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Tobias Plitzko

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Medienmitteilung: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt

Medienmitteilung der Ginkgo Gartengestaltung gGmbH: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt


Einer der ersten Integrations-Betriebe in Niedersachsen besteht seit 20 Jahren 


50 Gartenbau-Mitarbeiter der Lebenshilfe Werkstatt Hildesheim freuen sich in diesem Jahr über ein besonderes Jubiläum: 1996 gründete die Lebenshilfe Hildesheim die Ginkgo Gartengestaltung gemGmbH - einen der ersten niedersächsischen Integrationsbetriebe laut Sozialgesetzbuch Nummer neun. Seit 20 Jahren dient Ginkgo Menschen mit Behinderung als Schlüssel zu anerkannter beruflicher Qualifizierung und zum ersten Arbeitsmarkt. Die Ginkgo-Gründungsidee ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor sieben Jahren heute aktueller denn je. 


Integration unter dem Dach der Lebenshilfe

1996 entschied die Lebenshilfe Hildesheim den Kauf eines kleineren privaten Gartenbaubetriebes.  „Profitieren sollte die hauseigene Gartenbaugruppe der Lebenshilfe: vom Know How der Ginkgo-Gärtner, ihren Erfahrungen mit Kunden, den Maschinen sowie vom Kundenstamm,“ erläutert Ginkgo-Betriebsleiter Martin Weisheit die Gründungsidee. Ginkgo schlüpfte als selbstständiges Tochterunternehmen unter das Dach der Lebenshilfe. Sechs Mitarbeiter, zwei LKW, Kleinmaschinen und ein Hanomag-Schlepper zogen schließlich auf das Werkstatt-Gelände im Hildesheimer Stadtteil Drispenstedt. Von da an arbeitete Ginkgo mit gemeinnützigem Auftrag: Menschen mit Behinderung fachliche Bildung und Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt leicht zu machen. „In den ersten Jahren übernahm Gingko vor allem Baumpflegeaufträge, während die Gartengruppe der Werkstatt Grünpflegearbeiten erledigte“, erzählt Ginkgo-Chef Martin Weisheit, der seit 1997 dabei ist. 


Typisch Ginkgo: in gemischten Teams raus zum Kunden

„Unseren Nachwuchs haben wir von Anfang an selbst ausgebildet“, betont der Betriebsleiter. Über 20 LandschaftsgärtnerInnen und -Werker hat der Betrieb inzwischen ausgebildet. Einige arbeiten bis heute hier. Bei den Kunden in der Region kommen die gemischten Ginkgo-Teams aus behinderten und nicht behinderten Menschen gut an. Seit 1996 ist Ginkgo kräftig gewachsen. Mit der Zahl erfahrener Gärtner und Gärtnerinnen wuchs der Mut, auch größere Projekte im Bereich Garten-Landschaftsbau zu übernehmen.  „Wegebau, Parkplatzgestaltung, grüne Verbindungswege anlegen aber auch Straßenbaumpflanzungen – solche Arbeiten sind Schritt für Schritt dazugekommen“, erinnert sich Martin Weisheit. Stolz ist das Ginkgo-Team auf etliche Vorzeigeprojekte. Dazu zählen zum Beispiel die Neuanlage des Hildesheimer Magdalenengartens oder die Begrünung der neuen Umgehungsstraße bei Sehnde. 


Erfolgreich gegen Widerstände

„Am Anfang gab es große Widerstände gegen dieses Projekt“, sagt Martin Weisheit und erinnert an eine denkwürdige Informationsveranstaltung, in der Kritiker ausführlich informiert wurden. Inzwischen zählt Ginkgo zu den größeren Integrationsbetrieben im Garten- Landschaftsbau und genießt Respekt und Anerkennung bei Kunden und Mitbewerbern. Begehrter Gesprächspartner ist Ginkgo darüber hinaus in Sachen Inklusion sowie in den Fachgremien zur Weiterentwicklung der Ausbildung von Garten-Landschaftsbauern. Seit 2005 ist Ginkgo anerkannter Integrationsbetrieb.




Mindestlohn: „Kein Thema“

„Wer gern draußen unterwegs ist und sich für Natur, Pflanzen, Maschinen und Menschen interessiert, findet bei Ginkgo heute einen sicheren, krisenfesten Arbeitsplatz und kann eine Menge lernen“, wirbt Martin Weisheit „für den schönsten und vielfältigsten Beruf der Welt“. „Grünpflegearbeiten machen heute den Löwenanteil unserer Kundenaufträge aus. Danach folgen Arbeiten im Garten- Landschaftsbau und in der Baumpflege. “Ginkgo beschäftigt ganzjährig“, betont er. „Überstunden im Sommer gleichen wir im arbeitsärmeren Winter aus.“ Außerdem sorgen Winterdienstarbeiten und regelmäßige Fortbildungen dafür, dass saisonale Entlassungen nicht notwendig sind. Ginkgo zahle von Anfang an Tariflohn mit übertariflichen Zusatzleistungen. „Das neue Mindestlohngesetz war für uns überflüssig“, betont der Gärtnermeister. 


Zukunft sichern

durch eigenen Nachwuchs, Zuverlässigkeit und Investitionen

Nach 20 Jahren zieht Weisheit eine positive Bilanz: Ginkgo verfüge über ein erfahrenes, eingespieltes Team, einen modernen Maschinen- und Fahrzeugpark sowie ein modernes Büro, in dem immer weniger Papier anfalle. „In den kommenden Jahren wollen wir unsere Belegschaft halten und mit viel selbst ausgebildetem Nachwuchs weiter verjüngen. Das erreichen wir, indem wir unsere Kunden weiter zuverlässig bedienen, immer zahlreichere Vorschriften einhalten und regelmäßig nötige Ersatzinvestitionen tätigen.“  




 textesse Susanne Dismer-Puls / 4.450 Zeichen
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Medienmitteilung: Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 02.09.2016

Neue Regelbedarfe für Empfänger von Grundsicherung ab 2017

Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Berlin. „Der jahrelange Kampf der Lebenshilfe hat sich gelohnt: Ich freue mich, dass erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind und bei ihren Eltern leben, nun dauerhaft Anspruch auf den vollen Regelsatz haben sollen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.

Auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Anforderung, wonach für den vollen Regelsatz eine eigene Haushaltsführung bestehen muss, wurde dies bei erwachsenen Menschen mit Behinderung meist nicht anerkannt und ihnen nur ein verringerter Betrag nach der Regelbedarfsstufe 3 gewährt. Erst Entscheidungen des Bundessozialgerichts führten 2015 zu einer veränderten Praxis zugunsten der behinderten Menschen. Seitdem erhalten leistungsberechtigte erwachsene Menschen mit Behinderung, die beispielsweise mit ihren Eltern zusammen wohnen, den vollen Betrag wie in der Stufe 1. Allerdings stand diese Praxis bisher ausdrücklich unter Vorbehalt: Diese Personen wurden weiterhin formell nur der Stufe 3 zugeordnet. „Mit dieser Benachteiligung ist bald endgültig Schluss. Niemand muss dann mehr befürchten, aufgrund seiner Behinderung einen verringerten Regelsatz zu erhalten“, so Ulla Schmidt weiter. Ab 2017 soll es nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt.

Die Lebenshilfe hatte sich seit Jahren für den vollen Regelsatz für Menschen mit Behinderung eingesetzt und Menschen mit Behinderung auch bei gerichtlichen Verfahren unterstützt, bei denen sie um ihr Recht gekämpft haben.

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Kompetenz entwickeln und fördern

Kompetenzen entwickeln und fördern für das Arbeitsleben und den Alltag

BBB Holz (1 von 1)

Praktikum: Berufsbildungsbereichs-Angebote kennenlernen

Viele Schüler*innen und Rehabilitand*innen nutzen unser Angebot, ein zwei- oder dreiwöchiges Praktikum im Berufsbildungsbereich zu absolvieren. Das ist eine gute Gelegenheit um den Arbeitsalltag in unseren Berufsbildungs-Gruppen praktisch und unbürokratisch näher kennenzulernen. 

Eingangsverfahren:

Teilnehmer*innen der berufsbildenenden Qualifizierung und der persönlichkeitsentwiklung starten im Berufsbildungsbereich zunächst im sogenannten Eingangsverfahren.
Das ist eine Art Probezeit: drei Monate Zeit sich gegenseitig gut kennenzulernen. Vorlieben, Fähigkeiten und Ziele werden dabei deutlich. Gemeinsam erkennen wir, wo individuelle Stärken liegen und welche Förderung zielführend ist. Zum Abschluss dieser Probephase wird der weitere Weg aufgezeigt. Das kann zum Beispiel die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich sein oder der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.

Berufliche Bildung: selbstständiges Arbeitsleben vorbereiten

Unter Anleitung von handwerklich und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften lernen Teilnehmer verschiedene Arbeitstechniken und -bereiche kennen. Dazu holen wir uns konkrete Produktions-Aufträge aus der Werkstatt in die hellen und freundlichen Werkräume des Berufsbildungsbereiches. In Gruppen üben bis zu 12 überwiegend jüngere Teilnehmer dabei den Umgang mit verschiedenen Materialien, Werkzeugen und Maschinen.
Die Berufsbildungsbereiche Holz und Hauswirtschaft werden von fachlich qualifizierten Bildungsbegeleitern geführt. Die räumliche Ausstattung ist fachbezogen auf die zu vermittelnden Inhalte abgestimmt. Es findet eine enge zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Werkstatt und mit Kooperationspartnern aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt.

Wer schon genau weiß was er will, kann seine Berufsbildungszeit auch direkt in den Fachbereichen der Werkstatt oder extern in einem Betrieb absolvieren.

Wir stärken Schlüsselqualifikationen und soziales Miteinander.  

Berufsschule

Einmal wöchentlich bieten wir Berufsschule für die Teilnehmer*innen. In der Werner-von-Siemens-Schule oder im Berufsschulraum der Werkstatt unterrichten speziell geschulte Lehrer die Teilnehmer*innen nach ihren Fähigkeiten. Auf dem Unterrichtsplan stehen neben lesen, schreiben und rechnen unter anderem politische Bildung und Gespräche zum Tagesgeschehen.

Sozial- und Alltagskompetenz

Weitere Schwerpunkte zielen auf die Entwicklung von Sozial- und Alltagskompetenzen. Neben der Stärkung des Selbstbewusstseins, Kontaktfähigkeit und psychische Stabilität ermutigen wir dazu eigene Wünsche zu äußern. Geübt wird zum Beispiel der Umgang mit Geld oder das Wirtschaften mit Urlaubstagen. Malzeiten planen und zubereiten von der Auswahl des Gerichtes über Einkaufen, zubereiten bis hin zum Abwasch. Auch das Verkaufen im hauseigenen Kiosk stehen regelmäßig auf dem Programm. Orientierungsspaziergänge und Verkehrsmitteltraining finden statt. Gemeinsames spielen, kreative Angebote und Ausflüge ins Theater oder ins Museum runden das Angebot ab. 

Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Zusätzlich bieten wir Teilnehmer*innen vielfältige Angebote arbeitsbegleitender Maßnahmen. Hier findet jeder das Richtige!.
- Sportarten wie Tischtennis, Tanzen, Schwimmen, Fußball und vieles mehr.
- Entspannungsangebote wie Yoga, Autogenes Training und Herz- Kreislauftraining.
- Singen mit dem Notenträumer-Chor.
- Diskobesuche sowohl in der Werkstatt als auch die inklusive after work party in der Kulturfabrik Löseke
- Imkern
- div. wechselnde Volkshochschulkurse- Kurse

Drei Praxisphasen im zweiten Jahr

Am Ende des ersten Jahres ziehen wir gemeinsam Bilanz. Vereinbart werden individuelle Ziele für das zweite Berufsbildungsjahr und den bevorstehenden Übergang in das Arbeitsleben. Dazu vertiefen die Teilnehmer*innen ihre Fertigkeiten in drei Praktika. Nach Neigung absolvieren sie die dreiwöchigen Praxisphasen in verschiedenen Werkstatt-Bereichen der Lebenshilfe oder – auf Wunsch - extern in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Nahtlos ins Arbeitsleben

Nach Abschluss der Berufsbildungszeit können die Teinehmer*innen in die Fachbereiche der Werkstatt oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
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Berufsbildungsbereich auf einen Blick

Häufige Fragen zum Berufsbildungsbereich:

BBB Hauswirtschaft (1 von 1)

Was bieten wir an?

Individuell angepasste Förderung, Orientierung und Qualifizierung für die künftige Arbeit in verschiedenen Werkstatt-Bereichen oder in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wer kommt zu uns?

  • Schulabgänger*innen, die durch ihre Behinderung keine oder noch keine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt absolvieren können.
  • Menschen, die durch eine erworbene Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. (z.B. nach einem Schlaganfall)

 

Gruppenstärke:

12 Vollzeit-Plätze in den Doppelgruppen, 6 Vollzeitplätze in den Einzelgruppen. Individelle Betreuung auf den Außenarbeitsplätzen.

Gruppenleitung:

4 Bildungsbegleiter mit handwerklicher und pädagogischer Fachausbildung.

Förder-/Ausbildungsdauer:

2 Jahre

Arbeits-/Betreuungszeiten:

werktäglich von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr  (können auf den Außenarbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abweichen)

Einzugsgebiet:

Stadt und Landkreis Hildesheim

Schul- und Kennenlern-Praktikum:

zwei- oder dreiwöchige Praktika

Voraussetzungen für die Aufnahme:

- 3-monatiges Eingangsverfahren. Hier wird der geeeignete Qualifzierungsweg festgestellt und im Fachausschuss (Sozialversicherungsträger, Sozialdienst der Lebenshilfe) bestätigt.

Berufsschule:

einmal wöchentlich in Kooperation mit der Werner von Siemens Schule Hildesheim.

Ausbildungsvergütung:

Hängt vom Kostenträger ab.

Urlaub:

30 (35) Tage / Jahr (ab 50 % Schwerbehinderung)

Wer hilft weiter?

Der Sozialdienst der Lebenshilfe Hildesheim:
Telefon 05121 – 1709-70

Weitere Informationen:
- Berufsbildungsbereich
- Kompetenz entwickeln und fördern
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Medienmitteilung: Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 23.08.2016

Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

#TeilhabeStattAusgrenzung: Kampagne zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III

Berlin. Mehr als 50.000 Menschen unterstützen bereits die bundesweite Kampagne der Lebenshilfe und haben die Petition gezeichnet. Mit ihren Forderungen will die Lebenshilfe Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung abwenden. Dazu Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass in so kurzer Zeit so viele Menschen unterschrieben haben, ist ein Riesenerfolg. Denn wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Im Internet erklären wir deshalb in ganz einfachen Worten, wo uns der Schuh drückt.“

Die Bundesvereinigung ruft seit dem 6. Juli dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III auf der Internet-Plattform www.change.org zu unterzeichnen. Denn die vorliegenden Gesetzentwürfe würden gravierende Probleme gerade für Menschen mit geistiger Behinderung mit sich bringen.

So hatte die Eltern- und Selbsthilfeorganisation mit ihren deutschlandweit über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern eine Protest- und Aufklärungskampagne gestartet. Damit sollen die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht werden – diese Kampagne hat schon zahlreiche Unterstützer gefunden.

Der Lebenshilfe will verhindern, dass Menschen mit geistiger Behinderung als Verlierer dastehen. „Deshalb müssen die möglichen Folgen dieser Gesetze in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz dürfen keinesfalls zu Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung führen! Eine Verbesserung der Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung ist das Ziel – dafür werden wir uns im Herbst bei den Beratungen in Bundestag und Bundesrat einsetzen. Und können dafür viel Unterstützung brauchen“, so Schmidt.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Werden die vorliegenden Entwürfe umgesetzt, hätte das fatale Auswirkungen. Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssten fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen drohe, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden.

Die Kampagnen-Webseite www.teilhabestattausgrenzung.de enthält die wichtigsten Fakten zu den Gesetzesvorhaben, die Forderungen der Lebenshilfe, alles natürlich auch in Leichter Sprache sowie umfangreiche Materialien mit Musterbriefen, Social-Media-Tipps, Bestellmöglichkeiten für Kampagnen-Postkarten, -Plakate und -Aufkleber.

Die Petition läuft noch bis Ende des Jahres. In der Woche vom 17. Oktober soll sie aus Anlass der Anhörungen zu den Gesetzen bereits Bundestag und Bundesrat übergeben werden.

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe #TeilhabeStattAusgrenzung
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Medienmitteilung der Lebenshilfe Hildesheim vom 23.08.2016

Jubilaeum Wohnanlage Harsum 6258

Ein besonderer Gottesdienst

Nach der freundlichen Begrüßung durch Herrn Pfarrer Bringer, die er mit seinen herzlichen Glückwünschen zum 10jährigen Bestehen der Lebenshilfe Wohnanlage verband, begann ein froher Gottesdienst, zu dem viele Angehörige, Freunde der Lebenshilfe und Gemeindemitglieder gekommen waren.
„Du bist ein Ton in Gottes Melodie“ war eines der schönen Lieder, die die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses aus dem Koppelweg 2 am 20.08. gesungen haben. Und eigentlich war dieser Gedanke auch Thema des Gottesdienstes, den die Mitarbeiterin Annette Borges und Herr Diakon Johannes Koch gemeinsam vorbereitet und gestaltet haben.
In seiner Katechese erklärte Herr Koch, dass das, was Gott zu Jesus gesagt hat, für alle von uns gilt: Du bist mein Kind. Du gefällst mir. Am Beispiel einiger Musikinstrumente, die für sich allein auch gut klingen, aber erst in ihrem Zusammenspiel eine schöne Melodie ergeben , erläuterte Herr Koch, dass jeder Mensch, so wie er eben ist, die Welt bereichert. Dazu passte dann auch wieder der Text des folgenden Liedes: „Du bist Spitze, du bist genial. So jemanden wie dich, den gibt es nicht noch mal.“ Dabei merkte man den Bewohnern und Bewohnerinnen ihre Lebensfreude an, die sich auch auf die Gottesdienstbesucher übertrug.
Im Anschluss an den Gottesdienst erfreuten die „Notenträumer“ mit etlichen ihrer schwungvollen Lieder die Gäste, die ihre Begeisterung durch anhaltenden Applaus zum Ausdruck brachten.

Hier finden Sie weitere Fotos der Veranstaltung

Text: Almuth Krane
Foto: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.08.2016

Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!
Ulla Schmidt zur aktuellen Studie des Bundesozialministeriums

Berlin. „Die Einschränkungen des Wahlrechts müssen weg. Das ist die einzige Konsequenz, die man aus den Ergebnissen der aktuellen Studie des Ministeriums ziehen kann“, resümiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Studie des Bundessozialministeriums geht von über 80.000 Menschen in Deutschland aus, die nicht wählen dürfen, weil sie einen rechtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten an ihrer Seite haben. Dabei gibt es riesige Unterschiede, in Bayern sind dies bezogen auf die Bevölkerung 26-mal mehr Menschen als in Bremen. Und trotz der Vorschrift im Bundeswahlgesetz erhalten viele der Betroffenen dennoch Wahlunterlagen.

„Bei einer solch unterschiedlichen Handhabung entfällt jede Rechtfertigung für diese massive Benachteiligung. Und dies umso mehr als zum Beispiel Nordrhein-Westfalen mit seinem Inklusionsgesetz die Wahlausschlüsse für Kommunal- und Landtagswahlen aufhebt“, bekräftigt Ulla Schmidt die Forderung der Lebenshilfe. Befürworter der Regelung argumentieren häufig mit Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu meint Ulla Schmidt: „Wer Angst vor Missbrauch bei Wahlen hat, muss die Briefwahl abschaffen, strafbar ist ein solcher Missbrauch ohnehin. Es gibt keinen Grund, dieses elementare Bürgerrecht zu entziehen und so Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung zu diskriminieren. Im Gegenteil, es widerspricht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die wir für Deutschland bereits vor sechs Jahren ratifiziert haben.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihr Wahlrecht zu erlangen. Sie haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden. Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die geltenden Wahlrechtsausschlüsse für nichtig erklären. In dem Verfahren ist aktuell zur Stellungnahme aufgerufen, die Frist endet am 31. August 2016. Ziel der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, dass die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz gestrichen werden.

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Hier kommen Sie zur Studie des Bundessozialministeriums:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb470-wahlrecht.html
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18.08.2016

Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten.

Berlin. „Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen dringend berücksichtigt werden. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Routineuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, steht im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.“ Hinzu komme die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse – „das heißt“, so die Lebenshilfe-Vorsitzende, „der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist“.

Mit dem Pränatest wird zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Der Test wird heute schon auf freiwilliger Basis als Kassenleistung angeboten.
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