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Medienmitteilung 2022: Aktionstag für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege am 05.05.2022 in ganz Niedersachsen 

Medienmitteilung des bündnis Heilerziehungspflege vom 27.04.2022

 

 #Schulgeldfreiheitjetzt 

Aktionstag für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege am 05.05.2022 in ganz Niedersachsen 


Liebe Heilerziehungspflegeschüler*innen und Lehrkräfte, 

Menschen mit professionellen Assistent*innen, Fachkräfte in der Heilerziehungspflege, 

Anbieter im Rahmen der Eingliederungshilfe, sowie weitere Interessierte, 

wie wir alle wissen und alltäglich erleben, sind Fachkräfte in der Behindertenhilfe rar. Aus diesem Grund muss die Ausbildung dieses vielseitigen Berufes attraktiver gestaltet werden. Ohne Ausbildungs-vergütung, aber mit Schulgeld an nicht staatlichen Schulen (die Hälfte aller Heilziehungspflegeschulen sind in freier Trägerschaft), werden es sich immer wenige junge Menschen leisten wollen und können, in die Heilerziehungspflege zu gehen. 

Wir als Bündnis HEP setzen uns für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege ein

Trotz jahrelanger Versprechungen, vieler Gespräche mit Politiker*innen und einer groß angelegten Mail-Aktion der Schüler*innen im letzten Jahr, ist diese Schulgeldfreiheit wieder aus dem Doppelhaushalt des Landes für 2022 und 2023 gestrichen worden. Das ist unbegreiflich und auch nicht hinnehmbar! 

Aber jetzt erst recht: Wir wollen laut werden und weiter um in der Öffentlichkeit werben und kämpfen. 

Wir wollen die Schulgeldfreiheit damit als Thema für die Landtagswahl setzen, damit nach der Landtagswahl im Herbst 2022 die Schulgeldfreiheit endlich im Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 verankert wird. Fachschulen für Heilerziehungspflege in freier Trägerschaft sollen von der Landes-regierung das Schulgeld ersetzt bekommen, welches sie von Schüler*innen erheben müssen, weil ihnen weniger Finanzhilfe zusteht als staatlichen Schulen im gleichen Ausbildungsgang. So ist es in der Altenpflege 2013 geschehen. Für andere sozialpflegerische Berufe ist es ebenfalls entschieden worden. Die Heilerziehungspflege steht jetzt schon 9 Jahre zurück - ausgetragen auf dem Rücken der Schüler*innen. Ist die Eingliederungshilfe hier weniger wert? So geht das nicht weiter. Das muss öffentlich werden. 

Wir fordern den Abbau der Barriere Schulgeld auf dem Weg zur Heilerziehungspfleger*in. 

Deshalb planen wir dazu einen Aktions-Tag am 5. Mai 2022 zum Tag des Europäischen Protestes von Menschen mit Behinderung mit dem diesjährigen Motto: „Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel!“ Na, wenn da nicht gut ausgebildete Fachkräfte gefragt sind! Passender könnte das Motto für unser Thema nicht sein. Bitte unterstützen Sie uns dabei. Wir sind VIELE! 

Zum Aktionstag: 

Den ganzen Tag sollen in Niedersachsen in den Schulen und Einrichtungen Aktionen stattfinden, die kurz oder lang sein können, wild oder ruhig, lustig oder ernst, die aufgenommen werden oder live stattfinden unter dem Motto: 

Tempo machen - Schulgeldfreiheit jetzt. 

Wenn die Zeit knapp ist, kann der Protest auch ganz schlicht stattfinden: Eine Aufnahme mit dem Handy, in der die Personen mit folgendem Satz beginnen: „Ich bin für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege, weil… 

Ein einfaches Statement, welches dann gepostet wird, wäre schon toll und kann die ganze Aktion gut unterstützen. Wichtig ist, dass Sie bei Ihren Posts den Hashtag #schulgeldfreiheitjetzt verwenden. Damit wir uns in den sozialen Medien vernetzen können. 

Bitte verbreiten Sie diese Idee weiter an viele Personen und Institutionen, damit wir gemeinsam erfolgreich mit dieser Aktion sind. Dieses Mal kommt es nicht nur auf die Qualität der Ideen an, sondern auf deren massenhafte Umsetzung. Jede Stimme zählt, damit Heilerziehungspfleger*innen barrierefrei ihr Berufsziel erreichen können. 

Vielen Dank! 

Das Bündnis Heilerziehungspflege 

 

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Medienmitteilung 2022: Fachverbände fordern gute Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 05.04.2022

Fachverbände fordern gute Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderung

Berlin, 05. April 2022 – Der Krieg in der Ukraine bringt entsetzliches Leid über die ukrainische Bevölkerung. Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sind davon in besonderem Maß betroffen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung, um schnell und unbürokratisch die notwendige Unterstützung sicherzustellen.

Hierfür ist es dringend erforderlich, § 100 Abs. 2 SGB IX aufzuheben. Nach dieser Vorschrift haben Menschen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, keinen Anspruch auf die für Menschen mit Behinderung notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe. Das bedeutet: Geflüchtete Menschen könnten nicht von den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe unterstützt werden, auch wenn sie die Hilfe dringend benötigen.

Zwar bewilligen schon jetzt manche Träger der Eingliederungshilfe entsprechende Leistungen nach einer Ausnahmeregelung im Asylbewerberleistungsgesetz, § 6 Abs. 2. Von dieser Regelung machen aber bei weitem nicht alle Leistungsträger Gebrauch, obwohl sich auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür ausgesprochen hat, wegen des Krieges geflüchteten Menschen mit Behinderung die erforderliche Eingliederungshilfe nach dieser Regelung zukommen zu lassen. Es braucht deshalb hier dringend eine eindeutige und verbindliche, bundesrechtliche Regelung.

Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), fordert im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und in Übereinstimmung mit den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung von Bund und Ländern, dass die Leistungsträger die notwendigen Leistungen für Menschen mit Behinderung schnell und unbürokratisch bundesweit und -einheitlich bewilligen. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung für die Vertriebenen regen die Fachverbände zudem an, dass die Landesregierungen flächendeckende Vereinbarungen mit den Krankenkassen gemäß § 264 Abs. 1 SGB V treffen.

Die zeitnahe Bewilligung der Leistungen schafft die notwendigen Sicherheiten in einer sehr prekären Situation. Die Öffnung der Zugänge zu Schulen, Ausbildungen und Angeboten der sozialen Teilhabe sowie der Teilhabe am Arbeitsleben bietet Unterstützung bei der Stabilisierung, öffnet Perspektiven und kann helfen, die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten.


Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe drängt auf Corona-Pflegebonus auch für Beschäftigte der Behindertenhilfe

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 30. März 2022

Lebenshilfe drängt auf Corona-Pflegebonus auch für Beschäftigte der Behindertenhilfe

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisiert scharf den heutigen Beschluss der Bundesregierung zum Corona-Pflegebonus. Mitarbeitende in der Behindertenhilfe sollen erneut keine finanzielle Anerkennung erhalten. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin: „Wir sind tief enttäuscht. Beschäftigte in der Behindertenhilfe haben in der Corona-Zeit ganz Außerordentliches geleistet, sie dürfen beim Pflegebonus nicht erneut übergangen werden. Sie waren rund um die Uhr für die Menschen mit Behinderung da, die während der Lockdowns über Wochen in ihren Wohnstätten isoliert waren, die ihr Zuhause nicht mehr verlassen und keinen Besuch von Angehörigen bekommen durften. Die Mitarbeitenden betreuten, versorgten und pflegten die Menschen nicht nur, sie gaben ihnen auch Halt und Trost in dieser extrem beängstigenden Situation. Deshalb haben Beschäftigte der Behindertenhilfe genauso eine finanzielle Anerkennung verdient wie Pflegepersonal im Krankenhaus oder in der Altenhilfe.“
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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe: Die allgemeine Impfpflicht muss jetzt schnell kommen!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 21. März 2022

Lebenshilfe: Die allgemeine Impfpflicht muss jetzt schnell kommen!
Heute Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich bereits im Dezember 2021 für eine zeitnahe Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht für volljährige Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen, um Menschen mit Behinderung zu schützen und ihren Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verhindern. In der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die Lebenshilfe diese Forderung bekräftigt.

„Wenn wir im Herbst nicht von der nächsten Corona-Welle kalt erwischt werden wollen, brauchen wir ein auf Dauer tragfähiges Schutzkonzept. Daher muss jetzt schnell die allgemeine Impflicht kommen“, betont Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Sonst sei die Gefahr groß, dass sich vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderung und ihre Familien erneut über Wochen und Monate isolieren müssen. Die frühere Gesundheitsministerin sieht hier alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger in der Verantwortung: „Wer nur auf seine persönliche Freiheit pocht und sich nicht impfen lassen will, schließt gleichzeitig andere von der gesellschaftlichen Teilhabe aus.“

Die Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu den Bundestagsanträgen gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de. Alle Forderungen der Lebenshilfe sind zudem in einem Positionspapier zusammengefasst (auch in Leichter Sprache).

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Vollständiger Link zur Stellungnahme:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Stellungnahmen/20220320_BVLH_Stellungnahme_Antraege_z._Impfpflicht.pdf

Positionspapier:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Positionspapiere/20211206_Lebenshilfe_Position_zum_Impfen_gegen_Corona.pdf

Leichte Sprache:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/empfehlungen-zu-covid-19-corona-virus/impfen-leichte-sprache#das-fordert-die-lebenshilfe
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Medienmitteilung 2022: „Am schlimmsten trifft es die Menschen mit Behinderung“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2022

„Am schlimmsten trifft es die Menschen mit Behinderung“

Das sagt Sebastian Urbanski vom Bundesvorstand der Lebenshilfe über den Krieg in der Ukraine

Berlin. „Wie geht es den Menschen in der Ukraine, die das Down-Syndrom oder eine andere Behinderung haben? Was können wir tun, um ihnen und ihren Familien zu helfen?“ Das fragt sich Sebastian Urbanski angesichts des furchtbaren Krieges mitten in Europa. Der Berliner Schauspieler hat selbst das Down-Syndrom und ist Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März fordert er: „Der Krieg muss sofort aufhören. Es gibt so viel Leid in der Ukraine. Am schlimmsten trifft es die Menschen mit Behinderung. Sie können sich nicht wehren. Sie können sich nicht allein in Sicherheit bringen.“

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Medienmitteilung 2022:#43aMussWeg – faire Pflege für alle

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 16. März

#43aMussWeg – faire Pflege für alle
Lebenshilfe startet Petition im Bundestag –
jede Stimme zählt!

Seit Jahren kämpfen die Fachverbände für eine Abschaffung des Paragraphen 43a im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dieser Paragraph behandelt Menschen mit Behinderung bei der Pflege deutlich schlechter, wenn sie in einem „Wohnheim“ leben. Die Lebenshilfe fordert nun in einer Petition im Bundestag: #43aMussWeg – faire Pflege für alle! Mindestens 50.000 Unterschriften sind das Ziel, damit die Petition Erfolg hat. Hier geht es zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_02/_22/Petition_131037.html
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Medienmitteilung 2022:Frauen mit Behinderung durch Bildung stärken

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 4. März

Frauen mit Behinderung durch Bildung stärken
Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Weltfrauentag am 8. März

Marburg/Berlin. „Wir Frauen mit Behinderung sind wertvoll und wollen mit Respekt behandelt werden“, erklärt Manuela Stock anlässlich des Weltfrauentages am 8. März. Die 46-jährige Marburgerin ist sogenannte Selbstvertreterin und Mitglied des Bundesvorstandes der Lebenshilfe. Gemeinsam mit der Lebenshilfe will sie Frauen mit Behinderung durch Bildung stärken.

Manuela Stock war viele Jahre Frauenbeauftragte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und schult nun selbst Frauenbeauftragte. Beim Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe leitet sie seit 2019 mit zwei weiteren Trainerinnen den Kurs „Frauen-Beauftragte in Werkstätten und Wohn-Einrichtungen: Mut machen!“. Der aktuelle Kurs ist mit 14 Frauen am 8. Februar gestartet und besteht aus fünf Lern-Blöcken. Die ersten drei Teile finden wegen der Corona-Pandemie digital statt.

Manuela Stock sagt: „Wir möchten nicht allein für den Haushalt verantwortlich sein. Wir möchten einen Arbeitsplatz. Wir möchten Teil der Gesellschaft sein.“ Für die Marburger Selbstvertreterin ist Bildung der Schlüssel zur Gleichberechtigung, „nur so werden wir Frauen mit Behinderung stärker und selbstbewusster“.
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Medienmitteilung 2022:Lebenshilfe ruft zu Frieden auf und macht sich große Sorgen um Menschen mit Behinderung in der Ukraine

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 1. März

Lebenshilfe ruft zu Frieden auf

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist tief erschüttert über den Krieg in der Ukraine. Sie ruft zu Frieden auf und setzt große Hoffnungen in die Wiederaufnahme diplomatischer Verhandlungen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „All den mutigen Ukrainerinnen und Ukrainern gehören unsere Solidarität und Unterstützung. In dieser unglaublichen Not dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht vergessen werden. Große Sorgen machen wir uns um die Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Wer kümmert sich um ihre Sicherheit, ihre Betreuung und Versorgung, wenn ein Land auf der Flucht ist? Als Lebenshilfe stehen wir bereit Hilfe zu leisten, wenn Flüchtlinge mit Behinderung aus der Ukraine nach Deutschland kommen.“
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Medieninformationen 2022: Allgemeine Impfpflicht bedeutet Teilhabe!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 16. Februar 2022

Lebenshilfe: Allgemeine Impfpflicht bedeutet Teilhabe!

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe mahnt erneut die zügige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht an. „Unsere Teilhabe am Leben darf nicht länger eingeschränkt werden“, fordert Ramona Günther. „Für mich war das Impfen selbstverständlich. So sollte es auch für andere sein. Sonst gehen uns all die Menschen mit Behinderung verloren, die wegen Corona nur noch zuhause hocken. Und es wird sehr schwer, sie wieder zu erreichen und in ihr früheres Leben zurückzuholen.“ Günther, die dem Bundesvorstand der Lebenshilfe als sogenannte Selbstvertreterin angehört, arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Schwarzwald.

„Langsam sinkende Ansteckungszahlen dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen mit Behinderung geschützt und wir im Herbst nicht von einer weiteren Corona-Welle überrollt werden“, ergänzt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin. Dabei geht es der Lebenshilfe darum, durch eine ausreichend hohe Impfquote die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle zu sichern. Ulla Schmidt: „Dieses Ziel können wir nur durch eine allgemeine Impfpflicht erreichen!“

Menschen mit Behinderung sind in der Pandemie eine besonders vulnerable Gruppe. In den ersten Corona-Wellen waren sie oftmals isoliert in ihren Wohneinrichtungen und konnten nicht zur Arbeit oder Schule gehen. Die Betreuung leisteten dann meistens Angehörige. Die Folge ist, dass Menschen mit Behinderung aus dem öffentlichen Bild fast verschwunden sind.

Alle Forderungen der Lebenshilfe sind in einem Positionspapier zusammengefasst, das im Internet unter www.lebenshilfe.de zur Verfügung steht (auch in Leichter Sprache).

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Vollständiger Link zum Positionspapier: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Positionspapiere/20211206_Lebenshilfe_Position_zum_Impfen_gegen_Corona.pdf

Leichte Sprache:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/empfehlungen-zu-covid-19-corona-virus/impfen-leichte-sprache#das-fordert-die-lebenshilfe
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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe-Projekte halten Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus wach

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 27. Januar

Lebenshilfe-Projekte halten Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus wach
 
 
Berlin. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf Projekte örtlicher Lebenshilfen aufmerksam, die nachhaltig an die furchtbaren Verbrechen der NS-Zeit erinnern. Menschen mit Behinderung, die damals als „lebensunwert“ galten, sorgen heute aktiv dafür, dass dieser dunkle Teil deutscher Geschichte nicht in Vergessenheit gerät.
 
Schon seit 1999 gibt es das Projekt „1000 Buchen“ des Lebenshilfe-Werks Weimar/Apolda. Entlang der Marschroute der Häftlinge des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar bis ins bayerische KZ Flossenbürg pflanzen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Bäume. So entsteht Stück für Stück ein lebendiger Erinnerungsweg.
Zudem betreibt die Lebenshilfe in der Gedenkstätte seit 2020 ein inklusives Café wie auch die internationale Jugendbegegnungsstätte. Damit arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung an diesem symbolträchtigen Ort zusammen und setzen ein Zeichen gegen Ausgrenzung.
 
Inklusive Führungen in der Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde Brandenburg an der Havel bieten seit 2017 Menschen mit Lernschwierigkeiten der Lebenshilfe Brandenburg – Potsdam regelmäßig in Leichter oder einfacher Sprache an. Sehr eindrucksvoll erläutern damit Menschen, die in der Nazi-Diktatur selbst Opfer geworden wären, Nachgeborenen die schrecklichen Taten.
 
Im Projekt „Barrierefrei erinnern“ arbeiten die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora, der Erfurter Erinnerungsort „Topf & Söhne – die Ofenbauer von Auschwitz“, die Lebenshilfe Erfurt und der Landesverband der Lebenshilfe Thüringen seit 2020 zusammen und entwickeln Angebote in Leichter oder einfacher Sprache. Dazu gehören auch Führungen durch Ausstellungen, für die wie in Brandenburg an der Havel Menschen mit Lernschwierigkeiten zu sogenannten „Guides“ ausgebildet werden.
 
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