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Medienmitteilung 2021: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 19. November 2021

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Fachverbände fordern, die Versorgung von schwer kranken Kindern und Jugendlichen in ihren Familien sicherzustellen

Berlin, 19. November 2021 Anlässlich der heutigen Beschlussfassung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-Richtlinie) fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass die Versorgung von schwer kranken Kindern und Jugendlichen in ihren Familien sichergestellt werden muss.

Betroffen von der AKI-Richtlinie, die Regelungen des hoch umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) näher konkretisiert, sind Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Diese haben Anspruch auf sogenannte außerklinische Intensivpflege (AKI). Die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten bilden Menschen, die künstlich beatmet werden. Dazu gehören neben geriatrischen und multimorbiden Patient:innen unter anderem auch Kinder und Jugendliche, bei denen die Beatmung z.B. aufgrund eines Gendefekts oder aufgrund eines Ertrinkungsunfalls dauerhaft erforderlich ist.

„Die freie Wahl des Leistungsortes darf für die Betroffenen durch die AKI-Richtlinie nicht eingeschränkt werden“, fordert Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. „Ihre Versorgung in der Familie und in der eigenen Häuslichkeit muss auch künftig sichergestellt sein und darf nicht durch zu hohe oder verfehlte Qualitätsanforderungen strukturell verhindert werden.“ Das GKV-IPReG ist dazu angetreten, die Qualität in der Versorgung von AKI-Patient:innen zu verbessern. So darf die Leistung z.B. künftig nur noch von besonders qualifizierten Ärzt:innen verordnet werden.

„Gerade im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind solche Ärzt:innen jedoch Mangelware“, konstatiert Kiel. Hier müssten die Anforderungen bedarfsgerecht sein und dürften nicht zu hochgeschraubt werden, weil der Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen ansonsten verhindert werde. Kiel: „Krankentransporte über hunderte von Kilometern oder gar ein Klinikaufenthalt, nur um eine Verordnung für AKI zu erhalten, wären für die Betroffenen unzumutbar.“

Die Fachverbände appellieren deshalb an den G-BA, die Belange von Kindern und Jugendlichen bei ihrem heutigen Beschluss zur AKI-Richtlinie besonders zu berücksichtigen, so wie es der Gesetzgeber im GKV-IPReG für die Bestimmungen der Richtlinie vorgesehen hat.

Zum Hintergrund:

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Nach dem am 29.10.2020 in Kraft getretenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPREG) haben Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege Anspruch auf AKI. Diese beinhaltet die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft bei lebensbedrohlichen Situationen. AKI kann in der eigenen Häuslichkeit der Betroffenen, aber auch in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe geleistet werden.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in einer Richtlinie unter anderem das Nähere zu Inhalt und Umfang der AKI sowie zur Qualifikation der verordnenden Ärzt:innen zu regeln. Diese sogenannte AKI-Richtlinie wird am heutigen Freitag im Plenum des G-BA beschlossen.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Medienmitteilung 2021:enschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag berücksichtigen und digitale Teilhabe voranbringen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 26. Oktober 2021

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung appellieren an SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP:
Menschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag berücksichtigen und digitale Teilhabe voranbringen!

BerlinVor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen für die kommende Bundesregierung appellieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass die Belange von Menschen mit Behinderung stärkere Berücksichtigung finden müssen.

„Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen eine Rolle spielen muss“, erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, „aber es gibt auch spezifische Bedarfe und Notwendigkeiten, die besonders berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise bei der digitalen Teilhabe.“

Bereits im Sondierungspapier, das in der vorvergangenen Woche veröffentlicht wurde und das Grundlage für die aktuellen Koalitionsverhandlungen ist, findet sich in Bezug auf Menschen mit Behinderung der Satz: „Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen – auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.“

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern insbesondere, dass neben der Herstellung von umfassender Barrierefreiheit relevante Veränderungen sowohl im Bereich der Finanzierung von Hard- und Software als auch bei den Leistungen zur Assistenz bei der digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Schritte müssen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden. Ihre detaillierten Forderungen zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben die Fachverbände in dem hier abrufbaren Forderungspapier zusammengefasst: https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20211026_Fachverbaende_Forderungen%20zur%20digitalen%20Teilhabe_END.pdf

Die neue Bundesregierung muss die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter eng begleiten und dafür Sorge tragen, dass die Bundesländer das Gesetz entsprechend seinem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen. Dazu gehört zentral die konsequente Umsetzung der im Gesetz angelegten Personenzentrierung der Leistungen.

Auch beim akuten Fachkräfte-Mangel müssen die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auch in Zukunft sicherzustellen, ist aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung eine Fachkräfte-Offensive zur Stärkung der Berufe in der Eingliederungshilfe und zur Gewinnung von Nachwuchskräften erforderlich und durch die neue Bundesregierung zu initiieren.

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Medienmitteilung 2021:Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe eindrucksvoll bestätigt

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 16. Oktober 2021

Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe eindrucksvoll bestätigt

 

Auch drei Menschen mit geistiger Beeinträchtigung wurden in den Bundesvorstand gewählt – Mitgliederversammlung mit rund 200 Delegierten aus ganz Deutschland tagte vom 15. bis 16. Oktober im Estrel-Hotel in Berlin.

 

Berlin. Seit 2012 steht die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an der Spitze der Lebenshilfe. Auf der Mitgliederversammlung im Berliner Hotel Estrel wurde sie heute eindrucksvoll für weitere vier Jahre als Bundesvorsitzende bestätigt: Rund 200 Delegierte aus ganz Deutschland wählten die 72-jährige Aachenerin mit 95 Prozent der Stimmen. Eine Gegenkandidatin oder einen Gegenkandidaten gab es nicht.

Wegen der Corona-Pandemie war die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe um ein Jahr verschoben worden und konnte jetzt mit Hygienekonzept und 3-G-Regel in Präsenz nachgeholt werden. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt die Lebenshilfe vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Familien. In fast 500 örtlichen Vereinigungen mit mehr als 4360 Einrichtungen engagieren sich deutschlandweit rund 120.000 Mitglieder und über 100.000 hauptamtliche Mitarbeitende.

Künftige Bundesregierung muss Perspektive von 
Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen beachten!

Die studierte Sonderpädagogin Ulla Schmidt tritt ein für Inklusion und uneingeschränkte Teilhabe. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung zu stärken: „Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter wissen aus eigener Erfahrung, was Menschen mit Behinderung für ein gutes Leben brauchen. Daher müssen sie umfassend beteiligt werden – in der Lebenshilfe wie in der ganzen Gesellschaft!“ Vom neuen Bundestag und der künftigen Bundesregierung erwartet sie, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen beachtet wird. Wie wichtig das ist, habe gerade erst die Corona-Krise deutlich gezeigt. „Erschreckend war zu Beginn der Pandemie, wie wenig Menschen mit Behinderung im Blick waren, wie wenig die Inklusion erreicht hat“, kritisiert die Lebenshilfe-Vorsitzende.

Schon seit 21 Jahren sind Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im Bundesvorstand der Lebenshilfe vertreten. Nun sind mit Ramona Günther (Freudenstadt), Manuela Stock (Marburg) und Sebastian Urbanski (Berlin) erstmals gleich drei Menschen mit Behinderung in das dreizehnköpfige Gremium gewählt worden. Ramona Günther gehört dem Bundesvorstand bereits seit 2008 an. Sie sagt: „Wir wollen ernst genommen und nicht immer beschützt werden. Gemeinsam mit unseren Angehörigen sind wir stark und können unser Leben besser machen.“


Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter aus ganz Deutschland hatten sich mit einem eigenen digitalen Treffen auf die Mitgliederversammlung vorbereitet und stellten dort mit Nachdruck ihre Forderungen vor. So wollen sie zum Beispiel mehr von den Politikern gehört werden und vor Ort selbst aktiv sein. Die Lebenshilfe soll sie dabei unterstützen. Grundvoraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe ist leicht verständliche Sprache in allen Lebensbereichen – beim Arztbesuch, in den Medien, bei der Gesetzgebung. Alle Formulare und Briefe von Behörden sollen in einfacher Sprache sein.

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Medienmitteilung 2021: Menschen, die Engel sind, gibt es in der Traumwelt Kunst

Medienmitteilung  des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 7. Oktober 2021


Menschen, die Engel sind, gibt es in der Traumwelt Kunst

Der Lebenshilfe-Kalender SEH-WEISEN 2022 präsentiert Bilder von Künstlerinnen und Künstlern mit geistiger Beeinträchtigung, die ihre eigene Geschichte erzählen.

 

Aufregende und phantasievolle Geschichten erzählen die Bilder des neuen SEH-WEISEN-Kalenders der Lebenshilfe im kommenden Jahr 2022. Die Betrachter sind eingeladen, in die Traumwelt Kunst einzutauchen und „zuzuhören“. Denn nicht nur die Motive sind besonders, sondern auch die Gedanken der Künstlerinnen und Künstler mit geistiger Beeinträchtigung – zu finden immer auf der Kalenderblatt-Rückseite. So erklärt Dieter Morano von der Lebenshilfe Heidelberg: „Inspiriert durch die Weihnachtszeit entstand dieser Engel. Engel begleiten uns und können uns beschützen. Es gibt viele Geschichten über Engel, und es gibt auch Menschen, die Engel sind.“

Die SEH-WEISEN erscheinen inzwischen seit über 35 Jahren. Neben dem Titel enthält der 30 mal 39 cm große Lebenshilfe-Kalender zwölf farbige Monatsblätter mit Kalendarium und ein Blatt mit sieben Kalendermotiven, die als Postkarten heraustrennbar sind. Zum Preis von 13,90 Euro (zuzüglich Versandkosten) sind die SEH-WEISEN 2022 zu bestellen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Telefon: 06421/491-123, Fax: -623 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Erlös kommt der Lebenshilfe-Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung zugute. Alle Kalenderbilder können im Internet unter www.lebenshilfe.de angeschaut werden.

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Medienmitteilung 2021: Bundesrat muss der Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus zustimmen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 16. September 2021

Bundesrat muss der Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus zustimmen!

Berlin, 16. September 2021 – Am morgigen Freitag, dem 17. September, entscheidet der Bundesrat darüber, ob für Menschen mit Behinderung die Assistenz im Krankenhaus endlich finanziell abgesichert wird. Es ist die letzte Hürde, nachdem der Deutsche Bundestag am 24. Juni den Weg für die neue Regelung frei gemacht hat. „Jetzt darf nichts mehr schiefgehen, auch der Bundesrat muss seine Zustimmung geben“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsministerin a.D. appelliert an die Ministerpräsident*innen der Länder: „Lassen Sie die Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht im Stich. Ermöglichen Sie ihnen die Unterstützung im Krankenhaus, die so dringend gebraucht wird.“

Die unzureichende Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus ist seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Daraufhin hat die Bundesregierung einen Regelungsentwurf vorgelegt, der im Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Zum Hintergrund: Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, benötigen eine vertraute Begleitperson, die ihnen Sicherheit geben und sie bei der Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen kann. Diese Begleitung ist somit unerlässlich für den Erfolg der Behandlung in der Klinik.
Die Finanzierung dieser Leistung ist bislang aber unzureichend geregelt. Nur für Menschen mit Behinderung, die ihre Begleitung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, also selbst Arbeitgeber*innen ihrer Pflegeperson sind, wird die Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt. Die überwiegende Mehrheit lebt jedoch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhält Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste. In diesen Fällen werden die zusätzlichen Personalkosten der Mitarbeiter*innen für die Begleitung im Krankenhaus nicht erstattet. Auch der Verdienstausfall von begleitenden Angehörigen oder nahen Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld wird nicht kompensiert.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung 2021: Bundestagswahl 2021: Es kommt auf jede Stimme an!

Medienmitteilung vom 14. September 2021

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe 14. September 2021

Bundestagswahl 2021: Es kommt auf jede Stimme an!
Rund 750 Organisationen haben sich der Aktion „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ angeschlossen und setzen sich ein für hohe Wahlbeteiligung und gegen Diskriminierung

Berlin. Im Endspurt vor der Bundestagswahl und den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 26. September rufen die rund 750 mitzeichnenden Organisationen der Erklärung „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ alle wahlberechtigten Bürger*innen dazu auf, ihr Grundrecht unbedingt wahrzunehmen. „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet“, heißt es in dem gemeinsamen Text. Die Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie haben sich der Aktion angeschlossen, um im Superwahljahr 2021 ein weit sichtbares Zeichen gegen Hetze und Diskriminierung zu setzen. Sie betonen: „Wer wählen geht, stärkt die Demokratie. Es kommt auf jede Stimme an!“

Mit Sorge beobachten die mitzeichnenden Organisationen, wie versucht wird, Hass und Gewalt gegen alle zu schüren, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einsetzen. „Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung weiter. Die AfD habe vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit dulde, sie fördere Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Heute sei daher plötzlich „wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt“, so die Unterzeichnenden.
Sie reichen von Vereinen der Selbsthilfe über Förder- und Inklusionsorganisationen bis zu Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Der gesamte Erklärungstext der Aktion und die Liste der Mitzeichnenden ist online unter www.wir-fmv.org abrufbar.

Hintergrund: Bereits im April 2018 und im November 2019 haben sich zahlreiche Verbände öffentlich gegen Versuche aus den Reihen der AfD positioniert, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen herabzuwürdigen und für rassistische Stimmungsmache zu instrumentalisieren.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. sagt: „Die Lebenshilfe setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, für Teilhabe statt Ausgrenzung. So sind wir bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, damit wirklich alle Menschen – auch die mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten – an Wahlen teilnehmen dürfen. Im Super-Wahljahr 2021 rufen wir dazu auf: Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, verhindern Sie mit Ihrer Stimme, dass die Gegner unserer Demokratie immer mächtiger werden!“

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Medienmitteilung 2021: Viele Menschen mit Behinderung dürfen am 26. September zum ersten Mal wählen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 8. September 2021

Dafür hat die Lebenshilfe lange gekämpft:

Viele Menschen mit Behinderung dürfen am 26. September zum ersten Mal wählen

Rund 85.000 Deutsche mit rechtlicher Betreuung in allen Angelegenheiten waren bisher von Bundestagswahlen ausgeschlossen

Berlin/Nettetal. Für Julian Peters aus Nettetal geht am 26. September ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Der 33-jährige Mann mit Down-Syndrom nimmt zum ersten Mal in seinem Leben an einer Bundestagswahl teil. Bisher durfte er das nicht – weil das Gericht für ihn eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten verfügt hat. Gegen diese verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung hatte die Lebenshilfe viele Jahre gekämpft. Und erst als ihr das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 Recht gab, machte der Bundestag den Weg frei für ein Wahlrecht für alle.

„Für uns ist es ein großartiger Erfolg, dass der ungerechtfertigte Ausschluss von diesem Bürgerrecht ein Ende hat! Ich freue mich mit allen, die endlich wählen dürfen“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Damit nun auch wirklich alle ihr urdemokratisches Grundrecht wahrnehmen können, erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Internetseite www.lebenshilfe.de, wie das mit dem Wählen geht – umfassend und auch in Leichter Sprache. Dort sind zudem die Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Fragen der Lebenshilfe zu finden, ebenfalls übersetzt in Leichte Sprache.

Etwa 85.000 Menschen mit Behinderung und rechtlicher Vollbetreuung waren bisher in Deutschland von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Ihnen rät die Lebenshilfe dringend: Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an sein zuständiges Wahlamt wenden. Die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sollen die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen.

Julian Peters, der im Café des Freilichtmuseums in Grefrath auf einem sogenannten Werkstatt-Außenarbeitsplatz beschäftigt ist, hat schon Erfahrungen mit dem Wählen gesammelt. Er hat seine Kreuzchen bei der Europawahl 2019 und 2017 bei der letzten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen machen dürfen.  Jetzt entscheidet er mit, wer neuer Bundeskanzler oder neue Bundeskanzlerin wird. Er verrät aber nicht, wem er seine Stimme gibt: „Das ist mein Geheimnis. Wichtig ist, dass die Politiker etwas für uns Menschen mit Behinderung tun. Wir wollen überall dabei sein. Wir wollen die gleichen Rechte wie alle anderen auch!“

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Medienmitteilung 2021: Für Menschen mit Behinderung: Infos rund um die Kommunalwahl

Medienmitteilung vom Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen 23. Juli 2021Broschüre in Leichter Sprache

Für Menschen mit Behinderung: Infos rund um die Kommunalwahl
Hannover. Am 12. September finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Die Bürger*innen entscheiden dann für die nächsten Jahre über die Politik vor Ort. Damit alle Wahlberechtigten – auch Menschen mit Behinderung – ihre Stimme abgeben können, haben der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Lebenshilfe Niedersachsen, der Behindertensportverband Niedersachsen sowie der niedersächsische Blinden- und Sehbehindertenverband eine Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache herausgebracht.
Was ist eine Kommunalwahl eigentlich? Wer darf seine Stimme abgeben? Und wie funktioniert der ganze Wahlprozess? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Niedersachsen wählt. Wählen Sie mit.“. Sie richtet sich an Menschen mit Lernbehinderung, ist in Leichter Sprache verfasst und enthält zusätzlich zahlreiche Illustrationen, Wissens- und Infokästen. Mit der Publikation der fünf Verbände sollen Betroffene nicht nur über das Wahlprozedere informiert, sondern auch zur Stimmabgabe ermutigt werden.
Ebenso trägt der Bereich „10 Themen für eine gute Politik“ zur politischen Bewusstseinsbildung und zu kritischen Nachfragen zu kommunalen und regionalen Themen bei. Hier wird unter anderem erläutert, wie wichtig Teilhabe und Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung sind und welche Bedeutung barrierefreies Denken und Planen, inklusive Bildung sowie Arbeiten und Wohnen für eine tatsächlich gelebte Inklusion haben.
Die Broschüre kann im Internet unter www.sovd-nds.de im Bereich Service/Publikationen/Broschüren heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können beim SoVD in Niedersachsen unter 0511 70148-93 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Das PDF-Dokument der Broschüre enthält zudem einen QR-Code, mit dem die gedruckte Variante schnell und unkompliziert unter Angabe der Stückzahl und der Adresse angefordert werden kann.

Hier gibt es die Broschüre als PDF 
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe zeichnet Florian Jaenicke und Sandra Maischberger mit dem BOBBY aus

Medienmitteilung  des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 2. September 2021

Lebenshilfe zeichnet Florian Jaenicke und Sandra Maischberger mit dem BOBBY aus

Medienpreis gestern Abend in Berlin verliehen

 

Berlin. Fotograf und Autor Florian Jaenicke sowie TV-Moderatorin Sandra Maischberger haben den BOBBY 2020 mit einem Jahr Verspätung erhalten. Wegen der Corona-Pandemie konnte der Medienpreis der Bundesvereinigung Lebenshilfe erst gestern Abend in Berlin verliehen werden. „Sandra Maischberger und Florian Jaenicke setzen sich für eine inklusive Gesellschaft ein und erreichen damit eine große Öffentlichkeit“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Über das ganze Jahr 2019 hinweg veröffentlichte Florian Jaenicke Bilder seines Sohnes Friedrich im ZEIT-Magazin. Hunderttausende von Menschen verfolgten Woche für Woche die berührende Foto-Kolumne „Wer bist du?“, schrieben ermutigende Leserbriefe und Kommentare im Internet. Friedrich wurde so geradezu zum Star des ZEIT-Magazins, unter dem Titel „Friedrich und das Leben“ wird die Kolumne seit 2020 in größeren Abständen fortgesetzt. Zudem ist „Wer bist du?“ als Buch im Aufbau Verlag erschienen. Ulla Schmidt: „Friedrichs überschäumendes Lachen, wenn er Wasser um sich spürt, zeigt uns allen, dass Momente des Glücks zum Leben von Menschen mit Behinderung und ihren Familien genauso dazugehören wie in allen anderen Familien – selbstverständlich und mitreißend. Seine Geschichte ist ein Plädoyer für Inklusion und Teilhabe.“

Leider konnte Friedrich Jaenicke gestern aus gesundheitlichen Gründen nicht an der BOBBY-Verleihung in der Berliner Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe teilnehmen. Sein Vater nahm den BOBBY für die gesamte Familie in Empfang und machte in seinen Dankesworten auf einen wunden Punkt aufmerksam, unter dem Familien von Angehörigen mit Behinderung besonders leiden: „Der Fokus der Öffentlichkeit liegt nur auf dem behinderten Kind und die Familien werden nicht als Ganzes betrachtet. Wenn ein Hilfsmittel, sagen wir ein Fahrradanhänger für das behinderte Kind, nicht genehmigt wird, macht auch das Geschwisterkind keinen Fahrradausflug und muss verzichten. Auch wir Eltern haben viele unserer Träume und Möglichkeiten ziehen lassen müssen, die sich aus der Pflegesituation heraus verbaten. Die Alternative in unserer Gesellschaft heißt: Geben Sie Ihr Kind in ein Heim.“

 

Sandra Maischberger produzierte mit ihrer Firma „Vincent productions“ die Fernseh-Reihe „Manuel Down Under“, die vom Sender Arte ausgestrahlt wurde. Sie handelt von Manuel Zube, einem jungen Mann mit Down-Syndrom, der mit Sozialarbeiter Julius Werner und einem Kamera-Team durch Australien reiste. Die Filme zeigen eindrücklich, was Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam erreichen können. Außerdem war Down-Syndrom-Aktivistin Natalie Dedreux mit ihrer Mutter am 11. Dezember 2019 in der ARD-Talkshow „maischberger. die woche“ zu Gast. Natalie und Michaela Dedreux machten in dem ausführlichen Gespräch mit Sandra Maischberger deutlich, dass sich vor allem die Gesellschaft ändern muss, damit Eltern keine Angst vor einem Leben mit einem behinderten Kind haben müssen.

Sandra Maischberger war gestern Abend verhindert und musste ihre Sendung im Fernsehen moderieren. Sie sprach deshalb per Video-Botschaft zu den Gästen der Preisverleihung. Für Maischberger nahmen Manuel Zube, Julius Werner und Natalie Dedreux den Lebenshilfe-Preis entgegen. Die BOBBYs überreichten Bundesvorsitzende Ulla Schmidt und Bundesvorstandsmitglied Sebastian Urbanski, der wie Natalie Dedreux und Manuel Zube mit dem Down-Syndrom lebt.

Zur Auszeichnung mit dem BOBBY sagt Sandra Maischberger: „In einer idealen Welt würde man Menschen nicht danach beurteilen, was sie können oder was sie aufgrund einer Behinderung eben nicht können. Sondern alleine danach, wie sie sind. Jeder Mensch ist ein Unikat. Gerade Menschen mit Behinderung erinnern uns jeden Tag daran, dass wir nicht in Schubladen denken sollten. Deshalb ist es so wichtig, jeden Bereich des Lebens mit ihnen zu teilen, soweit es nur geht.“

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Medienmitteilung 2021: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kämpfen erfolgreich für Assistenz im Krankenhaus

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 24. Juni

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kämpfen erfolgreich für Assistenz im Krankenhaus

Berlin, 24. Juni 2021 – Heute hat der Deutsche Bundestag endlich den Weg dafür frei gemacht, dass die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung finanziell abgesichert wird. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten dies schon lange gefordert und mit aller Kraft darauf gedrängt, dass noch vor der Bundestagswahl eine Lösung gefunden wird.

„Wir sind sehr froh, dass der Gesetzgeber nun gehandelt hat“, erklärt im Namen der Fachverbände Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D., „Menschen mit Behinderung und ihren Familien fällt damit ein riesiger Stein vom Herzen, denn der Krankenhausbesuch war für sie bisher von Ängsten und großer Unsicherheit geprägt.“

Die ungeregelte Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus war seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Daraufhin hat die Bundesregierung einen Regelungsentwurf vorgelegt, der heute vom Bundestag beschlossen wurde. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, damit die neuen Regelungen auch umgesetzt werden können. Ulla Schmidt appelliert daher an die Ministerpräsident*innen: „Lassen Sie die Menschen mit Beeinträchtigung nicht im Stich, geben Sie ihnen die Unterstützung, die sie im Krankenhaus unbedingt brauchen!“

Zum Hintergrund: Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, benötigen eine vertraute Begleitperson, die ihnen Sicherheit geben und bei der Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen kann. Diese Begleitung ist somit unerlässlich für den Erfolg der Behandlung in der Klinik.

Bislang gab es dafür keine Kostenregelung. Nur für Menschen mit Behinderung, die ihre Begleitung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, wird die Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt. Die überwiegende Mehrheit lebt jedoch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhält Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste. In diesen Fällen ist das Arbeitgebermodell nicht anwendbar, Kosten für die Begleitung im Krankenhaus werden damit nicht erstattet.

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