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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe Niedersachsen feiert 60-jähriges Bestehen

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
vom 14.10.2022

Lebenshilfe Niedersachsen feiert 60-jähriges Bestehen

Bild1 Festakt 60 Jahre Lebenshilfe NDS

Beim Festakt zum 60. Jubiläum der Lebenshilfe Niedersachsen standen Vielfalt und Teil-habe im Mittelpunkt. (Hannover, 13.10.2022) Einer der größten Verbände, der die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung in Niedersachsen vertritt, hat heute im Rahmen eines Festaktes seinen 60. Geburtstag gefeiert. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen, Franz Haver-kamp, betonte bei seiner Begrüßung: „Mit unserer Fachlichkeit verbunden mit dem Blickwin-kel von Menschen mit Beeinträchtigungen, Eltern und Angehörigen sowie Menschen, die in unseren Angeboten arbeiten, ist es uns gelungen, in den 6 Jahrzehnten immer unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen die Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu prägen. Dabei haben wir selbst die gesellschaftlichen Bedingungen mit unserer Arbeit beeinflusst. Für die Zukunft heißt das für uns, sich für eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und für die selbstbestimmte Teilhabe eines jeden Menschen mit Beeinträchtigungen einzusetzen.“ Auch Oberbürgermeister Belit Onay,ließ es sich nicht nehmen, der Lebenshilfe Niedersach-sen zu ihrem langjährigen Bestehen persönlich zu gratulieren. Weitere Grußworte wurden durch Rolf Flathmann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesvereinigung der Le-benshilfe sowie Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Landesverbandes Niedersach-sen gesprochen. Staatssekretär Heiger Scholz übernahm die Laudatio. Mit Gabriele Böken-kröger und Monika Blaszynski waren zudem gleich zwei weitere Mitglieder des Vorstandes der Lebenshilfe Niedersachsen als Redner*innen geladen, Monika Blaszynski repräsentierte zudem den Beirat Selbstvertreter. Im Anschluss an die Begrüßungsworte und das Anschneiden der Geburtstagstorte hatten die geladenen Gäste die Möglichkeit, sich auf Erkundungstour durch die Geschäftsstelle zu bege-ben. Im ganzen Haus gab es viel zu entdecken rund um den Landesverband und die Akade-mie für Rehaberufe. So hatten die Schüler*innen der Heilerziehungspflege einen eigenen Raum zu dem Motto „ „Ausbildung Heilerziehungspflege: Mit Zukunft?!?“ vorbereitet, in dem sie ihre Ausbildung vorstellten. Die Gäste konnten einen Blick in die Zukunft des Ausbildungs-berufes werfen und dabei auch direkt mit den Schüler*innen ins Gespräch kommen.

Bild 2 Festakt 60 Jahre Lebenshilfe NDS

Auf der anderen Seite des Gebäudes war der Fort- und Weiterbildungsbereich der Akademie vertreten. In dem interaktiv ausgelegten Raum erhielten die Gäste viele Informationen rum um das vielseitige Angebot an Fort- und Weiterbildungen und konnten dabei auch selbst aktiv werden. Eine Fotobox sowie eine digitale Abfrage zum Thema „(K)ein Blick in die Wolken“ rundeten das bunte Programm ab. Doch nicht nur der Landesverband und die Akademie wa-ren auf der Feier vertreten – auch die 117 Mitgliedsorganisationen waren an diesem beson-deren Tag präsent. Der Verband hatte im Vorfeld zu einem Kreativ-Wettbewerb aufgerufen. Beachtliche 140 Werke von Menschen aus den verschiedenen Organisationen sind so zu-sammengekommen, von denen ein Großteil nun im gesamten Haus zu sehen war. Auch für die Verköstigung sorgten Mitgliedsorganisationen des Verbandes. Die Vielfalt, von der die Le-benshilfe Niedersachsen lebt, wurde so auch an diesem Tag wieder deutlich.
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Medienmitteilung 2022: Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung für Menschen mit geistiger Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes 6. Oktober 2022

Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung für Menschen mit geistiger Behinderung

Bundesvereinigung Lebenshilfe legt Positionspapier mit neun zentralen Forderungen vor

Berlin. „Alle Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung sollen ihren Arbeitsort frei wählen dürfen. Und alle sollen mit einem ausreichenden Lohn ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D. Welche Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt notwendig sind, hat jetzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einem Positionspapier aufgeschrieben.

Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist in der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert. Doch bis heute ist dieses Ziel nicht erreicht. Das gilt auch für die Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung steht dazu: „Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen.“ Die alte Bundesregierung hatte eine Studie in Auftrag gegeben, deren Abschlussbericht für Ende 2022 angekündigt ist. Daher erwartet die Lebenshilfe ab 2023 eine umfassende Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Mit ihrem Positionspapier legt die Bundesvereinigung Lebenshilfe nun neun zentrale Forderungen vor:

1. Personenzentrierung
Für Menschen mit Behinderung darf es keinen Unterschied machen, welchen Ort sie für die Leistungserbringung wählen. Sie sollen frei darin sein, ihre Teilhabeleistungen nach ihrem jeweiligen Bedarf und ihren eigenen Wünschen auch in inklusiven Settings und unabhängig von der Beschäftigung in einer WfbM zu erhalten.

2. Arbeitsrechte
Auf einem inklusiven Arbeitsmarkt müssen arbeitende Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben, auch wenn sie Leistungen zur Teilhabe an Arbeit beziehen, Unterstützung brauchen, weniger leistungsfähig sind als andere oder in WfbM beschäftigt sind.

3. Anspruch auf einen Arbeitsplatz
Menschen, die auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angewiesen sind, sollen auch in Zukunft ihren Anspruch auf einen solchen Arbeitsplatz behalten. Wenn sie nicht selbst einen Arbeitsplatz finden, haben wohnortnahe WfbM oder andere Anbieter ihnen einen Arbeitsplatz anzubieten.

4. Kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit
Auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf müssen Zugang zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben.

5. Die Kompetenz von Werkstätten nutzen
WfbM erfüllen wichtige Funktionen, wie das Bereitstellen von Arbeitsplätzen, die Unterstützung bei der Arbeit, berufliche Rehabilitation, Bildung und soziale Teilhabe. Alle fünf Funktionen sollen in einer personenzentrierten, flexiblen und inklusiven Struktur erhalten bleiben und sollen durch WfbM als Kompetenzzentren bereitgestellt werden.

6. Bildung und Ausbildung stärken
Berufsorientierung, arbeitsplatzbezogene berufliche Bildung sowie berufliche Fort- und Weiterbildung sind wichtige Voraussetzungen für selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben.

7. Mehr inklusive Arbeitsplätze
Der allgemeine Arbeitsmarkt in Deutschland ist nicht inklusiv. Die Zahl an inklusiven, barrierefreien Arbeitsplätzen in allen Unternehmen muss ausgebaut werden. Hierfür braucht es dringend weitere Maßnahmen. Dazu gehören auch erweiterte und strengere Regelungen bei der Ausgleichsabgabe.

8. Unabhängigkeit von Grundsicherungsleistungen
Knapp ein Drittel der Beschäftigten in WfbM sind heute auf ergänzende Grundsicherung angewiesen. Ein neues Entgeltsystem muss so ausgestaltet sein, dass es Menschen mit Behinderung unabhängig von existenzsichernden Leistungen macht.

9. Finanzielle Sicherheit auch im Alter
Menschen mit Behinderung sollen auch im Alter unabhängig von existenzsichernden Leistungen leben können. Eine angemessene Alterssicherung ist unverzichtbar.

Die neun Forderungen werden in dem 19-seitigen Positionspapier ausführlich und auch in Leichter Sprache erläutert. Dabei macht die Lebenshilfe deutlich, dass die beiden zentralen Ziele – langfristige Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und eine gerechte Entlohnung für Menschen mit Behinderung – unbedingt gemeinsam angegangen werden müssen. Das Positionspapier steht im Internet unter www.lebenshilfe.de als Download zur Verfügung.
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Medienmitteilung 2022: Kostenfreie Bücher in Leichter Sprache über Krebsvorsorge und -behandlung erschienen

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe  4. Oktober 2022

„Lucy hat Krebs“: Kostenfreie Bücher in Leichter Sprache über Krebsvorsorge und -behandlung erschienen

Wird eine Krebserkrankung frühzeitig erkannt, steigen die Chancen auf Heilung. Doch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung nehmen Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung seltener in Anspruch als Menschen ohne Beeinträchtigung. Zwei neue Bücher der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe informieren nun in Leichter Sprache über Krebsvorsorge und -behandlung. Das Besondere: Die Themen sind als Bildergeschichten aufbereitet und in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung entstanden. Ab sofort können die Bücher kostenfrei bestellt werden.

Berlin. „Lucy hat Krebs. Sie geht in ein Krankenhaus. Dort helfen ihr die Ärzte. Lucy wird wieder gesund“, lautet die Inhaltsangabe der reich illustrierten Bücher. Mit dem gemeinsamen Ziel, eine verständliche Aufklärung über Früherkennungs- und Therapiemöglichkeiten zu leisten, haben die Deutsche Krebsgesellschaft und die Bundesvereinigung Lebenshilfe zwei neue Bücher herausgegeben: „Monika geht zur Brustkrebs-Vorsorge, Jan geht zur Darmkrebs-Vorsorge, Sarah macht einen Abstrich“ und „Lucy bekommt eine Krebsbehandlung“. Gefördert wird das Projekt von der Deutschen Krebsstiftung und der Techniker Krankenkasse.

Geschichten, orientiert an der Lebenswirklichkeit der Menschen
„Was ist Krebs, wie läuft eine Behandlung ab und welche Maßnahmen zur Vorsorge kann ich treffen? Diese komplexen Themen stellen wir in Form von Bildergeschichten dar, um die Inhalte so anschaulich wie möglich zu transportieren. Damit wollen wir helfen, Ängste abzubauen und die Vorsorgesituation für alle Menschen in Deutschland zu verbessern“, sagt Professor Dr. Thomas Seufferlein, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft.

Die beiden Bücher zur Früherkennung und Akutbehandlung wurden ursprünglich von der französischen Organisation Oncodéfi entwickelt. Nun wurden sie ins Deutsche übersetzt und an die deutsche Versorgungslandschaft angepasst. Um die Bedarfe von Betroffenen auch tatsächlich zu erfüllen, entstanden die Texte und Zeichnungen in Zusammenarbeit mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

„Uns war besonders wichtig, die Geschichten an der Lebenswirklichkeit der Menschen zu orientieren“, erklärt Professor Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe. „Wir leisten damit einen Beitrag zur Teilhabe in Gesundheitsfragen. Denn nur wer verständliche Informationen bekommt, kann selbst Entscheidungen treffen.“

Kostenfrei für den Einsatz im professionellen Kontext oder für den privaten Gebrauch
Für einen möglichst breiten Einsatz in der Beratung werden die Bücher kostenfrei abgegeben.
Die Bücher werden im Set abgegeben (Vorsorge und Akutbehandlung) und sind in den Mengeneinheiten 1, 5, 10 und 25 bestellbar. Sie sind für den Einsatz im professionellen Kontext, aber auch für den privaten Gebrauch gedacht. Auf dieser Seite können die Bücher bestellt werden: www.lebenshilfe.de/krebsinformationen
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Medienmitteilung 2022: Energiekrise bedroht Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 29. September 2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung schlagen Alarm:
Energiekrise bedroht Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung

 

Berlin. Angesichts der explodierenden Energiepreise schlagen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Alarm: In einem erneuten Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil warnen sie davor, dass Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe schon bald in eine finanziell bedrohliche Situation geraten können. „Hierfür müssen dringend Lösungen gefunden werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, im Namen der Fachverbände.

Alle Angebote der Eingliederungshilfe sind betroffen: Assistenzleistungen, Wohnformen, Werkstätten, Tagesförderstätten usw. Die Vergütungsvereinbarungen werden in der Regel für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die dramatischen und unvorhersehbaren Kostenentwicklungen sind nicht eingepreist und können nicht nachträglich ausgeglichen werden.

Bereits im Juli hatten die Fachverbände Hubertus Heil auf die schwierige Lage aufmerksam gemacht. In seinem Antwortschreiben teilte der Minister die Sorgen der Fachverbände, verwies aber auch darauf, dass die finanzielle Dimension noch nicht abschätzbar sei. Nun liegen Zahlen und Beispiele vor, die ein düsteres Bild zeichnen: Laut Erkenntnissen der Fachverbände sind bei den Energiekosten Steigerungsraten um das Drei- bis Zehnfache zu erwarten. Mehr als die Hälfte der Dienste und Einrichtungen befürchten Liquiditätsengpässe.

Die Fachverbände appellieren daher dringend, dass hier Bund und Länder schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe leisten.

Zudem weisen die Fachverbände nochmals auf die finanziell schwierige Situation all jener Menschen hin, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Ulla Schmidt: „Menschen mit Behinderung müssen darauf vertrauen können, dass ihnen bedarfsgerechte Angebote und passgenaue Unterstützung auch während der Energiekrise zur Verfügung stehen.“

Auch fordern die Fachverbände, dass die Stromkosten bei Menschen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen, sondern direkt vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Die stark steigenden Preise bei den Stromkosten werden auch mit der Regelsatzanpassung durch das Bürgergeldgesetz nicht ausreichend gedeckt.

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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe mahnt Nachbesserungen beim Energie-Entlastungspaket an

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 07. SeptemberLebenshilfe mahnt Nachbesserungen beim Energie-Entlastungspaket an


Menschen mit Behinderung und ihre Unterstützer dürfen nicht vergessen werden

Berlin. Das am Wochenende von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket zur Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Einkommen muss Menschen mit Behinderung stärker in den Blick nehmen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin, betont: „Viele Menschen mit Behinderung leben aktuell von Grundsicherung. Im Entwurf der Koalition bleibt unklar, ob die Erhöhung des verabredeten Bürgergeldes auf 500 Euro auch erwerbsgeminderten Grundsicherungsempfänger*innen zugutekommt und wie sichergestellt wird, dass ihre steigenden Kosten für Wohnung und Heizung als angemessen anerkannt werden. Überdies sind bisher keine Hilfen für Anbieter von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung geplant. Kitas, ambulante Dienste, besondere Wohnformen und Werkstätten sind unverzichtbare Angebote. Sie stehen in Anbetracht der steigenden Energiepreise und der allgemein hohen Inflation vor enormen Herausforderungen. Das macht der Lebenshilfe große Sorgen. Wir fordern daher den Bund auf, im Rahmen seiner laufenden Verhandlungen zum Dritten Entlastungspaket gemeinsam mit den Ländern kurzfristig umsetzbare Lösungen zu vereinbaren, die die Angebote für Menschen mit Behinderung sichern.“
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Medienmitteilung 2022: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz muss endlich reformiert werden!

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe 16. August 2022

Lebenshilfe zum Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz muss endlich reformiert werden!

Berlin. Zum heute veröffentlichten Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin:
„Dass Menschen mit Behinderung weiter sehr häufig Opfer von Diskriminierung werden, darf unsere Gesellschaft nicht hinnehmen. Die vorgelegten Zahlen belegen, dass Menschen mit Behinderung immer noch zu wenig im Alltag sichtbar sind und zu wenig an politischen Prozessen beteiligt werden. Nur wer gleichberechtigt mitreden und mitentscheiden kann, wird auch von den anderen ernst genommen und akzeptiert. Um hier einen großen Schritt voranzukommen, muss endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformiert werden. Nicht nur öffentliche Einrichtungen, auch die Privatwirtschaft muss zur Barrierefreiheit und damit zur Gleichbehandlung verpflichtet werden. Und: Menschen mit Behinderung und ihre Verbände müssen dieses Recht einklagen können.“

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Hier geht’s zum Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2022/20220816_Jahresbericht_2021.html

Und hier zu den Forderungen der Lebenshilfe an die Politik, darunter unter Punkt 6 "Diskriminierung verhindern":
https://www.lebenshilfe.de/ueber-uns/forderungen-der-lebenshilfe-an-die-politik#diskriminierung-verhindern
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Medienmitteilung 2022: Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen haben ein Recht auf Teilhabe.

Medienmitteilung des Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. vom 30.06.2022

100 Tage vor der Landtagswahl in Niedersachsen


Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen haben ein Recht auf Teilhabe.

(Hannover, 30.06.2022) So langsam wird die heiße Phase des Wahlkampfes zum Landtag in Niedersachsen eingeläutet. Dabei erinnert die Lebenshilfe Niedersachsen daran, dass die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen ein wichtiges Thema sein muss. „Mit dem Bundesteilhabegesetz sollen die Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen personenzentrierter werden. Hier brauchen wir in den nächsten Jahren eine weitere Entwicklung in Niedersachsen“, sagt der Landesgeschäftsführer Frank Steinsiek. Die Lebenshilfe Niedersachsen spricht sich dabei für weitere Maßnahmen aus, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhöhen. Dabei haben wir insbesondere auch die Menschen im Blick, die einen höheren Unterstützungsbedarf haben. „Das Recht auf Teilhabe ist nicht verhandelbar und darf nicht einem möglichen Haushaltsdruck unterliegen“, so Steinsiek weiter.
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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe befürchtet: Bluttests als Kassenleistung führen zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe vom  30. Juni 2022

Lebenshilfe befürchtet: Bluttests als Kassenleistung führen zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen

Berlin. Ab morgen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Bluttests, die in der Schwangerschaft Trisomien wie das Down-Syndrom aufspüren sollen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe bedauert sehr, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu die Zulassung erteilt hat. Sie befürchtet, dass die Bluttests nun zur Regeluntersuchung und noch mehr Menschen mit Behinderung abgetrieben werden.

Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik geraten Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck, und bei Menschen mit Behinderung verstärkt sich die Angst, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein. Sebastian Urbanski, Berliner Schauspieler mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal. Nur diese Bluttests machen mir und anderen Menschen mit Down-Syndrom wirklich große Sorgen.“
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Medienmitteilung 2022: Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist bei der Eröffnung der Nationalen Sommerspiele am 19. Juni in Berlin dabei

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 17. Juni 2022

Ulla Schmidt: Bei den Special Olympics bekomme ich immer Gänsehaut
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist bei der Eröffnung der Nationalen Sommerspiele am 19. Juni in Berlin dabei

Berlin. Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind sie das größte Sport-Ereignis des Jahres 2022: die Nationalen Sommerspiele von Special Olympics in Berlin. Bei der Eröffnungsfeier am Sonntagabend im Stadion An der Alten Försterei wird auch Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin, dabei sein. Sie ist seit vielen Jahren ein treuer Fan dieser ganz speziellen Spiele: „Ich bekomme immer Gänsehaut, wenn ich sehe, mit welcher Begeisterung die Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung an den Start gehen und wie unglaublich fair sie im Wettkampf miteinander umgehen. Das ist der wahre olympische Geist!“

Vom 19. bis zum 24. Juni werden in der Hauptstadt rund 4000 Athlet*innen mit Behinderung und sogenannte Unified-Partner*innen ohne Behinderung in 20 verschiedenen Sportarten antreten. Sie wollen dabei ein dickes Ausrufezeichen setzen für uneingeschränkte Teilhabe und Inklusion. Alle wollen mutig ihr Bestes geben – wie es in der Eidesformel von Special Olympics heißt – und hoffen darauf, sich fürs nächste Jahr zu qualifizieren, wenn ebenfalls in Berlin die noch größeren Weltspiele stattfinden werden.

Ulla Schmidt drückt allen Teilnehmenden die Daumen und für die Eröffnungsfeier ganz besonders Sebastian Urbanski, ihrem Kollegen im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Der Berliner Schauspieler mit Down-Syndrom wird die Veranstaltung im Union-Stadion moderieren – gemeinsam mit TV-Moderatorin Franziska Schenk. Er betont: „Ob auf der Theaterbühne oder auf dem Sportplatz – Menschen mit Behinderung können viel mehr, als so mancher denkt.“

Zahlreiche Athlet*innen der Special Olympics 2022 in Berlin stammen aus örtlichen Lebenshilfe-Vereinen und deren Einrichtungen. Sport gehört zur Gesundheitsvorsorge in Werkstätten für behinderte Menschen. Oft haben Lebenshilfen eigene Sport- und Freizeitabteilungen, einige arbeiten auch mit lokalen Sportvereinen zusammen. Von solchen inklusiven Angeboten müsse es noch viel mehr geben, fordert Ulla Schmidt. Sie appelliert an die Verantwortlichen vor Ort, den gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung stärker zu fördern. Für die am Montag beginnenden Nationalen Sommerspiele wünscht sich die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe jede Menge Zuschauer*innen: „Seien Sie live dabei und erleben Sie den unvergleichlichen Zauber der Special Olympics!“

Mehr Informationen über die Special Olympics und den Sport von Menschen mit Behinderung gibt es auf www.lebenshilfe.de, auch in Leichter Sprache.
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Medienmitteilung 2022: Neue Rechtslage für Geflüchtete aus der Ukraine vergisst Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 2. Juni 2022

Neue Rechtslage für Geflüchtete aus der Ukraine vergisst Menschen mit Behinderung


Die Vereine Handicap International e.V., Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. - CBP, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. kritisieren die neuen Regelungen der Bundesregierung für den Leistungszugang geflüchteter Menschen aus der Ukraine und befürchten, dass der Zugang zu Leistungen für Geflüchtete mit Behinderung aus der Ukraine künftig schwierig bleibt. Menschen mit Behinderung wurden in dem neuen Gesetz an entscheidender Stelle vergessen. Damit wurde die Chance verpasst, Bedarfe geflüchteter Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen.

In Folge des Kriegs in der Ukraine erreichten zwischen Ende Februar und 11. Mai 2022 rund 727.200 Personen aus der Ukraine Deutschland. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Menschen mit Behinderung. Sie sind den Belastungen der Flucht in besonderer Weise ausgesetzt. Ab 1. Juni 2022 erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine Zugang zu Leistungen wie in den Gesetzen SGB II und SGB XII geregelt. Der Zugang zur Eingliederungshilfe nach SGB IX bleibt hingegen unklar. Doch gerade die vielen wichtigen Teilhabeleistungen nach dem SGB IX sind für Menschen mit Behinderung von hoher Bedeutung.

 

Künftig kommt §100 Absatz 1 SGB IX zum Tragen. Dort heißt es: „Ausländer, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, können Leistungen nach diesem Teil erhalten, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.“ Geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe so nur über eine Ermessensentscheidung. Zwar existiert ein theoretischer Rechtsanspruch auf Leistungen, ein Informationsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 29.04.22 stellt das klar. In der Praxis ist aber mit langen Wartezeiten und großem Verwaltungsaufwand zu rechnen. Es muss davon ausgegangen werden, dass viele Anträge auf Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen auch abgelehnt werden und so wichtige Leistungen versagt bleiben oder erstritten werden müssen.

Gemeinsam fordern deshalb Handicap International e.V., Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. - CBP, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V:

  • eine verbindliche Klarstellung des Leistungsanspruchs für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu Leistungen der Eingliederungshilfe und
  • die Aufhebung von § 100 Absatz 2 SGB IX. Der Paragraph schließt geflüchtete Menschen von Leistungen der Eingliederungshilfe größtenteils aus. Mit seiner Streichung können Ausschlüsse über die Gruppe der Menschen aus der Ukraine hinaus beendet werden (vgl. Gemeinsames Schreiben der Fachverbände vom 05.04.2022).

Unterzeichnende Vereine:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. - CBP
Handicap International e.V.
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

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