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Tobias Plitzko

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Medienmitteilung: Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.09.2016

Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben!

Berlin. „Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an Menschen mit Demenz, die davon keinen Nutzen haben und nicht mehr einwilligen können, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das geltende Verbot solcher Forschung darf nicht aufgeweicht werden, alles andere käme einem Dammbruch gleich!

Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich jetzt wie zuvor schon Bundesvorstand und Bundeskammer, in der alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe vertreten sind, vehement gegen jegliche fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen ausgesprochen.

Schon die wissenschaftliche Notwendigkeit solcher Studien ist fraglich. Und der Vorschlag, dass Menschen in einer Patientenverfügung festhalten sollen, ob sie im Falle einer Demenz beforscht werden wollen, trägt nicht: Über mögliche Gefährdungen und Risiken solcher Studien kann niemand vorab informieren, weil die konkreten Forschungsvorhaben noch gar nicht bekannt sind. „Solche Tests könnten außerdem der Beginn weiterer fremdnütziger Forschung sein, zum Beispiel an Menschen mit geistiger Behinderung“, befürchtet Ulla Schmidt. „Wir müssen das bisherige Schutzniveau daher unbedingt erhalten.“

Ursprünglich hätte die geplante Forschung an Menschen mit Demenz in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages gestanden. Fachleute hatten aber so große Bedenken angemeldet, dass es nun voraussichtlich im Oktober eine weitere Anhörung von Fachexperten im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben wird. Ulla Schmidt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen hier eine Entscheidung treffen, die auf zutiefst ethischen Fragen fußt. Eine intensive Diskussion und ausführliche Informationen, die ein fundiertes Votum ermöglichen, sind daher unumgänglich. Die derzeit bekannten Argumente und bekannten Gefahren sprechen für ein Verbot der geplanten fremdnützigen Forschung.“

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Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 20.09.2016

Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat haben es jetzt in der Hand, die bestehenden Mängel an den Gesetzesvorhaben zu beseitigen

Berlin. „Wir werden ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III bekommen“, davon ist Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, fest überzeugt. „Auch zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sehen großen Nachbesserungsbedarf. Das weiß ich aus vielen eigenen Gesprächen und von unseren örtlichen Lebenshilfen, die auch auf ihre gewählten Abgeordneten zugehen und sie über die schwerwiegenden Folgen der beiden Gesetze aufklären.“

Nun beginnt das parlamentarische Verfahren: Das Bundesteilhabegesetz wird am 22. September und das Dritte Pflegestärkungsgesetz am 23. September im Bundestag in erster Lesung beraten. Ebenfalls am 23. September findet im Bundesrat die erste Befassung mit dem Bundesteilhabegesetz sowie dem Pflegestärkungsgesetz III statt. Beide Gesetze regeln sämtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung neu: Alle Lebensbereiche sind davon betroffen: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Schule, Kindergarten. Die Reformen sind damit für über zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger von enormer Bedeutung.

Ziel der Bundesregierung war es, die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu stärken. Herausgekommen sind zwei Gesetze, die zwar die kommunalen Haushalte schonen, aber für die Menschen mit Behinderung Verschlechterungen zur Folge hätten. Ulla Schmidt: „Solche Spargesetze darf es nicht geben. Wir wollen Teilhabe statt Ausgrenzung! Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, benachteiligt werden sollen, zum Beispiel bei der Pflege. Auch müssen sie bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.“

Das Bundesteilhabegesetz ordnet die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Millionen – eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen einige Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Darüber hinaus können Menschen mit geistiger Behinderung nicht von den neuen Vermögensgrenzen im Bundesteilhabegesetz profitieren: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2.600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...
1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Lebenshilfe eine bundesweite Kampagne gestartet. Mehr als 60.000 Menschen haben bereits die Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung unterzeichnet. Weitere Informationen (auch in Leichter Sprache) gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

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Medienmitteilung: Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 19.09.2016

Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Berlin. Ein besseres Bundesteilhabegesetz bleibt das oberste Ziel der Lebenshilfe und ihrer heute wiedergewählten Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt. Rund 400 Delegierte aus ganz Deutschland haben die Bundestagsvizepräsidentin mit überragender Mehrheit für weitere vier Jahre an der Spitze der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt.

„Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe neu regeln, und Menschen mit geistiger Behinderung stellen die Mehrheit aller 860.000 Empfänger der Eingliederungshilfe in Deutschland. Wir von der Lebenshilfe müssen unbedingt verhindern, dass ausgerechnet sie am Ende als die Verlierer dastehen“, so eine kämpferische Ulla Schmidt auf der Mitgliederversammlung im Berliner Tagungszentrum „Kosmos“. Werden das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in der vorliegenden Form verabschiedet, hat das schwerwiegende Folgen: Viele behinderte Menschen müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe ruft daher dazu auf, ihre Petition zu unterstützen, die schon mehr als 60.000 Menschen unterzeichnet haben. Gleichzeitig hat sie die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de umfangreiches Informationsmaterial, das die Knackpunkte der beiden Gesetzesvorhaben auch für Laien verständlich erklärt.

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Medienmitteilung: Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 16.09.2016

Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016
Trickfilm aus Leer gewinnt den inklusiven Amateur-Kurzfilmwettbewerb der Lebenshilfe

Filme genießen und Hochspannung erleben, staunende Sieger bejubeln und gemeinsam feiern: Der Duft von Hollywood lag gestern über dem KOSMOS Berlin. 400 Gäste waren dabei, als „Flash die Supermaus“, ein Animationsfilm aus dem Atelierhaus der Lebenshilfe Leer, auf der Abschluss-Gala der Familiale 2016 zum Preisträger-Film gekürt wurde.

Unter dem Motto „Drehen Sie Ihr eigenes Ding!“ hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich mit selbst erstellten Filmen zu den Themen Familie und Inklusion am Wettbewerb zu beteiligen. 106 Beiträge wurden eingereicht – an vielen von ihnen hatten Menschen mit geistiger Behinderung aktiv mitgearbeitet.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, würdigte dieses Engagement auf der Gala: Grundstimmung der Familiale sei die „Freude über die Vielfalt der Menschen, über die Vielfalt ihrer Sichtweisen, ihrer Erlebnisse, ihrer Körper und Intelligenzen“ und die „Freude über die Erfahrung, dass Menschen über sich hinauswachsen können, wenn ihnen etwas wichtig ist und sie Spaß an einer Sache haben.“ Auch Esther Schweins, Schirmherrin der Familiale, rückte den Mut der Filmemacherinnen und Filmemacher, Neues zu lernen und Barrieren zu überwinden, in den Vordergrund: „Das eigene Ding zu drehen, das ist nichts für Sissis!“

Über sich hinauswachsen, Mut haben und die eigenen Ideen verfolgen: All das trifft auch auf das Team des Siegerfilms zu. Die Geschichte um Flash, die Supermaus, die ihre entführte Familie befreien will und dabei ungeahnte Kräfte entfaltet, wurde von fünf behinderten Werkstatt-Beschäftigten der Lebenshilfe Leer in Stop-Motion-Technik erstellt. Gemeinsam mit zwei Studentinnen und einer Mitarbeiterin besorgten sie Drehbuch, Szenenbilder, Kamera, Spezialeffekte und Vertonung – und konnten am Ende stolz sein auf ihr ca. 5-minütiges Werk, das ganz und gar „ihr Ding“ war.

Auch die weiteren vier Filme, die in die Finalrunde für den Familiale-Preis gekommen waren und ebenfalls auf der Gala präsentiert wurden, zogen die Begeisterung des Publikums auf sich. Die Wettbewerbs-Jury – mit der Schauspielerin und Drehbuchautorin Anna Brüggemann, dem Kameramann und Regisseur Michael Hammon, dem Drehbuchautor und Regisseur Jan Schomburg, dem Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski sowie dem Moderator, Redakteur und Cutter Volker Westermann prominent besetzt – hatte neben dem Film aus Leer folgende Beiträge für den Preis nominiert:

• „Mord im Miltenberger Schwarzviertel": Kriminalfilm mit Lokalkolorit, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg
• „Eine Geschichte vom Leben": Portrait eines besonderen Bruders, gedreht von Christina Trauth aus Kaiserslautern
• „Mia san Mia - einmal anders": Dokumentation der Mehrgenerationen-WG München-Riem des Vereins Gemeinsam Leben Lernen
• „Olli dreht sein Ding": Experimenteller Spielfilm, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe Main-Taunus

Die Macherinnen und Macher aller fünf Filme konnten ihre Werke auf der Gala selbst vorstellen, außerdem gab es für jede Nominierung 500 Euro. Der Preisträger-Film aus Leer gewann noch einmal 1000 Euro und die Familiale-Trophäe. Der mit 250 Euro dotierte Publikumspreis ging an Christina Trauth für ihre „Geschichte vom Leben“.

Auf www.lebenshilfe-familiale.de finden Sie für Ihre Berichterstattung: Fotos von der Gala, alle Infos zur Familiale, Bild- und Textmaterial sowie einen Link zum Preisträger-Film.

Die Familiale wird von der BARMER GEK und von Aktion Mensch finanziell gefördert.
Viele Berufsverbände der Filmbranche sowie die AG Kino Gilde Deutscher Filmkunsttheater und diverse Programmkinos in Deutschland haben die Familiale auf vielfältige Weise unterstützt.
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Medienmitteilung: Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics: Lebenshilfe gegen Generalverdacht bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.09.2016

Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics

Lebenshilfe gegen Generalverdacht
bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Berlin / Rio de Janeiro. Zwölf Jahre waren Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Behinderung von den Paralympics komplett ausgeschlossen. Erst in London 2012 durften sie wieder an den Start gehen, doch erneut stehen Betrugsvorwürfe im Raum: Vor den heute beginnenden Paralympics in Rio de Janeiro meldet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dass es in vielen Ländern Methode sei, die geistige Behinderung von Athleten vorzutäuschen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass wieder Menschen mit geistiger Behinderung unter Generalsverdacht gestellt werden, finde ich unerträglich. Denn es sind ja nicht sie, die betrügen, sondern Menschen ohne Beeinträchtigung.“

Nach Sydney 2000 hatte die Lebenshilfe jahrelang dafür gekämpft, dass Sportler mit geistiger Behinderung wieder bei den Paralympics dabei sein dürfen. Damals war herausgekommen, dass mehr als die Hälfte der spanischen Basketballmannschaft gar keine geistige Behinderung hatte. Den Spaniern wurde Gold aberkannt, und gleichzeitg wurden sämtliche Aktive mit geistiger Behinderung mit einem Bann belegt: Sie durften alle nicht mehr an den Paralympics teilnehmen, in keiner Sportart, für zwölf Jahre.

Mittlerweile hat der Internationale Behindertensportverband Prüfkriterien entwickelt, wonach sich die geistige Behinderung zweifelsfrei nachweisen lassen soll. Ulla Schmidt: „Diese Kriterien gilt es konsequent anzuwenden, damit Betrüger entdeckt und bestraft werden können. Eine pauschale Vorverurteilung darf es nicht mehr geben. Das sind wir den ehrlichen Sportlern, die hart trainiert haben, schuldig.“

Die Lebenshilfe setzt sich als Mitglied von Special Olympics Deutschland für den Breitensport von Menschen mit geistiger Behinderung ein und ermutigt örtliche Turn- und Sportvereine, sich auch für geistig behinderte Sportler zu öffnen. An den Deutschen Behindertensportverband appelliert die Lebenshilfe, verstärkt Talente unter Sportlern mit geistiger Behinderung zu suchen und diese wie körper- und sinnesbehinderte Athleten in Leistungszentren zu fördern. Unter den insgesamt 155 deutschen Teilnehmern in Rio hat nur die Schwimmerin Janina Breuer eine geistige Behinderung. „Das müssen in Pyeongchang im Winter 2018 unbedingt mehr werden, damit sind deutsche Sportler mit geistiger Behinderung deutlich unterrepräsentiert – sie brauchen sportliche Förderung und müssen durch die Nominierung die Chance einer Teilnahme erreichen“, fordert Ulla Schmidt. „Janina Breuer drücken wir von der Lebenshilfe natürlich besonders die Daumen!“

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