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Medienmitteilung: Robert Antretter tritt gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 1. Februar 2019:

Robert Antretter tritt gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein
Ehrenvorsitzender der Lebenshilfe wird am 5. Februar 80 Jahre alt

Backnang/Berlin. Robert Antretter, Ehrenvorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, wird am 5. Februar 80 Jahre alt. Der gelernte Schriftsetzer lebt im schwäbischen Backnang und war von 1980 bis 1998 Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Von 2000 bis 2012 stand er als ehrenamtlicher Bundesvorsitzender an der Spitze der Lebenshilfe, die heute in ganz Deutschland über 125.000 Mitglieder zählt und sich seit mehr als 60 Jahren für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung und deren Familien engagiert.

Seine Nachfolgerin, die Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, sagt über Robert Antretter: „Er setzt sich noch heute vielfältig dafür ein, dass Menschen mit Behinderung nicht abgewertet und diskriminiert werden. Er arbeitete mit Achim Wegmer, dem ersten Selbstvertreter im Bundesvorstand, auf Augenhöhe zusammen, schätzte ihn als Ratgeber und politisch denkenden Menschen.“

In die Amtszeit von Antretter fielen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Menschen mit Behinderung und andere Minderheiten vor Diskriminierung schützt, und die UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Vertragswerk der Vereinten Nationen ist seit 2009 treibender Motor für Inklusion und Teilhabe in Deutschland – und auch das Grundsatzprogramm der Lebenshilfe aus dem Jahr 2011 fußt auf der UN-Behindertenrechtskonvention.

Unter seinem Vorsitz machte die Lebenshilfe verstärkt auf das Thema Spätabtreibungen aufmerksam und setzte sich erfolgreich für Verbesserungen beim Schwangerschaftskonfliktgesetz ein. Seit 2010 haben werdende Eltern einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung und müssen eine Bedenkzeit von drei Tagen einhalten, bevor ein Abbruch vorgenommen werden darf.

Darüber hinaus stellten Robert Antretter und die anderen Vorstandsmitglieder die Weichen für die Zukunft der Bundesvereinigung Lebenshilfe: Um im Zentrum der Politik präsent zu sein, wurde 2009 eine Geschäftsstelle in der Hauptstadt Berlin eröffnet. Weitere wichtige Stationen waren 2008 das 50-jährige Bestehen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich auf der Jubiläumfeier gratulierte, und 2010 der Weltkongress von Inklusion International, den die Bundesvereinigung gemeinsam mit Inclusion Europe ausrichtete. Rund 3000 Teilnehmer mit und ohne Behinderung aus mehr als 80 Nationen kamen damals nach Berlin.

In einem Interview der Lebenshilfe-Zeitung zu seinem Abschied als Bundesvorsitzender sagte Antretter: „Besonders berührt hat mich, wie Menschen mit geistiger Behinderung einem nahekommen, wenn man ihr Vertrauen gewinnt … Mein Leben wäre ärmer gewesen, wenn die Lebenshilfe nicht gewesen wäre.“

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Medienmitteilung: Inklusion ist der beste Schutz, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 25. Januar 2019

Inklusion ist der beste Schutz, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern
Ulla Schmidt, MdB und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar

Berlin. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Gerade heute – in einer Zeit, in der die Verbrechen der Nazis vom Fraktionsvorsitzenden der AfD Gauland als ‚Vogelschiss‘ verharmlost werden – ist es besonders wichtig, an die kranken und behinderten Menschen zu erinnern, die damals zu Hunderttausenden ermordet wurden. Sie galten als ‚Ballastexistenzen‘, als ‚Volksschädlinge‘ und wurden als ‚lebensunwert‘ systematisch aussortiert.“ Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert. „Inklusion ist der beste Schutz, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern“, betont Ulla Schmidt.

Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderung in der Lebenshilfe mitreden und mitentscheiden können: Bereits seit dem Jahr 2000 sind Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung als Selbstvertreter Mitglied im Bundesvorstand. Darüber hinaus organisiert die Lebenshilfe in diesem Jahr einen großen Kongress in Leipzig, wo vom 29. bis 31. August Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter aus ganz Deutschland zusammenkommen, um sich auszutauschen und gegenseitig zu stärken. Vor wenigen Wochen erst hat die Bundesvereinigung den Berliner Sebastian Urbanski in den Vorstand berufen. Der 40-jährige Schauspieler hatte vor zwei Jahren am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus als erster Mensch mit Down-Syndrom zum Deutschen Bundestag gesprochen.

Lebenshilfe Bundesvorsitzende Ulla Schmidt hat zudem die Schirmherrschaft für den zweiten bundesweiten Schul- und Jugendtheaterwettbewerb zu Biographien von Opfern der NS-„Euthanasie“-Verbrechen „andersartig gedenken on stage“ übernommen. Theatergruppen können Stücke erarbeiten und noch bis zum 29. Mai 2019 beim Träger des Projektes, dem Förderkreis Gedenkort T4, einreichen. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.andersartig-gedenken.de/startseite.html

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Medienmitteilung: Lebenshilfe beruft erstmals einen Menschen mit Down-Syndrom in ihren Bundesvorstand

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15. Januar 2019

Lebenshilfe beruft erstmals einen Menschen mit Down-Syndrom in ihren Bundesvorstand

Sebastian Urbanski aus Berlin gehört jetzt dem 15-köpfigen Gremium an


Berlin. Sebastian Urbanski aus Berlin ist der erste Mensch mit Down-Syndrom, der jetzt in den Bundesvorstand der Lebenshilfe berufen worden ist. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Wir sind sehr stolz darauf, ihn in unseren Reihen zu haben. Als Selbstvertreter wird er eine glaubhafte und starke Stimme für Menschen mit Behinderung sein.“

Der 40-jährige Schauspieler mit Down-Syndrom, der zum Ensemble des inklusiven Berliner RambaZamba-Theaters gehört, der bereits in Fernsehfilmen zu sehen war und Kinofilme synchronisiert hat, kennt sich auch auf der politischen Bühne aus: Am 27. Januar 2017 war er Redner im Deutschen Bundestag und erinnerte an die „Euthanasie“-Verbrechen der NS-Zeit. Menschen mit Behinderung standen da im Mittelpunkt des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus‘. Dafür hatte sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit vielen Jahren eingesetzt, allen voran ihre Vorsitzende Ulla Schmidt, die frühere Bundesgesundheitsministerin und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Sebastian Urbanski hat sich viel vorgenommen. Er will sich dafür einsetzen, dass Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland weiter vorankommen. Angst und Sorge machen ihm jedoch neue vorgeburtliche Bluttests, die nach dem Down-Syndrom und anderen Chromosomen-Störungen fahnden: „Das führt dazu, dass Menschen wie ich kaum noch geboren werden. Aber wir wollen auch leben. Keiner darf uns dieses Recht absprechen!“ Er begrüßt daher sehr, dass der Bundestag bald eine große Debatte über die gesellschaftlichen Folgen solcher Bluttests führen möchte.

Der Berliner rückt für Selbstvertreter Peter Stabenow aus Bad Dürkheim in den Bundesvorstand der Lebenshilfe nach. Stabenow hatte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Neben Sebastian Urbanski gehört noch Ramona Günther aus Freudenstadt/Schwarzwald dem 15-köpfigen Gremium als Selbstvertreterin an. Vorstandsmitglied ist sie schon seit 2008; erstmals wurde mit Achim Wegmer aus Mühlacker im Jahr 2000 ein Mensch mit Behinderung in den Bundesvorstand gewählt.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In über 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4300 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 125.000 Mitglieder und zirka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland.

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Medienmitteilung: Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten!

Medienmitteilung vom 30. November 2018:

Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten!
Lebenshilfe zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Berlin. Der Gesetzgeber muss auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichten und ein einklagbares Recht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankern. Nur so können UN-Behindertenrechtskonvention und EU-Recht umgesetzt werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. „Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag muss umgesetzt werden, damit private Dienstleistungen endlich barrierefrei zugänglich werden“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.
Immer noch werden Menschen mit Behinderung in Deutschland durch bestehende Barrieren diskriminiert. Bauliche oder sprachliche Hindernisse erschweren beispielsweise das Einkaufen, das Geldabheben am Bankautomat, den Arzt- oder Friseurbesuch. Um diese Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, können sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ helfen.
Zu diesem Ergebnis kommt auch ein neues Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Behinderte Menschen müssen demnach künftig das Recht erhalten, private Arbeitgeber und Dienstleister auf Schadensersatz wegen einer Diskriminierung verklagen zu können, wenn angemessene Vorkehrungen fehlen wie beispielsweise Computer mit Braille-Tastatur am Arbeitsplatz oder Rampen und Erklärungen in einfacher Sprache im Supermarkt.
Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Lebenshilfe.
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Medienmitteilung: Dr. Eckart von Hirschhausen heute mit dem Lebenshilfe-BOBBY geehrt

Medienmitteilung vom 15. November 2018



Dr. Eckart von Hirschhausen heute mit dem Lebenshilfe-BOBBY geehrt
Unermüdlicher Werber für eine Gesellschaft der Vielfalt

Marburg. Dr. Eckart von Hirschhausen ist heute im hessischen Marburg mit dem Lebenshilfe-Medienpreis BOBBY 2018 ausgezeichnet worden. „Als Arzt, Moderator, Komiker, Autor und Gründer der Stiftung HUMOR HILFT HEILEN wirbt er unermüdlich für eine Gesellschaft der Vielfalt, in der kranke, alte und behinderte Menschen nicht an den Rand gedrängt werden dürfen“, heißt es in der Begründung der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Mit seinen Fernseh-Sendungen, Bühnen-Programmen und Büchern erreicht Eckart von Hirschhausen Millionen von Menschen und setzt sich so nachhaltig für Inklusion ein. „Damit“, betonte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, in ihrer Laudatio, „sind Sie geradezu ein Botschafter für unser Lebenshilfe-Motto Teilhabe statt Ausgrenzung. Mit Ihrem besonderen Humor bauen Sie Brücken für ein besseres Miteinander.“

In seiner Dankesrede sagte Eckart von Hirschhausen: „Der Preis ist eine große Ehre für mich. Als ehemaliger Arzt in der Kinderneurologie habe ich erlebt, wie unterschiedlich die Startchancen ins Leben verteilt sind. Und wie das Soziale, die spezialisierten Pädagogen, Physiotherapeuten, Logopäden und viele andere Gesundheitsberufe, Elterngruppen und Engagierte oft langfristig wichtiger sind als Ärzte. Ich teile den Preis heute auf der Bühne mit meiner Schwester, die als Lehrerin in einer Inklusionsschule und ehrenamtliche Leiterin einer christlichen Behindertengruppe sehr viel mehr tut als ich, aber eben nicht in der Öffentlichkeit. Und ich teile ihn mit meiner Redaktion beim WDR, die mir mit ‚Hirschhausens Quiz des Menschen‘ eine Sendung im Ersten ermöglicht, in der ernsten Themen und Unterhaltung keine Gegensätze sind und ich mit den Reportagen in Welten eintauchen, staunen und dazulernen kann – und Millionen Zuschauer gleich mit.“

Der BOBBY 2018 wurde vor rund 500 Delegierten der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe und im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten „60 Jahre Lebenshilfe“ verliehen. Der Verband hat heute mehr als 500 örtliche Vereinigungen und bundesweit rund 125.000 Mitglieder. Er wurde vom niederländischen Pädagogen Tom Mutters und Eltern geistig behinderter Kinder am 23. November 1958 in Marburg gegründet.

Der BOBBY wird gefördert von der Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge, den Versicherern im Raum der Kirchen.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe setzt sich seit 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein

Medienmitteilung vom 12. November 2018

Lebenshilfe setzt sich seit 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein

Die Vereinigung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien begeht ihr Jubiläum am Gründungsort Marburg.
Ein Höhepunkt ist die Verleihung des Medienpreises BOBBY an Dr. Eckart von Hirschhausen.

Marburg/Berlin. „60 Jahre Lebenshilfe sind eine wahre Erfolgsgeschichte.“ Das sagt Ulla Schmidt, Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesgesundheitsministerin. Am 15. und 16. November werden rund 500 Delegierte aus ganz Deutschland zur Mitgliederversammlung im hessischen Marburg zusammenkommen, um das Jubiläum zu feiern. Ein Höhepunkt wird die Verleihung des Lebenshilfe-Medienpreises BOBBY 2018 an Dr. Eckart von Hirschhausen sein.

Als die Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23. November 1958 in Marburg gegründet wurde, gab es in ganz Deutschland so gut wie keine Unterstützung für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. Sie galten als bildungsunfähig. Zudem standen die Familien noch unter dem Schock der „Euthanasie“-Morde in der Nazi-Zeit. Erst der niederländische Pädagoge Tom Mutters machte den Eltern Mut, sich für ein menschenwürdiges Leben ihrer behinderten Kinder einzusetzen. Sie sollten in ihren Familien, mitten in der Gemeinde aufwachsen können und nicht in der abgeschlossen Welt einer Anstalt verwahrt werden.

„Die Lebenshilfe zeigt, was es heißt, Humanität zu leben. Sie steht für Offenheit, Vielfalt und ein partnerschaftliches Miteinander, für Respekt und Achtung“, so Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 28. September beim Jubiläums-Festakt in Berlin. „Die Lebenshilfe hat in 60 Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass wir dem großen Ziel einer inklusiven Gesellschaft in unserem Land Schritt für Schritt näher gekommen sind – von der Einführung der Schulpflicht für Kinder mit geistiger Behinderung bis hin zur UN-Behindertenrechtskonvention.“

Nach 1958 bildeten sich überall in Deutschland örtliche Lebenshilfe-Vereine, heute sind es mehr als 500 mit rund 125.000 Mitgliedern. Es entstanden Kindergärten und Schulen, Frühförderstellen und Familienentlastende Dienste, Wohn- und Werkstätten und vieles mehr. Als 1989 die Mauer fiel, wurden innerhalb nur eines Jahres 120 neue Lebenshilfen in Ostdeutschland gegründet, in der ehemaligen DDR waren solche Initiativen verboten.

Aktuell setzt sich die Lebenshilfe mit aller Kraft für das Wahlrecht für alle ein. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt: „Wir haben erreicht, dass die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen unter Vollbetreuung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden und abgeschafft werden sollen. Jetzt muss das Parlament zügig entscheiden.“

Wie zahlreiche Abgeordnete unterstützt die Lebenshilfe die Forderung nach einer Grundsatzdebatte im Deutschen Bundestag über die gesellschaftlichen und ethischen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests. Die Lebenshilfe befürchtet, dass die Bluttests zur Regel-Untersuchung in der Schwangerschaft werden könnten und so Ärzte flächendeckend nach dem Down-Syndrom und anderen Chromosomen-Veränderungen fahnden.

Sorgen bereiten der Bundesvereinigung Lebenshilfe auch die fast überall rasant steigenden Miet- und Immobilienpreise. Für die Lebenshilfen vor Ort wird es immer schwieriger, bezahlbare Wohnungen für Menschen mit Behinderung zu finden oder selbst Wohnraum zu schaffen.* Ulla Schmidt: „Diese Entwicklung ist Gift für eine inklusive Gesellschaft. Hier muss der Staat wirksam gegensteuern.“

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Medienmitteilung: Lebenshilfe unterstützt Forderung nach Bundestagsdebatte über vorgeburtliche Bluttests

Medienmitteilung vom 11. Oktober 2018 Lebenshilfe unterstützt Forderung nach Bundestagsdebatte über vorgeburtliche Bluttests Berlin. Zahlreiche Abgeordnete setzen sich mit einem fraktionsübergreifenden Positionspapier dafür ein, dass im Deutschen Bundestag über die gesellschaftlichen und ethischen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests gesprochen werden muss. Und das sehr bald, noch bevor solche Tests als Kassenleistung zugelassen werden könnten. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt die Forderung nach einer Bundestagsdebatte. Sie befürchtet, dass die Bluttests zur Regel-Untersuchung in der Schwangerschaft werden und so Ärzte flächendeckend nach dem Down-Syndrom und anderen Chromosomen-Veränderungen im Bauch der Mutter fahnden. „Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik geraten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck und die Menschen mit Behinderung selbst bekommen immer mehr das Gefühl, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein“, sagt Monika Haslberger (Freising), stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Mutter einer erwachsenen Tochter mit Down-Syndrom. „Diese Tests dienen keiner medizinischen Behandlung. Sie schaffen nicht mal Klarheit darüber, ob tatsächlich ein Down-Syndrom vorliegt – etwa jedes fünfte Ergebnis eines Down-Syndroms ist fehlerhaft: Die Schwangeren erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Wenn ein Down-Syndrom diagnostiziert wird, führt das in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes.“ Die Lebenshilfe begrüßt, dass bei der morgigen Pressekonferenz* zum Positionspapier der Bundestagsabgeordneten mit dem Berliner Schauspieler Sebastian Urbanski ein Gesprächspartner zur Verfügung steht, der selbst mit dem Down-Syndrom lebt. Monika Haslberger: „Ich erwarte von der Politik, dass auch bei weiteren Beratungen zu den Bluttests Menschen mit Behinderung und ihre Familien zu Wort kommen.“
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Medienmitteilung: Bundespräsident Steinmeier: Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt und ein partnerschaftliches Miteinander

Medienmitteilung vom 28. September 2018

Bundespräsident Steinmeier: Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt
und ein partnerschaftliches Miteinander

Bewegende Jubiläumsfeier zu 60 Jahre Lebenshilfe mit dem Staatsoberhaupt und den Gewinnern des Kreativ-Wettbewerbs Ganz plastisch.


Berlin. „Die Lebenshilfe zeigt, was es heißt, Humanität zu leben. Sie steht für Offenheit, Vielfalt und ein partnerschaftliches Miteinander, für Respekt und Achtung.“ So würdigt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die 60-jährige Geschichte der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Der Verband ist die größte Fach- und Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien in Deutschland. Heute feierte die Lebenshilfe ihr Jubiläum im Café Auster in Berlin gemeinsam mit dem Staatsoberhaupt und weiteren Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft. Das aktuelle Motto der Lebenshilfe lautet Teilhabe statt Ausgrenzung. „Von der Haltung der Lebenshilfe“, betonte Steinmeier, „brauchen wir heute mehr in unserem Land.“

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, erinnerte in ihrer Rede an den niederländischen Pädagogen Tom Mutters, der 1958 im hessischen Marburg gemeinsam mit Eltern und Fachleuten die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ gründete. Ziel der Lebenshilfe sei es von Anfang an gewesen, „dass die Kinder zuhause bei den Eltern in der Gemeinde aufwachsen können – und nicht in der abgeschlossenen Welt einer Anstalt verwahrt werden. Eine zur damaligen Zeit geradezu revolutionäre Idee“.

Rasant entwickelte sich der Verein weiter: Landauf, landab entstanden Lebenshilfe-Initiativen vor Ort. Heute sind es 502 örtliche Vereinigungen und 16 Landesverbände mit mehr als 125.000 Mitgliedern und über 4.300 Diensten und Einrichtungen. Ulla Schmidt dankte allen Menschen mit Behinderung, die sich als Selbstvertreter engagieren, den Eltern und Angehörigen sowie den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen. „Dass mit Ramona Günther eine Selbstvertreterin unsere heutige Jubiläumsfeier eröffnet hat, ist ein Erfolg der Arbeit der Lebenshilfe. Mit dem Aufbruch der Eltern und Familien, mit dem Einsatz und Engagement unserer fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es in den letzten 60 Jahren gelungen, Fähigkeiten freizulegen, die zuvor verschüttet und eingeengt waren“, so die Bundestagsabgeordnete und frühere Gesundheitsministerin.

Wie viel Potential in Menschen mit Behinderung steckt, wurde auf der Feier auch an anderer Stelle deutlich: Unter dem Titel Ganz plastisch. hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe zu Beginn ihres Jubiläumsjahres einen Kreativwettbewerb für Amateure ausgeschrieben: Menschen mit und ohne Behinderung waren aufgerufen, selbst erstellte räumliche Objekte zum Thema Teilhabe statt Ausgrenzung einzureichen. Aus den 420 Beiträgen hatte eine Jury aus Künstlern und Wissenschaftlern sechs für den ersten Preis nominiert. Auf der Jubiläumsfeier wurde diese Auswahl nun vorgestellt und schließlich der Sieger verkündet: Der 33-jährige Maximilian Weiger aus Sigmaringen, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet und in seiner Freizeit in einem offenen Atelier künstlerisch tätig ist, bekam den Award für seine Arbeit „Jägersitz und Beichtstuhl“, die – so die Jury – „so vermeintlich selbstverständliche Gegebenheiten wie Ausgrenzung und Diskriminierung in ihrer ganzen Fragwürdigkeit deutlich werden lassen und zum kritischen Blick herausfordern“.

Sichtlich bewegt, interessiert und nachdenklich hatten die rund 250 Jubiläumsgäste zuvor die Schilderungen auch der anderen nominierten Künstlerinnen und Künstler zur Entstehung ihrer Werke verfolgt. Zu den Finalisten zählten neben Maximilian Weiger auch Michael Dinges aus Worms mit „Lasst Luft ab – Zeit für Demokratie“, die Schüler Elias Könen und Julius Mommsen aus Trier mit „Unentschieden“ bzw. „Farbe (bekennen)“, Tanja Scherer aus Offenburg mit „Totenkopf“ und die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnstätte Lebenshilfe Zittau mit ihrem Seifenkistenobjekt „Itzeblitz“.

„Die Ganz plastisch.-Teilnehmer“, sagte Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, „haben uns gezeigt, in welch unterschiedlichen Formen Teilhabe und Ausgrenzung sich zeigen können. Umso mehr steht fest, dass sich die Lebenshilfe auch weiterhin mit aller Kraft für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzen wird.“

Das Projekt Ganz plastisch. wird von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanziert.
Alle Einreichungen werden Ende 2018 in einem digitalen Ausstellungskatalog veröffentlicht.
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Medienmitteilung Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland

Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland
Bundesvereinigung Lebenshilfe startet Online-Netzwerk für Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund

Berlin. Kendimiz ist türkisch und bedeutet „Wir selbst“. Kendimiz – so heißt auch eine neue und deutschlandweit einzigartige Selbsthilfe-Plattform der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf www.Kendimiz.de können sich jetzt Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund miteinander austauschen. Sie können ihre persönlichen Erfahrungen weitergeben und erhalten rechtliche Informationen. Zudem bekommen lokale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen die Möglichkeit, eigene Termine oder türkischsprachige Beratungsangebote auf einer Landkarte einzustellen. Die Internetseite gibt es auf Deutsch und Türkisch.

Laut Statistischem Bundesamt lebten im Jahr 2016 in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen türkischer Herkunft. Mehr als 330.000 davon haben nach Schätzung der Lebenshilfe eine Behinderung. „Die Zahl ihrer Angehörigen ist natürlich um ein Vielfaches höher“, so Dr. Silva Demirci, Referentin für Migration und Behinderung bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Bei der Gestaltung des neuen Online-Netzwerkes waren von Anfang an auch Angehörige beteiligt. Kendimiz.de ist Teil des dreijährigen Lebenshilfe-Projektes „Migration und Selbsthilfe“, das bis März 2020 läuft. Im nächsten Schritt sollen nun Selbsthilfegruppen vor Ort gegründet und von Projektleiterin Dr. Silva Demirci unterstützt werden. Die Erfahrungen werden dokumentiert und veröffentlicht. Gefördert wird das Projekt vom Bundesverband der AOK und der AOK Baden-Württemberg.
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Medienmitteilung Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“

Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“
Die Lebenshilfe begrüßt, dass eine zentrale Regelung im Bundesteilhabegesetz neu überdacht werden soll

Berlin. Wie stark behindert muss jemand sein, um künftig Leistungen zur Teilhabe – sogenannte Eingliederungshilfe – zu erhalten? Den Abschlussbericht zu dieser Frage hat jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag vorgelegt. In dem Bericht wird deutlich: Die bisher im Bundesteilhabegesetz geplante Regelung wird nicht funktionieren. Das Ministerium kündigt deshalb an, ein neues Beteiligungsverfahren starten zu wollen. Die Lebenshilfe begrüßt diese Entscheidung: „Es ist gut, wenn jetzt noch einmal über diese zentrale Frage nachgedacht wird. Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers sollten ab dem Jahr 2023 nur noch die Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, die in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen eine Teilhabeeinschränkung vorweisen können. Dagegen hatten die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon während des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 vehement protestiert. Sie konnten damals immerhin erreichen, dass die Neuregelung unter den Vorbehalt einer wissenschaftlichen Studie gestellt wurde. Auf den Ergebnissen dieser Untersuchung vom 23. August 2018 basiert der Abschlussbericht des Ministeriums.

Danach würden künftig zahlreiche Menschen mit Behinderung von den Leistungen ausgeschlossen. Besonders stark betroffen wären psychisch kranke Menschen und solche mit Suchterkrankungen. Auch Personen mit bestimmten Bedarfen (zum Beispiel Bezieher von Hochschulhilfe und einzelner Hilfsmittel) oder Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, bekämen überdurchschnittlich häufig den Zugang zur Eingliederungshilfe verwehrt.

Für die Lebenshilfe steht fest: Paragraf 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann so nicht bleiben. Es ist zwingend erforderlich, dass die grundlegende Frage nach dem leistungsberechtigten Personenkreis unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft umfassend neu erörtert wird. Ulla Schmidt: „Einen erneuten Schnellschuss kann sich der Gesetzgeber nicht leisten.“
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