschwister im Alter ab 14 Jahren sind herzlich willkommen und können sich unter www.geschwisternetz.de anmelden.

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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Auch der Bundesrat soll neues Betreuungsrecht beschließen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 25. März 2021

Lebenshilfe: Auch der Bundesrat soll neues Betreuungsrecht beschließen
Reform stärkt Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen. Länder stimmen morgen über das wichtige Gesetzesvorhaben ab.

Berlin. Die jetzt vom Bundestag verabschiedete Betreuungsrechtsreform berücksichtigt viele Forderungen der Lebenshilfe. „Wir haben wichtige Verbesserungen erreicht, die Menschen mit rechtlicher Betreuung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen werden. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Das neue Gesetz muss auch die letzte Hürde im Bundesrat nehmen“, erklärt Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Sie appelliert daher an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, in ihrer Sitzung am Freitag, 26. März, dem Gesetzesvorhaben keine Steine in den Weg zu legen und die Reform ohne Einschränkung passieren zu lassen.

Zukünftig wären dann Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung ausgeschlossen. Rechtlich Betreute würden ihre Prozessfähigkeit behalten und an Gerichtsverfahren persönlich beteiligt. Schriftstücke würden ihnen selbst und nicht mehr nur ihrem Betreuer zugestellt. Das sind einige der Nachbesserungen, die die Lebenshilfe gefordert hatte und nun umgesetzt werden sollen. Wenn auch der Bundesrat morgen zustimmt, wird das neue Betreuungsrecht voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht gibt es im Internet unter: www.lebenshilfe.de/selbstbestimmung-staerken-betreuung-verbessern
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Medienmitteilung 2021: Pflegende Angehörige müssen sich weiter vorrangig impfen lassen können!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 24. März 2021

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern:
Pflegende Angehörige müssen sich weiter vorrangig impfen lassen können!

Düsseldorf, 24. März 2021 – „In der geplanten neuen Impfverordnung sollen pflegende Angehörige nicht mehr in der höchsten Priorität berücksichtigt werden – das darf nicht passieren!“, so Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst in Deutschland, sie brauchen das Recht auf eine vorrangige Impfung.“

In seiner Stellungnahme vom 23. März fordert der bvkm als Teil der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige ausdrücklich im Text der Impfverordnung zu nennen. Auch in der Begründung zur Verordnung darf die Nennung der pflegenden Angehörigen keinesfalls zurückgenommen werden, da diese Regelung bereits auf Landesebene umgesetzt wird.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

20210324 MM Fachverbände Impfung pflegende Angehörige

bvkm_Stellungnahme zur CoronaImpfVO
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Bundestag muss zum vorgeburtlichen Bluttest beraten!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2021

Lebenshilfe: Bundestag muss zum vorgeburtlichen Bluttest beraten!

Berlin. Menschen mit Down-Syndrom haben Angst und fühlen sich durch vorgeburtliche Bluttests diskriminiert. Ob ein ungeborenes Baby Trisomie 21 hat, kann heute zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft festgestellt werden. Dazu wird das Blut der Mutter getestet und bei einem positiven Test über eine weitere Untersuchung die Diagnose gestellt. Lautet das Ergebnis Down-Syndrom, wird das Kind in den meisten Fällen abgetrieben, manchmal schon vor der Diagnose. Dabei ist ein solcher Bluttest nicht zuverlässig, vor allem bei jüngeren Frauen gibt es einen hohen Anteil an falschen Resultaten. Daher muss vor der Untersuchung eine Beratung stehen, damit klar ist, was der Test kann und was nicht. Außerdem darf es nicht zu einer Reihenuntersuchung kommen und der Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe zum bevorstehenden Welt-Down-Syndrom am 21. März.

Mit einem Offenen Brief hatten sich Verbände und Einzelpersonen im Februar an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt und auf die Mängel bei der Beschlussfassung hingewiesen – da er die hohe Zahl falsch positiver Resultate nicht berücksichtigt. Anfang März hatte die Lebenshilfe als Teil des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert, den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien erneut zu beraten. Im Verfahren beim G-BA sind Widersprüche und die in der Bundestagsdebatte vom 11. April 2019 zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen der Parlamentarier nicht berücksichtigt. Der G-BA entscheidet auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über die Kassenfinanzierung des Bluttests. Die bisherigen Ergebnisse lassen jedoch befürchten, dass der Test zur Regel in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist. Reihenuntersuchungen hatten die Abgeordneten in ihrer Orientierungsdebatte von 2019 ausdrücklich abgelehnt.

„Ich bin 43 Jahre alt und habe das Down-Syndrom. Ich komme gut zurecht, bin als Schauspieler anerkannt. Aber diese Bluttests machen mir wirklich Angst. Wird es uns dann irgendwann nicht mehr geben? Deshalb fordere ich, dass der Bundestag dazu noch einmal berät“, sagt der Berliner Sebastian Urbanski, der sich ehrenamtlich im Bundesvorstand der Lebenshilfe engagiert.

2021-02-05_Offener_Brief_G-BA
2021-03-03 NIPT Runder Tisch final PM gemeinsame Erklaerung Brief
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