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Der Werkstattrat startet in eine neue Amtszeit.

„Nicht über uns - ohne uns“

Der Werkstattrat startet in eine neue Amtszeit.

Werkstattrat 2021 0266

vlnr.: Benjamin Karwarh, Yannik Brehmer, Kevin Krüger, Thomas Bachmann, Jessey Marcao, Anke Burkard, Wadim Bier

In der konstituierenden Sitzung ist Wadim Bier zum 1. Vorsitzenden und Thomas Bachmann zu seinem Vertreter gewählt worden.

Die Zuordnung der Aufgaben und die Einteilung zur Mitarbeit in den internen und externen, regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen, wird in einer der nächsten Werkstattratssitzung vorgenommen.

Als Vertrauensperson des Werkstattrates ist Dagmar Knoll berufen worden.

„Nicht über uns - ohne uns“

Dieser Slogan ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert. Er bedeutet, dass keine Entscheidungen von einem Vertreter ohne die uneingeschränkte und direkte Beteiligung von Menschen mit Behinderung, die von diesen Entscheidungen betroffenen sind, beschlossen werden sollte.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention findet in der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung ihre praktische Anwendung.

Somit wird die Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) in der Arbeit des Werkstattrates eine zentrale Rolle spielen. In der WMVO sind die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben des Werkstattrates zusammengefasst. Diese weitreichenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte umfassen unter anderem:

Mitwirkung:

  • Verwendung der Arbeitsergebnisse
  • Fortbildungen / Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Dauerhafte Umbesetzung von Beschäftigten (auf deren Wunsch)
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie neuer technischer Anlagen

Mitbestimmung:

  • Aufstellung und Änderung einer Werkstattordnung/des Werkstattvertrags
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen
  • Arbeitsentgelte, insbesondere Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen
  • Grundsätze für den Urlaubsplan
  • Verpflegung
  • Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen
  • Grundsätze/Inhalte für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten
  • Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • soziale Aktivitäten der Werkstattbeschäftigten
  • Mitbestimmung bei Einstellung neuer hauptamtlicher Mitarbeiter. In Anlehnung an das Betriebsverfassungsgesetz (§ 99 Abs.2)
  • Gestaltung der Jubiläumsveranstaltungen der Beschäftigten
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Damit die neuen Werkstatträte in ihre neue Aufgabe wachsen können, nehmen sie sowohl an einem mehrtägigen Seminar über die WMVO teil als auch an einer Fortbildung zur Team-Bildung.

Wir wünschen dem neuen Werkstattrat viel Erfolg!

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Medienmitteilung 2021: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 19. November 2021

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Fachverbände fordern, die Versorgung von schwer kranken Kindern und Jugendlichen in ihren Familien sicherzustellen

Berlin, 19. November 2021 Anlässlich der heutigen Beschlussfassung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-Richtlinie) fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass die Versorgung von schwer kranken Kindern und Jugendlichen in ihren Familien sichergestellt werden muss.

Betroffen von der AKI-Richtlinie, die Regelungen des hoch umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) näher konkretisiert, sind Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Diese haben Anspruch auf sogenannte außerklinische Intensivpflege (AKI). Die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten bilden Menschen, die künstlich beatmet werden. Dazu gehören neben geriatrischen und multimorbiden Patient:innen unter anderem auch Kinder und Jugendliche, bei denen die Beatmung z.B. aufgrund eines Gendefekts oder aufgrund eines Ertrinkungsunfalls dauerhaft erforderlich ist.

„Die freie Wahl des Leistungsortes darf für die Betroffenen durch die AKI-Richtlinie nicht eingeschränkt werden“, fordert Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. „Ihre Versorgung in der Familie und in der eigenen Häuslichkeit muss auch künftig sichergestellt sein und darf nicht durch zu hohe oder verfehlte Qualitätsanforderungen strukturell verhindert werden.“ Das GKV-IPReG ist dazu angetreten, die Qualität in der Versorgung von AKI-Patient:innen zu verbessern. So darf die Leistung z.B. künftig nur noch von besonders qualifizierten Ärzt:innen verordnet werden.

„Gerade im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind solche Ärzt:innen jedoch Mangelware“, konstatiert Kiel. Hier müssten die Anforderungen bedarfsgerecht sein und dürften nicht zu hochgeschraubt werden, weil der Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen ansonsten verhindert werde. Kiel: „Krankentransporte über hunderte von Kilometern oder gar ein Klinikaufenthalt, nur um eine Verordnung für AKI zu erhalten, wären für die Betroffenen unzumutbar.“

Die Fachverbände appellieren deshalb an den G-BA, die Belange von Kindern und Jugendlichen bei ihrem heutigen Beschluss zur AKI-Richtlinie besonders zu berücksichtigen, so wie es der Gesetzgeber im GKV-IPReG für die Bestimmungen der Richtlinie vorgesehen hat.

Zum Hintergrund:

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Nach dem am 29.10.2020 in Kraft getretenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPREG) haben Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege Anspruch auf AKI. Diese beinhaltet die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft bei lebensbedrohlichen Situationen. AKI kann in der eigenen Häuslichkeit der Betroffenen, aber auch in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe geleistet werden.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in einer Richtlinie unter anderem das Nähere zu Inhalt und Umfang der AKI sowie zur Qualifikation der verordnenden Ärzt:innen zu regeln. Diese sogenannte AKI-Richtlinie wird am heutigen Freitag im Plenum des G-BA beschlossen.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Abschied und Neuanfang

Abschied und Neuanfang

In geselliger Runde sitzen ehemalige, wiedergewählte und neue Werkstattratsmitglieder beisammen und tauschen sich über die Aufgaben des Amtes, neue Ideen und Schwierigkeiten der Vergangenheit aus. Gemeinsam mit der ehemaligen und der neugewählten Frauenbeauftragten, dem Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und den Wahlhelfern und dem Wahlvorstand wird bei einem Mittagessen in der Bavaria Alm ein Dank an das Engagement der Beschäftigten ausgesprochen, die sich für Ihre Kolleg*innen eingesetzt haben und einsetzen werden.

WR   FB 0255

Aus dem Team der Wahlhelfer und des Wahlvorstandes war die einhellige Meinung zu vernehmen „Das hat Spaß gemacht – nächstes Mal sind wir wieder mit dabei“. Die Organisation und Durchführung der Werkstattratswahl und der Wahl zur Frauenbeauftragten hat einiges an Zeit bedurft, aber war super organisiert und konnte reibungslos durchgeführt werden. Insbesondere den Küchen, für die gute Verpflegung in den vier Tagen (drei Tage Wahl und einen Tag Auszählung), wurde ein besonderer Dank zu teil. 

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Bei den Mitgliedern des Werkstattrates ist die neue Möglichkeit, eine Videoportrait der Kandidat*innen erstellen zu lassen, positiv aufgenommen und wurde zahlreich genutzt. Die Videoportraits der Kandidat*innen sind in allen Standorten der Werkstatt gezeigt worden und gut angekommen. Weitere Informationsmöglichkeiten gab es für die Wählerschaft durch Steckbriefe der Kandidat*innen für Werkstattrat und Frauenbeauftragte, die auch in allen Standorten ausgehängt waren.

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Besonders langwierig aber auch spannend war die Auszählung der Wahlzettel. Die Auszählung der Stimmen der vier Kandidatinnen für die Frauenbeauftragte ging noch schnell von der Hand. Aber die Stimmenauszählung der 18 Kandidat*innen für den Werkstattrat zog sich bis in den späten Nachmittag hinein. Eine spannende Angelegenheit für die Kandidat*innen, die live bei der öffentlichen Auszählung dabei waren. Lange Zeit war nicht erkennbar welche Personen in die engere Auswahl kamen. Zum Schluss war es so spät, dass der Hausmeister schon im Feierabend war, als das Ergebnis feststand. Dieses hatte einer abenteuerlichen Kletterpartie beim Verlassend es Grundstücks zur Folge.

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Auch für die Assistenz der Frauenbeauftragen und des Werkstattrates ist es eine spannende Zeit. Endet ihre Aufgabe doch im Regelfall mit der Neubesetzung der Ämter. Aber sowohl Werkstattrat als auch die neue Frauenbeauftragte haben sich bereits für die weitere Zusammenarbeit mit der bisherigen Assistenz ausgesprochen.

WR   FB 0262

Ganz neue Wege wird die ehemalige Frauenbeauftragte einschlagen. War sie vor ihrer Freistellung für das Amt in der Tischlerei tätig, wird sie sich nach Beendigung des Amtes weiterhin für Menschen einsetzen. Sie wird am Flugplatz verbleiben und in den Gruppen mit erhöhter Betreuung die Aufgaben als Gruppenhelferin erlernen und somit Unterstützung in einem anderen Bereich bieten können.

Text und Fotos: Tobias Plitzko

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Ihr hattet die Wahl

Ihr hattet die Wahl

WR FB Wahl 2021 0220

Die Selbstvertreterwahl des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten wurde vom Montag den 01.11.2021 bis zum Mittwoch den 03.11.2021 durchgeführt.

Von den Beschäftigten jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Diese vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.

In der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt geregelt.

Drei Tage fanden die Wahl in den Standorten der Werkstatt Hildesheim statt. 18 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für das Amt Werkstattrat zur Wahl gestellt. Vier Kandidatinnen stellten sich zur Wahl der Frauenbeauftragten. Die angebotene Möglichkeit zur Briefwahl wurde vereinzelt genutzt. 

Insgesamt waren 545 Wähler*innen zur Wahl aufgerufen. Davon 225 Frauen (die auch die Frauenbeauftragte wählen durften) und 320 Männer.

Der Wahlvorstand mit Christina Petermann und dem Vertreter Peter Bierbach  haben gemeinsam mit ihrem Team die Wahl vorbereitet und durchgeführt. Unter den Augen interessierter Beschäftigter wurden am Donnerstag den 04.11. die Stimmzettel öffentlich ausgezählt. 

Die Wahlbeteiligung Werkstattratswahl in den Standorten:

                        Wahlberechtigte gesamt          Frauen / Männer          Wahlbeteiligung

Gesamt                        545                              225/320                       52,1 %

Römerring                    170                              63/107                         43,5 %

Flugplatz/KPS              159                              63/96                           58 %     

Drispenstedt                216                              99/117                         55 %

Die Wahlbeteiligung der Wahl zur Frauenbeauftragten in den Standorten:

                        Wahlberechtigte gesamt          Wahlbeteiligung

Gesamt                        225                              49,9 %

Römerring                    63                                41,3 %

Flugplatz/KPS              63                                61,9 %

Drispenstedt                99                                46,5 %

Über die Konstellation des neuen Werkstattrates und der neuen Frauenbeauftragten werden wir zeitnah berichten.

Ein großen DANKE an alle Wählerinnen und Wähler, die von ihrem Recht zur Wahl der Selbstvertreter*innen teilgenommen haben.

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Unsere Angebote im Seniorentreff – für Monat November

Unsere Angebote im Seniorentreff – für Monat November

lhhi seniorentreff slogan

- Adventskalender basteln
- wir stellen eine Weihnachtsseife her
- Taschenkalender für 2022 gestalten
- Adventskranz herstellen
- Wir stellen Kerzen her
- Kekse backen
- Wir kochen eine weihnachtliche Orangenmarmelade
- Ausflüge


Die derzeit angebotenen Aktionen sind der Corona Situation entsprechend angepasst und unterliegen unserem gültigen Hygienekonzept.
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Der Weihnachtsmarkt Drispenstedt 2021 findet nicht statt

Der Weihnachtsmarkt Drispenstedt 2021, in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden & Freiberufler Drispenstedt findet nicht statt.

Freude auf die Vorweihnachtszeit, Freunde und Bekannte treffen, über Weihnachtsmärkte schlendern und in geselliger Runde einen Glühwein trinken. So sehr wir uns auf den diesjährigen Weihnachtsmarkt gefreut haben, so groß ist die Enttäuschung diesen jetzt absagen zu müssen.
Allerdings ist die Entscheidung für die Absage den derzeitigen Umständen geschuldet und zeugt von Umsicht und Weitsicht. Wir alle möchten, dass Sie gesund ein besinnliches Weihnachtsfest feiern können. Eine Großveranstaltung wie der Drispenstedter Weihnachtsmarkt passt derzeit nicht in die Corona bestimmende Zeit. Wir freuen uns auf bessere Tage und auf ein baldiges Wiedersehen.
Der Drispenstedter Weihnachtsmarkt findet dieses Jahr nicht statt. Wir hoffen nächstes Jahr den Weihnachtsmarkt wieder anbieten zu können. Bleiben Sie gesund!

Das Organisationsteam
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