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Medienmitteilung 60 Jahre Arbeit für die Teilhabe aller – auch in der Kunst!

Medienmitteilung vom 05.04.2018

60 Jahre Arbeit für die Teilhabe aller – auch in der Kunst!
Museum Folkwang Essen ist Kooperationspartner im Jubiläumsjahr der Lebenshilfe

Essen. „Wechselwirkungen“ – unter diesem Motto laden die Bundesvereinigung Lebenshilfe und das Museum Folkwang Essen am kommenden Freitag und Samstag zur großen Fachtagung über „Kunst im Kontext der Inklusionsdebatte“ ein: Etwa 100 Teilnehmende aus Deutschland, Belgien, der Schweiz und den USA, Kunstschaffende mit und ohne Behinderung, Wissenschaftlerinnen, Kuratoren und Interessierte werden im Museum zusammenkommen, um den Stand der Inklusion in der Kunst zu debattieren: Wie sind die Produktionsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern, die Assistenz benötigen? Was bedeutet Teilhabe in der Kunstvermittlung und Ausstellungspraxis? Was lässt sich von kollektiven Ateliers für die eigene Arbeit lernen?

Dass das Kooperationsprojekt mit dem Museum Folkwang gerade jetzt, in ihrem Jubiläumsjahr, gelang, ist für die Lebenshilfe ein besonders passendes „Geburtstagsgeschenk“. Denn seit ihrer Gründung 1958 arbeitet und streitet sie für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft – unter anderem dafür, dass die außergewöhnlichen Talente auch von Menschen mit Behinderung erkannt und respektiert werden und Strukturen entstehen, in denen diese sich zeigen können. Für den Bereich der Kunst wird dies mit der Tagung auf eindrückliche Weise gelingen, auch weil die Veranstalter neben den hochkarätig besetzten Vorträgen und Workshops für ein weiteres Highlight gesorgt haben:

Noch bis zum 6. Mai zeigt das Museum Folkwang Arbeiten von Julius Bockelt, einem Künstler aus dem Atelier Goldstein der Lebenshilfe Frankfurt/Main. Die Ausstellung mit dem Titel „Phase Shifter“ umfasst Grafiken, Fotos und eine Videoinstallation und ist ganz deutlich von Bockelts musikalischen Experimenten inspiriert, so dass sich auch hier eine Wechselwirkung ergibt: eine Art Gespräch zwischen den akustischen und visuellen Ideen des Künstlers. Die Ausstellung ist aufregend für jeden Betrachter – und auch für Bockelt selbst. Trotz seines mittlerweile internationalen Rufs sei es immer noch überwältigend, gerade dort die eigenen Werke hängen zu sehen: „Ich fühl‘ mich noch etwas überrumpelt“, so gibt er gerne zu. „Museum Folkwang ist ein ganz besonderes Museum. Hier kommt ja nicht jeder hin!“

Interessierte Journalistinnen und Journalisten aber doch: Es sind noch Presseplätze frei! Die Tagung findet statt am Freitag, 6. April, 15.30 bis 20.30 Uhr, und Samstag, 7. April, 10.00 bis 18.30 Uhr. Im Museum Folkwang, Museumsplatz 1, 45128 Essen.
Programmdetails unter https://www.inform-lebenshilfe.de/inform/veranstaltungen/termine/bv/180661-bv-wechselwirkungen-kunst.php

Ihr Ansprechpartner:
Prof. Dr. Frederik Poppe, Projektleiter für die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 0152 / 53625968

Die Tagung wird gefördert durch die Aktion Mensch.
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Medienmitteilung: Erklärung der Lebenshilfe Niedersachsen zur Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion „Schwerbehinderung in Deutschland“

Pressemitteilung

Erklärung der Lebenshilfe Niedersachsen zur Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion „Schwerbehinderung in Deutschland“
(Hannover 16.04.2018) Die Lebenshilfe Niedersachsen unterstützt die Erklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion zu schwerbehinderten Menschen in Deutschland. „Für uns ist ein solches Vorgehen der AfD inakzeptabel. Sie zeigt damit deutlich, dass es ihr um die Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung geht. Die Lebenshilfe steht mit ihren Werten für eine offene Gesellschaft, in der ein solidarisches Miteinander das gesellschaftliche Fundament bilden“, so Landesvorsitzender Franz Haverkamp.
Die Erklärung des Bundesvorstandes der Bundesvereinigung Lebenshilfe:
Der Bundesvorstand der Lebenshilfe ist entsetzt über die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Darin möchte die AfD unter anderem wissen: „Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen?“ Außerdem fragt die Partei, wie viele Fälle der durch Heirat in der Familie entstandenen Behinderungen einen Migrationshintergrund hätten.
Der Bundesvorstand der Lebenshilfe erklärt:
Es liegt auf der Hand, dass die AfD mit solchen Anfragen provozieren und mediale Aufmerksamkeit erzielen will. Damit bereitet sie den Boden für Ausgrenzung und gefährdet gesellschaftliche Solidarität. Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund werden diskriminiert.
Das Heranziehen von Inzest als vermeintliche Hauptursache von Behinderungen in Deutschland sowie die damit verbundene Mutmaßung, dass es sich bei einer Vielzahl der behinderten Personen um Menschen mit Migrationshintergrund handeln könnte, ist völlig abwegig und inakzeptabel. Die steigende Zahl von Menschen mit Behinderung in Deutschland ist darauf zurückzuführen, dass die Lebenserwartung stetig zunimmt und die Menschen im Alter verstärkt von Behinderungen betroffen sind. Die Zahl der angeborenen Behinderungen nimmt dagegen ab. Das geht auch aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die AfD-Anfrage hervor.

Die Anfrage weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit in unserer Geschichte. Auch im Nationalsozialismus wurde zuerst von „Vermeidung von Behinderung“ und „lebensunwertem Leben“ gesprochen. Das führte letztlich dazu, dass etwa 300.000 kranke und behinderte Menschen ermordet wurden.
Es wird deutlich, dass die AfD alle Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, ausgrenzen will. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, für die sich die Lebenshilfe einsetzt, lehnt die AfD ab. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe erneuert ihren Beschluss: Lebenshilfe und AfD sind unvereinbar.
Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teil-stationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

Kontakt:
Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V.
Nordring 8 G | 30163 Hannover
Tel.: 0511 . 909 257 00
FAX: 0511 . 909 257 11
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ihr Ansprechpartner:
Frank Steinsiek
Mobil: 0172 5432 971
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Medienmitteilung: Down-Syndrom nicht bei allen Schwangeren suchen!

Medienmitteilung vom 20. März 2018

Down-Syndrom nicht bei allen Schwangeren suchen!
Lebenshilfe lehnt Übernahme der Kosten für Bluttest durch die Krankenversicherung ab

Berlin. Zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März hat die Lebenshilfe ein neues Positionspapier zu vorgeburtlichen Untersuchungen, besonders zum sogenannten Bluttest auf Down-Syndrom, veröffentlicht. Darin unterstreicht sie, dass es normal ist, verschieden zu sein und dass alle Menschen gleich viel wert sind. Die Kostenübernahme für den Bluttest durch die Krankenversicherung lehnt die Lebenshilfe daher ab.

„Wenn zukünftig so gut wie alle Frauen in der Schwangerschaft ihr Blut auf das Down-Syndrom hin untersuchen lassen, widerspricht das der UN-Behindertenrechtskonvention“, kritisiert Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Die Konvention hat als Leitbild die inklusive Gesellschaft und fordert ein, dass alle Menschen für ihren Beitrag zur Gesellschaft wertzuschätzen sind. Der Bluttest sei jedoch ausschließlich auf eine frühzeitige Entdeckung des Down-Syndroms und anderer Störungen der Chromosomenzahl ausgerichtet. Die allgemeine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung legt Schwangeren nahe, dass eine solche Untersuchung für sie sinnvoll sei.

Das hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe für ein verheerendes Signal an Menschen, die mit dem Down-Syndrom leben, und deren Familien. „Wir wissen heute so viel über das Potential von Menschen mit Down-Syndrom. Ich denke zum Beispiel an den Berliner Schauspieler Sebastian Urbanski, der im letzten Jahr in Erinnerung an die Opfer der Nazi-Verbrechen zum Deutschen Bundestag gesprochen hat", so Ulla Schmidt. „Es kann einfach nicht sein, dass Familien mit Kindern mit Down-Syndrom immer wieder gesagt wird, das müsse doch heute nicht mehr sein."

Denn nach einem sogenannten positiven Befund, dass das Kind voraussichtlich mit einem Down-Syndrom geboren wird, wird häufig die Schwangerschaft abgebrochen. Oft ohne, dass es eine umfassende Beratung der werdenden Eltern zu den Untersuchungen gab, stehen diese plötzlich vor einer Entscheidung über Leben und Tod. Daher fordert die Lebenshilfe auch, die Beratung tatsächlich so durchzuführen, wie sie schon seit Jahren gesetzlich geregelt ist – damit Schwangere und ihre Partner sich gut informiert entscheiden können. Ulla Schmidt. „Hierbei können Selbsthilfevereine wie die Lebenshilfe sehr hilfreich sein, indem sie aus Erfahrung berichten, wie es Familien ergeht, die ein Kind mit Down-Syndrom bekommen haben.“
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Medienmitteilung:„Ich will nicht abgetrieben werden, sondern auf der Welt bleiben!“

„Ich will nicht abgetrieben werden, sondern auf der Welt bleiben!“

Natalie Dedreux beeindruckte Bundeskanzlerin Merkel und Millionen Fernsehzuschauer. Dafür erhielt die junge Frau mit Down-Syndrom gestern Abend den Medienpreis BOBBY der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Berlin/Köln. „Ich will nicht abgetrieben werden, sondern auf der Welt bleiben!“ Das sagte live im Fernsehen die 19-jährige Natalie Dedreux aus Köln zu Bundeskanzlerin Angela Merkel und löste damit deutschlandweit einen großen Medienrummel aus. Für ihren beherzten TV-Auftritt ist die junge Frau mit Down-Syndrom gestern Abend in Berlin mit dem Lebenshilfe-Medienpreis BOBBY 2017 geehrt worden. Ulla Schmidt, MdB und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, nannte Natalie Dedreux eine „Mutmacherin“, die sich für andere Menschen mit Behinderung selbstbewusst einsetze. Mit ihrem positiven Beispiel könne Natalie Dedreux werdenden Eltern die Angst vor dem Leben mit einem behinderten Kind nehmen.

Es war in der ARD-Sendung Wahlarena am 11. September 2017, als die Kölnerin von der Kanzlerin wissen wollte: „Wieso darf man Babys mit Down-Syndrom bis kurz vor der Geburt noch abtreiben?“ Am Ende ihrer sehr persönlichen Antwort sagte eine sichtlich bewegte Regierungschefin zu Natalie Dedreux: „Es steckt so viel in jedem, jeder kann etwas beitragen. Danke, dass Sie heute hier sind.“

Natalie Dedreux, die Autorin bei „Ohrenkuss“ ist – einem Magazin, für das ausschließlich Menschen mit Down-Syndrom schreiben – erhielt viel Beifall vom Publikum im TV-Studio. Anschließend wurde im Internet und in den Sozialen Netzwerken über sie berichtet. Zeitungen, Fernseh- und Radio-Sender machten Interviews mit ihr.

Die BOBBY-Verleihung fand im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Bundesvereinigung Lebenshilfe in der Berliner Vertretung des Landes Baden-Württemberg statt. Unter den mehr als 250 Gästen waren Hans-Peter Friedrich, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, die Bundesministerinnen Katarina Barley und Barbara Hendricks sowie die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele.

Bundeskanzlerin Angela Merkel konnte gestern Abend nicht zur Preisverleihung kommen. Über ihren Kanzleramtsminister Peter Altmaier hatte sie schriftlich ausrichten lassen: „Es ist eine schöne Nachricht, dass Frau Natalie Dedreux mit dem Medienpreis BOBBY während des Parlamentarischen Abends ausgezeichnet werden soll. Die Bundeskanzlerin hat das Gespräch mit Frau Dedreux vom 11. September 2017 in guter Erinnerung und schätzt ihren couragierten Einsatz für Menschen mit Behinderungen.“

Nur wenige Tage vor dem Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März nutzte Natalie Dedreux die Auszeichnung, um Politikern erneut ins Gewissen zu reden: „Es ist wichtig, dass es Menschen mit Down-Syndrom gibt, weil wir cool drauf sind. Und deshalb ist auch Inklusion wichtig, wo alle mitmachen dürfen und alle respektiert werden.“

Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist überzeugt davon, „dass die Welt noch viel inklusiver werden muss, damit Menschen mit Down-Syndrom, damit Menschen mit einer Behinderung in unserer Gesellschaft wirklich willkommen sind.“ Das heißt: Wenn Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam den Kindergarten und die Schule besuchen. Wenn sie sich später als Kollegen am Arbeitsplatz begegnen. Wenn sie als Nachbarn im selben Mehrfamilienhaus wohnen und in der Freizeit gemeinsam im Garten am Grill stehen.

Der BOBBY wird gefördert von der Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge, den Versicherern im Raum der Kirchen.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe erinnert an ermordete behinderte und kranke Menschen

Medienmitteilung vom 26. Januar 2017

Lebenshilfe erinnert an ermordete behinderte und kranke Menschen
Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar

Berlin. Etwa 300.000 behinderte und kranke Menschen wurden während der Nazi-Zeit in ganz Europa systematisch getötet. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. An ihnen probte Hitler den späteren millionenfachen Mord an den Juden. Das grausame „Euthanasie“-Programm verbarg sich hinter dem Decknamen T4 – benannt nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo das Töten geplant und verwaltet wurde. An dieser Stelle befindet sich heute eine Gedenk- und Informationsstätte.

Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar betont die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Als Demokraten müssen wir alle dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden. Sie gehören in unsere Mitte und sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Lebensrecht niemals wieder in Frage gestellt wird.“ Hierzu fordert die ehemalige Bundesministerin auch ein klares Bekenntnis von der AfD, wenn am 31. Januar die offizielle Gedenkstunde im Bundestag begangen wird.

Im vergangenen Jahr hatte sich ganz besonders Ulla Schmidt dafür eingesetzt, dass erstmals die „Euthanasie“-Opfer im Mittelpunkt der Gedenkstunde standen. Sebastian Urbanski, ein Schauspieler mit Down-Syndrom aus Berlin, trug einen Brief vor, den Ernst Putzki an seine Mutter geschrieben hatte, bevor er in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. Sebastian Urbanski sagt: „Heute werden zwar Menschen wie wir nicht mehr umgebracht, dafür werden sie aber kaum noch geboren. Wir sind aber auch ein Teil der Gesellschaft. Das wird leider immer noch oft vergessen, wir werden einfach an den Rand geschoben.“

Als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe hat Ulla Schmidt in diesem Jahr die Schirmherrschaft für den zweiten bundesweiten Schul- und Jugendtheaterwettbewerb zu Biographien von Opfern der NS-„Euthanasie“-Verbrechen „andersartig gedenken on stage“ übernommen. Theatergruppen können im Schuljahr 2018/2019 Stücke erarbeiten und bis zum 29. Mai 2019 beim Träger des Projektes, dem Förderkreis Gedenkort T4, einreichen. Weitere Informationen gibt es unter www.andersartig-gedenken.de.

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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom darf es nicht geben

Medienmitteilung vom 24. Januar 2018

Ulla Schmidt: Eine Reihenuntersuchung
auf Down-Syndrom darf es nicht geben

Bundesvereinigung Lebenshilfe nimmt Stellung zum Vorbericht
des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Berlin. Zu den aktuellen Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Vorbericht für den Bluttest auf Down-Syndrom vorgelegt. „Dieser Bericht stützt sich ganz wesentlich auf Studien, bei denen das Institut selbst große Verzerrungen festgestellt hat – das ist wissenschaftlich nicht seriös“, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat heute dazu eine offizielle Stellungnahme abgegeben. Ulla Schmidt: „Schon bei Berücksichtigung aller Studien ist das positive Testergebnis bei 18 Prozent der Frauen falsch – sie erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Legt man nur die wissenschaftlich einwandfreien Untersuchungen zugrunde, könnte dies noch viel mehr Frauen betreffen.“

Die Lebenshilfe fordert daher eine Ergänzung des Vorberichtes, wie international üblich, die den Mitgliedern des G-BA eine sinnvolle Beratung ermöglicht. Weiter beanstandet sie, dass im Bericht eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom berechnet wird, die weder medizinisch sinnvoll noch rechtlich zulässig sei. „Nur bei einer Wertung auf Grundlage der Studien, die allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien genügen, kann ein wahrhaftiges Ergebnis herauskommen. Bei einer Simulation von Szenarien sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom darf es nicht geben, dies widerspricht den Anforderungen im Gendiagnostikgesetz“, betont Ulla Schmidt.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 14.12.2017

Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Neue Studien des Bundesjustizministeriums belegen: Gute Betreuung ist zeitintensiv, aber es fehlt an ausreichender Vergütung

Berlin. „Die Lebenshilfe weist schon lange darauf hin, dass im Betreuungswesen eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis besteht. Wir sind daher froh, dass nun endlich aussagekräftige Daten auf dem Tisch liegen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Untersuchungen beauftragt. Jetzt liegen die Abschlussberichte zu den Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ sowie zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ vor.

Die Forschungsberichte zeigen, dass manche Betreuungen vermeidbar wären, wenn die Betreuungsbehörden niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln könnten oder die Allgemeinen Sozialdienste besser ausgestattet wären. Deutlich wird auch, dass sowohl Berufs- als auch ehrenamtlichen Betreuern die Bedeutung der Selbstbestimmung ihrer Betreuten zwar bewusst ist, dies aber in der Betreuungspraxis oft nicht genügend berücksichtigt wird.

Die Studien zeigen auch, dass die Abläufe bei Betreuungsgerichten und -behörden verbesserungswürdig sind. Und sie weisen darauf hin, dass eine gute Betreuung zeitintensiv ist, es aber an einer ausreichenden Vergütung fehlt.

„Nun müssen die politischen Schlüsse daraus gezogen werden. Und dies muss mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden erfolgen“, fordert Ulla Schmidt.
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Medienmitteilung zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Medienmitteilung zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember:

Lebenshilfe: Schutz vor Diskriminierung muss auch in Deutschland besser werden

Berlin. Der UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung hat jetzt festgestellt, dass es in den Vertragsstaaten erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Artikels 5 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Dieser Artikel fordert Gleichberechtigung ein und wendet sich gegen Diskriminierung. „Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Ein besserer Schutz vor Diskriminierung gehört daher unbedingt in den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung “, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Zu derselben Einschätzung kommt auch der „Dritte gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages“. Danach werden Menschen mit Behinderung immer noch am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, beim Arztbesuch oder aufgrund bestehender Barrieren im Einzelhandel, im Gaststätten- und im Unterhaltungsgewerbe diskriminiert.

Die Lebenshilfe fordert daher, neben öffentlichen Einrichtungen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Verstoß dagegen muss als Diskriminierung geahndet werden. Gleiches gilt, wenn Hilfestellungen im konkreten Einzelfall verweigert werden. Findet sich etwa ein Mensch mit Behinderung beim Einkauf im Supermarkt nicht zurecht, darf ihm das Personal die Unterstützung nicht vorenthalten.

Außerdem plädiert die Lebenshilfe für ein Verbandsklagerecht. Verbände können dann stellvertretend für Menschen mit Behinderung gegen Benachteiligungen gerichtlich vorgehen. Schließlich hält die Lebenshilfe eine Verlängerung der Fristen für sinnvoll. Bislang muss man sich innerhalb von nur zwei Monaten entscheiden, ob man sich gegen eine Diskriminierung wehren will.
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Medienmitteilung: Menschen mit Behinderung erheben erneut Einspruch gegen Bundestagswahl

Medienmitteilung vom 22. November 2017

Menschen mit Behinderung erheben erneut Einspruch gegen Bundestagswahl
Ulla Schmidt, Vorsitzende der Lebenshilfe: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Berlin. Mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung durften bei der Bundestagswahl am 24. September erneut nicht wählen. Dagegen haben jetzt sieben Menschen mit Behinderung Einspruch beim Bundestag erhoben. Wie schon nach der Wahl 2013 werden sie von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) unterstützt. „Wir halten die Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB.

Der Wahlrechtsausschluss gilt für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen.

Nach der Ablehnung ihres Einspruchs gegen die Bundestagwahl 2013 legten die Menschen mit Behinderung Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. „Da wir immer noch auf eine Entscheidung des Gerichts in dieser Frage warten und der Ausschluss von der Bundestagswahl 2017 den Menschen eine weiteres Mal ihre Rechte genommen hat, ist der erneute Einspruch notwendig“, erklärt Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Bereits in der Legislaturperiode von 2009 bis 2013 hatte die Lebenshilfe alle politischen Hebel in Bewegung gesetzt, damit das Wahlrecht endlich geändert wird. Gesetzesanträge der Opposition mit den Forderungen der Lebenshilfe waren jedoch an der damaligen Regierungsmehrheit von Union und FDP gescheitert. Ulla Schmidt und Johannes Magin bedauern sehr, dass dann die Große Koalition die Wahlrechtsausschlüsse ebenfalls nicht abgeschafft hat, obwohl neben der SPD-Fraktion auch Abgeordnete der CDU/CSU die Position von Lebenshilfe und CBP geteilt hätten.

Allen, die durch eine Änderung des Wahlrechts Manipulationen befürchten, hält die Lebenshilfe-Vorsitzende entgegen: „Die Gefahr eines Missbrauchs ist gering. Denn ein Betreuer würde sich mit einem Wahlbetrug strafbar machen.“ Ulla Schmidt weist zudem darauf hin, dass Deutschland keine Wahlpflicht habe. „Wer nicht wählen will oder kann, braucht es nicht zu tun. Aber wer eindeutig den Willen bekundet, wählen zu wollen, der muss dafür die notwendige Unterstützung wie Wahlassistenz oder Informationen in leichter Sprache erhalten.“
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Medienmitteilung: Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben

Medienmitteilung des LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. vom 17.11.2017

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben
(Hannover 17.11.2017) „Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach einer Änderung des Niedersächsischen Wahlgesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Einzug in die Koalitionsvereinbarung gefunden hat“, so der Vorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen Franz Haverkamp bei der Bewertung des Koalitionsvertrages für die Niedersächsische Landesregierung. Dieses Thema war für die Lebenshilfe Niedersachsen ein Schwerpunktthema im Jahr 2017, da der Wahlrechtsausschluss in Niedersachsen aus Sicht der Lebenshilfe gegen den im Artikel 38 Grundgesetz formulierten Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstößt und Menschen mit Behinderung damit in rechtswidriger Weise diskriminiert. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden die Landeswahlgesetze bereits geändert.

„Besorgt sind wir jedoch darüber, dass das Thema barrierefreies Wohnen nur mit Absichtserklärungen gespickt ist“, so Haverkamp weiter, „bis zum Jahr 2030 werden in Niedersachsen 2,9 Millionen barrierefreie Wohnungen benötigt. Derzeit gibt es aber nur 750.000. Da sieht man den konkreten Bedarf und dazu steht wenig Substanzielles in dem Vertrag. Wir brauchen einen Masterplan des Landes zur Förderung des barrierefreien Wohnraums.“

Der Koalitionsvertrag wird von den Parteitagen der SPD und CDU beraten. Er hat daher zunächst „Entwurfscharakter“. Er ist auf den Seiten der SPD Niedersachsen und CDU Niedersachsen abrufbar.
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